Widerspruch – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 29 Sep 2025 20:13:04 +0000 de hourly 1 Verpflichtende Einführung ab 1. Oktober 2025: Kritik an der ePA reißt nicht ab https://www.datensicherheit.de/verpflichtung-einfuehrung-1-oktober-2025-kritik-epa https://www.datensicherheit.de/verpflichtung-einfuehrung-1-oktober-2025-kritik-epa#respond Mon, 29 Sep 2025 22:48:10 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50343 Bündnis Widerspruch gegen die Elektronische Patientenakte (ePA) erinnert daran, dass die offenkundigen Sicherheitslücken eigentlich vollständig beseitigt sein sollten – nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen

[datensicherheit.de, 30.09.2025] Offensichtlich reißt die Kritik an der staatlich eingeführten „ePA für alle“ nicht ab. Der Freie Ärzteschaft e.V. betont in seiner aktuellen Stellungnahme, Teil eines kritischen Bündnisses gegen die zentrale elektronische Patientenakte (ePA) zu sein. Anlässlich der für Ärzte und Apotheker verpflichtenden Einführung zum 1. Oktober 2025 wird auf das „Bündnis Widerspruch gegen die ePA“ – bestehend aus Versicherten, Ärzten, Psychotherapeuten, Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen – hingewiesen.

patientenrechte-datenschutz-epa-2025

Abbildung: Patientenrechte und Datenschutz e.V. im Auftrag des „Opt-Out Bündnisses“ „ePA 2025“

Dieses Plakat kann heruntergeladen, ausgedruckt und dort aufhängt werden, wo es viele sehen können – zum Beispiel im Wartezimmer einer Praxis

„ePA für alle“ ab 1. Oktober 2025 für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker verpflichtend

Nach 20-jähriger Planung, Milliardenausgaben und Verschiebungen soll die „ePA für alle“ demnach ab 1. Oktober 2025 für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker „verpflichtend“ eingeführt werden. „Auf teuren Kongressen wird die ePA als Erfolgsmodell beworben. Für die gesetzlich Versicherten sieht die Sache völlig anders aus“, kommentiert Jan Kuhlmann, Jurist und Sprecher des Bündnisses.

  • Er betont: „Wie die ,Süddeutsche Zeitung’ kürzlich berichtete, nutzen nur acht Prozent der gesetzlich Versicherten tatsächlich die ePA, während ein größerer Anteil von elf Prozent der Anlage ihrer ePA widersprochen hat.“

Unabhängig davon floppe das sogenannte e-Rezept ebenfalls. In den letzten Monaten hätten häufige Systemausfälle zu massiven Problemen in der Arzneimittel-Versorgung geführt. „Ärzte und Apotheker sprechen inzwischen davon, dass das ,e-Rezept’ in punkto Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn den Rang abgelaufen habe.“

Test-Ärzte stellen der ePA in der Praxis ein eher schlechtes Zeugnis aus

„Im April 2025 wurde der Einführungszeitpunkt der ePA verschoben mit dem Versprechen, dass bis Ende September ausführliche Tests in Testregionen durchgeführt und als erfolgreich ausgewertet werden sollten. Außerdem sollten die Sicherheitslücken vollständig beseitigt sein. Nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen“, führt Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg, aus.

  • Sie stellt fest: „Nichts davon ist passiert!“ Die beteiligten Test-Ärzte stellten der ePA in der Praxis ein eher schlechtes Zeugnis aus. Praktische Erfahrungen aus dem Klinikbetrieb seien unbekannt. Die technische Verfügbarkeit entspreche nicht den Anforderungen.

„Die Telematikinfrastruktur belastet die medizinische Versorgung in Deutschland durch Zeitverluste, hohe Kosten und häufige Totalausfälle. Trotzdem werden Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mit finanziellen Strafen genötigt, die ePA aktiv zu befüllen“, moniert Lüder.

„ePA für alle“ könnte Ärztliche Schweigepflicht gefährden

„Mit der ,ePA für alle’ wird die ärztliche Schweigepflicht faktisch abgeschafft“, warnt Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München. Er bemängelt: „Die freiwillige Teilnahme wurde gesetzlich umgeändert in eine Widerspruchslösung (opt-out). Gleichzeitig wurden Sicherheitskriterien gesenkt und die Zugriffsregelungen für alle Berufsgruppen sind viel zu weitgehend.“

  • Der Fokus dieses Mammutprojektes liege nicht auf besserer Medizin, sondern auf Auswertung der Krankheitsdaten durch Pharmafirmen und KI-Training. Aus diesem Grund lehnten viele Ärzte und Psychotherapeuten das für medizinische Zwecke wenig hilfreiche System weiterhin ab und engagierten sich zusammen mit Versicherten und Datenschützern in kritischer Zusammenarbeit. Auch der „Deutsche Ärztetag 2025“ habe im Mai deutliche Verbesserungen im Gesamtprojekt gefordert. Diese seien bis heute aber nicht realisiert worden.

