Volkszählung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 11 May 2022 16:08:49 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Stellungnahme der HmbBfDI zum Zensus per 15. Mai 2022 https://www.datensicherheit.de/stellungnahme-hmbbfdi-zensus-15-mai-2022 https://www.datensicherheit.de/stellungnahme-hmbbfdi-zensus-15-mai-2022#respond Wed, 11 May 2022 16:08:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41758 HmbBfDI stellt FAQ zur Volkszählung online

[datensicherheit.de, 11.05.2022] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf den bevorstehenden „Zensus 2022“ ein. Dieser soll per 15. Mai 2022 durchgeführt werden. Aufgrund der EU-Verordnung 763/2008 müsse seit 2011 in jedem EU-Mitgliedstaat alle zehn Jahre eine Zählung der Bevölkerung durchgeführt werden – dieser Zensus werde von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt.

HmbBfDI: Keine Totalerhebung, sondern registergestützte Erhebung

In Deutschland habe die letzte große Zählung der Bevölkerung im Jahr 2011 stattgefunden. Der daher ursprünglich für 2021 vorgesehene Zensus habe bedingt durch die Auswirkungen der „Corona-Pandemie“ um ein Jahr verschoben werden müssen. Daher würden nun in diesem Jahr die Bürger in Deutschland und damit auch in Hamburg sowie Schleswig-Holstein gezählt und befragt.

Mit dem Zensus werde ermittelt, „wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten“. Auf diese statistischen Erhebungen stützten sich viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden. Wie schon beim „Zensus 2011“ wird nun auch der „Zensus 2022“ nicht als Totalerhebung, sondern als sogenannte registergestützte Erhebung durchgeführt.

Laut HmbBfDI werden ca. 60.000 Haushalte in Hamburg und ca. 220.000 in Schleswig-Holstein befragt

Dies bedeute, dass in großem Umfang bestehende Datenbestände der staatlichen Verwaltung (Register) als Basisinformation genutzt würden und im Rahmen der Haushaltebefragung nicht die gesamte, sondern bundesweit nur eine Stichprobe von ca. zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung direkt befragt werde.

In Hamburg als Stadtstaat würden ca. 60.000 und in Schleswig-Holstein ca. 220.000 Haushalte direkt befragt werden. Daneben würden in der grundsätzlich online oder schriftlich durchgeführten Gebäude- und Wohnungserhebung sämtliche Eigentümer sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigten befragt.

HmbBfDI möchte Betroffene zum diesjährigen Zensus informieren

Viele Bürger Hamburgs und Schleswig-Holsteins werden demnach ab dem 8. Mai 2022 vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) mit der Post eine Aufforderung zur Teilnahme am Zensus 2022 erhalten.

Der HmbBfDI möchte daher die Betroffenen zum diesjährigen Zensus informieren. Antworten auf damit im Zusammenhang stehende Fragen sowie ergänzende Informationen zum „Zensus 2022“ stehen online auf der Website „datenschutz-hamburg.de“ zur Verfügung.

HmbBfDI in Vorbereitung des Zensus‘ gut eingebunden

„Der diesjährige Zensus ist bereits der zweiter seiner Art, dennoch ist es für die Befragten beileibe kein alltäglicher Vorgang“, so Thomas Fuchs, der HmbBfDI, denn Bürger müssten im Rahmen dieser Volkszählung dem Staat tiefe Einblicke in ihr Privatleben gewähren und viele personenbezogenen Informationen preisgeben. Aus diesem Grund sei der Datenschutz hierbei von besonderer Bedeutung.

Der HmbBfDI sei in der Vorbereitung des Zensus‘ gut eingebunden gewesen und werde sowohl während als auch nach der Durchführung die datenschutzkonforme Umsetzung aufmerksam begleiten. Mit den am 11. Mai 2022 veröffentlichten FAQ gehe der HmbBfDI auf häufige Fragen der Bürger ein – „und möchte so dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten abzubauen“.

