Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Juli 18, 2022 15:40 - noch keine Kommentare

Privatsphäre bedroht: Vorratsdatenspeicherung betrifft täglich 2,35 Milliarden Datensätze

Am 20. September 2022 entscheidet der EuGH, ob deutsche Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar sind

[datensicherheit.de, 18.07.2022] Nach eigenen Angaben des eco Verband der Internetwirtschaft e.V. klagt die SpaceNet AG seit 2016 mit dessen Unterstützung gegen die Vorratsdatenspeicherung. Am 20. September 2022 soll demnach der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob die deutschen Regelungen mit EU-Recht vereinbar sind. Die generelle und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten mit rund 2,35 Milliarden Datensätzen pro Tag betreffe fast alle deutschen Nutzer, koste die Branche geschätzt mehr als 600 Millionen Euro und bringe gleichzeitig noch nicht einmal einen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung, kritisiert der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, in seiner Stellungnahme.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: Schwebezustand zur Vorratsdatenspeicherung muss beendet werden!

Für Grundrechte: Eindeutiges Urteil aus Luxemburg gegen Vorratsdatenspeicherung erhofft

Im Rechtsstreit zwischen der SpaceNet AG und der Bundesrepublik Deutschland werde der EuGH nun darüber entscheiden, ob die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar sind. Der eco bewertet die Vorratsdatenspeicherung als einen „gravierenden Eingriff in die Grundrechte“ der Bürger und unterstützt die Klage der SpaceNet AG von Beginn an.

„Der EuGH-Generalanwalt hat die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung bereits für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt und auch unser Bundesjustizminister hat sich bereits mehrfach gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen“, berichtet Süme. Er wirft die Frage auf, „wann dieser Schwebezustand beendet und die Initiative zum Handeln ergriffen wird, damit Deutschland die Vorratsdatenspeicherung endgültig beerdigt. Süme hofft daher auf „ein eindeutiges Urteil aus Luxemburg zugunsten unserer Grundrechte“.

Bundesregierung sollte rasch Lösungen finden, um Vorratsdatenspeicherung auch wirklich zu beenden

Die generelle und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten betreffe mit rund 2,35 Milliarden Datensätzen pro Tag (IP-Adressen und Telefonie) fast alle deutschen Nutzer und verursache der Branche geschätzte Kosten von mehr als 600 Millionen Euro. Süme betont: „Die Vorratsdatenspeicherung greift gravierend in unsere Privatsphäre ein und bringt gleichzeitig noch nicht einmal einen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung.“

Auch wenn der EuGH die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit EU-Recht erklären sollte, werde es wieder einige Monate dauern, bis das Verfahren im Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt wird. Süme fordert: „Die Bundesregierung darf hier keine Zeit verlieren und sollte rasch zielgerichtete sowie angemessene Lösungen finden, um die Vorratsdatenspeicherung auch wirklich zu beenden.“

Weitere Informationen zum Thema:

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 18.07.2022
Hintergrundinformation im Hinblick auf die erwarteten Urteile des EuGH am 20.07.2022 bzgl. Vorratsdatenspeicherung – BRD/SpaceNet AG, C-793/19

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco
Fact Sheet zur Vorratsdatenspeicherung: Was sind Verkehrsdaten?

datensicherheit.de, 22.12.2021
Deutscher Anwaltverein fordert Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung /

datensicherheit.de, 23.11.2021
Vorratsdatenspeicherung: eco begrüßt Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts / Die Vorratsdatenspeicherung ist demnach nicht mit EU-Recht vereinbar



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