Verlängerung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 18 Feb 2026 11:41:12 +0000 de hourly 1 Verlängerung des Drohnen-Führerscheins notwendig, aber längst nicht hinreichend https://www.datensicherheit.de/verlaengerung-drohnen-fuehrerschein-notwendigkeit Mon, 16 Feb 2026 23:35:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52596 Pflicht zur sorgfältigen Flugvorbereitung: Drohnen-Piloten liegen trotz gültiger Lizenz häufig falsch – im Kontext von sogenannten UAS-Gebieten bis hin zur Versicherungspflicht

[datensicherheit.de, 17.02.2026] „Drohnen-Camp“, ein Fach- und Verbraucher-Webportal für Drohnenpiloten in Deutschland, betont in einer aktuellen Stellungnahme, dass nach der Verlängerung des EU-Drohnen-Führerscheins erst die eigentliche Praxis beginnt. Demnach liegen Drohnen-Piloten trotz gültiger Lizenz häufig falsch – im Kontext sogenannter UAS-Gebiete bis hin zur Versicherungspflicht. Gewarnt wird, dass der Kompetenznachweis allein noch nicht vor Bußgeldern, Versicherungsproblemen und Fehlannahmen schützt.

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Abbildung: Drohnen-Camp

Drohnen-Führerschein: Der bloße Kompetenznachweis allein schützt längst noch nicht vor Bußgeldern, Versicherungsproblemen und Fehlannahmen

Drohnen-Führerschein bestätigt lediglich Theortie-Kenntnisse

Viele Drohnen-Piloten haben demnach in diesen Wochen ihren EU-Drohnen-Führerschein (A1/A3 oder A2) verlängert oder erneuert. Doch der gültige Kompetenznachweis per se reiche noch nicht aus, um dann rechtssicher mit der Drohne unterwegs zu sein.

  • „Der Drohnen-Führerschein bestätigt lediglich die theoretischen Kenntnisse – er ist keine pauschale Flugerlaubnis“, unterstreicht Francis Markert, Mitbegründer von „Drohnen-Camp“. Er führt hierzu weiter aus: „Unabhängig vom Führerschein gelten weiterhin klare gesetzliche Vorgaben, welche Mindestabstände zu fremden Personen oder bestimmten Gebieten eingehalten werden müssen.“

In der Praxis zeige sich jedoch, dass viele Drohnen-Piloten den Führerschein als eine Art „Freifahrtschein“ wahrnähmen und dabei unterschätzten, wie stark Ort, Situation und Umfeld über die Rechtmäßigkeit eines Fluges entschieden.

Mindestabstände und „UAS-Gebiete“ stets von Drohnen-Piloten zu beachten

Gerade bei spontanen Flügen – etwa in Wohnumgebungen, Freizeitbereichen oder auf Reisen – würden diese Vorgaben häufig falsch eingeschätzt oder übersehen. Auch mit gültigem Drohnen-Führerschein müssten -Piloten unter anderem:

  • vorgeschriebene Mindestabstände zu Menschen, Gebäuden und Infrastruktur einhalten,
  • geographische „UAS-Gebiete“ (z.B. in der Nähe von Flughäfen, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten oder Wohngebieten) beachten (s. Web-Recherchemöglichkeit),
  • prüfen, ob für den geplanten Flug eine behördliche Genehmigung oder Freigabe erforderlich ist!

In Ausnahmefällen – etwa bei Eingriffen in den Luftverkehr – könnten auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Drohnen-Versicherungspflicht wird oft unterschätzt

Ein weiterer kritischer Punkt sei die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung: Diese sei für alle Drohnen-Flüge in Deutschland verpflichtend – „unabhängig davon, ob privat oder gewerblich geflogen wird“.