Wer sicher sein möchte, dass seine Daten nicht in dieses unausgereifte System gelangen oder für andere Zwecke als die medizinische Behandlung missbraucht werden, habe die Möglichkeit, seine ePA löschen zu lassen. Hierfür genüge ein formloser Widerspruch gegenüber der Krankenkasse, z.B. mithilfe des „Widerspruchs-Generators“ auf der Website „widerspruch-epa.de“.

Weitere Informationen zum Thema:

Freie Ärzteschaft
Die Freie Ärzteschaft (FÄ) vertritt den Arztberuf als freien Beruf und steht für eine emphatische, engagierte Ausübung der ärztlichen Heilkunde. Wir setzen uns für eine sichere und zukunftsorientierte Medizin ein und treten der rationierten Staatsmedizin und Bürokratisierung entgegen.

widerspruch-epa.de
Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)

widerspruch-epa.de
Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA)

Patientenrechte und Datenschutz e.V. im Auftrag des „Opt-Out Bündnisses“
Plakat: ePA 2025 / elektronische Patienten Akte

datensicherheit.de, 30.09.2025
ePA: Verbraucherschützer fordern für Versicherte mehr Kontrolle über ihre Daten / Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband bezieht Position zu der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) per 1. Oktober 2025

datensicherheit.de, 28.09.2025
„ePA für alle – Daten für alle?“ Landesdatenschutzbeauftragter und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz laden nach Mainz ein / Am 6. November 2025 findet im Plenarsaal des Landtags Rheinland-Pfalz in Mainz eine Veranstaltung zu den Herausforderungen und Chancen der elektronischen Patientenakte (ePA) statt

datensicherheit.de, 09.07.2025
ePA-Einführung voraus – doch Gesundheitsdienstleister kämpfen noch immer mit IT-Problemen / 45 Prozent der deutschen Gesundheitseinrichtungen waren seit 2023 von einem Ransomware- oder DDoS-Angriff betroffen

datensicherheit.de, 08.02.2025
Mahnung der Freien Ärzteschaft im ePA-Kontext: Krankheitsdaten sind keine Ware / Es droht die kommerzielle ePA-Datennutzung durch Konzerne zu Lasten der gesetzlich Versicherten und der Ärzteschaft

datensicherheit.de, 28.01.2025
BLZK-Kritik an ePA: Vertrauen in Datenschutz verspielt / BLZK-Präsident Dr. Wohl fordert, die elektronische Patientenakte zurück auf null zu setzen

datensicherheit.de, 14.01.2025
Rat der Verbraucherzentrale zur ePA: Entweder aktive Pflege oder grundsätzlicher Widerspruch / vzhh empfiehlt Verbrauchern, sich umfassend zu informieren und eine „bewusste Entscheidung zum Einsatz der ePA“ zu treffen

datensicherheit.de, 21.11.2024
ePA für alle: Daten für die Forschung und das Risiko trägt der Patient / Elektronische Patientenakte (ePA) kommt nun 2025 – Risiken und Nebenwirkungen werden nicht thematisiert, weshalb Datenschützer empfehlen sich zu informieren und zu widersprechen

]]>
https://www.datensicherheit.de/verpflichtung-einfuehrung-1-oktober-2025-kritik-epa/feed 0
KI-Training mit persönlichen Daten: Meta startet im Mai 2025 https://www.datensicherheit.de/ki-training-person-daten-meta-start-mai-2025 https://www.datensicherheit.de/ki-training-person-daten-meta-start-mai-2025#respond Thu, 17 Apr 2025 22:43:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47303 Daten aus Posts, Fotos und Kommentaren der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ sollen zum KI-Training Verwendung finden

[datensicherheit.de, 18.04.2025] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) weist in seiner aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass Meta beabsichtigt, ab Mai 2025 Künstliche Intelligenz (KI) mit Posts, Fotos und Kommentaren der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ zu trainieren – die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer sollen demnach für das Training der eigenen KI-Anwendungen eingesetzt werden. „Mit den Daten sollen dann KI-basierte Dienste des Unternehmens wie der Meta-AI-Chatbot auf ,WhatsApp’ oder Sprachmodelle wie ,Llama’ trainiert werden.“

hmbbfdi-thomas-fuchs-bildwerkstatt-nienstedten

Foto: Bildwerkstatt Nienstedten

Thomas Fuchs, der HmbBfDI: Hier schützt nur ein rechtzeitiger Widerspruch. Wenn, dann jetzt!

