Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Montag, Mai 18, 2026 0:59 - noch keine Kommentare

Jedes achte mit Mängeln: Röntgengeräte unverzichtbare Werkzeuge der Medizin und Technik

TÜV-Organisationen prüften bundesweit 15.333 Röntgengeräte – gut jedes achte wies bei den unabhängigen Sicherheitsprüfungen Mängel auf

[datensicherheit.de, 18.05.2026] Die Mängelquote bei Röntgengeräten in Deutschland ist nach aktuellen Erkenntnissen des TÜV-Verbands im Jahr 2025 leicht gestiegen: Gut jede achte Röntgeneinrichtung (13%) weist demnach bei den unabhängigen Sicherheitsprüfungen Mängel auf. Im Vergleich zum Vorjahresreport sei die Mängelquote um einen Prozentpunkt gestiegen, so ein ein Ergebnis vom „TÜV Röntgenreport 2026“. Insgesamt hätten die Sachverständigen der TÜV-Organisationen bundesweit 15.333 Röntgengeräte geprüft und dabei an 2.037 Geräten Mängel festgestellt sowie 2.794 einzelne Beanstandungen dokumentiert. „Röntgen ist ein unverzichtbares Werkzeug der Medizin und Technik, aber jede Aufnahme bedeutet auch eine Strahlenbelastung“, so Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. Daher müssten Geräte und Anwendung besonders sorgfältig kontrolliert werden.

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Abbildung: © TÜV-Verband

Mängelverteilung an Röntgengeräten

Schwerwiegende und erhebliche Mängel sind von Fachleuten vor Weiterbetrieb zu beheben

Von den festgestellten Mängeln seien 17 Prozent „schwerwiegend“ gewesen. „Schwerwiegende Mängel“ seien solche, welche das Patientenrisiko stark erhöhen könnten, wie zum Beispiel eine zu hohe Dosis, bzw. mangelhafte Strahlfeldbegrenzung oder fehlende Bildqualität.

  • Aber auch formale Punkte wie das Fehlen der CE-Kennzeichnung oder die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben bei der Patientendosis-Erfassung gehörten dazu.

„Schwerwiegende Mängel“ schließen laut TÜV-Verband einen Weiterbetrieb der Anlage grundsätzlich aus, bis der Mangel behoben und das Gerät erneut geprüft wurde. Mehr als jeder zweite Mangel (52%) sei auf die Kategorie „erheblicher Mängel“ entfallen. „Erhebliche Mängel“ müssten zeitnahe von Fachpersonal beseitigt werden. Fast ein Drittel (31%) seien als „geringfügige“ beziehungsweise „formale Mängel“ eingestuft worden, welche mit geringem Aufwand von den Betreibern selbst behoben werden könnten.

Mehrheit der geprüften Röntgengeräte in der Human- und Dentalmedizin im Einsatz

Die meisten geprüften Röntgengeräte stammten aus der Human- und Dentalmedizin und würden unmittelbar in der Diagnostik am Menschen eingesetzt. Gut die Hälfte der Anlagen (53%) entfalle auf die Dentalmedizin und knapp jede fünfte (19%) auf die Humanmedizin. „Röntgenbilder sind die Grundlage medizinischer Entscheidungen und müssen daher korrekt sein“, stellt Schröer klar. Bereits kleine Fehler könnten die Aussagekraft beeinträchtigen und damit direkte Folgen für die Behandlung haben.

  • Mit 8.144 geprüften Röntgenanlagen stelle die Dentalmedizin die größte Gerätegruppe. 16 Prozent dieser Geräte wiesen Mängel auf. Die Quote entspreche damit dem Niveau des Röntgenreports aus dem Jahr 2022 (16%). An 1.333 Anlagen seien insgesamt 1.748 Mängel festgestellt worden. „Erhebliche Mängel“ dominierten mit 49 Prozent, „schwerwiegende Mängel“ machten 16 Prozent aus, „geringfügige“ beziehungsweise „formale Mängel“ 35 Prozent.

