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Aktuelles, Branche, Gastbeiträge - Montag, Juli 20, 2026 17:37 - noch keine Kommentare
Ein Jahr Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Zwischen Compliance-Pflicht und gelebter Praxis
Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) haben viele Unternehmen die formalen Anforderungen erfüllt: Websites wurden geprüft, Barrierefreiheitserklärungen veröffentlicht und Audits durchgeführt. Doch Compliance allein garantiert noch keine nutzbaren digitalen Produkte und Dienstleistungen. Entscheidend ist nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern die tatsächliche Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen. Der Beitrag zeigt, warum zwischen regulatorischer Konformität und gelebter Barrierefreiheit noch immer eine Lücke besteht, welche Anforderungen das BFSG definiert – und welche es bewusst offenlässt. Außerdem wird erläutert, weshalb Barrierefreiheit als kontinuierlicher Verbesserungsprozess verstanden werden sollte, der über die reine Pflichterfüllung hinausgeht und langfristig Mehrwert für Unternehmen und ihre Kunden schafft.
Von unserem Gastautor Fatih Cam, Managing Director Atos Germany
[datensicherheit.de, 20.07.2026] Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Mehr als ein Jahr ist seitdem vergangen. Wer heute durch die Unternehmenslandschaft schaut, sieht viele Organisationen, die ihren Compliance-Haken gesetzt haben. weiterlesen…
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