Wahl – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 01 Jul 2025 15:40:21 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 eco-Einladung: Digital-Werkstatt und Wahl/Digital 25 am 9. Juli 2025 in Berlin https://www.datensicherheit.de/eco-einladung-digital-werkstatt-wahl-digital-25 https://www.datensicherheit.de/eco-einladung-digital-werkstatt-wahl-digital-25#respond Tue, 01 Jul 2025 22:40:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48744 Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. lädt zu einer Nachbetrachtung der Bundestagswahl 2025 und Erörterung des damit verbundenen Neustarts für die Digitalpolitik ein

[datensicherheit.de, 02.07.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. lädt zu einer Nachbetrachtung der Bundestagswahl 2025 und Erörterung des damit verbundenen Neustarts für die Digitalpolitik ein: „Vor welchen Herausforderungen steht der Digitalstandort Deutschland? Welche Chancen und Risiken bringen digitale Technologien und Dienste mit sich und wo sollte eine smarte Regulierung ansetzen, um Deutschland auch in geopolitisch herausfordernden Zeiten Wettbewerbsfähig und gleichzeitig resilient zu machen?“ Der eco in Kooperation mit Google Deutschland lädt hierzu neue und erfahrene Digitalpolitiker sowie Interessierte Vertreter aus Ministerien, Behörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur „eco Digital-Werkstatt – Netz mit Verantwortung – Für ein Digitales Deutschland 2030“ ein.

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Abbildung: eco

Einladung zur eco-Google-Veranstaltung „WAHL/DIGITAL 25 & eco Digital-Werkstatt“

Regulatorische Fragestellungen und Digital-Wahl-Check im Programm

Der Nachmittag startet demnach mit drei „Breakout Sessions“, welche – von anerkannten Digital-Experten moderiert – aktuelle regulatorische Fragestellungen thematisieren sollen. Am Abend dann macht der eco den „Wahl/Digital 25 Digital-Check“ mit der neuen Bundesregierung:

  • „Wie plant die Koalition die Digitale Transformation in Deutschland voranzutreiben?
  • Wie ist Digitalpolitik organisatorisch in der neuen Bundesregierung aufgehängt?
  • Welche netzpolitischen Vorhaben finden sich im Koalitionsvertrag und wie bewertet die Opposition diese Pläne?“

Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vs. eigene netzpolitische Forderungen der Internetwirtschaft

Der eco beabsichtigt, den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung mit den eigenen netzpolitischen Forderungen der Internetwirtschaft zu spiegeln. Das Prinzip dabei: Digitalpolitik auf den Punkt gebracht: In 5 Fragerunden mit je Ein-Minuten-Statements pro Sprecher konzentrieren wir uns auf das Wesentliche!“

Ergänzt werde dieser Programmteil durch „Facts & Figures“, Stimmen aus der Internetwirtschaft und spannenden Momentaufnahmen aus dem digitalen Deutschland. Der eco erwartet namhafte Vertreter aus Politik und Wirtschaft.

„WAHL/DIGITAL 25 & eco Digital-Werkstatt“

Mittwoch, 9. Juli 2025, 13.30 bis 19.00 Uhr

  • „Breakout Sessions“ 14 Uhr (Registrierung ab 13.30 Uhr)
  • „eco Wahl/ Digital“ 17 Uhr (Registrierung ab 16:30 Uhr)

Google, Tucholskystraße 2, 10117 Berlin
Teilnahme kostenfrei, Online-Anmeldung erforderlich.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT (Agenda und Anmeldung)
WAHL/DIGITAL 25 & eco Digital-Werkstatt @ Google Deutschland

datensicherheit.de, 01.03.2025
Bitkom-Forderung nach der Bundestagswahl 2025: Deutschland braucht jetzt ein Digitalministerium / Digitalpolitik muss in der kommenden Legislaturperiode zum Schwerpunkt werden

datensicherheit.de, 22.02.2025
Bundestagswahl 2025: 42 Prozent der Wahlberechtigten finden Digitalpolitik wichtig für Wahlentscheidung / Neue Bundesregierung muss digitalen Rückstand Deutschlands endlich aufholen und die Digitale Transformation strategisch sowie entschlossen angehen

datensicherheit.de, 20.02.2025
Bundestagswahl 2025: eco fordert digitalpolitischen Neustart / eco vermisst bisher klare Digitalstrategie und Rechtssicherheit

