Experiment – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 15 Apr 2026 14:03:38 +0000 de hourly 1 RSF-Kritik an Angriff auf redaktionelle Freiheit: Google lässt Überschriften automatisiert per KI umformulieren https://www.datensicherheit.de/rsf-kritik-google-umformulierung-ueberschriften-ki Fri, 17 Apr 2026 22:50:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53982 Google testet nach aktuellen RSF-Erkenntnissen derzeit eine neue Funktion, mittels KI-Werkzeugen eigenständig Schlagzeilen journalistischer Artikel in den Suchergebnissen umzuschreiben

[datensicherheit.de, 18.04.2026] Der Reporter ohne Grenzen e.V. (RSF) hat in einer Stellungnahme vom 14. April 2026 Kritik an einem neuen Experiment von Google publik gemacht: Der Konzern testet demnach derzeit eine neue Funktion, mittels der Werkzeuge Künstlicher Intelligenz (KI) eigenständig Schlagzeilen von journalistischen Artikeln in den Suchergebnissen umschreiben – d.h. von Redaktionen erstellte und freigegebene Inhalte werden so nachträglich von einem Roboter verändert. RSF fordert Google auf, dieses Experiment umgehend zu stoppen. Dieser Fall zeige einmal mehr, dass Online-Plattformen ohne klare Regulierung bereit seien, journalistische Inhalte eigenmächtig zu verändern. Die von RSF initiierte „Paris Charter on AI and Journalism” aus dem Jahr 2023 fordert indes klare Grenzen für den Einsatz von KI im Umgang mit journalistischen Inhalten: Systeme dürften Inhalte nicht verändern oder verfälschen, sondern müssten deren Integrität wahren. Auf der Rangliste der Pressefreiheit belegten die USA leut RSF Platz 57 von 180 Ländern.

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Abbildung: RSF

KI-Einsatz im Umgang mit journalistischen Inhalten: „Paris Charter on AI and Journalism” von 2023 fordert klare Grenzen

Google hat gegenüber RSF einen „kleinen Test” bestätigt

Google habe diese Praxis erst nach Recherchen von Journalisten eingeräumt: In diesem Fall seien es Tech-Reporter des Portals „The Verge“ gewesen, welche am 20. März 2026 offenlegt hätten, dass Artikel in der Google-Suche mit veränderten Überschriften erschienen. Google habe gegenüber RSF einen „kleinen Test” bestätigt und diesen damit begründet, dass die Inhalte auf diese Art den Nutzern „besser zugänglich” gemacht würden. Details habe das Unternehmen nicht genannt.

  • Bereits zuvor habe Google Schlagzeilen angepasst – doch laut „The Verge“ hat sich die Praxis deutlich verändert: Statt kleiner Kürzungen komme es nun zu inhaltlichen Verschiebungen. So sei aus einer kritischen Überschrift über ein KI-Tool eine neutrale Aneinanderreihung von Schlagwörtern geworden – ohne einen gesonderten Hinweis darauf, dass diese Formulierung nicht aus der Redaktion stammt.

„Das wichtigste Gut von Journalismus ist die Glaubwürdigkeit!“, betont indes Sören Kittel, Pressereferent von Reporter ohne Grenzen für KI. Er kritisiert: „… Google verletzt mit diesem Medien-Experiment die Integrität von journalistischer Arbeit im Digitalen Raum.“ Die Grenze zwischen Original und KI-Bearbeitung verschwimme ohnehin schon ständig für Nutzer. Gerade deshalb sei es entscheidend, dass bei technologischen Innovationen darauf geachtet wird, die redaktionelle Unabhängigkeit von Inhalten zu wahren.

2024 hatte RSF Apple aufgefordert, eine Funktion zur automatischen Zusammenfassung von Nachrichten zu stoppen

RSF sieht in diesem Vorgehen einen klaren Eingriff in die redaktionelle Unabhängigkeit. Bereits im Dezember 2025 habe Google Schlagzeilen im personalisierten Feed „Discover” umgeschrieben – zunächst als Test, seit Januar 2026 dauerhaft. Laut „The Verge“ führten diese Änderungen teils zu irreführenden oder falschen Darstellungen. Journalist Sean Hollister habe gegenüber RSF gewarnt, dies könne langfristig sowohl das Vertrauen in Plattformen als auch in Medien untergraben.

