datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 13 Jun 2026 13:42:24 +0000 de hourly 1 Autonome Mobilität: Erste Überprüfung einer Realfahrt in Deutschland unter Level-4-Bedingungen https://www.datensicherheit.de/autonom-mobilitaet-ueberpruefung-realfahrt-deutschland-level-4 Sat, 13 Jun 2026 22:45:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54939 Laut dem TÜV-Verband hat Autonomes Fahren einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg in den Regelbetrieb erreicht

[datensicherheit.de, 14.06.2026] Der TÜV-Verband meldet, dass erstmals eine Prüfmethodik für Autonome Fahrzeuge unter realen Verkehrsbedingungen erprobt worden ist: Demnach absolvierte das Forschungsfahrzeug „EDGAR“ der Technischen Universität München (TUM) eine Fahrt durch Berlin sicher und zuverlässig. Der TÜV-Verband-Präsident, Dr. Dirk Stenkamp, und Berlins Verkehrssenatorin, Ute Bonde, sehen in diese Überprüfung einer Realfahrt einen wichtigen Meilenstein.

tuev-verband-autonome-mobilitaet-realfahrt-premiere-2026

Abbildung: © TÜV-Verband

Auf der „TÜV MobiCon 2026“ wurde über die erste Realfahrt im Level-4-Kontext berichtet

Erstmals neue Prüfmethodik für Autonome Fahrzeuge getestet

„Autonomes Fahren erreicht einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg in den Regelbetrieb: Erstmals absolvierte ein Fahrzeug eine Prüfungsfahrt unter Level-4-Bedingungen im Berliner Stadtverkehr“, so der TÜV-Verband in seiner Meldung.

Die Ergebnisse der sogenannten Realfahrt stellten Stenkamp und Bonde am 11. Juni 2026 im Rahmen der Mobilitätskonferenz „TÜV MobiCon“ vor.

Autonomes Fahren auch im komplexen Stadtverkehr technisch möglich

„Die Berliner Realfahrt zeigt, dass Autonomes Fahren auch im komplexen Stadtverkehr technisch möglich ist“, kommentiert Stenkamp. Gleichzeitig werde deutlich: Sicherheit Autonomer Mobilität entscheidet sich nicht allein an der Fahrzeugtechnik, sondern daran, wie zuverlässig ein Fahrzeug seine Umgebung erkennt, Verkehrssituationen interpretiert und auf unterschiedliche Straßen- und Verkehrsbedingungen reagiert. Genau das können solche Realfahrten überprüfen.“

  • „Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Weichenstellung vorgenommen“, so Bonde und führt weiter aus: „Mit dem Gesetz zum Autonomen Fahren haben wir als eines der ersten Länder weltweit einen rechtlichen Rahmen für Fahrzeuge der Automatisierungsstufe 4 geschaffen. Fahrzeuge, die innerhalb definierter Betriebsbereiche vollständig ohne menschliche Steuerung fahren können, sind kein Zukunftsszenario mehr. Sie sind Realität, die wir heute regulieren.“

Das Pilotprojekt „EDGAR“ – der Rahmen für diese Konferenz – sei ein lebendiger Beweis dafür: „Hier wird erprobt, wie eine Betriebsbereichsgenehmigung für Autonome Fahrzeuge im realen Verkehr erlangt werden kann. Das benötigen wir, um in die dringend erforderliche Skalierung gehen zu können.“

Autonome Fahrzeuge müssen auch Besonderheiten ihres jeweiligen Einsatzgebiets erfassen

Die Genehmigung von Level-4-Fahrzeugen erfolgt in Deutschland in zwei Schritten: Zunächst wird das Fahrzeug technisch geprüft und typgenehmigt. Anschließend muss der konkrete Betriebsbereich behördlich genehmigt werden.

  • Hierzu bewerten unabhängige Sachverständige unter anderem im Rahmen von Realfahrten, wie das Fahrzeug komplexe Fahraufgaben bewältigt und auf reale Verkehrssituationen reagiert. „Autonome Fahrzeuge müssen nicht nur Verkehrsregeln beherrschen, sondern auch die Besonderheiten ihres jeweiligen Einsatzgebiets verstehen“, so Stenkamp.

Er erläutert: „Ampelschaltungen, Lichtsignale oder Verkehrsführungen können von Stadt zu Stadt variieren. Systeme müssen deshalb für ihren konkreten Einsatzbereich geprüft und bewertet werden.“ Realfahrten schafften somit die Grundlage für einen sicheren Level-4-Regelbetrieb und lieferten wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung Autonomer Systeme.

Grundlage für Weiterentwicklung objektiver und harmonisierter Bewertungskriterien für Autonome Fahrzeuge

Diese Berliner Realfahrt sei die erste Prüfungsfahrt eines Fahrzeugs unter Level-4-Bedingungen in Deutschland gewesen. Sie habe nicht der Zulassung des Forschungsfahrzeugs „EDGAR“ gedient, sondern der Erprobung und Weiterentwicklung einer unabhängigen Prüfmethodik für Autonome Mobilität.

  • Das Fahrzeug habe die Strecke durch Berlin dreimal absolviert. Drei TÜV-Prüferteams hätten diese Fahrten begleitet und das Fahrverhalten unabhängig voneinander auf Grundlage einer neu entwickelten Methodik bewertet. Die dabei betrachteten Fahraufgaben basierten auf dem im „Verkehrsblatt“ veröffentlichten Begutachtungsleitfaden.

Die vorläufigen Ergebnisse fielen positiv aus: Die Realfahrt habe die Praxistauglichkeit des entwickelten Prüfkonzepts bestätigt. Die eingesetzte Messtechnik habe sich als praxiserprobt und mit vertretbarem Aufwand in Prüfungen integrierbar erwiesen. Die gewonnenen Erkenntnisse bildeten nun eine Grundlage für die Weiterentwicklung objektiver und harmonisierter Bewertungskriterien für Autonome Fahrzeuge.

Autonomes Fahren auf Basis klarer Regeln für KI und Fahrzeugdaten

Damit sei ein wichtiger Baustein für den sicheren Markthochlauf Autonomer Fahrzeuge geschaffen worden. Das Forschungsfahrzeug „EDGAR“ habe den Berliner Stadtverkehr innerhalb des geprüften Betriebsbereichs dabei sicher und zuverlässig bewältigt. Für eine reguläre Level-4-Betriebsgenehmigung fehlten dem Fahrzeug jedoch zentrale Voraussetzungen, insbesondere eine Technische Aufsicht, welche das Fahrzeug überwachen und im Bedarfsfall eingreifen könne.

  • Die Erkenntnisse der Realfahrt zeigten zugleich, dass die sichere Einführung Autonomer Mobilität nicht allein eine technische Herausforderung sei. Notwendig seien auch klare regulatorische Rahmenbedingungen für Prüfung, Überwachung und Genehmigung Autonomer Systeme.

Voraussetzung für die unabhängige Prüfung Autonomer Fahrzeuge sei ein umfassender Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten. Prüfstellen und Behörden müssten diskriminierungsfreien Zugriff auf die Daten Autonomer Fahrzeuge erhalten, um Systeme wirksam bewerten, überwachen und im Betrieb kontrollieren zu können. Der TÜV-Verband fordert deshalb „standardisierte und interoperable Schnittstellen“ sowie „verbindliche europäische Regelungen“.

Europaweit harmonisierter Rechtsrahmen für Autonome Fahrzeuge und lernende KI-Systeme im Fokus

Darüber hinaus setze sich der TÜV-Verband für einen europaweit harmonisierten Rechtsrahmen für Autonome Fahrzeuge und lernende Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) ein. KI in sicherheitsrelevanten Systemen müsse verpflichtend geprüft und zertifiziert werden – sowohl im Rahmen der Typgenehmigung als auch während des laufenden Fahrzeugbetriebs.