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DENIC-Generalversammlung 2025: Aufsichtsratsvorsitzender und neues Gesicht ins Gremium gewählt https://www.datensicherheit.de/denic-generalversammlung-2025-aufsichtsrat-gremium-wahl https://www.datensicherheit.de/denic-generalversammlung-2025-aufsichtsrat-gremium-wahl#respond Wed, 30 Apr 2025 22:16:16 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47489 Als Genossenschaft stellt die DENIC den gemeinsamen Nutzen über Einzelinteressen

[datensicherheit.de, 01.05.2025] Die DENIC eG fungiert als zentrale Registrierungsstelle für alle Web-Domains unter der Top-Level-Domain „.de“ und stellt hierzu die technische Infrastruktur für deren Betrieb bereit. Die eingetragene Genossenschaft engagiert sich für die „sichere und stabile Verwaltung des deutschen Namensraums im Internet“. Laut einer DENIC-Mitteilung vom 29. April 2025 haben auf der ordentlichen Generalversammlung an diesem Tag die Mitglieder die -Gremien neu aufgestellt. Im Rahmen der satzungsgemäß alle drei Jahre durchgeführten Wahl wurde Dr. Johannes Loxen (SerNet Service Network GmbH) ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt.

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Foto: DENIC eG

Der DENIC-Aufsichtsrat (v.l.n.r.): Oliver Elste (Vorsitzender), Dr. Johannes Loxen, Christian Müller, Stephan Hageleit und Marco Hoffmann

Oliver Elste neuer Vorsitzender des DENIC-Aufsichtsrats

Oliver Elste (Smart-NIC GmbH), Stephan Hageleit (INWX GmbH), Marco Hoffmann (OpusDNS GmbH) und Christian Müller wurden demnach für eine weitere Amtszeit bestätigt. Im Anschluss an die Versammlung konstituierte sich der neue Aufsichtsrat und wählte Oliver Elste zum neuen Vorsitzenden.

Elste kommentierte: „Die digitale Zukunft fordert uns heraus – nicht mit Angst, sondern mit Verantwortung. Als Genossenschaft stellen wir den gemeinsamen Nutzen über Einzelinteressen und schaffen so die Grundlage für ein starkes, sicheres und unabhängiges Internet – heute und morgen.“

DENIC-Vorstand Thomas Keller unterstreicht grundlegende Werte

Stabilität gebe es beim ehrenamtlichen Vorstand: Martin Küchenthal (LEMARIT GmbH) und Sebastian Röthler (info.at Internet GmbH) wurden durch Wiederwahl in ihren Ämtern bestätigt.

Thomas Keller, Vorstand der DENIC eG, unterstrich abschließend: „Mitbestimmung und Teilhabe auf Augenhöhe – dafür steht unsere Genossenschaft. Das Wahlergebnis zeigt: Bei DENIC werden diese Werte wirklich gelebt!“ Erfahrung treffe auf frische Impulse – genau diese Mischung mache „.de“ stark.

Weitere Informationen zum Thema:

denic
Wir sind .de / DENIC eG

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Bundestagswahl 2025: Politische Parteien dürfen Adressen zweckgebunden für Wahlwerbung nutzen https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-politik-parteien-erlaubnis-adressen-zweckbindung-wahlwerbung-nutzung https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-politik-parteien-erlaubnis-adressen-zweckbindung-wahlwerbung-nutzung#respond Tue, 21 Jan 2025 16:29:13 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45989 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erläutert Voraussetzungen und Widerspruchsrecht im Kontext der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025