  • Das Gleiche gelte für die von Google seit einigen Monaten angebotenen Zusammenfassungen („Übersicht mit KI”): Laut einem Bericht der „New York Times“ sind die Ergebnisse, die dort zusammengefasst werden, bei neun von zehn Anfragen korrekt – jedoch schleichen sich immer wieder Fehler in Zusammenfassungen, welche durch sogenanntes Halluzinieren der KI entstehen. Selbst in Fällen, in denen Google eine Webseite als Quelle nennen könne, seien die Antworten nicht zuverlässig richtig.

Dieser Fall von Google reihe sich in eine Serie ähnlicher Eingriffe großer Tech-Unternehmen in die journalistische Glaubwürdigkeit ein. Im Dezember 2024 hatte RSF Apple aufgefordert, eine Funktion zur automatischen Zusammenfassung von Nachrichten zu stoppen, nachdem Apple Inhalte der BBC verfälscht dargestellt habe. Nach öffentlichem Druck sei dieses Feature vorübergehend von Apple ausgesetzt worden.

Weitere Informationen zum Thema:

RSF REPORTER OHNE GRENZEN
Über uns: Reporter ohne Grenzen (RSF) ist Teil der internationalen Organisation Reporters sans frontières, die sich weltweit für Presse- und Informationsfreiheit einsetzt. Wir machen auf Angriffe gegen Journalist*innen aufmerksam und leisten konkrete Hilfe für Medienschaffende in Not. Unser Team kämpft gegen Zensur, Überwachung und Repression.

Berliner Zeitung
Sören Kittel

RSF REPORTER OHNE GRENZEN
USA, Amerika – Rangliste der Pressefreiheit #57 von 180 Ländern

RSF, 10.11.2023
PARIS CHARTER ON AI AND JOURNALISM

The Verge, Sean Hollister, 20.03.2026
Google Search is now using AI to replace headlines / We’re seeing Verge headlines rewritten by Google AI

The Verge
Sean Hollister

The New York Times, Tripp Mickle & Cade Metz & Dylan Freedman & Teresa Mondría Terol & Keith Collins, 07.04.2026
How Accurate Are Google’s A.I. Overviews?

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Leistungsschutzrecht: Piratenpartei fordert Experiment zu stoppen https://www.datensicherheit.de/leistungsschutzrecht-piratenpartei-forderung-experiment-stopp https://www.datensicherheit.de/leistungsschutzrecht-piratenpartei-forderung-experiment-stopp#respond Thu, 26 Sep 2019 16:18:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34754 Google hat bereits Angebot in Frankreich eingeschränkt

[datensicherheit.de, 26.09.2019] Laut einer Meldung der Piratenpartei Deutschland hat Frankreich als erstes Land die EU-Richtlinie zum Leistungsschutzrecht umgesetzt. Daraufhin habe Google sein Angebot in Frankreich eingeschränkt„den Hoffnungen der Presseverlage auf neue Erlöse durch die EU-Urheberrechtsreform hat der Konzern damit einen Strich durch die Rechnung gemacht“.

Reaktion von Google war laut Piratenpartei zu erwarten

„Diese Reaktion von Google war zu erwarten und zeigt mal wieder, dass europäische Verleger und Politiker das Geschäftsmodell Google im Kern nicht verstanden haben. Denken sie doch, dass Google ihre Inhalte verkauft und damit sein Geschäft macht“, kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, Daniel Mönch.