  • Ergänzend fordert der TÜV-Verband die Einführung einer „digitalen Fahrzeugakte“, um darin Softwarestände, sicherheitsrelevante Updates und Prüfdaten über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs zu dokumentieren.

„Deutschland hat das Know-how, die Forschungskompetenz und den regulatorischen Rahmen, um beim Autonomen Fahren international eine führende Rolle einzunehmen“, so Stenkamps vorläufiges Fazit. Jetzt liege es an Herstellern und Haltern, die nächsten Schritte zu gehen, Fahrzeuge für den Regelbetrieb anzumelden und Autonomes Fahren in die Praxis zu bringen. Gerade weil Autonome Fahrzeugtechnologien international entwickelt und skaliert würden, brauche Europa eigene Prüfkompetenz, transparente Datenzugänge und einheitliche Anforderungen an KI, Updates und Betriebssicherheit.

Weitere Informationen zum Thema:

TÜV VERBAND
Über uns

TÜVNORDGROUP
Die Leitung der TÜV NORD GROUP / Vorstand: Dr. Dirk Stenkamp – Vorsitz

TÜV VERBAND
MobiCon 2026 / 10./11. Juni 2026 | Berlin

BERLIN, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt / Senatorin Ute Bonde

TUM, Lehrstuhl für Fahrzeugtechnik (FTM)
EDGAR – Excellent Driving Garching / Ansprechpartner: Nijinshan Karunainayagam, Niklas Krauß

Bundesministerium für Verkehr
Historischer Berliner Dienstsitz

radialsystem
Über uns

ZF Produkte für PKW, Jan Wienrich, 29.04.2022
Automatisiertes Fahren: Stufen zum selbstfahrenden Fahrzeug / Wie nah sind wir der Vision vom autonomen Fahren? Und was meint der Begriff genau? Experten teilen den Automatisierungsgrad von Fahrzeugen und Fahrfunktionen in sechs Stufen ein.

Verkehrsblatt – Verlag
Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland

datensicherheit.de, 07.09.2025
Autonomes Fahren Made in Germany – Deutschland könnte Vorreiter bei hochautomatisierten Fahrzeugen werden / TÜV Rheinland sieht deutsche Automobilindustrie insbesondere bei Sicherheit und Zuverlässigkeit Autonomer Fahrzeuge in aussichtsreicher Startposition

datensicherheit.de, 04.07.2025
Wahrnehmung von Außengeräuschen: Fraunhofer-Institut schickte The Hearing Car auf Erprobungsfahrt / Das Fraunhofer IDMT-HSA forscht mit dem „hörenden Auto“ im Projekt „KI4BoardNet“ an der Integration akustischer Sensorik

datensicherheit.de, 15.06.2022
Autonome Fahrzeuge: Höhere Sicherheit von der KI als von menschlichen Fahrern gefordert / Der TÜV-Verband e.V. zu seiner Verbraucherstudie 2021 über Sicherheit und KI

]]>
FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Kanada, Mexiko und den USA eröffnet Mobilfunkbetreibern große Chancen https://www.datensicherheit.de/fifa-fussball-weltmeisterschaft-2026-mobilfunkbetreiber-chancen Sat, 13 Jun 2026 22:07:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54938 Nicht allein im Sinne der Bereitstellung robuster Mobilfunk-Konnektivität mit hoher Kapazität, sondern auch bei der Unterstützung neuer Unternehmensdienste und verbesserter Kundenerlebnisse

[datensicherheit.de, 14.06.2026] In der neuesten Ausgabe von „Insight Spotlight“ erörtert GSMA Intelligence, wie die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Kanada, Mexiko und den USA Mobilfunkbetreibern große Chancen eröffnen wird – und zwar nicht nur bei der Bereitstellung robuster Konnektivität mit hoher Kapazität, sondern auch bei der Unterstützung neuer Unternehmensdienste und verbesserter Kundenerlebnisse. Da in Stadien, „Fan-Zonen“, Flughäfen und Gastgeberstädten mit enormen Spitzen beim Datenverkehr zu rechnen ist, investierten die Betreiber demnach in die Verdichtung ihrer 5G-Netze, unter anderem in „Small Cells“, verteilte Antennensysteme, „mmWave“, WLAN-Zugangspunkte, temporäre Mobilfunkstandorte, „Backhaul-Upgrades“ und zusätzliche Frequenzressourcen.

gsma-intelligence-insight-spotlight-fifa-world-cup-2026

Abbildung: GSMA Intelligence

„Insight Spotlight“: Die aktuelle Fußball-WM – wie auch andere internationale sportliche Großereignisse – sind Herausforderung und Chance für Provider

Mobilfunk-Services weit über bloße Grundabdeckung hinaus

Im Artikel wird argumentiert, dass die Möglichkeiten weit über die Grundabdeckung hinausgehen. Für Unternehmenskunden und Veranstalter könnten Technologien wie privates 5G, „Edge Computing“ und das sogenannte Internet der Dinge (IoT) kritische Abläufe bei Veranstaltungen unterstützen, darunter Übertragungen, Video-Assistenten-Systeme, Öffentliche Sicherheit, Besucherstrom-Management, digitale Beschilderung, vernetzte Kameras, Drohnen und Rettungswagen.

  • Während große US-Mobilfunkbetreiber weiter „5G Standalone“ einführten, legt der Bericht nahe, dass fortschrittliche Funktionen wie „Network Slicing“ voraussichtlich die Grundlage vieler dieser differenzierten Konnektivitätsdienste bilden werden.

Auch im Privatkundengeschäft eröffne die WM 2026 neue Monetarisierungsmöglichkeiten. Dazu zählten Reise-eSIM-Angebote für internationale Besucher, erlebnisbasierte Premium-Tarife mit Leistungen wie garantierten Geschwindigkeiten, priorisiertem Zugang und geringer Latenz sowie netzseitige Dienste wie Live-Übersetzung, welche keine App-Downloads oder spezielle Hardware voraussetzten.

Mobilfunkbetreiber können fortschrittlicher Netze zu demonstrieren, neue Servicemodelle entwickeln und ihre Rolle in der Wirtschaft stärken

GSMA Intelligence hat ein „wachsendes Interesse der Verbraucher an solchen Angeboten“ festgestellt, bei denen Konnektivität im Vordergrund stehe. Der Bericht hebt zudem ergänzende Einnahmechancen für jene Betreiber hervor, die möglicherweise nicht selbst über Inhaltsrechte verfügen.

  • Diese reichten von Partnerschaften mit offiziellen Übertragungspartnern über die Unterstützung immersiver und begleitender Inhalte wie „XR“ und Ansichten aus mehreren Kamerawinkeln bis hin zu Diensten entlang des Fan-Erlebnisses mit standortbezogenen Informationen sowie integrierter Reiseplanung oder Zutrittsfunktion für Veranstaltungsorte.

Insgesamt kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass große Sportveranstaltungen wie die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 für Betreiber zu wichtigen Plattformen werden, um den Wert fortschrittlicher Netze zu demonstrieren, neue Servicemodelle zu entwickeln und ihre Rolle in der breiteren Wirtschaft rund um digitale Erlebnisse zu stärken.

Weitere Informationen zum Thema:

GSMA Intelligence
Global survey services: GSMA Intelligence helps organisations answer their key questions with bespoke and tracking surveys across the mobile and digital ecosystem. Whether you’re a subscriber or non-subscriber, we deliver actionable intelligence to support strategic decision-making, monitor trends, and benchmark performance across markets, services, and sectors.

GSMA Intelligence, Juni 2026
World Cup 2026: are operators the game-changers?