[datensicherheit.de, 21.01.2025] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein, denn in deren Vorfeld werden wohl demnächst nicht nur Wahlbenachrichtigungen in den Hauspostkästen landen, sondern bei vielen Bürger dann auch postalische Wahlwerbung politischer Parteien. „Die Adressdaten dafür kommen von den Meldeämtern. Ist das erlaubt?“ Der LfDI RLP hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Zulässigkeit der Adressweitergabe und zum Widerspruchsrecht zusammengestellt und veröffentlicht:

Politische Parteien sind im Vorfeld einer Wahl nicht an die sonst übliche Einwilligung vor der Weitergabe von Adressen gebunden

„Werbung ist nicht gleich Werbung!“ Es sei zutreffend, dass Adressen aus dem Melderegister für Werbezwecke nur mit Einwilligung der Betroffenen an Private weitergegeben werden dürften. Für politische Parteien sei die Rechtslage jedoch eine andere: „Wer keine Wahlwerbung möchte, muss selbst aktiv werden und beim Bürgerbüro/Meldeamt Widerspruch gegen die Weitergabe seiner Anschrift erheben!“ Eine Unterrichtung über das Widerspruchsrecht habe bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung (z.B. in einem Mitteilungsblatt) zu erfolgen.

Aufgrund der wichtigen Bedeutung politischer Parteien im demokratischen Gefüge, welche sogar im Grundgesetz verankert sei (s. Art. 21 GG), habe sich der Gesetzgeber für diese Form der Privilegierung entschieden. Der § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz sehe daher vor, dass eine Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Adressdaten von Wahlberechtigten übermitteln dürfe.

Der Widerspruch sei an keine bestimmte Form gebunden, kostenlos und zeitlich unbefristet; eine Begründung sei nicht erforderlich (s. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz). Die Kommunen hielten entsprechende Formulare – teilweise auch online – vor (Beispiel der Stadt Mainz s.u.).

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Abbildung: Stadtverwaltung Mainz

Beispiel für einen kommunalen Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre

Welche Daten Parteien erhalten – Auskunft beschränkt auf Wahlberechtigte

Die Auskunft sei beschränkt auf Wahlberechtigte. Weiterhin müssten die Parteien eine altersmäßige Eingrenzung vornehmen, „also z.B. alle Erstwählenden oder alle Wählerinnen und Wähler ab dem 65. Lebensjahr“. Von diesem Personenkreis dürften dann Vor- und Nachname sowie die derzeitige Anschrift weitergegeben werden (s. § 44 Bundesmeldegesetz).

„Daten von Personen, für die eine Auskunftssperre wegen einer Gefahrensituation eingetragen ist, werden nicht übermittelt.“

Parteien dürften die Melderegisterdaten nur zum Zweck der Werbung für die bevorstehende Wahl verwenden: „Innerhalb eines Monats nach der Wahl sind die Daten zu löschen (§ 50 Abs. 1 Satz 3 Bundesmeldegesetz).“ Die Daten dürften also insbesondere nicht in eine eigene Adressdatenbank eingepflegt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Landeshauptstadt Mainz, Stadtverwaltung Mainz
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/ Übermittlungssperre (BEISPIEL)

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Art 21

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 44 Einfache Melderegisterauskunft

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

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Präsidentschaftswahlen in den USA 2024: Wahl-Phishing auf dem Vormarsch https://www.datensicherheit.de/praesidentschaftswahlen-usa-2024-wahl-phishing-vormarsch https://www.datensicherheit.de/praesidentschaftswahlen-usa-2024-wahl-phishing-vormarsch#respond Tue, 08 Oct 2024 16:47:59 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45435 Je näher der 5. November 2024 rückt, desto mehr solcher Phishing-Angriffe sind zu erwarten

