Weiterleitung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 03 Nov 2019 19:09:03 +0000 de hourly 1 Patientendaten: Bundesregierung plant Weiterleitung https://www.datensicherheit.de/patientendaten-bundesregierung-plant-weiterleitung https://www.datensicherheit.de/patientendaten-bundesregierung-plant-weiterleitung#respond Sun, 03 Nov 2019 18:24:36 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35096 Anja Hirschel warnt vor „gläsernem Patienten“ und Ausverkauf an zentrales Forschungszentrum

[datensicherheit.de, 03.11.2019] Laut einer Stellungnahme der Piratenpartei Deutschland soll bereits am 7. November 2019 das „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ im Bundestag beschlossen werden. Es verspricht demnach, die Digitalisierung in der Medizin einen großen Schritt voranzubringen – so sollen u.a. Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Telemedizin gestärkt werden. Als „besonders brisant“ bezeichnet indes die Piratenpartei, dass dieses Gesetz zusätzlich vorsehe, „die persönlichen Daten aller gesetzlich Versicherten an den Spitzenverband der Krankenkassen weiterzuleiten“.

Pseudo-Pseudonymisierung der Patientendaten befürchtet

Unter § 303b „Datenzusammenführung und -übermittlung“ im Antrag zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch werde konkret gefordert,

  1. Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort,
  2. Angaben zum Versicherungsverhältnis,
  3. die Kosten- und Leistungsdaten nach den §§ 295, 295a, 300, 301, 301a und 302,
  4. Angaben zum Vitalstatus und zum Sterbedatum und
  5. Angaben zu den abrechnenden Leistungserbringern

an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle weiterzuleiten.
Dieser wiederum übermittele die Daten (ohne das Versichertenkennzeichen) an ein Forschungsdatenzentrum. Die einzelnen Datensätze sollten mit einer Arbeitsnummer gekennzeichnet werden, was als Pseudonymisierung angesehen werden könnte. „Allerdings soll eine Liste beigefügt werden, welche diese Arbeitsnummern wiederum den eindeutigen Versichertenkennzeichen zuordnet“, warnt die Piratenpartei.

Ausverkauf der Patientendaten in diesem Ausmaß nicht widerspruchslos hinzunehmen

Das Forschungsdatenzentrum selbst (geregelt in § 303d) werde zudem ermächtigt, Anträge auf Datennutzung zu prüfen, die Daten zugänglich zu machen und „das spezifische Reidentifikationsrisiko in Bezug auf die durch Nutzungsberechtigte nach § 303e beantragten Daten zu bewerten und unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens durch geeignete Maßnahmen zu minimieren“.
Anja Hirschel, Stadträtin in Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei, kommentiert: „Es ist zu befürchten, dass die höchst persönlichen und sensiblen Gesundheitsdaten, welche nun zentral gesammelt werden sollen, komplett schutzlos sind: vor gezielten Angriffen, vor Datenpannen, vor kommerziellen Interessen. Es ist leicht, eine Datensammelwut mit Digitalisierung zu begründen, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir den Ausverkauf unserer Daten in diesem Ausmaß nicht widerspruchslos hinnehmen dürfen.“

Widerspruchsrecht bei Weiterleitung der Patientendaten offenbar nicht vorgesehen

Auf technische Details wie Verschlüsselung usw. werde nicht eingegangen. Deren Klärung obliege dem Spitzenverband selbst. „Das Nähere zur technischen Ausgestaltung der Datenübermittlung nach Satz 1 vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den nach § 303a Absatz 1 Satz 2 bestimmten Stellen spätestens bis zum 31. Dezember 2021.“ Ein Widerspruchsrecht werde ebenso nicht erwähnt – dies wäre aber dringend erforderlich.
Beim Vergleich dieses Gesetzesentwurfs mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG), beschlossen 2013, fällt laut Piratenpartei auf: „Das Krebsregister hält die Daten in von Internet getrennten Netzen und nutzt sie ausschließlich dazu, die medizinische Versorgung voran zu bringen um u.a. Therapien zu verbessern. Es dient der Optimierung der individuellen Betreuung der Patienten. In manchen Landesgesetzen ist zudem ein Widerspruchsrecht und/oder ein Widerspruch gegen die Kontaktaufnahme möglich.“

Weitere Informationen zum Thema:

bundesgesundheitsministerium.de
Gesetzentwurf der Bundesregierung / Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)

datensicherheit.de, 26.09.2019
Leistungsschutzrecht: Piratenpartei fordert Experiment zu stoppen

datensicherheit.de, 03.12.2012
Datenschutzexperte Christian Volkmer warnt vor Datensammelwut der Krankenkassen

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Attacken von Netzwerk zu Netzwerk: TREND MICRO warnt vor Angriffen auf facebook über LinkedIn https://www.datensicherheit.de/attacken-von-netzwerk-zu-netzwerk-trend-micro-warnt-vor-angriffen-auf-facebook-ueber-linkedin https://www.datensicherheit.de/attacken-von-netzwerk-zu-netzwerk-trend-micro-warnt-vor-angriffen-auf-facebook-ueber-linkedin#respond Wed, 06 Jul 2011 20:24:44 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15219 Missbrauch einer seriösen Website erhöht Bedrohungspotenzial

[datensicherheit.de, 06.07.2011] Der Sicherheitsspezialist TREND MICRO warnt vor einer aktuellen Attacke auf facebook-Anwender:
Der Angriff habe das Ausspionieren persönlicher Nutzerdaten zum Ziel und nutze das bei Unternehmen und Selbständigen beliebte Soziale Netzwerk LinkedIn als Brücke. Als Köder diene ein vermeintliches Video zum bekannten Teenie-Star Justin Bieber.
Der Angriff beginne mit einem Verweis zu besagtem Video auf der facebook-Pinnwand. Wer auf die hinterlegte Webadresse klicke, werde auf LinkedIn umgeleitet, aber nur, um von dort sofort auf eine andere Seite weitergeleitet zu werden, die nichts mit dem Sozialen Business-Netzwerk zu tun habe. Zwar warne facebook beim Anklicken davor, dass es sich um eine bösartige Webadresse handeln könnte. Allerdings müsse der Anwender schon sehr genau hinsehen, um festzustellen, dass LinkedIn nur zur Weiterleitung missbraucht werde.
Nun ist Spam bei facebook-Pinnwänden ist nichts Neues, aber offensichtlich ist dies der erste Fall, bei dem ein „Redirector“ bei Linkedin verwendet wird – statt des üblicherweise verwendeten Abkürzungsdienstes für Webadressen (URL-Shortener).
Wer sich von der facebook-Warnung nicht abschrecken lässt, komme statt zum gewünschten Video zu einem Fragebogen. Dieser müsse angeblich ausgefüllt werden, um das Video ansehen zu dürfen, und verlange die Eingabe persönlicher Informationen wie Name, Adresse etc. Dieser Angriff zeige laut TREND MICRO einmal mehr, wie über geschickt gesetzte Köder, falsche Versprechungen und den Missbrauch legitimer Websites Anwender in die Falle gelockt würden. Angriffe über Soziale Netzwerke stellten mittlerweile eine der erfolgreichsten Methoden der Online-Gangster dar. Dabei gehe es den Cyber-Kriminellen vor allem um das Eine – um persönliche Daten, die Hauptwährung der Untergrundwirtschaft im Internet.

Weitere Informationen zum Thema:

TREND MICRO
You have one new friend request / A Guide to Threats on Social Media

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