T, Blog.Telekom, Pascal Kiel, 26.12.2022
5G Small Cells: Neues Leben für alte Telefonsäulen

T, Konzern, 17.02.2017
Einfach erklärt – Network Slicing

featured Das Magazin für digitale Kultur, 21.11.2023
5G mmWave: Was ist das eigentlich? / Rund um das spannende Thema 5G kursieren eine Menge Begriffe, die für die meisten Menschen zunächst wenig greifbar sein dürften. Dazu zählt auch 5g mmWave. Wir erklären den Begriff, die Technologie dahinter und inwiefern sie für den schnellen Mobilfunkstandard in Deutschland relevant ist.

IP INSIDER, Dipl.-Ing. (FH) Stefan Luber & Dipl.-Ing. (FH) Andreas Donner, 01.08.2018
Definition Was ist Backhaul?

WIKIPEDIA
Edge Computing

WIKIPEDIA
Extended Reality

5G-Anbieter.info
5G Standalone (SA): Was ist standalone 5G und worin liegt der Unterschied zu 5G non-standalone? / Der neuste Mobilfunkstandard 5G bringt viele Verbesserungen mit sich. Im Vergleich zu 4G/LTE bieten die Netze der 5. Generation zum Beispiel deutlich höhere Geschwindigkeiten.

datensicherheit.de, 23.09.2025
GSMA Open Gateway Initiative: Britische Mobilfunkbetreiber starten Altersverifizierung und Betrugsbekämpfung / Britisches Online-Sicherheitsgesetz schreibt Alterskontrollen für Web-Plattformen vor, welche von Nutzern generierte Inhalte bereitstellen

datensicherheit.de, 14.10.2019
5G: Vorbereitung von Unternehmen auf den neuen Mobilfunk-Standard / Die Arbeitsweise von Mitarbeitern wird sich verändern und Auswirkungen auf die IT-Sicherheit haben / Unternehmen sollten sich schon jetzt mit den Anforderungen auseinandersetzen

]]>
eco-Kritik an IP-Adressspeicherung: Bundesrat darf keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung liefern https://www.datensicherheit.de/eco-kritik-ip-adressspeicherung-bundesrat-digital-massenueberwachung Fri, 12 Jun 2026 22:09:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54928 Sicherungsanordnungen wie Ausweitung auf Bestands-, Nutzungs- und Inhaltsdaten wären aus eco-Sicht eine qualitative Eskalation

[datensicherheit.de, 13.06.2026] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat am 12. Juni 2026 die für diesen Tag vorgesehenen Beratungen des Bundesrats über IP-Adressspeicherung, biometrische Internet-Abgleiche und erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse zum Anlass einer warnenden Stellungnahme genommen: Aus derartigen einzelnen Sicherheitsinstrumenten drohe eine neue digitale Überwachungsarchitektur zu werden. Besonders kritisch sieht der eco demnach die mögliche Ausweitung der IP-Adressspeicherung auf sechs Monate. eco-Vorstand Klaus Landefeld fordert: „Der Bundesrat darf aus rechtsstaatlich sensiblen Einzeleingriffen keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung machen!“ Der eco betont, dass wirksame Ermittlungsinstrumente im Digitalen Raum notwendig seien – diese müssten jedoch rechtsstaatlich eng begrenzt, verhältnismäßig, technisch praxistauglich und empirisch begründet sein.

eco-klaus-landefeld

Foto: eco

Klaus Landefeld: Deutschland braucht gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente!

Massiver Ausbau staatlicher Zugriffsmöglichkeiten auf Digitalen Raum befürchtet

Anlässlich der Beratungen im Bundesrat am 12. Juni 2026 zu mehreren sicherheitspolitischen Gesetzesvorhaben hat der eco „vor einem grundlegenden Kurswechsel in der digitalen Innenpolitik“ gewarnt. Im Zentrum stehen laut eco unter anderem die anlasslose Speicherung von IP-Adressen, eine mögliche Ausweitung der Speicherfrist auf sechs Monate, präventive Sicherungsanordnungen, automatisierte biometrische Internet-Abgleiche, verfahrensübergreifende Datenanalysen sowie erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse für Polizei- und Sicherheitsbehörden.

  • Die vorliegenden Entwürfe und Ausschussempfehlungen laufen aus eco-Sicht auf deutlich mehr Datenspeicherung, mehr Datenverknüpfung und mehr Eingriffstiefe hinaus. Damit entstehe schrittweise eine neue digitale Überwachungsarchitektur.

„Was hier unter dem Etikett moderner Ermittlungsbefugnisse verhandelt wird, ist in Wahrheit ein massiver Ausbau staatlicher Zugriffsmöglichkeiten auf den Digitalen Raum“, moniert Landefeld. Er unterstreicht die eco-Position: „Der Bundesrat darf aus rechtsstaatlich sensiblen Einzeleingriffen keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung machen!“

Anlasslose IP-Adressspeicherung über sechs Monate rechtsstaatlich nicht zu legitimieren

„Schon drei Monate anlasslose IP-Adressspeicherung sind kritisch. Sechs Monate wären rechtsstaatlich nicht zu legitimieren“, stellt Landefeld klar. Eine längere Speicherfrist bringe keine belastbar belegten Vorteile für die Ermittlungsarbeit, schaffe aber eine noch größere Vorratsinfrastruktur für Daten unbescholtener Bürger.

  • Auch die geplante Ausweitung von Sicherungsanordnungen sieht der eco mit großer Sorge: „Wer Sicherungsanordnungen auf Bestands-, Nutzungs- und Inhaltsdaten ausweitet, schafft keine technische Randkorrektur, sondern eine deutlich breitere Sicherungs- und Zugriffsinfrastruktur“, erläutert Landefeld.

Damit verschiebe sich aber die Debatte von gezielter Datensicherung hin zu einem umfassenden staatlichen Zugriffsvorbehalt. „Gerade Inhaltsdaten betreffen den Kern privater Kommunikation und sind eingriffsrechtlich eine völlig andere Liga.“

Faktische Internet-Degeneration zum staatlichen Such- und Identifizierungsraum

Besonders kritisch bewertet der eco zudem die geplanten Möglichkeiten zum automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Damit würde das offene Internet faktisch zu einem staatlichen Such- und Identifizierungsraum.

  • „Das Internet ist kein biometrisches Fahndungsarchiv!“, gibt Landefeld zu bedenken und führt hierzu weiter aus: „Wer öffentlich zugängliche Inhalte automatisiert nach Gesichtern oder Identitäten durchsuchbar macht, verschiebt die Grenze zwischen gezielter Strafverfolgung und allgemeiner digitaler Beobachtung.“

Sicherheit entsteht nicht durch rechtlich unsichere Massenbefugnisse, biometrische Internet-Recherchen und immer neue Speicherpflichten“, so Landefeld. Seine abschließende Empfehlung: „Deutschland braucht gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente – keine digitale Überwachungsarchitektur auf Vorrat!“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Vorstand@eco: Klaus Landefeld – Stellv. Vorstandsvorsitzender, Vorstand Infrastruktur und Netze

Bundesrat
Plenarprotokolle / Die Sitzungen des Bundesrates werden vom Stenographischen Dienst wörtlich protokolliert und als Stenografische Berichte veröffentlicht. / Die Berichte stehen wenige Tage nach der Sitzung als pdf-Datei zum Herunterladen bereit

datensicherheit.de, 25.04.2026
Speicherung von IP-Adressen: Bitkom begrüßt prinzipiell Gesetzentwurf und fordert Nachschärfung / Der aktuelle Ansatz zur Speicherung von IP-Adressen sei grundsätzlich richtig, sollte aber an entscheidenden Stellen im weiteren Gesetzgebungsprozess nachgeschärft werden

datensicherheit.de, 23.12.2025
Geplante IP-Speicherung: DAV kritisiert umbenannte Massenüberwachung / Der neue Name „IP-Speicherung“ kann laut DAV trotzdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um eine Vorratsdatenspeicherung handelt

datensicherheit.de, 25.08.2025
Pläne zur IP-Adressenspeicherung: eco kritisiert Rückschritt in die Überwachung / eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme sieht klaren Verstoß gegen europäisches Recht, massive Grundrechtseingriffe und keinerlei echten Ermittlungsmehrwert

