Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Juni 30, 2025 0:42 - noch keine Kommentare

DeepSeek: Berliner Datenschutzbeauftragte meldet KI-App bei Apple und Google als rechtswidrig

Die beiden Unternehmen müssen diese Meldung nun zeitnah prüfen und über eine „DeepSeek“-Sperrung entscheiden

[datensicherheit.de, 30.06.2025] Die Apps der KI-Anwendung „DeepSeek“ bei Google und Apple in Deutschland sind von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) als „rechtswidriger Inhalt“ gemeldet worden. Die beiden Unternehmen müssen demnach diese Meldung nun zeitnah prüfen und über eine Sperrung entscheiden. Hintergrund sei eine rechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Nutzerdaten der App nach China.

„DeepSeek“ unterliegt Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung

Die Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd. mit Sitz in Beijing (Peking), China, betreibt den Dienst „DeepSeek“ – einen KI-gestützten multifunktionalen Chatbot. „Es besteht keine Niederlassung des Unternehmens in der Europäischen Union (EU).“ Der Dienst werde Nutzern in Deutschland unter anderem über Apps im „Google Play Store“ und im „Apple App Store“ mit deutschsprachiger Beschreibung angeboten und könne in deutscher Sprache verwendet werden. „Damit unterliegt der Dienst den Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)!“

Laut eigener Angaben verarbeitet dieser Dienst umfangreiche personenbezogene Nutzerdaten – darunter alle Texteingaben, Chat-Verläufe und hochgeladenen Dateien sowie Informationen zum Standort, den benutzten Geräten und Netzwerken. Die gesammelten personenbezogenen Daten der Nutzer übermittele dieser Dienst an chinesische Auftragsverarbeiter und speichere diese auf Servern in China.

Für China hat die EU keinen „Angemessenheitsbeschluss“ erlassen

Die DSGVO verlange, dass die hohen EU-Datenschutzstandards auch bei der Übermittlung personenbezogener Daten in andere Länder gewahrt bleiben. Dafür brauche es entweder einen „Angemessenheitsbeschluss“ der EU oder weitere Schutzmaßnahmen, sogenannte geeignete Garantien. Für China habe die EU keinen „Angemessenheitsbeschluss“ erlassen.

Meike Kamp, die BlnBDI, kommentiert: „Die Übermittlung von Nutzerdaten durch ,DeepSeek’ nach China ist rechtswidrig!“ „DeepSeek“ habe gegenüber ihrer Behörde nicht überzeugend nachweisen können, dass Daten deutscher Nutzer in China auf einem der EU gleichwertigen Niveau geschützt sind. Sie führt aus: „Chinesische Behörden haben weitreichende Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten im Einflussbereich chinesischer Unternehmen.“

„DeepSeek“-Nutzern stehen in China keine durchsetzbaren Rechte zur Verfügung

Zudem stünden den Nutzern von „DeepSeek“ in China keine durchsetzbaren Rechte und wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wie sie in der EU garantiert seien. „Ich habe daher Google und Apple als Betreiber der größten App-Plattformen über die Verstöße informiert und erwarte eine zeitnahe Prüfung einer Sperrung.“

Konkret verstoße die Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd. mit ihrem Dienst „DeepSeek“ gegen Art. 46 Abs. 1 DSGVO. Die BlnBDI hatte daher das Unternehmen am 6. Mai 2025 aufgefordert, seine Apps selbständig aus den App-Stores für Deutschland zu entfernen, die rechtswidrige Datenübermittlung nach China einzustellen oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Drittstaatenübermittlung zu erfüllen.

Chinesischer Anbieter hat Aufforderung der BlnBDI bisher ignoriert

Da das Unternehmen dem nicht nachgekommen sei, habe die BlnBDI von der Möglichkeit nach Art. 16 „Digital Services Act“ (DSA) Gebrauch gemacht, rechtswidrige Inhalte auf Plattformen den jeweiligen Betreiber zu melden.

  • Eine entsprechende Meldung sei am 27. Juni 2025 an die Apple Distribution International Ltd. als Betreiber des „Apple App Store“ und an die Google Ireland Ltd. als Betreiber des „Google Play-Store“ ergangen. Die beiden Unternehmen müssten ihre Meldung nun zeitnah prüfen und über die Umsetzung entscheiden.

Diese Maßnahme sei in enger Abstimmung mit den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und der Freien Hansestadt Bremen sowie nach Information der „Koordinierungsstelle für digitale Dienste“ in der Bundesnetzagentur (in Deutschland für die DSA-Durchsetzung zuständig) erfolgt.

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

datensicherheit.de, 18.05.2025
Datenschutz-Urteil gegen Google: Unzulässig vereinfachter Zugriff auf Nutzerdaten / Es liegt ein Verstoß bei der Google-Konto-Registrierung vor: Verbraucher wurden im Unklaren gelassen, für welche der mehr als 70 Google-Dienste Nutzerdaten verarbeitet werden sollten

datensicherheit.de, 08.02.2024
Digital Services Act: EU-weites Inkrafttreten soll Menschen im Digitalen Raum stärken / Neue EU-Regeln für Online-Plattformen müssen sich in der Praxis bewähren



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