[datensicherheit.de, 08.10.2024] „Forscher warnen vor einem Anstieg von Betrugsversuchen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen in den USA im November“, berichtet Dr. Martin J. Krämer, „Security Awareness Advocate“ bei KnowBe4, in seiner aktuellen Stellungnahme. Er warnt: „Je näher der Wahltag rückt, desto mehr solcher Angriffe sind zu erwarten.“ Eine der häufigsten Methoden ist demnach der Aufruf zu vermeintlichen Wahlkampfspenden: Dabei würden potenzielle Opfer über verschiedene Kanäle wie Post, SMS, Telefon oder Soziale Medien angesprochen. Das gespendete Geld erreiche dann jedoch keinen der tatsächlichen Kandidaten. „Neben dem finanziellen Schaden besteht zudem die Gefahr, dass Betrüger auf persönliche Daten aus sind.“ Eine weitere Betrugsmasche seien gefälschte Umfragen: „Hier geben sich die Täter als Freiwillige einer politischen Partei aus, um persönliche Informationen zu erlangen oder die Opfer in Diskussionen über kontroverse Themen zu verwickeln.“

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Foto: KnowBe4

Dr. Martin J. Krämer empfiehlt regelmäßige Schulungen für die Beschäftigten, um potenzielle Bedrohungen – wie z.B. Phishing – frühzeitig zu erkennen

Um potenzielle Phishing-Links zu vermeiden, sollte man direkt die offizielle Website des bevorzugten Kandidaten aufrufen

Um einen Kandidaten zu unterstützen, sollten keine Links aus Textnachrichten, E-Mails oder Sozialen Medien verwendet werden. Dr. Krämer unterstreicht: „Stattdessen ist es ratsam, direkt die offizielle Website des bevorzugten Kandidaten aufzurufen und den dort angegebenen Anweisungen zu folgen.“

Wenn man Suchmaschinen wie „Google“ nutzt, sollte man darauf achten, nicht auf Links in gesponserten Anzeigen zu klicken, da diese in der Vergangenheit oft zu betrügerischen Seiten geführt hätten.

KnowBe4 gibt Tipps, wie man sich vor Phishing-Attacken schützen kann:

  • „Öffnen Sie keine Anhänge, von deren Sicherheit Sie nicht überzeugt sind.“
  • „Mauszeiger über Links in der E-Mail bewegen. Weicht der angezeigte Link vom ursprünglichen ab, ist dies ein Warnsignal.“
  • „Wenn Sie sich gedrängt fühlen, eine Entscheidung zu treffen oder etwas anzuklicken, nehmen Sie sich ein paar Sekunden Zeit, um darüber nachzudenken, ob die E-Mail von einer vertrauensvollen Quelle ist. Achten Sie darauf, nicht auf betrügerische Links zu klicken!“
  • „Es ist auch wichtig zu überprüfen, ob die E-Mail-Adresse des Absenders mit der erwarteten E-Mail-Adresse übereinstimmt. Hinweis: Auch wenn diese gefälscht sein können und daher keine Garantie bieten, ist alles, was nicht echt aussieht, in der Regel auch nicht echt.“

Sicherheitsschulungen entscheidend, um Unternehmen vor Phishing-Angriffen via „Social Engineering“ zu bewahren

Moderne Sicherheitsschulungen spielten eine entscheidende Rolle dabei, Unternehmen vor Social-Engineering-Angriffen zu schützen. Diese zielten darauf ab, Mitarbeiter zu sensibilisieren und ihnen das notwendige Wissen zu vermitteln, um im Arbeitsalltag fundierte und sichere Entscheidungen zu treffen.

Dr. Krämer betont abschließend: „Durch regelmäßige Schulungen lernen die Beschäftigten, potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und richtig darauf zu reagieren, was das Risiko menschlicher Fehler deutlich verringert.“

Weitere Informationen zum Thema / und Anmeldung:

datensicherheit.de, 30.07.2024
Gezielte E-Mail-Angriffe auf größere Unternehmen: 42 Prozent erfolgen mittels Lateralem Phishing / „Barracuda Threat Spotlight“ warnt u.a. vor Phishing-Angriffen über bereits kompromittierte interne E-Mail-Konten in Unternehmen

datensicherheit.de, 06.06.2024
Phishing-Benchmarking-Bericht von KnowBe4: Cyber-Sicherheitstrainings zeigen Wirkung / Starke Sicherheitskultur zusammen mit -technologie für die Bekämpfung von Cyber-Bedrohungen unerlässlich

datensicherheit.de, 04.06.2024
Phishing-Angriffe bleiben in Deutschland weiterhin ein großes Problem / Mehrere bekannte Finanzinstitute und selbst die KfW Bank warnen vor gefälschten Webseiten und Phishing-Mails