Google kann auf Inhalte der Verleger verzichten

Das entspreche aber nicht der Realität – der Konzern sei im Kern ein „Online-Anzeigenverkäufer“: Dies habe Richard Gingras, einer der Chefs von „Google News“, nochmal in einem Blogbeitrag klargestellt. Google kann demnach ohne größere Nachteile für das eigene Geschäft auf die Inhalte der Verleger verzichten. Diesen Schluss hätten Verlagswesen und Politik auch schon bei den gescheiterten Anläufen für das Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien ziehen können, betont Mönch. „Stattdessen haben die Verantwortlichen die Augen verschlossen und machen das Gleiche jetzt nochmal auf europäischer Ebene.“

Piratenpartei appelliert, weiteren Schaden für europäischen Digitalmarkt zu vermeiden

„Nun könnten wir, die wir schon seit Jahren auf Probleme mit dem Leistungsschutzrecht hinweisen, uns zurücklehnen und unseren Kontrahenten erneut beim Scheitern zuschauen.“ Das sei aber zumindest für die Piratenpartei keine Option, denn hierbei gehe es nicht nur um die Bonuszahlungen für die Chefs der größten Verlagshäuser, sondern auch um die Zukunft von Zehntausenden Beschäftigten bei großen und kleinen Medienunternehmen, von denen viele auf die Angebote von Google angewiesen seien. Mönch: „Das Experiment Leistungsschutzrecht muss gestoppt werden, um weiteren Schaden für den europäischen Digitalmarkt zu vermeiden.“

Weitere Informationen zum Thema:

Google Company News, Richard Gingras, 25.09.2019
How Google invests in news

datensicherheit.de, 12.09.2019
Deutsches Leistungsschutzrecht: Bitkom zur EuGH-Entscheidung

datensicherheit.de, 12.09.2019
EuGH: Deutschem Leistungsschutzrecht Abfuhr erteilt / eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme kommentiert Entscheidung vom 12. September 2019

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Visual-Hacking-Experiment: 1. Klasse birgt viele Geschäftsgeheimnisse https://www.datensicherheit.de/visual-hacking-experiment-1-klasse-zug-geschaeftsgeheimnisse https://www.datensicherheit.de/visual-hacking-experiment-1-klasse-zug-geschaeftsgeheimnisse#respond Wed, 07 Aug 2019 15:53:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34086 Nur fünf Prozent geschäftlich genutzter Laptops mit Blickschutzfolie gesichert

[datensicherheit.de, 07.08.2019] Im Zug lassen viele Reisende über Bildschirme via Laptop, Smartphone oder Tablet neugierige Gäste an ihrem Privat- beziehungsweise Berufsleben teilhaben. Laut kaspersky hat ein eigenes Experiment in der Bahn Folgendes gezeigt: „Nur fünf Prozent der Laptops, auf denen ein Business-Programm lief, wurden mit einer Blickschutzfolie geschützt.“ Unternehmen wie Privatpersonen sollten sich darüber im Klaren sein, dass der eigene Bildschirm im Öffentlichen Raum eben „nicht wirklich privat“ sei.

Experiment in Zugwaggons im kaspersky-Auftrag

Ein von kaspersky beauftragter Tester habe in einem Experiment an fünf Werktagen insgesamt 170 Zugwaggons dahingehend geprüft, „wie viele potenzielle Geschäftsgeheimnisse Unternehmensangehörige ihren Mitreisenden über Bildschirme von Laptops, Smartphones und Tablets, physische Dokumente und Telefongespräche den Mitreisenden frei Haus präsentieren“.
Ein Ergebnis sei, dass nur bei fünf Prozent der Laptops (49 Stück) eine Sichtschutzfolie zum Einsatz gekommen sei. Insgesamt habe der Tester auf 1.193 Bildschirmen ein genutztes Business-Programm einsehen können. Mit 87 Prozent sei dabei am häufigsten ein Laptop (1.041 Stück) zum Einsatz gekommen.

