Abschaffung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 26 Dec 2021 17:14:35 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 Deutscher Anwaltverein fordert Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-forderung-abschaffung-vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-forderung-abschaffung-vorratsdatenspeicherung#respond Wed, 22 Dec 2021 11:05:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41299 [datensicherheit.de, 22.12.2021] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wendet sich nach eigenen Angaben „seit Jahren“ gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, welche Verbindungsdaten und IP-Adressen unbescholtener Bürgern ohne jeden Anlass speichert. Wegen rechtlicher Bedenken – auch des EuGH – sei diese auch zu Recht ausgesetzt worden. „Der DAV unterstützt daher die Pläne des Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann, die Vorratsdatenspeicherung zu streichen.“ Allein bei einem Verdacht und mit richterlichem Beschluss sollten solche Maßnahmen möglich sein. Des Weiteren setzt sich der DAV demnach für eine „Überwachungsgesamtrechnung“ ein.

Vorratsdatenspeicherung mit liberalem Rechtsstaat nicht vereinbar

„Am sichersten sind die Daten, die gar nicht erhoben werden“, unterstreicht Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Das anlasslose Speichern der Verbindungsdaten Bürger sei mit einem liberalen Rechtsstaat nicht vereinbar.
„Die Speicherung von Daten ohne auch nur den geringsten Verdacht gegen die Betroffenen muss grundrechtliches Tabu sein“, sagt Dr. Ruge. Auch für den Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof sei die deutsche Regelung nicht EU-rechtskonform. Im Übrigen stelle die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Berufsgeheimnis der Anwälte und Journalisten dar.
Nach Ansicht des DAV müssten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr quasi einer „3E-Regelung“ unterliegen: „Es bedarf der Evaluation, der Evidenz und der Empirie.“ In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass dort, wo es die Vorratsdatenspeicherung gab und gibt, Terror-Anschläge nicht hätten verhindert werden können, wie beispielsweise in Paris.

Unerträglich, dass der Bevölkerung mittels Vorratsdatenspeicherung ein Gefühl ständigen Überwachtwerdens vermittelt wird

Positiv sieht der DAV auch die geplante „Überwachungsgesamtrechnung“. Er selbst arbeite bereits mit der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) an einem solchen Vorhaben.
„Es ist unerträglich, dass in der Bevölkerung ein Gefühl des ständigen Überwachtwerdens hervorgerufen wird“, so die DAV-Hauptgeschäftsführerin. Dies schaffe ein Gefühl der Unsicherheit und lasse die Akzeptanz weiterer Überwachungsmaßnahmen bei der Bevölkerung schwinden. Überwachung müsse die absolute Ausnahme sein. Der DAV biete der Bundesregierung die Zusammenarbeit dabei an.
Auch wenn jeder einzelne Wunsch der Sicherheitsbehörden an sich nachvollziehbar wäre, müsse man nach Ansicht des DAV die Gesamtheit aller Maßnahmen betrachten. „Die Gesellschaft muss insbesondere jungen Menschen die Werte der Freiheitsrechte vermitteln“, betont Dr. Ruge ergänzend. Die Privatsphäre der Bürger sei ein schützenswertes Gut. In der Vergangenheit habe auch das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung der Bürger stets betont.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 23.11.2021
Vorratsdatenspeicherung: eco begrüßt Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts / Die Vorratsdatenspeicherung ist demnach nicht mit EU-Recht vereinbar

datensicherheit.de, 27.10.2021
Verdachtslose Vorratsdatenspeicherung: Forderung nach Abschaffung an Ampel-Koalitionsverhandlungen / Offener Brief des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der Deutschen Aidshilfe und des Deutschen Journalisten-Verbands u.a.

datensicherheit.de, 07.10.2020
EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Der umherspukende Untote / LfDI RLP hofft, dass keine weiteren Versuche unternommen werden, in Deutschland eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen

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BSI veröffentlicht IT-Notfallkarte für KMU https://www.datensicherheit.de/bsi-veroeffentlicht-it-notfallkarte-kmu https://www.datensicherheit.de/bsi-veroeffentlicht-it-notfallkarte-kmu#respond Thu, 26 Sep 2019 11:00:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34752 Individuelle Notfall-Rufnummer sowie effektive Handlungsanweisungen auf einen Blick

[datensicherheit.de, 26.09.2019] Dass man die Feuerwehr ruft, wenn es brennt, weiß schon jedes Kind. Aber was, wenn die IT stillsteht oder es zu einem Cyber-Angriff gekommen ist? Antworten enthält die neue IT-Notfallkarte des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die BSI-Präsident Arne Schönbohm und Martin Wansleben, Geschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), heute im Rahmen des 29. Cyber-Sicherheitstages in Berlin vorgestellt haben.

Verhaltensregeln für den Notfall

Die Notfallkarte kann – wie es bei „Verhaltensregeln im Brandfall“ oder „Fluchtweg“ üblich ist – im Büro oder in der Werkhalle angebracht werden. Sie enthält eine individuelle Notfall-Rufnummer sowie effektive Handlungsanweisungen im Falle eines IT-Notfalls. Ebenfalls vorgestellt wurde die Landkarte der Cyber-Sicherheit, die Initiativen, Kammern und Verbände aufzeigt, die sich bundesweit für die Verbesserung der Cyber-Sicherheit engagieren und neben dem BSI Anlaufstellen für Unternehmen sind.

„Gerade der Mittelstand als Rückgrat unserer Wirtschaft und vielfacher Innovationstreiber ist im Visier von Cyber-Angreifern. Das kann Krankenhäuser genauso treffen wie Handwerksbetriebe, Autozulieferer oder Juweliere. Viele KMU benötigen Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Prävention, Detektion und Reaktion. Hier bieten wir mit der IT-Notfallkarte und der Landkarte der Cyber-Sicherheitsinitiativen Erste Hilfe und Orientierung“, so Schönbohm.

Maßnahmenkatalog „Notfallmanagement“

Die IT-Notfallkarte wird ergänzt durch einen Maßnahmenkatalog „Notfallmanagement“ und eine „TOP12“-Übersicht: Maßnahmen bei Cyber-Angriffen, die sich – nicht nur, aber insbesondere – an kleine und mittelere Unternehmen (KMU) richten. Das Service-Paket „IT-Notfall“ ist ein gemeinsames Produkt der Zusammenarbeit von BSI, DIHK, eco, VOICE, BKA, Initiative Wirtschaftsschutz, NIFIS und Charter of Trust.

Weitere Informationen zum Thema:

BSI / Allianz für Cybersicherheit
IT-Notfallkarte
Landkarte der Cyber-Sicherheitsinitiativen

datensicherheit.de, 02.09.2019
Cyber-Risiko: KMU schützen sich nicht ausreichend

datensicherheit.de, 14.08.2019
DejaBlue: Warnung des BSI vor kritischer Windows-Schwachstelle

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Petition zum Stopp der Abmahnindustrie gestartet https://www.datensicherheit.de/petition-zum-stopp-der-abmahnindustrie-gestartet https://www.datensicherheit.de/petition-zum-stopp-der-abmahnindustrie-gestartet#respond Fri, 25 Mar 2016 16:20:08 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25218 Christian Heise engagiert sich für Abschaffung der WLAN-Störerhaftung

[datensicherheit.de, 25.03.2016] Christian Heise setzt sich nach eigenen Angaben seit über zehn Jahren für eine „sinnvolle Digitalpolitik“ ein und ärgert sich darüber, dass es in Deutschland so wenig freie und offene Internetzugangspunkte im Öffentlichen Raum gibt. Deswegen ruft er nun zur Zeichnung seiner Petition auf.