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Initiative D21: Hannes Schwaderer als Präsident bestätigt https://www.datensicherheit.de/initiative-d21-hannes-schwaderer-praesident https://www.datensicherheit.de/initiative-d21-hannes-schwaderer-praesident#respond Wed, 29 Jan 2014 15:56:48 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22894 Mitgliederversammlung wählt neuen Gesamtvorstand und neues Präsidium

[datensicherheit.de, 29.01.2014] Auf ihrer Mitgliederversammlung am 28. Januar wählte die Initiative D21 ihren neuen Gesamtvorstand sowie ihr neues Präsidium. Das erklärte Ziel der in diesen Gremien versammelten Expertinnen und Experten ist es, sich gemeinsam für die Förderung der Digitalen Gesellschaft in Deutschland stark zu machen und sich für den sinnvollen und souveränen Umgang mit digitalen Medien einzusetzen.

Der Gesamtvorstand der Initiative D21 besteht aus 22 Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Branchen, von IKT-Dienstleistern und -Herstellern, über Beratungsunternehmen und Marktforscher bis hin zu Vereinen und der Wissenschaft. Während ihrer zweijährigen Amtszeit werden die neuen Vorstandsmitglieder Projekte mit den politischen Partnern in den Bereichen Bildung, Standort und Vertrauen vorantreiben. Dazu zählen etwa der D21-Technikparcours am 26. März 2014 im Bundeskanzleramt, Studien zum Digitalisierungsgrad oder der mobilen Internetnutzung in Deutschland sowie Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen wie dem Verbraucherschutz im Internet oder der digitalen Infrastruktur.

Der neu gewählte Gesamtvorstand der Initiative D21 wählte aus seinen Reihen zudem ein neues Präsidium. Einstimmig bestätigte das Gremium dabei seinen bisherigen Präsidenten Hannes Schwaderer (Intel GmbH) in seinem Amt. Schwaderer ist seit 2009 Präsident der Initiative D21. Ebenso sind Dr. Alfred Zapp (CSC Deutschland Solutions GmbH) und Robert A. Wieland (TNS Infratest GmbH) als Vizepräsidenten wiedergewählt worden. Die Position der Schatzmeisterin übernimmt in der kommenden Amtszeit erneut Prof. Barbara Schwarze (Kompetenzzentrum Technik – Diversity – Chancengleichheit e.V.). Als neuer Schriftführer ist Dr. Hermann Rodler (Nokia Solutions and Networks) ernannt worden. Verstärkt wird das Gremium durch Olaf Reus (HUAWEI Technologies Deutschland GmbH) und Dr. Philipp Müller (Capgemini Deutschland GmbH) als weitere Präsidiumsmitglieder.

„Das Internet und die angehende Digitale Gesellschaft sind in den Augen vieler plötzlich nicht mehr Synonym für innovative Freiräume, belebende Diskussionen, ein wirtschaftlicher Motor und ungeahnte Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe und ihrer Entwicklung, sondern werden plötzlich auch als eine Sphäre begriffen, die unsere privatesten Lebensumstände überwachen und analysieren kann“, erklärt Hannes Schwaderer, wiedergewählter Präsident der Initiative D21.

