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Aktuelles, Experten - Freitag, April 12, 2024 10:42 - noch keine Kommentare
Bei DSGVO-Verstößen haften Unternehmen auch für weisungswidriges Verhalten Beschäftigter
Für eine Schuldbefreiung reicht es nicht aus, dass Unternehmen nachweisen, zu datenschutzkonformem Verhalten angewiesen zu haben
[datensicherheit.de, 12.04.2024] Die Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB – Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer – hat am 11. April 2024 gemeldet, dass Unternehmen auch für Datenschutzverstöße durch weisungswidriges Verhalten ihrer Mitarbeiter haften: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat demnach am selben Tag entschieden, „dass ein Unternehmen grundsätzlich für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haftet, wenn der Verstoß durch ein weisungswidriges Verhalten von Beschäftigten verursacht wurde“. Für eine mögliche Schuldbefreiung („Exkulpation“) des Unternehmens reiche es nicht aus, dass das Unternehmen nachweist, dass es seine Beschäftigten zu datenschutzkonformem Verhalten angewiesen hat. Vielmehr müsse sich das Unternehmen auch vergewissern, dass seine Weisungen von den weiterlesen…
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