]]>
Umgang mit Social Media an Schulen: Bildungsministerkonferenz hat Erklärung veröffentlicht https://www.datensicherheit.de/umgang-social-media-schulen-bildungsministerkonferenz-erklaerung Fri, 12 Jun 2026 22:03:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54929 Die Bildungsministerkonferenz greift mit Kinder- und Jugendschutz sowie dem Umgang mit Sozialen Medien in der Schule laut Bitkom ein herausragend wichtiges Thema auf, bleibt dabei aber noch zu unverbindlich

[datensicherheit.de, 13.06.2026] Am 12. Juni 2026 hat die Bildungsministerkonferenz (BMK) eine Erklärung zum Umgang mit „Social Media“ an Schulen verabschiedet. Der Präsident des Digitalverbands Bitkom e.V., Dr. Ralf Wintergerst, betont in seinem Kommentar die Notwendigkeit, dieses wichtige Thema zu adressieren, moniert indes, dass die Medienbildung noch immer zu wenig stringent umgesetzt wird:

bitkom-ralf-wintergerst

Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst: Die Schulen brauchen beim Umgang mit Sozialen Medien mehr als das nächste Empfehlungspapier!

Besondere Rolle der Schulen für die Medienbildung sollte deutlicher benannt werden

„Die Bildungsministerkonferenz greift mit Kinder- und Jugendschutz sowie dem Umgang mit Sozialen Medien in der Schule ein herausragend wichtiges Thema auf, bleibt dabei aber zu unverbindlich!“

Die Bildungsminister betonten zwar zu Recht Medienkompetenz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sollten dabei die besondere Rolle der Schulen aber deutlicher benennen und sich auf konkrete Standards für bessere Medienbildung in den Schulen einigen.

Systematischer, konkreter Ansatz zur Medienbildung im Digitalen Zeitalter gefordert

Denn Medienbildung sei in Deutschland noch zu oft dem Zufall überlassen und stark vom Elternhaus abhängig: Einer repräsentativen Bitkom-Befragung unter Eltern aus dem Jahr 2025 zufolge fühle sich rund ein Viertel (23%) unsicher, ihrem Kind Medien- und Digitalkompetenzen zu vermitteln.

Wintergerst stellt klar: „Die Schulen brauchen beim Umgang mit Sozialen Medien mehr als das nächste Empfehlungspapier!“ Sie brauchten einen systematischen Ansatz, um Lücken in den Curricula bundesweit zu schließen, Lehrkräfte gezielt zu qualifizieren und Medienkompetenz fächerübergreifend vermitteln zu können. „Zudem braucht es einen Fahrplan zur Einbindung außerschulischer Partner!“

Weitere Informationen zum Thema:

bikom
Über uns

bitkom
Dr. Ralf Wintergerst: Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

KMK KULTUSMINISTERKONFERENZ
Die Bildungsministerkonferenz: Die Bildungsministerkonferenz ist eine von drei Teilkonferenzen der Kultusministerkonferenz. In ihr arbeiten die für Bildung zuständigen Landesministerinnen und -minister und Senatorinnen und Senatoren zusammen.

KMK KULTUSMINISTERKONFERENZ, 12.06.2026
Bildungsministerkonferenz verabschiedet gemeinsame Erklärung zum Umgang mit Social Media im schulischen Bereich

datensicherheit.de, 08.06.2026
Informatik-Monitor Junior 2026: Informatorische Bildung an Grundschulen auf Basis lückenhafter Lehrpläne / Wo und wie Informatik in den Lehrplänen deutscher Grundschulen integriert ist, hat die Gesellschaft für Informatik e.V. in einer von der Klaus Tschira Stiftung geförderten neuen Studie analysiert

datensicherheit.de, 21.12.2025
Einigung auf Digitalpakt 2.0: Bitkom begrüßt Durchbruch für digitale Bildung in Deutschland / Das bisherige Förderprogramm zur Digitalisierung der Schulen war bereits im Mai 2024 ohne Anschlussfinanzierung ausgelaufen

datensicherheit.de, 26.11.2024
Bildungsprojekt MedienTrixx hat Datenschutz und Künstliche Intelligenz im Fokus / Kick-off für die neue „MedienTrixx“-Runde im Schuljahr 2024/25 in Rheinland-Pfalz

]]>
eIDAS 2.0: Digitale Identität skaliert erst auf Basis vertrauenswürdiger Prozesse https://www.datensicherheit.de/eidas-2-0-digitale-identitaet-skaliert-erst-auf-basis-vertrauenswuerdiger-prozesse Thu, 11 Jun 2026 22:53:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54915 Identität wurde bisher vor allem punktuell geprüft – künftig soll die Prüfung zum durchgehenden Bestandteil digitaler Vorgänge werden

[datensicherheit.de, 12.06.2026] Mit eIDAS 2.0 sollte der regulatorische Grundstein für eine vertrauenswürdige Handhabung digitaler Identitätsnachweise gelegt werden. Dr. Heinrich Grave, „Managing Director DACH“ der Evrotrust Technologies GmbH, moniert in seiner Stellungnahme indes: „Die Praxis hinkt der Politik jedoch hinterher! Besonders in Deutschland zeigt sich: Das Problem befindet sich in der Umsetzung der neuen Regulierungen in reale Prozesse und nicht im Rechtsrahmen!“ Er erläutert: „Während Identität bisher vor allem punktuell geprüft wurde, soll sie künftig zu einem durchgehenden Bestandteil digitaler Vorgänge werden. Damit verschiebt sich ihr Stellenwert weg von einer einmaligen Prüfung hin zu einem Element, das einen gesamten Prozess begleitet.“ Digitale Identität sei damit nicht mehr nur Voraussetzung, sondern Bestandteil der Prozesslogik selbst. Dies betreffe insbesondere alltägliche Situationen wie Vertragsabschlüsse oder den Zugriff auf und die Freigabe von Daten. Digitale Identität müsse daher konsistent und wiederverwendbar werden.

evrotrust-technologies-heinrich-grave

Foto: Evrotrust Technologies GmbH

Dr. Heinrich Grave betont, dass Digitale Identität nicht mehr nur Voraussetzung, sondern Bestandteil der Prozesslogik selbst werden muss

In der Realität ist die Theorie weiter als die Praxis

„Die Realität sieht aktuell jedoch noch anders aus!“, so Grave. Trotz der politischen Entscheidung, Digitale Identität neu zu denken, zeige die Praxis, dass Probleme tiefgreifend in den aktuellen Prozessen verwurzelt seien. „Vorgänge, die in Zukunft alle auf dieselbe Digitale Identität zugreifen sollen, wie beispielsweise Login, E-Signaturen und auch die initiale Identitätsprüfung, sind in den vorhandenen Systemen stark voneinander getrennt. Der Gesamtprozess ist damit häufig nicht konsistent aufgebaut, sondern durch Medienbrüche und Systemgrenzen fragmentiert.“

  • Konkrete Reibungspunkte zeigten sich durch eben diese Prozess-Fragmentierung an mehreren Stellen. Bestehende Vorgänge arbeiteten häufig noch mit E-Mail-Freigaben oder auch mit externen Signaturtools. Unter eIDAS 2.0 werde deutlich, dass solche Brüche einer durchgängigen Vertrauenslogik entgegenstünden. Deshalb würden viele Institutionen künftig Systemwechsel vornehmen müssen, um überflüssige Mehrfach-Prüfungen oder auch eine doppelte Dateneingabe zu vermeiden.