Foto: Intel, Initiative D21

Foto: Intel, Initiative D21

Initiative D21-Präsident Hannes Schwaderer: Im Amt bestätigt

Die NSA-Affäre habe das Vertrauen in die digitale Welt bei vielen Bürgern erschüttert. „Das macht die Arbeit der Initiative D21 nicht leichter, aber umso wichtiger. Wir müssen daher erläutern, vermitteln und Lösungswege aufzeigen. Wir müssen Kenntnisse und Sicherheit im Umgang schaffen, aber auch Ängste nehmen und Begeisterung erzeugen. Nur so kann es uns gelingen, unseren Teil dazu beizutragen, diese negativen Entwicklungen umzukehren und in eine neue Form von Bewusstsein für den eigenen und zukünftigen gesellschaftlichen Umgang mit den digitalen Medien münden zu lassen“, so Schwaderer weiter.

Folgender Gesamtvorstand der Initiative D21 ist am 28. Januar gewählt worden (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Dirk Arendt, Good Technology
  • Jens-Olaf Bartels, Fiducia IT AG
  • Dr. Rainer Bernnat, Booz & Company GmbH
  • Dr. Alexander Bob, Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG
  • Tim Brauckmüller, atene KOM GmbH
  • Ralph Giebel, EMC Deutschland GmbH
  • Frank Giessen, Symantec (Deutschland) GmbH
  • Stephan Griebel, Texas Instruments Deutschland GmbH
  • Dr. Marianne Janik, Microsoft Deutschland GmbH
  • Carsten Kestermann, Software AG
  • Wolfgang Kopf, Deutsche Telekom AG
  • Hubert Ludwig, DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
  • Claudia Mrotzek, ORACLE Deutschland B.V. & Co.KG.
  • Prof. Dr. Ralph Stengler, Hochschule Darmstadt
  • Martin Vesper, digitalSTROM / aizo AG

Das neue Präsidium der Initiative D21:

  • Präsident:  Hannes Schwaderer, Intel GmbH
  • Vizepräsidenten: Robert A. Wieland, TNS Infratest GmbH, Dr. Alfred Zapp, CSC Deutschland Solutions GmbH
  • Schatzmeisterin: Prof. Barbara Schwarze, Kompetenzzentrum Technik – Diversity – Chancengleichheit e.V.
  • Schriftführer: Dr. Hermann Rodler, Nokia Solutions and Networks
  • Weitere Mitglieder:  Dr. Philipp Müller, Capgemini Deutschland GmbH, Olaf Reus, HUAWEI Technologies Deutschland GmbH
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eco: Vorstand Oliver Süme zum EuroISPA Präsidenten gewählt https://www.datensicherheit.de/eco-vorstand-oliver-sueme-euroispa-praesidenten-gewaehlt https://www.datensicherheit.de/eco-vorstand-oliver-sueme-euroispa-praesidenten-gewaehlt#respond Wed, 04 Dec 2013 19:42:15 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22769 Einstimmige Wahl durch die Mitgliederverbände

[datensicherheit.de, 03.12.2013] Der Dachverband der europäischen Providerverbände EuroISPA hat einen neuen Präsidenten: Die Mitgliederverbände haben gestern in Brüssel einstimmig Oliver Süme gewählt. Der 44jährige Rechtsanwalt ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. Süme wird ab Januar 2014 die Führung des größten Providerverbandes der Welt übernehmen.

„Ich freue mich auf meine Aufgaben und werde mich in Brüssel und auf internationaler Ebene weiter für die Interessen der europäischen Provider einsetzen. Die Infrastruktur der Provider  ist grundlegend für die Wirtschaft und die Bürger Europas. Sie kann nur in einem freien Internet und auf Basis eines verlässlichen Rechtsrahmens weiterhin sicher und stabil betrieben werden. Die Leistungsfähigkeit der Provider ist der Garant für die Zukunftsfähigkeit der Informationsgesellschaft und des digitalen Marktes.“, so Süme

Über EuroISPA

EuroISPA vertritt die Interessen von mehr als 1800 europäischen Providern und zählt über sein Industrieforum auch Unternehmen wie Google, Amazon, eBay und Facebook zu seinen Mitgliedern. Mit einem Büro in Brüssel ist EuroISPA die zentrale Stimme der Internetwirtschaft zu den Themen der Informationsgesellschaft wie Cybercrime, Datenschutz und Datensicherheit, Internet Governance, E-Commerce, EU-Telekommunikationsrecht und sicherer Internetnutzung.

