Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, September 30, 2025 0:49 - noch keine Kommentare
ePA: Verbraucherschützer fordern für Versicherte mehr Kontrolle über ihre Daten
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband bezieht Position zu der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) per 1. Oktober 2025
[datensicherheit.de, 30.09.2025] Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bezieht Position zu der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) per 1. Oktober 2025. vzbv-Gesundheitsexperte Lucas Auer betont, dass mit mehr Informationen in der ePA auch der Handlungsdruck für weitere Verbesserungen wachse. Die Patienten müssten selbstbestimmt entscheiden können, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten hat – Versicherte hätten bislang nicht im Detail steuern können, wer welche Informationen sieht.

Foto: vzbv
Lucas Auer fordert: Abrechnungsdaten sollten standardmäßig nur für die Versicherten selbst einsehbar sein!
Patienten müssen Kontrolle über ihre Daten behalten
Ab 1. Oktober 2025 beginne eine neue Phase beim Roll-out der ePA: Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser seien dann verpflichtet, aktuelle Behandlungsdaten einzutragen.
- Patienten müssten allerdings die Kontrolle über ihre Daten behalten. Der vzbv fordert daher noch Nachbesserungen der ePA. Auer kommentiert:
„Wenn die ePA nun standardmäßig mit Daten gefüllt wird, kann sie endlich ihren Nutzen zeigen. Das gilt aber nur, sofern Arztpraxen und weitere Leistungserbringer ihrer Pflicht auch wirklich nachkommen!“
Konkret sollten Patienten selbstbestimmt entscheiden können, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten hat
Mit mehr Informationen in der ePA wachse auch der Handlungsdruck für weitere Verbesserungen. „Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt entscheiden können, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten hat!“
- Versicherte hätten indes bislang nicht im Detail steuern können, wer welche Informationen sieht. Auer erläutert: „Mit der Hausarztpraxis möchten Patientinnen und Patienten die Informationen aus der Psychotherapie vielleicht teilen. Es ist aber nicht zwingend nötig, dass die Zahnarztpraxis von der Psychotherapie erfährt.“
Auch die Abrechnungsdaten, die Krankenkassen bis zu zehn Jahre rückwirkend in die ePA einstellten, könnten ungewollt Aufschluss über sensible Diagnosen geben. „Darum sollten die Abrechnungsdaten standardmäßig nur für die Versicherten selbst einsehbar sein!“, fordert Auer abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
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