Diese Brüche seien nicht nur ineffizient, sondern erschwerten es zusätzlich nachzuvollziehen, wo im Gesamtprozess welche Daten verwendet werden. Freigaben seien durch die verteilten Entscheidungsträger in unterschiedlichen Systemen nicht eindeutig zuordenbar. Grave warnt: „Übergänge und ,Workarounds’ während der Systemumstellungen können zudem die Transparenz erschweren, wodurch Identität nicht nur zur ,Compliance’-Frage, sondern zur Frage der Prozessintegrität wird.“

Freigaben und Bestandsdaten als Gradmesser Digitaler Identität

Er führt weiter aus: „Ein gutes Beispiel für einen Einzelprozess, der aktuell noch unter der Systemfragmentierung leidet, sind digitale Freigaben. Heute werden Daten und Dokumente oft durch einfache Methoden wie E-Mail oder Logins weitergeleitet. Als Konsequenz lässt sich in diesem Kontext eine schwache Bindung zu echten Identitäten erkennen: Oft bleibt unklar, wer eine Freigabe tatsächlich erteilt hat und ob die Handlung eindeutig einer verifizierten Person zugeordnet werden kann.“ Mit Hilfe der konstanten Digitalen Identität werde die Zuordnung zu einer verifizierten Person in Zukunft einfacher – „da insgesamt eine höhere Verlässlichkeit im gesamten Prozess entsteht“.

  • Ein weiteres Beispiel, welches klar von eIDAS 2.0 angegangen werde, sei die Änderung von Bestandsdaten. Typische Vorgänge umfassen hierbei Einzelprozesse wie eine Änderung von Kontaktdaten oder auch angepasste Berechtigungen. „Doch diese Prozesse unterliegen mit Login und 2FA einer schwachen Absicherung für sensible Daten. Gerade bei solchen Vorgängen zeigt sich die Anfälligkeit gegenüber Angriffen wie Phishing oder Account-Übernahmen besonders deutlich.“

„Wenn die digitale Identität jedoch künftig nicht mehr nur als Erstprüfung gilt, sondern durch den gesamten Vorgang ein Referenzpunkt bleibt, erstellt sich hier eine konsistente Sicherheitsbasis!“ Gerade in solchen Alltagsprozessen zeige sich klar, ob die Integration von Identität wirklich tragfähig gelungen ist oder aber nur formal vorhanden bleibt. „Sie sind damit ein realistischer Indikator dafür, wie weit Organisationen bei der Umsetzung von eIDAS 2.0 tatsächlich sind.“

Durchgängige Vertrauenslogik als Ersatz für voneinander isolierten Prüfmechanismen

Unternehmen stehen demnach vor einer großen Aufgabe. Es müsse kritisch nach Innen geschaut und analysiert werden, „wo es in aktuellen Abläufen zu Brüchen und Doppelprüfungen kommt“. Grave betont: „Erst wenn man Schwachstellen in Alltagssituationen versteht, kann damit begonnen werden, Identität als Teil der gesamten Prozesslogik zu verstehen und zu integrieren.“

  • Gleichzeitig reiche es nicht aus, Prozesse isoliert zu optimieren. Entscheidend sei die Anschlussfähigkeit an regulatorische Anforderungen und Marktstandards. Denn diese Schwachstellen könnten oft erst dann wirklich wahrgenommen werden, „wenn klare und praktikable Akzeptanzregeln gestellt werden“. Sobald von der regulatorischen Perspektive aus eine Anschlussfähigkeit sichergestellt ist, könne die Integration in reale Verfahren ermöglicht werden.

Eine besondere Rolle spielten dabei „Trust Service Provider“. Diese ermöglichten die Integration von Digitaler Identität in bestehende Systeme und übernähmen eine verbindende Funktion zwischen bislang getrennten Prozessschritten. Durch die Kombination von Identitätsprüfung, Authentifizierung und Signatur entstehe eine durchgängige Vertrauenslogik statt einzelner, voneinander isolierter Prüfmechanismen.

eIDAS 2.0 muss sich noch im Alltag bewähren

Durch ein Zusammenspiel der drei Instanzen könne man in naher Zukunft einen Übergang von Pilotprojekten rund um das Thema „Digitale Identität“ hin zu einer konstanten und produktiven Nutzung erwarten. Wahrer Fortschritt werde sich dann in der Qualität der Abläufe zeigen:

  • „Digitale Identität kann man dann als integriert bezeichnen, wenn doppelte Datenerfassung und weniger Medienbrüche erkennbar sind, und diese durch stabile und nachvollziehbare Prozesse ersetzt wurden.“

Während eIDAS 2.0 also eine Grundlage schaffe, sei die praktische Umsetzung „der Knackpunkt, an dem Deutschland ansetzen muss“. Grave gibt abschließend zu bedenken: „Der Maßstab für Erfolg wird nicht die regulatorische Konformität sein, sondern die Qualität realer Prozesse! Nur wenn es gelingt, die gegebene Regulierung in funktionierende Abläufe überzuleiten, kann Digitale Identität nachhaltig alltagstauglich werden.“

Weitere Informationen zum Thema:

evrotrust
Building global trust / We started Evrotrust because we saw that physical ID cards and paper documents are outdated. For society to fully benefit from new technologies, trust is essential to facilitate exchanges of goods and services in the virtual world.

IT-BUSINESS, Ira Zahorsky, 04.03.2026
Dr. Heinrich Grave wird Geschäftsführer / Evrotrust eröffnet DACH-Niederlassung

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
eIDAS 2.0 / Die eIDAS-Verordnung, EUDI-Wallets und ihre Bedeutung für europäische digitale Identitäten

datensicherheit.de, 04.03.2024
eIDAS-Verordnung: Neue digitale Identität soll 2026 europaweit vorliegen / TeleTrusT begrüßt europäische elektronische Identität (EUid) auf Basis digitaler Brieftaschen

datensicherheit.de, 21.05.2026
NIS-2 und eIDAS-Update im Fokus: TeleTrusT-Podcast mit Tim Golly, Markus Schuster und Carsten Vossel / Der aktuelle TeleTrusT-Podcast behandelt den Themenkomplex NIS-2 sowie eIDAS-Update und zieht eine erste Bilanz zur Umsetzung in Unternehmen

]]>
AI Act der EU: Deutsche Umsetzung soll Unternehmen nun Rechtssicherheit bieten https://www.datensicherheit.de/ai-act-eu-deutschland-umsetzung-unternehmen-rechtssicherheit Thu, 11 Jun 2026 22:41:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54914 Bundestagsbeschluss zum Durchführungsgesetz für den „EU AI Act“ legt Aufsicht fest

[datensicherheit.de, 12.06.2026] In seiner Stellungnahme vom 11. Juni 2026 ging der Digitalverband Bitkom e.V. auf die für diesen Abend im Bundestag geplante Verabschiedung des Durchführungsgesetzes zum „EU AI Act“ ein. Dieses soll unter anderem festlegen, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, begrüßt in ihrem Kommentar die damit verbundene Rechtssicherheit für Unternehmen und betont indes, dass die eigentliche Bewährungsprobe demnach noch im Verhalten der Bundesländer liegen wird.

bitkom-susanne-dehmel

Foto: Bitkom e.V.

Susanne Dehmel zur Verabschiedung im Bundestag: Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, und jetzt mehr Rechtssicherheit erhalten!

Lange erwarteter Rechtsrahmen zur Umsetzung des europäischen „AI Act“

„Deutschland bekommt heute den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen ,AI Act’. Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, und jetzt mehr Rechtssicherheit erhalten!“, so Dehmel.

  • Mit diesem Bundestagsbeschluss werde fortan insbesondere feststehen, wer in Deutschland wofür zuständig ist.

Die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in einem Verbund mit weiteren Behörden zu benennen, sei angesichts der komplexen deutschen Zuständigkeiten „ein pragmatischer Schritt“.