Für 2024 geplanter KI-Trainingsbeginn zunächst verschoben

Bereits im vergangenen Jahr – 2024 – hatte Meta angekündigt, alle öffentlichen Beiträge und Fotos seiner europäischen „facebook“- und „Instagram“-Nutzer zum KI-Training zu verwenden. „Meta verschob das Vorhaben dann jedoch, nachdem sich die irische Datenschutzbehörde (IDPC), die EU-weit für Meta zuständig ist, mit datenschutzrechtlichen Fragen, vor allem zur Rechtsgrundlage sowie zur Transparenz, an das Unternehmen gewandt hatte.“ Das nun vorliegende Verfahren ermögliche einen einfacheren Widerspruch gegen die Verwendung der persönlichen Daten für das KI-Training durch Meta.

Registrierte Nutzer der Sozialen Netzwerke „facebook“ und „Instagram“ müssen sich nun entscheiden, ob das Unternehmen KI-Modelle mit ihren persönlichen Daten (Beiträge, Fotos etc.) trainieren darf. „Dies gilt nicht nur für die Zukunft, sondern für alle Daten aus der Vergangenheit.“ Wer keine Bedenken hat, dass seine öffentlich zugänglichen Beiträge, Kommentare und Fotos im eigenen Konto zum KI-Training genutzt werden, muss also nichts tun.

Widerspruch gegen KI-Training mit eigenen Daten sollte vor Ende Mai 2025 eingelegt werden

„Wer verhindern will, dass die eigenen Daten von Meta zu KI-Trainingszwecken verwendet werden, muss jetzt aktiv werden!“ Alle volljährigen europäischen Nutzer werden laut HmbBfDI von Meta entsprechend benachrichtigt und über ihre Möglichkeiten informiert. Widersprochen werden kann in den jeweiligen Apps oder für „facebook“ auf der Webseite „Kontaktformulare“ und für „Instagram“ auf der Webseite „Instagram-Hilfebereich“ (Anmeldung im eigenen Konto erforderlich).

„Soll der Widerspruch seine volle Wirkung entfalten, muss er vor Ende Mai 2025 eingelegt werden.“ Widerspruch sei zwar auch danach jederzeit möglich, doch lasse sich dann nicht mehr rückgängig machen, dass die eigenen Daten evtl. bereits für das KI-Training verwendet worden sind: „Trainingsdaten fließen unwiderruflich in KI-Modelle ein, und ihr Einfluss kann nach heutigem Stand der Technik nicht mehr aus dem Modell entfernt werden.“ Der HmbBfDI, Thomas Fuchs, kommentiert: „Ich kann gut verstehen, dass es Nutzer/innen sorgt, wenn alle ihre in Sozialen Netzwerken geteilten Bilder und Texte nun in KI-Modelle fließen. Hier schützt nur ein rechtzeitiger Widerspruch. Wenn, dann jetzt!“

Weitere Informationen zum Thema:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 15.04.2025
Fragen und Antworten zum KI-Training von Meta mit persönlichen Daten

facebook
Hilfebereich / Melde dich bitte an

Instagram
Hilfebereich / Melde dich bitte an

datensicherheit.de, 15.08.2020
KI-Training: Künstliche Intelligenz benötigt Daten / Unternehmen erwarten steigenden Bedarf an Trainingsdaten für KI – zwei Drittel benötigen dafür auch personenbezogene Daten

]]>
https://www.datensicherheit.de/ki-training-person-daten-meta-start-mai-2025/feed 0
Bundestagswahl 2025: Politische Parteien dürfen Adressen zweckgebunden für Wahlwerbung nutzen https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-politik-parteien-erlaubnis-adressen-zweckbindung-wahlwerbung-nutzung https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-politik-parteien-erlaubnis-adressen-zweckbindung-wahlwerbung-nutzung#respond Tue, 21 Jan 2025 16:29:13 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45989 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erläutert Voraussetzungen und Widerspruchsrecht im Kontext der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025

[datensicherheit.de, 21.01.2025] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein, denn in deren Vorfeld werden wohl demnächst nicht nur Wahlbenachrichtigungen in den Hauspostkästen landen, sondern bei vielen Bürger dann auch postalische Wahlwerbung politischer Parteien. „Die Adressdaten dafür kommen von den Meldeämtern. Ist das erlaubt?“ Der LfDI RLP hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Zulässigkeit der Adressweitergabe und zum Widerspruchsrecht zusammengestellt und veröffentlicht:

Politische Parteien sind im Vorfeld einer Wahl nicht an die sonst übliche Einwilligung vor der Weitergabe von Adressen gebunden

„Werbung ist nicht gleich Werbung!“ Es sei zutreffend, dass Adressen aus dem Melderegister für Werbezwecke nur mit Einwilligung der Betroffenen an Private weitergegeben werden dürften. Für politische Parteien sei die Rechtslage jedoch eine andere: „Wer keine Wahlwerbung möchte, muss selbst aktiv werden und beim Bürgerbüro/Meldeamt Widerspruch gegen die Weitergabe seiner Anschrift erheben!“ Eine Unterrichtung über das Widerspruchsrecht habe bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung (z.B. in einem Mitteilungsblatt) zu erfolgen.