Passende Blickschutzfilter für fast für jedes aktuelle Business-Gerät erhältlich

„Der Digitale Wandel verstärkt ,Visual Hacking‘. Warum? Weil es mittlerweile egal ist, wo und wann wir arbeiten“, erläutert Anne Mickler, „Corporate Communications Manager“ für die Region DACH bei kaspersky. „Ob im Zug, am Flughafen oder im Café – sensible Unternehmensinformationen müssten unterwegs ebenso geschützt werden wie im Büro. „Das bedeutet allerdings, dass wir uns der Gefahr bewusst werden sowie passende Sicherheitsmaßnahmen wie den  Einsatz von Sichtschutzfolien ergreifen müssen“, betont Mickler.
Kay-Uwe Schenke, „Market Development Manager“ bei 3M für IT Produkte in Central Europe und Experte für Blickschutztechnologie ergänzt: „Passende 3M-Blickschutzfilter gibt es fast für jedes aktuelle Business-Gerät. Der hauchdünne Schutz aus Kunststoff wird mit kleinen Klebelaschen befestigt und verhindert das unerwünschte Mitlesen. Bereits bei einem Winkel von 30 Grad schützt der Filter vor dem unerlaubten Blick vom Sitznachbar, der Nutzer hingegen sieht ein vollkommen klares Bild. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten, in der Ausführung Standard mit glänzender oder matter Oberfläche oder in der Ausführung Gold mit einer golden schimmernden und einer schwarzen Oberfläche.“

Aufteilung der genutzten Business-Programme laut Experiment

Hatte der Tester freien Blick auf Laptopbildschirme, sei mit 58 Prozent am häufigsten ein E-Mail-Programm verwendet worden. Hier die Aufteilung der genutzten Business-Programme laut kaspersky:

  • E-Mail: 699 (58 Prozent)
  • „Office“-Dokument: 297 (25 Prozent)
  • Web-Browser: 128 (11 Prozent)
  • Messenger-Dienst: 22 (2 Prozent)
  • Sonstiges: 47 (4 Prozent)

„Vor allem die Nutzung von E-Mails gibt freien Blick auf Unternehmensdaten. Allein durch Signatur und Betreff werden für Dritte geschäftliche Interna offenbart, die für Außenstehende nicht zugänglich sein sollten“, erklärt Stephan Schilling, Testbeauftragter von Kaspersky.

kaspersky-Tipps insbesondere für Dienstreisende:

  • Blickschutzfilter oder Blickschutzbildschirme verwenden (z.B. „3M Blickschutz Filter Gold“) – diese optische Hürde lasse unliebsamen Spähern wenig Chancen.
  • Sollte keine Sichtschutzfolie vorhanden sein, „einen Platz wählen, der Dritten keinen Einblick in Geschäftsprogramme und -informationen gewährt“.
  • Nur unverfängliche Dinge bearbeiten – etwa eine nicht vertrauliche Folien-Präsentation. Sensible Hintergrundinformationen – wie etwa eine E-Mail über ein noch nicht veröffentlichtes Produkt – gehörten in eine sichere Umgebung – und nicht in den Zug.
  • Auch ausgedruckte Dokumente verrieten viel über Unternehmen und ihre Mitarbeiter.
  • Vom Unternehmen bei Unklarheiten Regeln in puncto IT-Sicherheit und Datenschutz auf Geschäftsreisen einfordern.
  • Logos hätten auf Geschäftslaptops nichts zu suchen.
  • Laptops generell vor Cyber-Gefahren schützen (z.B. mit „Kaspersky Internet Security“).

Weitere Informationen zum Thema:

kaspersky daily, 06.08.2019
Warum der digitale Wandel Visual-Hacking verstärkt

kaspersky daily, 09.07.2019
Visual und Audible Hacking – eine unterschätzte Gefahr

kaspersky, Juni/Juli 2019
Geschäftsgeheimnisse im Zug / Ein Kaspersky-Experiment – wie offen gehen wir mit sensiblen Business-Informationen in der Öffentlichkeit um?

datensicherheit.de, 09.07.2019
Visual und Audible Hacking: Unterschätzte Gefahren im Zug / 170 Zugwaggons potenziell zugänglich

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https://www.datensicherheit.de/visual-hacking-experiment-1-klasse-zug-geschaeftsgeheimnisse/feed 0
Visual und Audible Hacking: Unterschätzte Gefahren im Zug https://www.datensicherheit.de/visual-und-audible-hacking-unterschaetzte-gefahren-im-zug https://www.datensicherheit.de/visual-und-audible-hacking-unterschaetzte-gefahren-im-zug#respond Tue, 09 Jul 2019 16:22:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33383 Laut kaspersky-Experiment waren mehr als 2.000 Geschäftsgeheimnisse in 170 Zugwaggons potenziell zugänglich