Über eco

eco ist mit rund 700 Mitgliedsunternehmen der größte Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet der eco-Verband maßgeblich die Entwicklung des Internets in Deutschland, fördert neue Technologien, Infrastrukturen und Märkte, formt Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. In den eco-Kompetenzgruppen sind alle wichtigen Experten und Entscheidungsträger der Internetwirtschaft vertreten und treiben aktuelle und zukünftige Internetthemen voran.

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Abgabe der Fingerabdrücke und Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises freiwillig https://www.datensicherheit.de/abgabe-der-fingerabdruecke-und-nutzung-der-eid-funktion-des-neuen-personalausweises-freiwillig https://www.datensicherheit.de/abgabe-der-fingerabdruecke-und-nutzung-der-eid-funktion-des-neuen-personalausweises-freiwillig#comments Fri, 29 Oct 2010 14:56:16 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13642 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weist auf Wahlfreiheit der Bürger hin

Foto: BfDI

Foto: BfDI

[datensicherheit.de, 29.10.2010] Im unmittelbaren Vorfeld der Einführung des neuen Personalausweises am 1. November 2010 informiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, über die Wahlfreiheit der Bürger:
Die Speicherung biometrischer Daten sei ein zentrales Unterscheidungsmerkmal zwischen neuem und altem Personalausweis. Auch wenn das Foto und die Abdrücke der Zeigefinger besonders geschützt seien und nur durch besonders autorisierte staatliche Stellen ausgelesen werden dürften, weist Schaar darauf hin, dass die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip des Ausweises freiwillig erfolge. Wer den neuen Personalausweis beantragt, sollte daher gut überlegen, ob er diese sensiblen Daten dort speichern möchte, so Schaar. Schließlich sei nicht zu erkennen, welche Vorteile der Ausweisinhaber von deren Speicherung habe. Niemand dürfe benachteiligt werden, der die Speicherung seiner Fingerabdrücke ablehnt.
Der neue Personalausweis ermögliche zudem den elektronischen Identitätsausweis (eID) im Bereich des E-Government und des E-Commerce. Das Ausweisen gegenüber Behörden oder Diensteanbietern im Internet setze jedoch eine Übertragung der im Chip gespeicherten Daten voraus und sei mit bestimmten Risiken behaftet – so könne durch Schadprogramme die Ausweis-PIN ausgelesen werden. Die Nutzung der eID-Funktion sei freiwillig, sie könne bei den Personalausweisbehörden auf Wunsch gebührenfrei deaktiviert werden. Wer die eID-Funktion nutzen möchte, sollte darauf achten, dass der eigene Rechner über einen aktuellen Virenscanner sowie eine Firewall verfügt und Sicherheitsupdates regelmäßig durchgeführt werden. Auch sollte sich die sechsstellige Ausweis-PIN, die bei der elektronischen Identitätsfunktion eingesetzt wird, nicht aus dem Geburtsdatum oder ähnlich unsicheren Ziffernfolgen zusammensetzen. Um der Gefahr des Ausspähens der PIN mittels einer Schadsoftware zu begegnen, rät Schaar zum Einsatz eines höherwertiges Lesegerätes – diese „Standard-“ oder „Komfortlesegeräte“ seien an der integrierten Tastatur zu erkennen. Die Nutzung der Signaturfunktion werde übrigens nur mit dem Lesegerät der höchsten Sicherheitsstufe, dem „Komfortlesegerät“, möglich sein.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 29.10.2010
Neuer Personalausweis: Sie haben die Wahl!

BfDI
Der neue Personalausweis

BfDI
Datenschutz und Datensicherheit beim neuen Personalausweis

datensicherheit.de, 29.10.2010
Neuer Personalausweis: Einhaltung gängiger Grundschutztechniken Voraussetzungen für sicheren Einsatz / TeleTrusT sieht wegweisende Funktionalitäten für den Rechts- und Geschäftsverkehr

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