Warnung vor uneinheitlicher Auslegung des Durchführungsgesetzes zum „EU AI Act“

Die eigentliche Bewährungsprobe komme aber erst noch – nämlich die einheitliche Umsetzung über alle 16 Bundesländer hinweg. „Wenn die Bundesländer nicht an einem Strang ziehen, droht bei bestimmten KI-Systemen ein ,Flickenteppich’“, warnt Dehmel.

  • Dies gelte zum Beispiel dann, wenn eine Künstliche Intelligenz (KI) in öffentlichen Stellen der Länder eingesetzt wird, ohne zentral von der Bundesnetzagentur überwacht zu werden. Die Bundesnetzagentur müsse ihre Koordinierungsfunktion deshalb auch tatsächlich ausüben können – und zwar mit verbindlichen Mechanismen und einheitlichen Vollzugshinweisen.

„Andernfalls bekommen wir bei KI statt einer gemeinsamen deutschen Linie 16 unterschiedliche Auslegungen. Das wäre das Gegenteil dessen, was der ,AI Act’ mit europaweiter Harmonisierung erreichen will. Dem müssen die Bundesländer bei den nun folgenden Umsetzungsschritten von Beginn an entgegenwirken!“, gibt Dehmel abschließend zu bedenken.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bitkom
Susanne Dehmel: Mitglied der Geschäftsleitung KI & Daten Bitkom e.V.

Deutscher Bundestag
2./3. Lesung / Digitales / Abstimmung über die Verordnung über künstliche Intelligenz

datensicherheit.de, 08.05.2026
KI-Omnibus: Bitkom-Kommentar zu Kompromiss bei EU-Trilog-Verhandlungen über AI Act der EU / Begrüßt wird die Vermeidung der KI-Doppelregulierung – aber eben noch nicht in allen notwendigen Bereichen

datensicherheit.de, 21.04.2026
EU AI ACT: TÜV-Verband fordert einheitliche Rahmenbedingungen für industrielle KI / Künstliche Intelligenz (KI) auf dem Sprung in die physische Welt der Maschinen, Robotik und Geräte

datensicherheit.de, 12.02.2026
AI Act: Durchführungsgesetz beschlossen / Das Durchführungsgesetz zum „EU AI Act“ legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind

]]>
Digitale Technikprobleme – über ein Drittel der IT-Nutzer bittet nur ungern um Hilfe https://www.datensicherheit.de/digital-technikprobleme-ein-drittel-it-nutzer-bitte-ungern-hilfe Wed, 10 Jun 2026 22:58:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54893 [datensicherheit.de, 11.06.2026] Wenn der Drucker streikt, der PC ständig abstürzt oder die Videokonferenz stumm bleibt, holen sich bei derartigen Technikproblemen mit IT die meisten Menschen in Deutschland Unterstützung u.a. bei Freunden, Familie, Kollegen. Insgesamt 78 Prozent bitten demnach andere um Hilfe, wenn sie bei digitalen Anwendungen oder Geräten nicht weiterkommen. Gleichzeitig möchte gut die Hälfte (51%) technische Probleme eigentlich am liebsten selbst lösen. So empfinde es mehr als ein Drittel (36%) als „unangenehm“, andere bei IT-Problemen um Hilfe zu bitten. Dies sind Erkenntnisse aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom e.V. unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren. Anlass der Publikation der damit verbundenen Studienergebnisse soll der bundesweite „Digitaltag“ am 26. Juni 2026 sein.

bitkom-leah-schrimpf

Foto: Bitkom

Leah Schrimpf betont, dass IT-Nutzer im Alltag verschiedenste niedrigschwellige Unterstützungsangebote finden und ihre digitalen Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln sollten

Unter den 16- bis 29-Jährigen ist es fast der Hälfte „unangenehm“, bei IT-Problemen Hilfe zu suchen

Besonders ausgeprägt sie diese Hemmschwelle bei Männern und jüngeren Menschen: 40 Prozent der Männer gäben an, ungern um Hilfe bei digitalen Anwendungen oder Geräten zu bitten – bei den Frauen sei es nur einem Drittel (33%) „unangenehm“ zu fragen.

  • Auch das Alter spiele eine Rolle: Je jünger die Befragten, desto größer sei die Zurückhaltung. Unter den 16- bis 29-Jährigen sei es fast der Hälfte (47%) „unangenehm“, bei Technikproblemen nach Hilfe zu fragen. Bei den Menschen ab 65 Jahren seien es dagegen lediglich 30 Prozent.

„Digitale Technologien entwickeln sich schnell, und nicht jedes Problem lässt sich auf Anhieb allein lösen. Umso wichtiger ist es, dass Menschen im Alltag verschiedenste niedrigschwellige Unterstützungsangebote finden und ihre digitalen Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln können. Genau hier setzt der ,Digitaltag’ mit seinen vielfältigen Angeboten an“, führt Leah Schrimpf, Leiterin „Digitale Gesellschaft“ beim Bitkom, aus.

45 Prozent der Deutschen meinen, anderen bei IT-Fragen im Alltag behilflich sein zu können

Zum diesjährigen „Digitaltag“ am 26. Juni 2026 finden in ganz Deutschland zahlreiche Aktionen statt, welche Menschen dabei unterstützen sollen, digitale Kompetenzen zu stärken und neue Technologien kennenzulernen.

  • Gleichzeitig sähen sich viele Menschen selbst als Unterstützer für andere: 45 Prozent der Deutschen sagten von sich, anderen bei Fragen zu digitalen Geräten und Anwendungen häufig weiterhelfen zu können.

Zwischen Männern (47%) und Frauen (44%) gebe es dabei kaum Unterschiede. Deutlich größer seien sie zwischen den Generationen: Während 52 Prozent der 16- bis 29-Jährigen häufig anderen helfen könnten, sagten dies unter den Menschen ab 65 Jahren nur 26 Prozent von sich.

Weitere Informationen zum Thema:

bikom
Über uns

bitkom
Leah Schrimpf – Leiterin Digitale Gesellschaft Bitkom e.V.

DFA Digital für alle
Seid dabei! Nächster #Digitaltag am 26. Juni 2026

datensicherheit.de, 29.01.2026
Barrierefreie KI: Zehn praxisnahe Schritte für inklusive Innovation am Arbeitsplatz / Generative KI verändert rasant die Arbeitswelt. Dabei bleibt allzu oft ein zentraler Aspekt unbeachtet: Barrierefreiheit. Wer Inklusion ernst nimmt, muss sicherstellen, dass KI-Systeme für alle zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten.

datensicherheit.de, 25.11.2025
E-Mail-Sicherheit bei Webmail-Diensten: BSI-Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Transparenz und Benutzerfreundlichkeit / Das BSI hat am 24. November 2025 in seiner Whitepaper-Reihe des „Digitalen Verbraucherschutzes“ den Titel „Anforderungen an sichere, transparente und benutzerfreundliche Webmail-Dienste“ bereitgestellt

]]>
„AI Security Institute“: TÜV-Verband begrüßt wichtiges Signal für den KI-Standort Deutschland https://www.datensicherheit.de/ai-security-institute-tuev-verband-signal-ki-standort-deutschland https://www.datensicherheit.de/ai-security-institute-tuev-verband-signal-ki-standort-deutschland#respond Wed, 10 Jun 2026 22:43:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54889 Wer das KI-Potenzial nutzen möchte, sollte deren Risiken verstehen und Vertrauen in ihre Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz schaffen