Dabei reiche es nicht aus, „irgendeine“ Versicherung zu besitzen. Drohnen-Halter sollten daher regelmäßig prüfen:

  • ob die Versicherung noch aktiv und gültig ist,
  • ob das aktuell genutzte Drohnen-Modell korrekt in der Versicherungsbestätigung aufgeführt ist,
  • ob Gewicht, Einsatzzweck und Seriennummer mit den tatsächlichen Flugdaten übereinstimmen!

Auch hierbei zeige sich, dass der Drohnen-Führerschein Sicherheit vermitteln, aber keine laufende Kontrolle der eigenen Unterlagen ersetzen könne. „Gerade im Winter schaffen sich viele Piloten eine neuere Drohne an, vergessen zum Saisonbeginn jedoch die Versicherung über das neue Fluggerät zu informieren“, gibt Markert zu bedenken. Im Schadensfall riskiere man so erhebliche finanzielle Folgen.

Verantwortung der Drohnen-Piloten beginnt erst mit dem -Führerschein

Der verlängerte Drohnen-Führerschein sei wohl ein wichtiger Baustein für den sicheren Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge – ersetze aber nicht die Pflicht zur sorgfältigen Flugvorbereitung.

  • Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich vor jedem Flug über die aktuelle Rechtslage informieren, „UAS-Gebiete“ prüfen und den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig kontrollieren.

Entscheidend sei nicht nur, die Regeln zu kennen, sondern diese situativ richtig anzuwenden.

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP
Drohnen-Karte für Deutschland: Auf dieser Seite findest du eine Karte, mit der du Flugorte nach möglichen geografischen UAS-Gebieten überprüfen kannst. Unter geografischen UAS-Gebieten verstehen wir Areale, in denen der Betrieb von Drohnen nur erlaubt ist, wenn bestimmte Bestimmungen erfüllt sind.

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 11.02.2026
Drohnen-Versicherung im Check: Das müssen Fernpiloten 2026 wissen / Wusstest du, dass dir ein Bußgeld droht, wenn du beim Abschluss deiner Drohnenversicherung nicht genau hinschaust? Hier räumen wir mit üblichen Irrtümern auf und du erfährst, woran du denken musst!

datensicherheit.de, 25.01.2026
Basis für Alarmketten: Neues Drohnen-Lagezentrum in Bayern / Insbesondere Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind Zielgruppe der neuen Einrichtung der hensec secure solutions

datensicherheit.de, 17.11.2025
Drohnen-Erkennung und -Lokalisierung mittels intelligenter Sensordatenfusion / Drohnen lassen sich, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren

datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

datensicherheit.de, 05.08.2025
Zunahme der physischen Bedrohung für KRITIS: hensec rät zur flexiblen zivilen Luftraumüberwachung / hensec hat neue Generation ziviler Luftraumüberwachung vorgestellt, welche vollständig passiv arbeitet und damit ohne aktive Aussendungen oder Lizenzpflichten auskommt

datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben

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botfrei.de bietet Test und Telefonsupport für DNS-Changer-Betroffene https://www.datensicherheit.de/botfreide-bietet-test-und-telefonsupport-fuer-dns-changer-betroffene https://www.datensicherheit.de/botfreide-bietet-test-und-telefonsupport-fuer-dns-changer-betroffene#respond Tue, 06 Mar 2012 18:54:45 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19773 FBI wird Übergangsserver aus „Operation Ghostclick“ am 9. Juli 2012 abschalten