Aufgrund der wichtigen Bedeutung politischer Parteien im demokratischen Gefüge, welche sogar im Grundgesetz verankert sei (s. Art. 21 GG), habe sich der Gesetzgeber für diese Form der Privilegierung entschieden. Der § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz sehe daher vor, dass eine Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Adressdaten von Wahlberechtigten übermitteln dürfe.

Der Widerspruch sei an keine bestimmte Form gebunden, kostenlos und zeitlich unbefristet; eine Begründung sei nicht erforderlich (s. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz). Die Kommunen hielten entsprechende Formulare – teilweise auch online – vor (Beispiel der Stadt Mainz s.u.).

stadtverwaltung-mainz-antrag-einrichtung-auskunfts-uebermittlungssperre

Abbildung: Stadtverwaltung Mainz

Beispiel für einen kommunalen Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre

Welche Daten Parteien erhalten – Auskunft beschränkt auf Wahlberechtigte

Die Auskunft sei beschränkt auf Wahlberechtigte. Weiterhin müssten die Parteien eine altersmäßige Eingrenzung vornehmen, „also z.B. alle Erstwählenden oder alle Wählerinnen und Wähler ab dem 65. Lebensjahr“. Von diesem Personenkreis dürften dann Vor- und Nachname sowie die derzeitige Anschrift weitergegeben werden (s. § 44 Bundesmeldegesetz).

„Daten von Personen, für die eine Auskunftssperre wegen einer Gefahrensituation eingetragen ist, werden nicht übermittelt.“

Parteien dürften die Melderegisterdaten nur zum Zweck der Werbung für die bevorstehende Wahl verwenden: „Innerhalb eines Monats nach der Wahl sind die Daten zu löschen (§ 50 Abs. 1 Satz 3 Bundesmeldegesetz).“ Die Daten dürften also insbesondere nicht in eine eigene Adressdatenbank eingepflegt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Landeshauptstadt Mainz, Stadtverwaltung Mainz
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/ Übermittlungssperre (BEISPIEL)

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Art 21

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 44 Einfache Melderegisterauskunft

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

]]>
https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-politik-parteien-erlaubnis-adressen-zweckbindung-wahlwerbung-nutzung/feed 0
Rat der Verbraucherzentrale zur ePA: Entweder aktive Pflege oder grundsätzlicher Widerspruch https://www.datensicherheit.de/rat-verbraucherzentrale-epa-aktivitaet-pflege-grundsatz-widerspruch https://www.datensicherheit.de/rat-verbraucherzentrale-epa-aktivitaet-pflege-grundsatz-widerspruch#comments Tue, 14 Jan 2025 09:47:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45951 vzhh empfiehlt Verbrauchern, sich umfassend zu informieren und eine „bewusste Entscheidung zum Einsatz der ePA“ zu treffen

[datensicherheit.de, 14.01.2025] Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) weist in ihrer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass ab dem 15. Januar 2025 gesetzlich Krankenversicherte in Hamburg, die vorher nicht widersprochen haben, eine sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) haben werden, „die befüllt und benutzt werden kann“. Die vzhh empfiehlt nach eigenen Angaben den Verbrauchern, sich umfassend zu informieren und eine „bewusste Entscheidung zum Einsatz der ePA“ zu treffen. Hamburg ist demnach neben Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen eine Modellregion, in der die ePA in einer Pilotphase im Praxisbetrieb getestet wird.

Verbraucher können jederzeit Läschung der ePA beantragen

„Es ist wichtig, sich spätestens jetzt zu überlegen, ob und wie man die ePA nutzen will“, betont Dr. Jochen Sunken von der vzhh. Er führt weiter aus: „Wer die elektronische Patientenakte nicht möchte, kann jederzeit deren Löschung beantragen, selbst wenn die ursprüngliche Frist der Krankenkasse für einen Widerspruch bereits abgelaufen ist. Ob elektronisch, telefonisch oder per Post, für den Widerspruch ist jeder Kommunikationsweg zulässig.“

Verbraucher mit ePA sollten diese aktiv pflegen

Wer seine ePA behält, profitiert laut Dr. Sunken am meisten davon, wenn diese aktiv gepflegt wird: „Nur wer sorgfältig abwägt und steuert, welche Daten eingestellt werden und wer Zugriff auf welche Dokumente haben soll, hat wirklich eine ‚versichertengeführte Akte‘, wie es das Gesetz vorsieht!“ Am besten lasse sich die elektronische Patientenakte mit der „ePA“-App verwalten. „Menschen, die Bedenken deswegen haben oder sich nicht für ausreichend technisch versiert halten, können bis zu fünf Personen benennen, die die Pflege mittels App für sie übernehmen oder sich an die Ombudsstellen der Krankenkassen wenden“, so Dr. Sunken.