In der Humanmedizin seien 2.939 Geräte geprüft worden – davon wiesen 14 Prozent Mängel auf. Die Mängelquote bei humanmedizinischen Röntgengeräten sei in den vergangenen Jahren deutlich gesunken – um acht Prozentpunkte seit 2022. Im Jahr 2025 hätten die Sachverständigen an den humanmedizinischen Röntgenanlagen 698 Mängel festgestellt. Der Großteil entfalle auf „erhebliche Mängel“ (71%), „schwerwiegende Mängel“ machten 17 Prozent aus, „geringfügige Mängel“ zwölf Prozent.

Human- und Dentalmedizin: Mängel bei Bildgebung und Strahlenschutz ermittelt

Auffällig seien Defizite rund um die Röntgenaufnahme selbst. Viele der festgestellten Mängel an Geräten aus der Human- und Dentalmedizin beträfen zentrale Elemente der Bildgebung, insbesondere Bildwiedergabesysteme sowie beschädigte oder unzureichend geprüfte Speicherfolien. „Kratzer, Knicke oder Verschmutzungen auf Speicherfolien können als Artefakte auf Röntgenbildern sichtbar werden und die Befundung erschweren oder verfälschen“, erläutert Schröer.

  • Er unterstreicht: „In der Human- und Dentalmedizin ist eine verlässliche Diagnose nur anhand technisch einwandfreier Bilder möglich.“ Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Bildauswertung gewinne die Qualität der zugrunde liegenden Röntgenaufnahmen weiter an Bedeutung. Artefakte oder Qualitätsmängel in den Bildern könnten die automatisierte Auswertung erschweren und die diagnostische Sicherheit beeinträchtigen.

Neben Defiziten bei der Bildqualität träten auch Mängel im Bereich des Strahlenschutzes auf – etwa bei Dosis-Indikatoren, Patientenschutzmitteln oder der Kennzeichnung von Expositionsparametern. Fehlende oder fehlerhafte Dosis-Indikatoren erschwerten indes die Kontrolle der Strahlenexposition und könnten dazu führen, „dass unnötige Belastungen nicht erkannt werden“. Mängel bei den Schutzmitteln für Patienten und Personal, wie Bleischürzen, führten dazu, dass Menschen während einer Röntgenaufnahme unnötig Strahlung ausgesetzt würden. Zudem könnten Mängel bei den Expositionsparametern die Nachvollziehbarkeit der Strahlenbelastung erschweren und eine optimale Einstellung der Geräte beeinträchtigen. Schröer verdeutlicht: „Strahlenschutz ist Voraussetzung für den sicheren Einsatz von Röntgentechnik!“ Röntgen sei nur dann sinnvoll, „wenn der Nutzen klar überwiegt und Risiken konsequent minimiert werden“.

Hoher Handlungsbedarf: Regelmäßige Prüfungen von zentraler Bedeutung

Um diesen Anspruch im Praxisalltag sicherzustellen, seien regelmäßige und unabhängige Prüfungen unverzichtbar. „Unabhängige Prüfungen sind kein bürokratischer Aufwand, sondern eine zentrale Voraussetzung für sicheren Strahlenschutz!“, gibt Schröer zu bedenken und führt hierzu weiter aus: „Sie sorgen dafür, dass technische Standards im Betrieb tatsächlich eingehalten werden.“

  • Der „TÜV Röntgenreport 2026“ zeige, dass sich die Mängelquoten in den vergangenen Jahren insgesamt verbessert, zuletzt aber auf einem relevanten Niveau stabilisiert hätten. Entsprechend hoch bleibe der Handlungsbedarf.

Aus Sicht des TÜV-Verbands besteht insbesondere beim Strahlenschutz und im Umgang mit Bildgebungssystemen Qualifizierungsbedarf: „Viele der festgestellten Mängel betreffen den praktischen Umgang mit den Geräten sowie die Umsetzung von Sicherheitsanforderungen.“ Schröer rät daher: „Aus- und Weiterbildungsangebote für Betreiber, Servicefirmen und Aufsichtsbehörden sind daher notwendig.“ Zudem sollte die Abstimmung bei der praktischen Umsetzung regulatorischer Vorgaben zwischen Bund und Ländern verbessert werden, um einheitliche Standards sicherzustellen. Nur so ließen sich die Qualität der Bildgebung und die Sicherheit von Patienten dauerhaft gewährleisten.

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