[datensicherheit.de, 11.06.2026] Das deutsche „AI Security Institute“ sei ein wichtiges Signal für den KI-Standort Deutschland – auch der TÜV-Verband begrüßt dessen Einrichtung und fordert zugleich eine enge Verbindung von Forschung und Praxis. Der Nationale Sicherheitsrat hat die Einrichtung eines deutschen Sicherheitsinstituts für Künstliche Intelligenz (KI) beschlossen. Dieses deutsche „AI Security Institute“ (DE-AISI) soll demnach die Bewertung von KI-Risiken stärken und den Aufbau sicherer und vertrauenswürdiger KI unterstützen. Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, kommentiert: „Die Einrichtung eines deutschen ,AI Security Institute’ ist ein wichtiges Signal für den KI-Standort Deutschland. Wer das Potenzial von Künstlicher Intelligenz nutzen will, muss die Risiken von KI verstehen und Vertrauen in ihre Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz schaffen!“

tuev-verband-joachim-buehler

Foto: © Tobias Koch

Dr. Joachim Bühler unterstreicht die Notwendigkeit, mit dem DE-AISI ein international anschlussfähiges Institut zu etablieren

Es gilt, wissenschaftlich fundierte Methoden zu entwickeln und diese in der Praxis anwendbar zu machen

Bühler führt aus: „Deutschland hat die Chance, bei sicherer und vertrauenswürdiger KI eine internationale Führungsrolle einzunehmen. Das ,AI Security Institute’ kann dazu beitragen, Deutschland und Europa als Standorte für sichere KI zu stärken und internationale Standards für vertrauenswürdige KI mitzugestalten.“

  • KI-Systeme müssten sich verlässlich prüfen und bewerten lassen. Entscheidend werde sein, dafür wissenschaftlich fundierte Methoden zu entwickeln und sie in der Praxis anwendbar zu machen.

Bestehende Kompetenzen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Aufsicht und Prüfwesen sollten zusammengeführt werden

„Mit dem ,TÜV AI.Lab’ arbeiten die TÜV-Unternehmen bereits daran, Prüf- und Bewertungsmethoden für KI-Systeme zu entwickeln. Ziel ist es zentrale Anforderungen wie Transparenz, Robustheit, Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit mess- und überprüfbar zu machen.“

  • Wichtig sei zudem, bestehende Kompetenzen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Aufsicht und Prüfwesen zusammenzuführen. Bühlers abschließender Gedanke: „Nur so entsteht ein Institut, das international anschlussfähig ist und Unternehmen bei der sicheren Entwicklung und dem Einsatz von KI wirksam unterstützt!“

Weitere Informationen zum Thema:

TÜV VERBAND
Über uns

mfm – future at work,
mfm – Interview: Drei Fragen an Joachim Bühler

bitkom
Positionspapier: Deutsches AI Security Institut

Table.Briefings, Leonard Schulz, 18.03.2026
KI-Sicherheit: Britische Task Force als Vorbild für Deutschland?

datensicherheit.de, 10.06.2026
„AI Security Institute“: Gründung eines deutschen KI-Sicherheitsinstituts beschlossen / DE-AISI soll helfen, die KI-Chancen und -Risiken besser einzuschätzen und sich zudem mit vergleichbaren ausländischen Einrichtungen auszutauschen

datensicherheit.de, 22.05.2026
Laut GoTo-Studie verlässt sich fast die Hälfte der Beschäftigten zu stark auf KI / Während Mitarbeiter dank KI täglich über eine Stunde Zeit sparen können, führt übermäßige KI-Abhängigkeit zu Fachkräftemangel, zunehmendem Missbrauch und einer Flut von KI-Workslop

datensicherheit.de, 21.05.2026
KI-basierte Cyberbedrohungen: KMU bisher meist nicht vorbereitet / Kleine und Mittlere Unternehmen unterschätzen oft die Risiken mittels Künstlicher Intelligenz (KI) durchgeführter Cyberangriffe

datensicherheit.de, 15.05.2026
Datensouveränität im KI-Zeitalter als strategisches Muss für IT-Entscheider / Datensouveränität basiert auf der Fähigkeit, eine substanzielle und nachweisbare ortsunabhängige Kontrolle über Daten, Technologien, Betriebsprozesse und rechtliche Risiken zu behalten

]]>
https://www.datensicherheit.de/ai-security-institute-tuev-verband-signal-ki-standort-deutschland/feed 0
Realitätscheck zur souveränen europäischen KI https://www.datensicherheit.de/realitaetscheck-souveraenitaet-europa-ki Wed, 10 Jun 2026 22:23:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54899 Andreas Dangl erörtert die Frage „Wie müsste eine europäische KI-Lösung aussehen und wie realistisch ist deren Umsetzung?“

[datensicherheit.de, 11.06.2026] Geopolitische Spannungen, neue Regulierungen und den rasanten Fortschritt im Bereich Generativer Künstlicher Intelligenz (GenKI) befeuern geradezu die Debatte im Kontext Digitaler Souveränität. In diesem Zusammenhang wird die zentrale Frage aufgeworfen: „Wie müsste eine europäische KI-Lösung aussehen und wie realistisch ist deren Umsetzung?“ Andreas Dangl, Geschäftsführer der Fabasoft Approve GmbH, macht in seiner aktuellen Stellungnahme einen Realitätscheck. Souveränität ist für ihn nicht eine beliebige Eigenschaft, sondern vielmehr ein umfassenden Prinzip, welches das gesamte Spektrum der Aspekte – vom Rechenzentrum bis hin zur Anwendung – umfasst.

fabasoft-approve-andreas-dangl

Foto: © Fabasoft Approve

Andreas Dangl: Wirkliche Souveränität bedeutet, technologische Unabhängigkeit, rechtliche Sicherheit, strategische Autonomie und transparente „Governance“ konsequent zusammenzuführen!

Zentrale Elemente souveräner KI bereits heute umsetzbar

Dangl betont: „Eine souveräne europäische KI-,Cloud’ geht deutlich über die bloße Speicherung von Daten in Europa hinaus. Wirkliche Souveränität bedeutet, technologische Unabhängigkeit, rechtliche Sicherheit, strategische Autonomie und transparente ,Governance’ konsequent zusammenzuführen!“

  • Dies bedeutet laut Dangl konkret: Betrieb in europäischen Rechtsräumen, vollständige Datenhoheit für Kunden, nachvollziehbare Modell-Architekturen und auditierbare Entscheidungsprozesse. Souveränität sei kein einzelnes „Feature“, sondern ein durchgängiges Prinzip – vom Rechenzentrum bis zur Anwendung.

Heute ließen sich bereits zentrale Elemente souveräner KI umsetzen. Datenresidenz innerhalb Europas, dedizierte „Cloud“-Regionen, kundenseitige Schlüsselverwaltung und der Betrieb von KI-Modellen in kontrollierten Umgebungen seien technisch realisierbar. „Einige Unternehmen betreiben ihre ,Cloud’-Infrastruktur daher ausschließlich in Rechenzentren im DACH-Raum – ohne dass Daten in außereuropäische Rechtsräume abfließen.“

Souveräne KI-Strategie als Basis der eigenen Resilienz

Bereitgestellte KI-Funktionalitäten arbeiteten dort konsequent ohne Umweg über externe LLMs wie „OpenAI“ oder „Azure“. Sensible Unternehmensdaten verließen damit zu keinem Zeitpunkt die kontrollierte Infrastruktur – weder für die Verarbeitung noch für das Training.

  • Unternehmen profitierten vor allem durch erhöhte Kontrolle und reduzierte regulatorische Risiken. Gerade im Kontext der DSGVO werde Datenhoheit zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus stärke eine souveräne KI-Strategie die Resilienz gegenüber geopolitischen Unsicherheiten und potenziellen Zugriffen durch Drittstaaten.