Verbraucherzentrale warnt vor unerwünschten Befundberichten und Arztbriefen in der ePA

Werde die ePA nicht bewusst gepflegt, könnten beispielsweise unerwünschte Befundberichte und Arztbriefe eingestellt werden und einsehbar sein. „Wer das nicht möchte, muss sich aktiv darum kümmern und dem widersprechen oder diese Dokumente vor dem Zugriff anderer in der ePA verbergen beziehungsweise sie im Nachhinein löschen. Sonst wird die ePA nach und nach mit medizinischen Dokumenten gefüllt“, erklärt Dr. Sunken. Die Praxen seien nicht verpflichtet, extra bei jedem Arztbesuch auf die Nutzung des digitalen Systems hinzuweisen. Ein einfacher Aushang im Wartezimmer genüge, der Informationspflicht nachzukommen.

Verbraucher-Hintergrundinformationen zur elektronischen Patientenakte (ePA):

  • Die ePA ist ein digitales System, in dem Befunde, Diagnosen und weitere medizinische Daten gespeichert werden können.
  • Ziel ist es, den Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen mehreren behandelnden Personen zu erleichtern.
  • Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können der Nutzung der ePA widersprechen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg
Arzt und Krankenhaus / Elektronische Patientenakte ohne ePA-App nutzen

datensicherheit.de, 21.11.2024
ePA für alle: Daten für die Forschung und das Risiko trägt der Patient / Elektronische Patientenakte (ePA) kommt nun 2025 – Risiken und Nebenwirkungen werden nicht thematisiert, weshalb Datenschützer empfehlen sich zu informieren und zu widersprechen

datensicherheit.de, 10.11.2022
EPA: Freie Ärzteschaft unterstreicht Kritik an Elektronischer Patientenakte / Ärztliche Schweigepflicht droht durch EPA-Paradigmenwechsel zum störenden Auslaufmodell zu werden

datensicherheit.de, 29.11.2021
Freie Ärzteschaft zur ePA: Geplante elektronische Patientenakte führt in die Sackgasse / Ampel-Koalitionäre zur Rücknahme der geplanten, viel kritisierten Opt-out-Option der ePA aufgefordert

]]>
https://www.datensicherheit.de/rat-verbraucherzentrale-epa-aktivitaet-pflege-grundsatz-widerspruch/feed 2
Apple: Kamerafahrten in Mecklenburg-Vorpommern gestartet https://www.datensicherheit.de/apple-kamerafahrten-mecklenburg-vorpommern-start https://www.datensicherheit.de/apple-kamerafahrten-mecklenburg-vorpommern-start#respond Mon, 17 Aug 2020 17:30:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37526 Aufnahme von Bildern der Straßen und Häuser für geplante Funktion Apple Look Around

[datensicherheit.de, 17.08.2020] Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) meldet, dass Apple hat mit der Aufzeichnung von Straßenansichten und Gebäudefronten in Mecklenburg-Vorpommern begonnen hat. Demnach sollen bis Ende September 2020 mit mehreren Sensoren und Kameras ausgerüstete Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs sein.

lfdi-m-v-antrag-auf-datenloeschung-apple-kamerafahrten

Abbildung: LfDI M-V

Antrag die Apple auf Widerspruch Datenverarbeitung / Datenlöschung im Kontext der Apple-Kamerafahrten

Look Around: Apple plant Konkurrenz zu Google Street View

Apple gebe an, dass durch Analyse von Wegen und Verkehrszeichen das Datenmaterial des eigenen Kartendienstes verbessert werden solle. Außerdem könnten diese Bilder der Straßen und Häuser künftig in der geplanten Funktion „Apple Look Around“ („Umsehen-Funktion“), ähnlich dem Dienst „Google Street View“, dargestellt und im Internet veröffentlicht werden.
Apple habe gegenüber der in Deutschland zuständigen bayrischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (BayLDA) bestätigt, dass die Gesichter von Personen und die Kennzeichen von Fahrzeugen, vor einer Veröffentlichung automatisch verpixelt und damit unkenntlich gemacht werden sollten. Damit wolle Apple der Forderung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach Datenschutz durch Technikgestaltung nachkommen und die Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten senken.

Unkenntlichmachen von Hausfassaden, Vorgärten oder Autos erfordert aktiven Widerspruch gegenüber Apple

Doch auch wenn die Gesichter und die Kfz-Kennzeichen nach Angaben von Apple vor einer Veröffentlichung verpixelt werden sollten, sei nach den bisher veröffentlichen Informationen von Apple davon auszugehen, dass die Aufnahmen in nicht unkenntlich gemachter Form ( „Rohdaten“), über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten hinweg weiter unverpixelt auf den Servern der USA vorlägen. Zudem erfordere das Unkenntlichmachen der eigenen Hausfassade, des Vorgartens oder des geparkten Autos den aktiven Widerspruch des Betroffenen.
Apple habe dem BayLDA gegenüber bestätigt, dass Betroffene die Möglichkeit hätten, sich an das Unternehmen zu wenden um zu verlangen, dass die sie betreffenden Bilder, auch in Form der Rohdaten, dauerhaft unkenntlich gemacht werden. Dafür sollte man in jedem Fall den Ort und – wenn möglich – die Zeit der Aufnahme angeben.