„WLAN-Störerhaftung“ als Gelddruckmaschine der Abmahnindustrie

In Deutschland herrsche eine weltweit „in dieser Form einzigartige Gesetzeslage“, wonach der Anschlussinhaber eines Internetzugangs haftet, wenn andere über dessen Anschluss Rechtsverletzungen begehen.
Diese sogenannte „WLAN-Störerhaftung“ sei eine „Gelddruckmaschine“ für die Abmahnindustrie und verhindere vielfach den Zugang zu Internet für alle im Öffentlichen Raum, so Heise.
Im Ergebnis traut sich kaum jemand, seinen Internetzugang zu teilen – und so gibt es laut Heise in Deutschland gerade mal durchschnittlich zwei öffentliche Internetzugangspunkte pro 10.000 Einwohnern. Zum Vergleich: In Großbritannien seien es fast 30 pro 10.000 Einwohner.

Es besteht jetzt Handlungsbedarf

Die Bundesregierung entscheidet in Kürze über ein Gesetz, mit dem dieser „ungerechte Zustand“ eigentlich beseitigen werden sollte. Nun aber, auf „Druck der Lobby“ halte sie doch an der „WLAN-Störerhaftung“ fest. Dies müsse sich ändern, fordert Heise.´

Aufruf zur Unterstützung der Petition

Wenn jetzt diese Petition unterstützt wird, stünden die Chancen für eine Aufhebung der „WLAN-Störerhaftung“ und für mehr freie und kostenlose Internetzugänge gut, erläutert Heise. Denn die EU, der Bundesrat, diverse Verbände, sogar Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), und kürzlich auch der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hätten sich klar gegen die „WLAN-Störerhaftung“ ausgesprochen.
Heise appelliert an engagierte Bürger und IT-Nutzer, seine Petition jetzt zu zeichnen und möglichst auch zu verbreiten, um „mehr Zugangsgerechtigkeit zum Internet für alle“ zu erreichen.

Weitere Informationen zum Thema:

change.org
Petition: #mehrinternet: Stoppt die Abmahnindustrie – WLAN-Störerhaftung abschaffen! / Christian Heise

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Digitalcourage: Offener Brief gegen Bargeld-Abschaffung https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-offener-brief-gegen-bargeld-abschaffung https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-offener-brief-gegen-bargeld-abschaffung#comments Tue, 08 Mar 2016 16:41:27 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25182 Bereits Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro und Abschaffung der 500-Euro-Note in der Diskussion

[datensicherheit.de, 08.03.2016] Das Thema „Bargeldverbot“ bzw. das schrittweise Zurückdrängen der Bezahlung mit den gesetzlichen Zahlungsmitteln geistert durch die Medien. So wird etwa ein Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro und die Abschaffung der 500-Euro-Note diskutiert – offensichtlich der Einstieg in die Abschaffung des Bargelds.

Persönlichkeits- und Freiheitsrechte in Gefahr

Wenn solche Pläne wahr werden, dann gingen „schrittweise wichtige Persönlichkeits- und Freiheitsrechte“ verloren, warnt der Digitalcourage e.V. – darum wurde ein Offene Brief an Finanzminister Schäuble geschrieben, in dem dieser direkt aufgefordert wird, diese Pläne fallen zu lassen – um die Freiheitsrechte und das Grundrecht auf Privatsphäre zu wahren.

Breite Unterstützung

Nach Angaben von Digitalcourage unterstützen die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V., quintessenz – Verein zur Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter und dieDatenschützer Rhein-Main diesen Offenen Brief.

Weitere Informationen zum Thema:

Digitalcourage, 03.03.2016
Post für den Finanzminister: Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld

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Leistungsschutzrecht: Bundestag berät über Abschaffung https://www.datensicherheit.de/leistungsschutzrecht-bundestag-beraet-ueber-abschaffung https://www.datensicherheit.de/leistungsschutzrecht-bundestag-beraet-ueber-abschaffung#comments Thu, 04 Dec 2014 14:26:52 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=24550 Internetnutzer mehrheitlich gegen das Gesetz

[datensicherheit.de, 04.12.2014] Im Streit um das so genannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger nehmen die Internetnutzer eine klare Position ein. 85 Prozent der Internetnutzer in Deutschland lehnen es ab, dass die Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen an die Verlage bezahlen sollten. Gleichzeitig sollten aber auch die Verlage als Betreiber von Nachrichtenseiten nicht dafür zahlen, dass ihnen die Suchmaschinen über die entsprechenden Links Nutzer zuführen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands BITKOM ergeben.