Weitere Informationen zum Thema:

Hamburg Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 11.05.2022
Zensus 2022

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Zensus 2021: Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Eckpunkte für eine datenschutzgerechte Volkszählung https://www.datensicherheit.de/zensus-2021-bundesdatenschutzbeauftragter-veroeffentlicht-eckpunkte-fuer-datenschutzgerechte-volkszaehlung https://www.datensicherheit.de/zensus-2021-bundesdatenschutzbeauftragter-veroeffentlicht-eckpunkte-fuer-datenschutzgerechte-volkszaehlung#respond Fri, 31 May 2013 14:07:34 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21976 Vorschläge wurden vom Gesetzgeber und beteiligten Behörden nur teilweise übernommen

[datensicherheit.de, 31.05.2013] Anlässlich der Bekanntgabe der im Rahmen des Zensus 2011 ermittelten Bevölkerungszahlen für die Bundesrepublik Deutschland zieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bilanz und veröffentlicht Eckpunkte für eine datenschutzgerechte Ausgestaltung künftiger Volkszählungen. Peter Schaar: „Ich habe den Zensus 2011 während der Konzeptionsphase begleitet und mich für eine datenschutzgerechte Ausgestaltung eingesetzt. Jedoch wurden nicht alle Vorschläge vom Gesetzgeber oder von den beteiligten Behörden übernommen.“ Um frühzeitig auf wichtige datenschutzrechtliche Anliegen für den Zensus 2021 aufmerksam zu machen, listet das Eckpunktepapier maßgebliche datenschutzrechtliche Forderungen auf, die beim Zensus 2011 nicht angemessen berücksichtigt worden sind. Sie betreffen neben den gesetzlichen Grundlagen des Zensus auch Probleme bei dessen Durchführung.

Insbesondere sollten

  • nur diejenigen personenbezogenen Daten erhoben werden, die europarechtlich vorgegeben sind,
  • in sensiblen Sonderbereichen, wie etwa in Justizvollzugsanstalten, keine personenbezogenen Erfassungen durchgeführt werden,
  • die Gebäude- und Wohnungszählung als Stichprobe ausgestaltet werden,
  • auf Datenerhebungen bei Dritten verzichtet werden, da dies dem Grundsatz der Direkterhebung beim Betroffenen widerspricht,
  • die Auskunftsansprüche der Bürgerinnen und Bürger bundesweit einheitlich geregelt werden.Nach den Vorgaben der Europäischen Union wird die nächste Volkszählung in Deutschland im Jahr 2021 durchgeführt. In Kürze werden deswegen die hierfür notwendigen Vorbereitungen beginnen.
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Buchautor Franz Kotteder: Es gibt keinen Grund zum Verzicht auf Privatsphäre https://www.datensicherheit.de/buchautor-franz-kotteder-es-gibt-keinen-grund-zum-verzicht-auf-privatsphaere https://www.datensicherheit.de/buchautor-franz-kotteder-es-gibt-keinen-grund-zum-verzicht-auf-privatsphaere#respond Wed, 16 Feb 2011 21:31:04 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14682 Aktuelles Werk „Die wissen alles über Sie“ thematisiert auch die Volkszählung 2011

[datensicherheit.de, 1602.2011] Der Redline Verlag widmet sich in seinem Newsletter Februar 2011 dem bevorstehenden Zensus 2011:
Fast täglich würden wir unsere persönlichen Daten freiwillig oder unfreiwillig hergeben – und damit selbst den Datenschutz aushebeln, so Redline. Kundenkarten, Internetbestellungen und Rabattsysteme sorgten dafür, dass Unternehmen komplette Datenprofile über ihre Kunden erstellen könnten. Soziale Netzwerke verleiteten dazu, persönliche Angaben aller Art freiwillig ins Internet zu stellen.
Der Autor Franz Kotteder möchte die Bürger nun aus ihrer Unmündigkeit befreien – er sei überzeugt, dass es keinen Grund gebe, auf Privatsphäre zu verzichten. Sein aktuelles Buch „Die wissen alles über Sie“ zeigt die Gefahren des Identitätsdiebstahls und der Bürgerüberwachung auf. Zur aktuellen Volkszählung zum Stichtag 9. Mai 2011 werden darin grundsätzliche Informationen gegeben. So müsse etwa jeder zur Befragung Ausgewählte 46 Fragen beantworten – neben jenen zum Alter, zur Schulbildung, zum Beruf, zur Wohnsituation oder zu Lebenspartnern kämen auch solche über einen möglichen „Migrationshintergrund“ oder die Arbeitsfähigkeit vor. Von den mehr als 80 Millionen Menschen in Deutschland würden hierzu 7,9 Millionen über ein Zufallsverfahren für die Haushaltebefragung ausgewählt, um direkt Auskunft zu geben. Außerdem würden rund 17,5 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer befragt, so dass am Ende etwa ein Drittel der Bevölkerung Auskunft geben müsse. Es bestehe übrigens eine Auskunftspflicht – wer sich weigere, gegen den könne ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden, wobei sich die Behörden nach eigenen Angaben in der Regel aber auf rund 300 Euro beschränken wollten.
Kotteder thematisiert auch die Bedenken gegen den Zensus 2011. Es könnten etwa selbst nach Löschung der Identifikationsnummer mit Hilfe von spezieller Software die verbleibenden Daten dazu genutzt werden, Persönlichkeitsprofile zu erstellen, so einer der Kritikpunkte. Im schlimmsten Fall könnte nach einem großen Terroranschlag in der Dimension des 11. September 2001 die politische Bereitschaft groß sein, die Daten doch auch zur Rasterfahndung heranzuziehen. Ferner könnten sich Cracker Zugriff zu den zusammengeführten Daten verschaffen und hätten damit die größte und kompletteste Datensammlung Deutschlands in der Hand.

