Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Samstag, Dezember 20, 2025 0:35 - noch keine Kommentare

ePA: 7% der Versicherten widersprachen Einrichtung

Nach BfDI-Erkenntnisssen sind Sicherheitsbedenken Hauptgrund für Widerspruch gegen die ePA-Einrichtung

[datensicherheit.de, 20.12.2025] Laut einer aktuellen Umfrage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist die elektronische Patientenakte (ePA) 95 Prozent der gesetzlich Versicherten bekannt. Aktiv genutzt wird sie demnach zurzeit jedoch nur von wenigen – darunter besonders häufig von jüngeren Menschen unter 40 Jahren und Menschen mit höherem Bildungsabschluss. Im Auftrag der BfDI hatte das Meinungsforschungsinstitut Info GmbH telefonisch per CATI („Computer-Assisted Telephone Interview“) repräsentativ 1.500 gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren in der Zeit vom 4. bis 18. November 2025 zur ePA befragt.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Möchte man die Menschen mitnehmen, ist es also essenziell, Sicherheitslücken schnellstmöglich und bestmöglich zu schließen!

85% der befragten gesetzlich Versicherten möchten ePA behalten

Seit Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA von ihrer Krankenkasse eingerichtet bekommen haben – sofern sie nicht widersprachen. Sieben Prozent der Befragten gäben an, dass sie der Einrichtung ihrer ePA widersprochen hätten.

  • Über die Hälfte davon gebe Bedenken bei Datenschutz und Datensicherheit als Hauptgrund an.

Laut dem „Datenbarometer“ der BfDI, welches regelmäßig repräsentative Bevölkerungsumfragen zu Datenschutzthemen durchführt, möchten 85 Prozent der befragten gesetzlich Versicherten ihre ePA behalten. Insgesamt 45 Prozent der Befragten beabsichtigten, ihre ePA innerhalb der kommenden sechs Monate aktiv zu nutzen.

Viele Versicherte kennen zentrale ePA-Funktionen noch nicht

Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, kommentiert: „Das Interesse an der ePA ist groß. Damit kann sie ihren Zweck, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, tatsächlich erreichen. Der Hauptgrund für einen Widerspruch gegen die Einrichtung der ePA sind Sicherheitsbedenken.“

  • Möchte man die Menschen mitnehmen, sei es also essenziell, Sicherheitslücken schnellstmöglich und bestmöglich zu schließen. „Nur dann kann tiefes Vertrauen in die ePA entstehen!“

Viele Versicherte würden zentrale Funktionen der ePA noch nicht kennen. Mehr als vier von zehn Befragten nähmen fälschlicherweise an, die ePA würde erst eingerichtet, nachdem man sich registriert und die App installiert hat. Dass Versicherte selbst Dokumente aus ihrer Akte entfernen könnten, wisse nur rund ein Drittel. Immerhin 60 Prozent sei bewusst, dass die ePA nicht verpflichtend ist.

Einstellungsmöglichkeiten zur Weitergabe: Selbstbestimmt mit eigenen Gesundheitsdaten umgehen

Den Befragten sei eine selbstbestimmte Nutzung der ePA wichtig: 83 Prozent möchten künftig möglichst viele Einstellungsmöglichkeiten zur Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten haben. Dies bedeute aber nicht, dass sie ihre Daten grundsätzlich zurückhalten wollten: Mehr als zwei Drittel würden zentrale medizinische Unterlagen weiterhin mit allen Behandelnden teilen. Ebenso viele wären zudem bereit, pseudonymisierte Daten für Forschungszwecke bereitzustellen.

  • „Die Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten bei der ePA müssen für alle verständlich und nachvollziehbar sein!“, fordert Specht-Riemenschneider. Dies sei die Grundvoraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den eigenen Gesundheitsdaten, „den sich die Menschen wünschen“.

Befürchtungen, wonach zu viele Einstellungsmöglichkeiten dazu führen könnten, dass Nutzer zu viele Funktionen deaktivierten und damit die optimale Nutzung der ePA einschränken könnten, seien nach den Erkenntnissen des „Datenbarometers“ unbegründet.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Organisation der Behörde

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Elektronische Patientenakte (ePA): Datenschutz und Selbstbestimmung entscheiden über den Erfolg der ePA, zeigt die Datenbarometer-Befragung vom November 2025

datensicherheit.de, 25.10.2025
ePA-Kritik: Freie Ärzteschaft moniert drohende internationale Verfügung über Krankheitsdaten / Trotz geringer Korrekturen an den bisher bekannten ePA-Datenschutzlücken zeigen die Aussagen der Bundesregierung laut FÄ, dass weiter eklatante Mängel und Probleme bestehen

datensicherheit.de, 30.09.2025
ePA: Verbraucherschützer fordern für Versicherte mehr Kontrolle über ihre Daten / Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband bezieht Position zu der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) per 1. Oktober 2025

datensicherheit.de, 30.09.2025
Verpflichtende Einführung ab 1. Oktober 2025: Kritik an der ePA reißt nicht ab / Bündnis Widerspruch gegen die Elektronische Patientenakte (ePA) erinnert daran, dass die offenkundigen Sicherheitslücken eigentlich vollständig beseitigt sein sollten – nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen



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