[datensicherheit.de, 09.07.2019] „Was nützt die beste Firewall oder die ausgefeilteste IT-Sicherheitsschulung, wenn Mitarbeiter auf Geschäftsreisen via Laptop und Smartphone sensible Firmendaten für Dritte zugänglich machen?“ Dieser Frage ging kaspersky nach eigenen Angaben im Rahmen eines Experiments nach, um zu veranschaulichen, „wie viele, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte, Informationen Geschäftsreisende im Zug – oft unwissentlich – preisgeben“. Das Resultat: 2.245 potenziell einsehbare und mitzuhörende Informationen wie Name und Unternehmen von Geschäftsleuten beziehungsweise von Kollegen und Partnern. Das entspreche durchschnittlich 13 sensiblen Business-Informationen pro Zug – in der Ersten Klasse seien es mit 23 fast doppelt so viele –, auf welche der Tester Zugriff gehabt hätte. kaspersky ermahnt daher Unternehmen und Organisationen, „die Gefahr des Visual- beziehungsweise Audible Hackings nicht zu unterschätzen, denn gravierende Datenschutzverletzungen sowie Wirtschaftsspionage und zielgerichtete Attacken könnten die Folge sein“.

13 sensible Geschäftsinformationen pro Wagen öffentlich zugänglich

Während des kaspersky-Experiments habe der beauftragte Tester 281 physische Dokumente und 1.193 Bildschirme (Laptops, Smartphones oder Tablets) mit Business-Bezug anonym per Strichlistenzählung einsehen können. Hinzu kämen 106 mithörbare Geschäftstelefonate.
Dabei wären potenziell 2.245 Geschäftsgeheimnisse wie Name und Unternehmen der Geschäftsreisenden selbst sowie von Kollegen, Kunden und Partnern für die anderen Zuggäste einseh- beziehungsweise mithörbar gewesen – und das an nur fünf Testtagen und exemplarischen Routen mit insgesamt 170 Waggons. „Das heißt: 13 sensible Geschäftsinformationen pro Wagen waren während des Experiments öffentlich zugänglich. Interessant: Die meisten – mit durchschnittlich 23 – werden von Geschäftsreisenden der Ersten Klasse preisgegeben.

Zu sorgloser Umgang mit Laptops, Smartphones und Tablets

Die meisten Mitarbeiter verrieten geschäftlichen Interna „durch einen zu sorglosen Umgang mit Laptops, Smartphones und Tablets“. Denn moderne Displays ermöglichten Dritten einen eigentlich unerwünschten Einblick in die virtuellen Büros und Meeting-Räume von Unternehmen. Die meisten sensiblen Geschäftsinformationen seien im kaspersky-Experiment über E-Mails sichtbar gewesen:

  • E-Mail: 699 (58 Prozent)
  • „Office“-Dokument: 297 (25 Prozent)
  • Web-Browser: 128 (11 Prozent)
  • Messenger-Dienst: 22 (2 Prozent)
  • Sonstiges: 47 (4 Prozent)

„Das kaspersky-Experiment hat meine bisherige Vermutung, dass Geschäftsreisende oft zu sorglos mit Unternehmensinformationen umgehen, definitiv bestätigt“, sagt Stephan Schilling, der kaspersky-Testbeauftragte. „Die Reisenden haben oft kein Bewusstsein dafür, dass Visual und Audible Hacking ein riesiges Datenschutzproblem darstellen.“

„Worst Cases“ laut kaspersky-Experiment:

• Von einem Reisenden sei ein Laptop verwendet worden, der zur 2-Faktor-Authentifizierung mit einer ID-Card gesichert gewesen sei oder eine Verbindung genutzt habe, die eine solche ID-Card benötigt. Auf der ID-Card seien allerdings Klarname, Unternehmen und eine ID-Nummer eindeutig zu erkennen gewesen. „Ein Beispiel dafür, wie selbst eine Sicherheitsmaßnahme Informationen verrät, die nicht für Außenstehende bestimmt sind.“

  • Ein Reisender (vermutlich Anwalt) habe ein langes Telefongespräch über einen juristischen Fall geführt. Darin seien Klarnamen der Verfahrensbeteiligten, das zuständige Gericht sowie Details des Falles sehr laut besprochen worden.
  • Ein Professor habe Klausuren/Abschlussarbeiten von Studenten bearbeitet. Matrikelnummern und Namen der Studenten seien sichtbar gewesen.