© Redline Verlag

© Redline Verlag

Das Buch zur Volkszählung 2011 von Franz Kotteder

Weitere Informationen zum Thema:

Redline Verlag
Franz Kotteder / Die wissen alles über Sie / Wie Staat und Wirtschaft Ihre Daten ausspionieren – und wie Sie sich davor schützen (Inhalt)

Redline Verlag
Franz Kotteder / Die wissen alles über Sie / Wie Staat und Wirtschaft Ihre Daten ausspionieren – und wie Sie sich davor schützen (Leseprobe)

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Volkszählung: Zensusgesetz 2011 lässt noch datenschutzrechtliche Fragen offen https://www.datensicherheit.de/volkszaehlung-zensusgesetz-2011-laesst-noch-datenschutzrechtliche-fragen-offen https://www.datensicherheit.de/volkszaehlung-zensusgesetz-2011-laesst-noch-datenschutzrechtliche-fragen-offen#comments Sat, 25 Apr 2009 21:21:36 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=1326 Vorgesehenes Verfahren besteht aus einer Kombination von Registerzusammenführungen und Befragungen

[datensicherheit.de, 25.04.2009] Das am 24.04.2009 im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz dient der Vorbereitung des Zensus‘ 2011, der es nach Verlautbarung des Bundesministeriums des Innern (BMI) Deutschland ermöglichen soll gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Volks- und Wohnungszählung auf der Grundlage der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 durchzuführen.

Für den Zensus 2011 soll in Deutschland ein neues Verfahren zum Einsatz kommen: Statt alle Einwohner und Einwohnerinnen zu befragen, wie es bisher bei traditionellen Volkszählungen üblich war, werden bei dem sog. registergestützten Zensus hauptsächlich die in den Registern der Verwaltung vorhandenen Daten genutzt. Im Vergleich zu einer traditionellen Volkszählung reduziert dies sowohl den Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Zensus‘ wie auch die Belastung der Bürger durch Auskunftspflichten. Zur Ermittlung der benötigten Daten werden dafür in erster Linie die Melderegister der Kommunen, die Register der Bundesagentur für Arbeit und Daten der Vermessungsverwaltung genutzt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt in einer Pressemitteilung hierzu:

„Im Gesetzgebungsverfahren konnte ich erreichen, dass die adressscharfe Zuordnung der Zensusdaten mit Hilfe der im Anschriften- und Gebäuderegister enthaltenen geografischen Koordinaten unterbleibt.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch ist die vorgesehene Datenerhebung in sensiblen Sonderbereichen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Haftanstalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Volkszählungsurteil empfohlen, in derartigen Bereichen zur Verminderung der Gefahr einer sozialen Abstempelung Erhebungen möglichst in anonymisierter Form durchzuführen. Wenn dieser Empfehlung nicht gefolgt wurde, ist bei der datenschutzrechtlichen Begleitung des Zensus darauf zu achten, dass die Identifizierungsdaten nach der Datenerhebung so früh als möglich gelöscht und somit der konkrete Personenbezug aufgelöst wird.

Meine Mitarbeiter und ich werden die praktische Durchführung des Verfahrens auf Bundesebene intensiv und in enger Kooperation mit den für die Kommunen und die Statistischen Landesämter zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz begleiten.“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium des Innern (BMI)
Zensus 2011

innovations report, 19.03.2009
Im Jahr 2011 wird in Deutschland ein Zensus stattfinden

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