Danach suchen 42 Prozent der Internetznutzer ausschließlich oder häufig in Suchmaschinen nach aktuellen News. „Nachrichtenseiten im Internet bekommen einen Großteil ihrer Besucher über Suchmaschinen, was ihnen höhere Werbeerlöse verschafft. Beide Seiten profitieren voneinander“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Vorfeld einer Beratung im Bundestag. Im Plenum wird heute (04.21.2014) über einen gemeinsamen Gesetzentwurfs der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Leistungsschutzrechts (Drucksache  18/3269) beraten, der die Aufhebung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorsieht.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde im März 2013 nach intensiven Bundestagsdebatten und vehementem Gegenwind aus Wissenschaft und Wirtschaft mit einer knappen Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Inzwischen versucht die für die Wahrnehmung der Rechte eigens gegründete Verwertungsgesellschaft VG Media für Presseverlage Geld bei großen Anbietern von Suchmaschinen einzuklagen. In der gestrigen Anhörung im Bundestagsausschuss Digitale Agenda haben sich neben der BITKOM-Vertreterin erneut alle weiteren geladenen Sachverständigen aus der Wissenschaft gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Rohleder: „Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bremst deutsche Suchmaschinen-Start-Ups aus, schränkt den Informationsfluss im Internet ein und stößt auf gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Es sollte zügig abgeschafft werden.“

Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris Umfrageforschung durchgeführt hat. Dabei wurden im September 1.019 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 01.20.2014
eco fordert Abschaffung des Leistungsschutzrechts

datensicherheit.de, 01.03.2013
BITKOM kritisiert das Leistungsschutzrecht als „Schlag gegen das Internet“

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WLAN: Abschaffung der Störerhaftung https://www.datensicherheit.de/wlan-abschaffung-stoererhaftung-gesetz https://www.datensicherheit.de/wlan-abschaffung-stoererhaftung-gesetz#respond Fri, 14 Nov 2014 17:31:36 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=24438 eco schlägt Kopplung des Haftungsprivilegs an Meldung bei der Bundesnetzagentur vor

[datensicherheit.de, 14.11.2014] Im Bundestag wurde heute, 14.11.2014, ein Gesetzesvorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Abschaffung der Störerhaftung für WLAN Betreiber diskutiert. Die Opposition plädiert dafür, die Haftungsfreistellungen in Paragraph 8 TMG (Telemediengesetz) für gängige Internetprovider klarzustellen und zu ergänzen. So soll der „Ausschluss der Verantwortlichkeit“ künftig ausdrücklich auch für kommerzielle und nicht-gewerbliche Betreiber öffentlicher Funknetzwerke gelten.

Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V., schlägt in diesem Zusammenhang vor, das Haftungsprivileg im Rahmen von Paragraph 8 des Telemediengesetzes an die Meldung des Betreibers bei der Bundesetzagentur zu koppeln: „Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand. Die Bundesnetzagentur verlangt ja schon seit Jahren eine Meldung von Gewerbebetrieben, das heißt alle nötigen Prozesse und Formulare dazu liegen bereits vor. Außerdem ist die Meldung mit keinen Kosten für die Betreiber verbunden.“

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eco fordert Abschaffung des Leistungsschutzrechts https://www.datensicherheit.de/leistungsschutzrecht-eco-fordert-abschaffung-2 https://www.datensicherheit.de/leistungsschutzrecht-eco-fordert-abschaffung-2#respond Wed, 01 Oct 2014 21:39:56 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=24183 Nachteile der Regelung überwiegen

[datensicherheit.de, 01.10.2014] Zum Streit um das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage in Deutschland erklärt eco Vorstand Politik und Recht Oliver Süme:

„eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. hat sich in der Vergangenheit stets gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgesprochen und fordert auch weiterhin die Abschaffung dieser investitions- und innovationshemmenden Regelung. Aus Sicht von eco überwiegen die Nachteile eines Leistungsschutzrechts klar. Die Entscheidung einiger großer Suchmaschinenanbieter, in den Suchergebnissen Snippets der betroffenen Verlage nicht mehr anzuzeigen oder die Verlage künftig auszulisten, ist angesichts der aktuell herrschenden Rechtsunsicherheit ein nachvollziehbarer und konsequenter Schritt.“

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Leistungsschutzrecht: eco fordert Abschaffung https://www.datensicherheit.de/leistungsschutzrecht-eco-fordert-abschaffung https://www.datensicherheit.de/leistungsschutzrecht-eco-fordert-abschaffung#comments Thu, 26 Jun 2014 14:18:01 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=23852 Neues eco Positionspapier warnt vor Investitions- und Innovationshemmnissen / Rechtsunsicherheit durch ungenauen Gesetzestext

[datensicherheit.de, 26.06.2014] Die Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) hat vergangene Woche das Verfahren gegen Google zur Durchsetzung der sich aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger ergebenden Zahlungsverpflichtungen eröffnet. eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. hat sich in der Vergangenheit stets gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgesprochen und fordert auch weiterhin die Abschaffung dieser investitions- und innovationshemmenden Regelung. Aus Sicht von eco überwiegen die Nachteile eines Leistungsschutzrechts klar. In einem heute veröffentlichten Positionspapier legt eco die vielfältigen Nachteile des Leistungsschutzrechts dar und fordert die Bundesregierung dazu auf, das Leistungsschutzrecht neu zu evaluieren und abzuschaffen.

Leistungsschutzrecht ökonomisch und juristisch ungerechtfertigt

„Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist aus unserer Sicht weder mit Verfassungs- noch mit Europarecht in Einklang zu bringen. Es bestehen gravierende verfassungsrechtliche Bedenken, auf die wir bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hingewiesen haben, gleichzeitig fehlt jegliche ökonomische oder juristische Rechtfertigung für ein solches Leistungsschutzrecht“, erklärt Oliver Süme, eco Vorstand Politik und Recht. „Wir fordern die Bunderegierung daher auf, ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag Folge zu leisten, das Leistungsschutzrecht erneut zu evaluieren und schließlich abzuschaffen“, so Süme. Das Leistungsschutzrecht gefährde nicht nur die Informationsfreiheit der Internetnutzer, sondern auch die Medienfreiheit sowie die Betätigungsfreiheit der betroffenen Informationsdienste und werde so zum Hindernis für Medienvielfalt und Meinungsbildung. Dies ginge letztlich auch zu Lasten der Presseverlage.

Rechtsunsicherheit durch ungenauen Gesetzestext

eco bemängelt außerdem die aktuelle Rechtsunsicherheit, die sich aus unklaren Formulierungen des Gesetzestextes ergeben. So ist beispielsweise nicht definiert, welche Anbieter überhaupt als Hersteller von „Presseerzeugnissen“ gelten und damit das Leistungsschutzrecht für sich in Anspruch nehmen könnten. Auch der Terminus „zu gewerblichen Zwecken“ bedarf weiterer rechtlicher Klärung, genauso wie die Formulierung „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“, die vom Anwendungsbereich des Leistungsschutzrecht ausgeschlossen sein sollen. Es ist also davon auszugehen, dass beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger über langwierige Gerichtsprozesse zunächst eine einheitliche Auslegung diverser Begrifflichkeiten herbeigeführt werden muss. Statt also Rechtssicherheit für die Verlagshäuser zu schaffen, droht also eine lange Phase der Rechtsunsicherheit – für Verlage und Internetunternehmen.

Weitere Informationen zum Thema:

eco
Positionspapier Leistungsschutzrecht für Presseverleger

datensicherheit.de, 23.06.2014
eco: Keine nationalen Alleingänge bei der IT-Sicherheit

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