IT-Sicherheit: Schulungen heutzutage unerlässlich

„Schulungen sind für die IT-Sicherheit von Organisationen heutzutage unerlässlich“, betont Anne Mickler, „Corporate Communications Manager für die Region DACH“ bei kaspersky. „Es geht darum, die eigenen Mitarbeiter für alle Gefahren zu sensibilisieren. Vor allem das immer mobilere Büro birgt in puncto Datenschutz neue Fallstricke. Dazu gehört definitiv das Risiko, von Dritten in der Öffentlichkeit gehackt zu werden.“
Unternehmen sollten daher auf diese bislang zu wenig beachtete Gefahrenlage und auf Schutzmöglichkeiten bzw. richtiges Verhalten hinweisen. Denn sensible Informationen müssten im Öffentlichen Raum – ob im Zug, am Flughafen oder im Café – ebenso geschützt werden wie im Büro. Mickler: „Unser Experiment zeigt einige Schwachstellen auf, die es zu schließen gilt.“

Unternehmen können „Visual Hacking“ vermeiden:

  • Blickschutzfilter oder Blickschutzbildschirme sollten bei in der Öffentlichkeit genutzten Laptops Standard sein.
  • Mitarbeiter sollten nur Dinge bearbeiten, die unverfänglich sind; zum Beispiel eine nicht vertrauliche „Power Point“-Präsentation. Sensible Aktionen – wie eine E-Mail über ein zum Beispiel noch nicht veröffentlichtes Produkt – gehörten in eine sichere Umgebung – und nicht in den Zug.
  • Die Mitarbeiter dafür sensibilisieren, „dass bei Telefonaten das komplette Zugabteil unweigerlich mithört“. Die Nennung von Klarnamen (des Unternehmens, von Kunden oder sonstigen Partnern) vermeiden.
  • Geräte nie aus den Augen lassen„ist dennoch der Gang auf die Toilette nötig, sollten die Geräte entsprechend gesperrt sein (PIN, Zugangsberechtigung oder Passwort) sowie mit einer passenden mobilen Sicherheitslösung ausgestattet sein“. Token, ID-Karten oder Ähnliches sollten abgezogen und mitgenommen werden.
  • Das Verhalten der Mitarbeiter in puncto IT-Sicherheit und Datenschutz auf Geschäftsreisen in den Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens festlegen und Empfehlungen aussprechen.
  • Mitarbeiter regelmäßig hinsichtlich Cyber-Gefahren und Datenschutz schulen„insbesondere was auf Geschäftsreisenden zu beachten ist“. kaspersky bietet nach eigenen Angaben „für alle Unternehmensgrößen und Mitarbeiterprofile passende Trainings“.
  • „Logos haben auf Geschäftslaptops nichts zu suchen.“ Auch auf den Inventar-Aufklebern sollten nur Nummern oder Barcodes angebracht werden.

Weitere Informationen zum Thema:

kaspersky daily, 09.07.2019
Visual und Audible Hacking – eine unterschätzte Gefahr

kaspersky
Geschäftsgeheimnisse im Zug / Ein Kaspersky-Experiment – wie offen gehen wir mit sensiblen BusinessInformationen in der Öffentlichkeit um?

datensicherheit.de, 05.07.2019
DDoS-Angriff auf die ÖBB – Kritische Infrastrukturen zunehmend gefährdet

datensicherheit.de, 12.04.2019
GeschGehG: Digitaler Safe für Geschäftsgeheimnisse gefordert

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