Ausführlichere Informationen zu Apple-Kamerafahrten auf der Website des BayLDA

Wer also nicht möchte, dass Aufnahmen seines Privatgrundstücks bei „Apple Look Around“ sichtbar sind oder meint, von einem vorbeifahrenden Kamera-Auto gefilmt worden zu sein, könne der Datenverarbeitung widersprechen und die Löschung der Rohdaten beantragen.
Ausführlichere Informationen zur Ausgestaltung der Apple-Kamerafahrten, welche Kontaktmöglichkeiten Apple anbietet und wann welche Städte oder Regionen von den Apple-Fahrzeugen bereist werden, finden sich laut LfDI M-V u.a. auf der Website des BayLDA. Zudem werde auf der Website des LfDI M-V ein Antrag auf die von Apple angebotene Löschung in Form eines ausfüllbaren Formulars bereitgestellt, welches Betroffene zur Ausübung ihrer Rechte per E-Mail an „mapsimagecollection@apple.com“ senden könnten.

Widerspruch muss gegenüber Apples europäischer Hauptniederlassung in Irland erfolgen

Alternativ könne der Widerspruch auch postalisch an folgende Anschrift geschickt werden:

Apple Distribution International Ltd.
– Data Protection Officer –
Hollyhill Industrial Estate
Hollyhill, Cork
IRLAND

Der LfDI M-V weist abschließend darauf hin: „Da der Sitz der europäischen Hauptniederlassung in Irland ist, ist die irische Aufsichtsbehörde federführend für die Datenverarbeitung durch Apple in Europa zuständig. Das BayLDA nimmt alle Beschwerden aus Deutschland entgegen und leitet sie an die irische Aufsichtsbehörde weiter.“

Weitere Informationen zum Thema:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Apple Kamerafahrten

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Antrag auf Widerspruch der Datenverarbeitung gem. Art. 21 DS-GVO – Antrag auf Datenlöschung gem. Art. 17 Abs. 1 DS-GVO

datensicherheit.de, 01.12.2014
Google führt neue Aufnahmefahrten in Deutschland durch

]]>
https://www.datensicherheit.de/apple-kamerafahrten-mecklenburg-vorpommern-start/feed 0
Apple: Kamera-Autos fahren bald durch Schleswig-Holstein https://www.datensicherheit.de/apple-kamera-autos-fahren-bald-durch-schleswig-holstein https://www.datensicherheit.de/apple-kamera-autos-fahren-bald-durch-schleswig-holstein#respond Mon, 29 Jul 2019 15:50:34 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33908 Ab dem 29. Juli 2019 lässt Apple in Deutschland Autos mit auf dem Dach montierter Kamera fahren

[datensicherheit.de, 29.07.2019] Ab dem 29. Juli 2019 lässt Apple in Deutschland Autos mit auf dem Dach montierter Kamera fahren, mit denen Straßenansichten und Gebäudefronten aufgenommen werden, meldet der Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein / Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Schleswig-Holstein sei wohl noch nicht gleich, sondern erst in einigen Monaten an der Reihe, aber beim ULD meldeten sich jetzt schon viele besorgte Bürger.

Verbotsschild für Apple Look Around

Abbildung: ULD

ULD: Verbotsschild für Apple Look Around

Aufnahmen für geplante Funktion „Apple Look Around“

Laut Apple soll durch Analyse von Wegen und Verkehrszeichen das Datenmaterial des eigenen Kartendienstes verbessert werden. Außerdem könnten diese Bilder der Straßen und Häuser künftig in der geplanten Funktion „Apple Look Around“ („Umsehen-Funktion“) dargestellt und im Internet veröffentlicht werden.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hält das Abfahren von Straßenzügen mit Kamera-Autos nach eigenen Angaben nicht nur für kritisch, wenn Menschen auf den Wegen erkennbar sind oder gar in private Häuser hineingefilmt wird: „Apple verspricht zwar, dass Gesichter und Autokennzeichen vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden und die dafür eingesetzte Software ziemlich zuverlässig arbeitet. Doch nicht jeder ist damit einverstanden, dass die Aufnahmen vom Privatgrundstück über Jahre abrufbar sind und etwa darauf zu erkennen ist, dass man seinen Vorgarten nicht perfekt gepflegt hat, dass teure Autos vor dem Haus parken oder wo Einbrecher leichtes Spiel haben könnten.“

