Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Donnerstag, September 12, 2019 23:11 - noch keine Kommentare
Deutsches Leistungsschutzrecht: Bitkom zur EuGH-Entscheidung
Dr. Bernhard Rohleder warnt vor Bremsklotz für freien Informationsfluss und Medienvielfalt im Internet
[datensicherheit.de, 12.09.2019] Auch der Bitkom meldet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 12. September 2019 entschieden habe, dass das in Deutschland im Jahr 2013 erlassene Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufgrund eines Verfahrensfehlers nicht anwendbar sei. Durch dieses Leistungsschutzrecht sollten nicht nur wie bisher Journalisten und Autoren selbst Ausschließlichkeitsrechte an Nachrichteninhalten haben, sondern auch Presseverleger.
Leistungsschutzrecht offenkundig handwerklich schlecht gemacht
„Das Leistungsschutzrecht war ganz offenkundig nicht nur handwerklich schlecht gemacht. Es war auch ein Bremsklotz für den freien Informationsfluss und die Medienvielfalt im Internet. In Deutschland verursacht es vor allem Gerichts- und Anwaltskosten“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Anstehende Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform – noch schärferes Leistungsschutzrecht droht
Viel entscheidender als die Debatte um frühere Verfahrensfehler sei aber die anstehende Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform, „die ein noch schärferes Leistungsschutzrecht für die EU vorsieht“. De facto förderten Suchmaschinen den Zugriff auf Webseiten von Presseverlegern. Sie führten den Internetnutzer über Suchergebnisse zu den passenden Online-Inhalten. Soziale Netzwerke vergrößerten die Reichweite für Verlagsangebote deutlich. Gerade kleinere Verleger profitierten davon. Dr. Rohleder: „Die Politik darf die Fehler des deutschen Leistungsschutzrechts bei der Umsetzung eines europäischen Leistungsschutzrechts nicht wiederholen.“
Weitere Informationen zum Thema
datensicherheit.de, 12.09.2019
EuGH: Deutschem Leistungsschutzrecht Abfuhr erteilt / eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme kommentiert Entscheidung vom 12. September 2019
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