[datensicherheit.de, 06.03.2012] Das FBI hat am 5. März 2012 die Laufzeit der DNS-Server verlängert, die übergangsweise Internetnutzern ermöglichen, trotz Infektion mit dem Schadprogramm „DNS-Changer“ im Netz zu surfen:
Bis zum 9. Juli 2012 stellt das FBI die Ersatzserver zur Verfügung – danach aber seien beliebte Websites wie „google.de“ oder „facebook.de“ für infizierte Rechner nicht mehr erreichbar. Das Anti-Botnet-Beratungszentrum von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft rät daher Internetnutzern, ihre Systeme jetzt zu testen und vom Schadprogramm „DNS-Changer“ zu reinigen. Dafür wird online ein kostenloser „DNS-Changer-Check“ zur Verfügung gestellt. Zusätzlich öffnet das Anti-Botnet-Beratungszentrum zur „CeBIT 2012“ seinen kostenfreien Telefonsupport für alle Internetnutzer, die Unterstützung beim Entfernen der Schadsoftware benötigen.
Es seien immer noch Zehntausende Rechner unbemerkt mit dem „DNS-Changer“-Schadprogramm infiziert, erkärt eco-Geschäftsführer Harald A. Summa. Es blieben jetzt nur noch 120 Tage, in denen jeder Internetnutzer seinen Computer überprüfen sollte. Allein in Deutschland seien nach Schätzungen rund 38.000 Computer mit dem Schadprogramm infiziert. Unter der Telefonnummer (0221) 67 78 49 77 unterstütze das Team des Anti-Botnet-Beratungszentrums vom 6. bis 9. März 2012 von 10 bis 18 Uhr Internetnutzer dabei, das Schadprogramm von ihrem Computer zu entfernen.
Im November 2011 hatte das FBI in der „Operation Ghostclick“ das „DNS-Changer“-Botnetz zerschlagen – mutmaßlich das bisher größte bekannte „Botnetz“. Das Schadprogramm „DNS-Changer“ leitet Nutzer auf gefälschte Kopien der angeforderten Webseiten um. Auf den manipulierten Seiten werden dann beispielsweise Kreditkartendaten abgefangen und mit Pseudoverkäufen Geld verdient. Dazu manipuliert die Schadsoftware die DNS-Einstellungen der Rechner. Ruft ein Computer eine Webseite auf, übersetzt das DNS-System diese angeforderte URL in die entsprechende IP-Adresse der Seite. Ist der Computer infiziert, wird seine Anfrage auf eine andere IP-Adresse umgeleitet, die eine gefälschte Kopie der angeforderten Webseite zeigt. Infizierte Computer können nur deshalb auf den richtigen Webseiten landen, weil das FBI als Notbehelf für die beschlagnahmten manipulierten Server Ersatzserver bereitgestellt hat, die die Anfragen sauber beantworten. Dieser Übergangszeitraum ist jetzt verlängert worden – ab 9. Juli 2012 jedoch werden Anfragen von infizierten Rechnern ins Leere laufen.
Das Anti-Botnet-Beratungszentrum, das eco mit Unterstützung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik im September 2010 gegründet hat, will Internetnutzer dabei unterstützen, ihre Rechner nachhaltig gegen Schadprogramme zu schützen.

Weitere Informationen zum Thema:

Anti-Botnetz Beratungszentrum
Willkommen zum DNSChanger-Check

Anti-Botnetz Beratungszentrum
BLOG

datensicherheit.de, 11.01.2012
Schadsoftware DNS-Changer: BSI empfiehlt PC-Überprüfung auf möglichen Befall / Einfacher Test auf eigens eingerichteter Website „www.dns-ok.de“ möglich

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Anti-Terror-Gesetze: Peter Schaar fordert belastbare unabhängige Evaluierung https://www.datensicherheit.de/anti-terror-gesetze-peter-schaar-fordert-belastbare-unabhaengige-evaluierung https://www.datensicherheit.de/anti-terror-gesetze-peter-schaar-fordert-belastbare-unabhaengige-evaluierung#comments Wed, 17 Aug 2011 21:43:11 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15501 Kritik an der Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste

[datensicherheit.de, 17.08.2011] Schon zum zweiten Mal nach dem 11. September 2001 sollen die seinerzeit unter Zeitdruck erlassenen Anti-Terror-Gesetze ohne gründliche, unabhängige Überprüfung verlängert werden. Der Gesetzentwurf spreche zwar davon, dass er die Ergebnisse einer Evaluierung umsetzen wolle, aber bisher habe die Bundesregierung nicht einmal den gesetzlich geforderten Evaluierungsbericht vorgelegt, kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar:
Die nun angekündigte Regierungskommission, die bis zum Ende der Legislaturperiode die „Anti-Terror-Maßnahmen“ untersuchen soll, kompensiere diesen Mangel nicht. Umso kritischer sieht Schaar es, dass die Bundesregierung die Befugnisse der Nachrichtendienste sogar noch erweitern will. So solle der Bundesverfassungsschutz in Zukunft nicht nur an die Fluggesellschaften selbst herantreten dürfen, sondern die Daten auch bei Betreibern von Buchungssystemen (etwa „Amadeus“) abfragen dürfen. Zusätzlich solle der Bundesverfassungsschutz die Befugnis erhalten, Kontenstammdaten aus einem zentralen System abzufragen. Dem gegenüber seien die wenigen Befugnisse, auf die verzichtet werden soll, in der Vergangenheit kaum oder gar nicht genutzt worden. Schaar erwartet vom Deutschen Bundestag, dass er die Vorlage der Bundesregierung gründlich prüft und über die Maßnahmen erst entscheidet, wenn eine belastbare unabhängige Evaluierung vorliegt.

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Antiterrorgesetze: Bundesdatenschutzbeauftragter fordert gründliche Evaluation https://www.datensicherheit.de/antiterrorgesetze-bundesdatenschutzbeauftragter-fordert-gruendliche-evaluation https://www.datensicherheit.de/antiterrorgesetze-bundesdatenschutzbeauftragter-fordert-gruendliche-evaluation#respond Thu, 02 Jun 2011 15:16:56 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15058 Foto: BfDI

Foto: BfDI

Auch völlig unbescholtene Bürger könnten ins Visier geraten, kritisiert Peter Schaar

[datensicherheit.de, 02.06.2011] In seinem jüngsten Blogbeitrag geht der Bundesdatenschutzbeauftragte auf den erbitterten Streit um die Verlängerung der weitgehenden Befugnisse für Nachrichtendienste ein, die diesen nach dem 11. September 2001 eingeräumt wurden:
Sicherheitspolitiker warnen vor anhaltenden terroristischen Bedrohungen und fordern, diese Befugnisse weiter gelten zu lassen. Peter Schaar will dabei gar nicht in Frage stellen, dass es solche Bedrohungen weiterhin gibt, aber dies rechtfertige seiner Meinung nach nicht die pauschale Verlängerung dieser Gesetze.
Er betont den „wesentlichen Unterschied zwischen 2001 und 2011“ – damals seien angesichts der Wucht und Grausamkeit der Anschläge „in großer Eile und ohne gründliche Diskussion“ umfangreiche Maßnahmenpakete durchgesetzt worden; heute könnten und müssten wir aber zurückschauen und bewerten, was die einzelnen Regelungen gebracht hätten – wie stark tatsächlich in die Grundrechte eingegriffen wurde, wie viele Menschen erfasst wurden und ob die in die Gesetze eingebauten Sicherungen funktioniert haben, etwa die parlamentarische Kontrolle und die Pflicht zur nachträglichen Benachrichtigung der von Überwachungsmaßnahmen Betroffenen.
Da viele dieser Befugnisse tief in die Grundrechte eindringen und ihre Handhabung – wie andere nachrichtendienstliche Maßnahmen – im Regelfall nicht gerichtlich überprüft werden, könnten auch völlig unbescholtene Bürger ins Visier geraten, kritisiert Schaar. Wer sich etwa unwissentlich im Umfeld eines Verdächtigen bewegt, könnte bereits erfasst worden sein, ohne von einem Terrorhintergrund oder Verdacht je zu erfahren. Solche Grundrechtseingriffe seien im Interesse aller mit einem „sorgsam rechtsstaatlich austarierten System“ so gering und so selten wie möglich zu halten.

Weitere Informationen zum Thema:

PETER SCHAAR. Der Blog, 27.05.2011
Antiterrorgesetze: Ausnahme oder Normalbetrieb?

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