Apple verarbeitet Aufzeichnungen auf US-Servern

Während Apple in Großbritannien darüber informiere, dass man auf Anforderung Personen, Autos und auch sein Haus unkenntlich machen lassen könne, sei davon auf der deutschen Website zunächst nicht die Rede gewesen – erst seit dem Mittag des 29. Juli 2019 habe Apple weitere Informationen bereitgestellt, wonach es auch in Deutschland möglich sei, die Grundstücksbilder zu entfernen.
Hansen findet dies ärgerlich: „Heute sollen angeblich die Kamera-Fahrten beginnen, die Diskussion ist schon längst in Gange – aber erst jetzt kommen Stück für Stück genauere Informationen von Apple, welche Daten verarbeitet werden. Demnach werden alle aufgenommenen Daten in den Autos gegen unberechtigte Zugriffe verschlüsselt, aber dann – das sehe ich kritisch – auf amerikanischen Servern weiterverarbeitet; Apple behält sich vor, sie bis zu 36 Monate zu speichern. Vor allem hatte Apple zunächst gar nicht über das Widerspruchsverfahren informiert, sondern nur eine E-Mail-Adresse für ,Fragen oder Anliegen‘ aufgeführt.“

ULD-Kritik an Apple: Informationspolitik in Salamitaktik

Wer schriftlich Widerspruch einlegen möchte, müsse seinen Brief an „Apple Distribution International“ in Irland schicken. Hansen: „Auch wenn Apple nun sagt, dass der ,Look Around‘-Dienst möglicherweise in Deutschland gar nicht eingeführt wird, sieht mir diese Informationspolitik in Salamitaktik nicht so aus, als ob Apple die Sorgen der Menschen für ihre persönlichen Daten ernst genug nimmt.“
Wer meint, von einem vorbeifahrenden Kamera-Auto gefilmt worden zu sein, könne der Datenverarbeitung widersprechen, so dass die ihn betreffenden Bilder aus den gespeicherten Rohdaten – und nicht erst bei der Veröffentlichung – entfernt würden. Dafür sollte man in jedem Fall den Ort und, wenn möglich, die Zeit der Aufnahme angeben. „Wer möchte, kann schon jetzt seinen Widerspruch einlegen – dann wird der Standort des Hauses für eine Löschung vorgemerkt“, empfiehlt Hansen.

Weitere Informationen zum Thema:

Apple Maps Bilderfassung
Deutschland / Standorte der Fahrzeuge für Juli bis September 2019

Apple Inc.
Privacy Inquiries

ULD
Verbotsschild für Apple Look Around

datensicherheit.de, 20.10.2018
Datenschutz-Posse um Klingelschilder: DSGVO hat nichts verändert

]]>
https://www.datensicherheit.de/apple-kamera-autos-fahren-bald-durch-schleswig-holstein/feed 0
facebook bleibt bei Klarnamenpflicht https://www.datensicherheit.de/facebook-bleibt-bei-klarnamenpflicht https://www.datensicherheit.de/facebook-bleibt-bei-klarnamenpflicht#respond Thu, 10 Mar 2016 16:49:24 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25184 Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten auf pseudonyme Nutzbarkeit vorerst nicht vollzogen

[datensicherheit.de, 10.03.2016] Nach Angaben des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einer Eilentscheidung vom 3. März 2016 die Anwendbarkeit des nationalen Rechts zur pseudonymen Nutzung bei facebook abgelehnt. Damit habe es zunächst die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs des Konzerns gegen die HmbBfDI-Anordnung, die Kontensperrung einer betroffenen Nutzerin wegen der Verwendung eines Pseudonyms aufzuheben, bestätigt.

facebook richtet sich allein nach irischem Datenschutzrecht

Zur Begründung habe das Gericht ausgeführt, dass trotz der Existenz einer deutschen Niederlassung, die überwiegend im Bereich der Werbung aktiv sei, deutsches Recht keine Anwendung finden würde und facebook somit allein irisches Datenschutzrecht zu beachten habe – ein entsprechendes Recht auf pseudonyme oder anonyme Nutzung existiere im irischen Recht allerdings nicht.

HmbBfDI setzt weiter auf das Recht zur pseudonymen Nutzung

Die Auffassung, wonach das Recht desjenigen Mitgliedstaats der EU anzuwenden ist, in dem sich diejenige Niederlassung befindet, mit deren Tätigkeit die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden ist, vermöge ihn nicht zu überzeugen, so der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar.
Das Ziel der EU-Datenschutzrichtlinie, einen umfassenden und wirksamen Schutz der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Achtung der Privatsphäre und des Datenschutzes zu gewährleisten, werde durch diese enge Auslegung im Beschluss verfehlt.
Der HmbBfDI wird sich demnach weiterhin für das Recht auf pseudonyme Nutzung einsetzen und die erforderlichen Schritte prüfen.