„In der Praxis bedeutet das: ,Cloud’-basierte Software für beispielsweise Dokumenten- und Qualitätsmanagement kombiniert europäische Datenhoheit mit KI-gestützter Automatisierung, ohne Einbußen bei ,Compliance’ oder Kontrolle. Kunden und Partner erwarten zunehmend transparente Datenverarbeitung, souveräne KI wirkt dabei als klares Differenzierungsmerkmal.“

Statt absoluter KI-Souveränität „strategische Souveränität“ im Fokus

Dangl gibt aber auch zu bedenken: „Derzeit nicht möglich ist eine vollständige technologische und wirtschaftliche Unabhängigkeit von internationalen KI-Anbietern, Infrastrukturen und Innovationszyklen. Hochleistungs-Hardware für große KI-Modelle stammt überwiegend aus außereuropäischer Produktion, ebenso viele Trainings-Frameworks.“ Europa könne derzeit indes souveräne Betriebsmodelle schaffen – einige Anbieter zeigten bereits, „dass das gelebte Praxis ist“. Dennoch bleibe Europa in Teilen der Wertschöpfungskette noch von globalen „Technologie-Ökosystemen“ abhängig.

  • Eine vollständig autarke europäische KI sei realistisch betrachtet kaum erreichbar. „Globale Lieferketten, etwa bei seltenen Erden oder Halbleitern, machen eine vollständige Entkopplung praktisch unmöglich“, erläutert Dangl. Statt absoluter Souveränität rücke daher „strategische Souveränität“ in den Fokus: Ziel sei nicht Isolation, sondern die Fähigkeit, kritische Abhängigkeiten zu kontrollieren und Wahlmöglichkeiten zu schaffen.

Europa müsse dort unabhängig werden, „wo es sicherheits- oder wettbewerbskritisch ist“, und gleichzeitig offen für globale Innovation bleiben. Dangls Fazit: „Europäische Softwareanbieter, die souveräne Infrastruktur mit praxistauglicher KI verbinden, sind dabei ein Baustein auf dem Weg dorthin.“

Andreas Dangl hat uns als Hintergrundinformation den Beitrag „Datensicherheit und digitale Souveränität: Grundlagen nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit“ zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zum Thema:

Fabasoft
Visionäre Technologie made in Europe / Als österreichischer Innovationsführer und DACH-Marktführer im Bereich elektronischer Akten setzen wir Maßstäbe für digitale Exzellenz.

Fabasoft, 23.05.2022
Fabasoft Approve ist eigenständige GmbH … / Andreas Dangl übernimmt Geschäftsführung von innovativem Digitalisierungsunternehmen

Fabasoft Approve, Andreas Dangl
Datensicherheit und digitale Souveränität: Grundlagen nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit / Europas Unternehmen stehen vor einer doppelten Herausforderung: Sie wollen einerseits mit dem globalen Innovationstempo Schritt halten und andererseits die Kontrolle über ihre sensiblen Daten bewahren. Datensicherheit und digitale Souveränität sind dabei längst keine rein technischen Fragen mehr. Sie bilden die strategische Grundlage für Vertrauen, Rechtssicherheit und langfristige Wettbewerbsfähigkeit.

datensicherheit.de, 31.05.2026
Digitale Souveränität: Speicherort der Daten notwendiges, aber nicht mehr hinreichendes Kriterium / Daten in europäischen Rechenzentren zu speichern macht Unternehmen noch nicht automatisch souverän und gesetzlich regelkonform

datensicherheit.de, 26.05.2026
Digitale Souveränität in Europa: IONOS und Enginsight setzen gemeinsam ein starkes Signal / Gemeinsam stellen IONOS und Enginsight eine robuste, rechtssichere und souveräne Cybersecurity-Plattform für Unternehmen und den öffentlichen Sektor bereit

datensicherheit.de, 24.05.2026
Digitale Souveränität: Europa erneuert seine Cloud-Infrastruktur für 180 Millionen Euro / Die „GITEX AI EUROPE 2026“ in Berlin soll führende Unternehmen zusammenbringen, welche Europas „Cloud“- und KI-Zukunft gestalten – darunter IONOS und Trend Micro mit praxisreifen Lösungen für die Anforderungen des Marktes

]]>
„AI Security Institute“: Gründung eines deutschen KI-Sicherheitsinstituts beschlossen https://www.datensicherheit.de/ai-security-institute-gruendung-deutsch-ki-sicherheitsinstitut Tue, 09 Jun 2026 22:45:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54877 DE-AISI soll helfen, die KI-Chancen und -Risiken besser einzuschätzen und sich zudem mit vergleichbaren ausländischen Einrichtungen auszutauschen

[datensicherheit.de, 10.06.2026] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalverbands Bitkom e.V. hat der Nationale Sicherheitsrat die Einrichtung eines Sicherheitsinstituts für Künstliche Intelligenz (KI) beschlossen. Das deutsche „AI Security Institute“ (DE-AISI) soll demnach helfen, die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz besser einzuschätzen und sich zudem mit vergleichbaren ausländischen Einrichtungen auszutauschen. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, betont in ihrem Kommentar, dass Einrichtung des Sicherheitsinstituts für KI Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffe, solche Risiken frühzeitig fundiert einschätzen zu können.

bitkom-susanne-dehmel

Foto: Bitkom e.V.

Laut Susanne Dehmel schafft Deutschland nun die Voraussetzungen, KI-Risiken frühzeitig fundiert einschätzen zu können

Gründung des KI-Sicherheitsinstituts folgt ausländischen Vorbildern

Dehmel führt aus: „Mit der Gründung eines Sicherheitsinstituts für Künstliche Intelligenz zieht Deutschland mit Staaten wie Großbritannien, den USA oder Frankreich gleich, die bereits eigene Institute aufgebaut haben“

  • KI-Systeme eröffneten neue Möglichkeiten – damit gingen aber auch neue Risiken einher.

„Mit der Einrichtung eines Sicherheitsinstituts für KI schafft Deutschland die Voraussetzungen, solche Risiken frühzeitig fundiert einschätzen zu können.“

Im Zentrum sollten neue systemische KI-Risiken für Deutschlands Sicherheit und Souveränität stehen

Das DE-AISI sollte laut Bitkom ein von bestehenden Einrichtungen abgegrenztes Forschungsmandat erhalten und ein Lagebild mit Blick auf die neuen sogenannten Frontier-Modelle erstellen.

  • Im Zentrum müssten neue systemische Risiken für Deutschlands Sicherheit und Souveränität stehen. Fragen des Arbeits-, Verbraucher- und Datenschutzes oder der KI-Ethik würden bereits an anderer Stelle kompetent behandelt.

Abschließend gibt Dehmel zu bedenken: „Das neue Sicherheitsinstitut wird nur erfolgreich sein können, wenn wir dafür internationale Spitzenkräfte gewinnen. Dafür braucht das Institut mindestens eine Finanzierung auf dem Niveau des britischen AISI.“

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bitkom
Susanne Dehmel: Mitglied der Geschäftsleitung KI & Daten Bitkom e.V.

bitkom
Positionspapier: Deutsches AI Security Institut

Table.Briefings, Leonard Schulz, 18.03.2026
KI-Sicherheit: Britische Task Force als Vorbild für Deutschland?

datensicherheit.de, 22.05.2026
Laut GoTo-Studie verlässt sich fast die Hälfte der Beschäftigten zu stark auf KI / Während Mitarbeiter dank KI täglich über eine Stunde Zeit sparen können, führt übermäßige KI-Abhängigkeit zu Fachkräftemangel, zunehmendem Missbrauch und einer Flut von KI-Workslop

datensicherheit.de, 21.05.2026
KI-basierte Cyberbedrohungen: KMU bisher meist nicht vorbereitet / Kleine und Mittlere Unternehmen unterschätzen oft die Risiken mittels Künstlicher Intelligenz (KI) durchgeführter Cyberangriffe

datensicherheit.de, 15.05.2026
Datensouveränität im KI-Zeitalter als strategisches Muss für IT-Entscheider / Datensouveränität basiert auf der Fähigkeit, eine substanzielle und nachweisbare ortsunabhängige Kontrolle über Daten, Technologien, Betriebsprozesse und rechtliche Risiken zu behalten

]]>