Weitere Informationen zum Thema:

hmbbfdi, 04.03.2016
Klarnamenpflicht bei Facebook bleibt vorerst / Die Anordnung des HmbBfDI zur Durchsetzung des Rechts auf pseudonyme Nutzung bei Facebook kann zunächst nicht vollzogen werden

]]>
https://www.datensicherheit.de/facebook-bleibt-bei-klarnamenpflicht/feed 0
Informationswirtschaft setzt auf Selbstregulierung: Neue Organisation setzt Datenschutzkodex für Geodatendienste um https://www.datensicherheit.de/informationswirtschaft-setzt-auf-selbstregulierung-neue-organisation-setzt-datenschutzkodex-fuer-geodatendienste-um https://www.datensicherheit.de/informationswirtschaft-setzt-auf-selbstregulierung-neue-organisation-setzt-datenschutzkodex-fuer-geodatendienste-um#respond Wed, 31 Aug 2011 20:53:49 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15574 Unternehmen gründeten Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. am 30. August 2011

[datensicherheit.de, 31.08.2011] Für verbesserten Datenschutz im Internet haben BITKOM, Deutsche Post, Deutsche Telekom, ED Encourage Directories, Google, Microsoft, Nokia und Panolife am 30. August 2011 eine Organisation zur Umsetzung von Selbstverpflichtungen ins Leben gerufen:
Hierzu wurde der Trägerverein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. gegründet. Er soll in einem ersten Schritt eine zentrale Informations- und Widerspruchswebsite für Geodatendienste sowie die entsprechende telefonische Beratungsstelle betreiben. Auch die im Kodex vorgesehenen Beschwerde- und Sanktionsmöglichkeiten sollen durch den Verein betreut und umgesetzt werden. Die Internet-Branche sei sich ihrer Verantwortung für den Datenschutz bewusst, so BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.
Zum Vorstandsvorsitzenden des Trägervereins wurde der Sonderbeauftragte und „Senior Vice President“ der Deutschen Post AG, Harald Lemke, gewählt. Lemke betonte die Notwendigkeit der freiwilligen Selbstregulierung im Hightech-Sektor – mit Selbstverpflichtungen ließen sich viele Herausforderungen der Online-Welt schnell und pragmatisch angehen. Es liege schließlich im ureigenen Interesse der Informationswirtschaft, dass die Menschen Vertrauen in das Internet und seine Dienste hätten. Gesetzliche Einzelfallregulierungen sollten mit Blick auf die globale und dynamische Entwicklung des Internet die Ausnahme bleiben.
Die technischen Vorbereitungen zur Umsetzung des Geodaten-Kodex seien bereits angelaufen, teilte Lemke mit. Unter anderem werde es ein zentrales Internetportal der Anbieter geben. Dort könnten Bürger erfahren, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt erfasst ist und welche Rechte sie haben. Wer seine Hausfassade nicht bei Geodatendiensten abgebildet sehen möchte, könne die Aufnahmen nach Veröffentlichung selbst unkenntlich machen. Dies sei mit wenigen Klicks oder per Briefformular bei den Anbietern möglich. Es werde eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen beantwortet und Hilfe anbietet. Lemke kündigte an, dass der Verein die Bürger bei allen Fragen rund um den Kodex und die beteiligten Panorama-Bilderdienste unterstützen werde. Der Verein stehe für weitere Selbstverpflichtungen offen und biete eine Plattform zur organisatorischen Betreuung und Durchführung solcher Kodizes.

]]>
https://www.datensicherheit.de/informationswirtschaft-setzt-auf-selbstregulierung-neue-organisation-setzt-datenschutzkodex-fuer-geodatendienste-um/feed 0
Street View für Deutschland noch 2010: Datenschützer von Google überrascht https://www.datensicherheit.de/street-view-fuer-deutschland-noch-2010-datenschuetzer-von-google-ueberrascht https://www.datensicherheit.de/street-view-fuer-deutschland-noch-2010-datenschuetzer-von-google-ueberrascht#respond Tue, 10 Aug 2010 21:43:02 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=12548 Wichtige Fragen zur Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts für Betroffene immer noch offen

[datensicherheit.de, 10.08.2010] Die heutige Ankündigung von Google, den Dienst Street View noch 2010 auch in Deutschland frei zu schalten, sei laut dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend gekommen:
Hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen seien wichtige Fragen immer noch offen, so der BfDI. Dieser sieht es gleichwohl als „ein positives Signal“, dass Google bereits vor Monaten die Berücksichtigung von Widersprüchen gegen die Darstellung des eigenen Hauses in „Google Street View“ zugesagt hat – seither hätten auch Zehntausende Menschen Widerspruch via Internet, per Brief oder durch Hinterlegung eines Widerspruchs in entsprechenden Listen der Kommunen eingelegt.

]]>
https://www.datensicherheit.de/street-view-fuer-deutschland-noch-2010-datenschuetzer-von-google-ueberrascht/feed 0