Aktuelles, Branche, Gastbeiträge - geschrieben von am Montag, Juli 20, 2026 17:37 - noch keine Kommentare

Ein Jahr Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Zwischen Compliance-Pflicht und gelebter Praxis

Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) haben viele Unternehmen die formalen Anforderungen erfüllt: Websites wurden geprüft, Barrierefreiheitserklärungen veröffentlicht und Audits durchgeführt. Doch Compliance allein garantiert noch keine nutzbaren digitalen Produkte und Dienstleistungen. Entscheidend ist nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern die tatsächliche Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen. Der Beitrag zeigt, warum zwischen regulatorischer Konformität und gelebter Barrierefreiheit noch immer eine Lücke besteht, welche Anforderungen das BFSG definiert – und welche es bewusst offenlässt. Außerdem wird erläutert, weshalb Barrierefreiheit als kontinuierlicher Verbesserungsprozess verstanden werden sollte, der über die reine Pflichterfüllung hinausgeht und langfristig Mehrwert für Unternehmen und ihre Kunden schafft.

Von unserem Gastautor Fatih Cam, Managing Director Atos Germany

[datensicherheit.de, 20.07.2026] Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Mehr als ein Jahr ist seitdem vergangen. Wer heute durch die Unternehmenslandschaft schaut, sieht viele Organisationen, die ihren Compliance-Haken gesetzt haben. 13.902 deutsche Unternehmens-Websites wurden geprüft, Erklärungen zur Barrierefreiheit veröffentlicht, externe Dienstleister beauftragt. Das ist gut, aber noch nicht gut genug.

Fatih Cam, Managing Director Atos Germany

Fatih Cam, Managing Director Atos Germany, Bild: Atos

Formale Konformität reicht nicht – digitale Angebote müssen nutzbar sein

Die eigentliche Frage lautet nicht, ob Organisationen formal compliant sind. Die Frage lautet, ob digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung tatsächlich nutzbar sind. Und da klafft eine Lücke, die sich mit einem Audit-Bericht allein nicht schließen lässt.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was das Gesetz verlangt und was es nicht regelt

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Es richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, also von E-Commerce-Plattformen über Banking-Apps bis hin zu Ticketsystemen im öffentlichen Nahverkehr. Die technische Grundlage bilden die WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), derzeit in Version 2.1.

Was das Gesetz verlangt, ist klar definiert: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit. Was es nicht regelt, ist der Weg dorthin. Und eben dieser Weg ist das Problem.

Viele Unternehmen haben im Vorfeld des Stichtags reagiert, aber eben nur reaktiv. Sie haben bestehende Systeme geprüft, offensichtliche Mängel behoben und Erklärungen veröffentlicht. Was dabei häufig fehlt, ist ein strukturierter Prozess, der Barrierefreiheit von Anfang an in die Entwicklung digitaler Produkte integriert. Accessibility by Design statt by Retrofit.

Die blinden Flecken: Wo Unternehmen ein Jahr später noch nachbessern müssen

Es lassen sich vor allem fünf wiederkehrende Schwachstellen benennen.

  1. Interne Systeme und Arbeitsumgebungen:
    Das BFSG fokussiert sich auf externe Produkte und Dienstleistungen. Was dabei aus dem Blick gerät, ist die interne digitale Arbeitsumgebung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung sind täglich auf barrierefreie Tools, Dokumentenformate und Workflows angewiesen. Dazu gehören Intranet-Portale, HR-Systeme, Kollaborationsplattformen und interne Schulungsangebote. Viele dieser Umgebungen wurden nie auf Barrierefreiheit geprüft. Sie fallen nicht unter das BFSG, aber sie entscheiden darüber, ob inklusive Teilhabe am Arbeitsleben real ist oder nur auf dem Papier steht.
  2. Dokumente und Content:
    PDFs, Word-Dokumente und PowerPoint-Präsentationen sind das Rückgrat der Unternehmenskommunikation. Und sie sind in der Mehrzahl der Fälle nicht barrierefrei. Fehlende Alternativtexte für Bilder, unstrukturierte Tabellen, mangelnde Lesereihenfolge, fehlende Dokumentensprache. Das sind keine Randprobleme. Sie betreffen jeden, der auf Screenreader oder andere assistive Technologien angewiesen ist. Barrierefreie Dokumente zu erstellen ist kein technisches Hexenwerk, aber es erfordert Wissen, Prozesse und Werkzeuge, die in den meisten Unternehmen noch nicht etabliert sind.
  3. Drittanbieter und Lieferketten:
    Viele digitale Produkte bestehen zu großen Teilen aus Komponenten, die von Drittanbietern stammen, wie Plugins, Widgets, eingebettete Dienste, externe Buchungssysteme. Die Verantwortung für die Barrierefreiheit des Gesamtprodukts liegt beim Anbieter, unabhängig davon, wer welche Komponente entwickelt hat. In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmen ihre Lieferketten auf Barrierefreiheit prüfen und vertragliche Anforderungen durchsetzen müssen. Das ist aufwändig und wird von vielen noch nicht konsequent gemacht.
  4. Nutzertests mit betroffenen Menschen:
    Technische Konformität und tatsächliche Nutzbarkeit sind zwei verschiedene Dinge. Ein System kann alle WCAG-Kriterien erfüllen und trotzdem für Menschen mit bestimmten Behinderungen schwer nutzbar sein. Der einzige verlässliche Weg, das herauszufinden, sind Tests mit Nutzerinnen und Nutzern, die auf assistive Technologien angewiesen sind. Solche Tests sind in der Praxis noch die Ausnahme. Automatisierte Prüfwerkzeuge sind hilfreich, aber sie erkennen nur einen Teil der Barrieren.
  5. Schulung und Bewusstsein
    Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Sie muss in die Köpfe der Menschen, die digitale Produkte entwickeln, gestalten und pflegen. Entwicklerinnen und Entwickler, UX-Designer, Content-Verantwortliche, Einkäufer: Sie alle treffen täglich Entscheidungen, die Barrierefreiheit beeinflussen. Ohne Schulungen und klare Verantwortlichkeiten bleibt Barrierefreiheit ein Thema für Spezialisten, statt ein Qualitätsmerkmal, das selbstverständlich mitgedacht wird.

Was als nächstes kommt: Standards, Druck und KI

Die regulatorische Entwicklung ist nicht abgeschlossen. Der European Accessibility Act wird in den kommenden Jahren weiterentwickelt, Durchsetzungsmechanismen werden schärfer. In Deutschland liegt die Marktüberwachung bei den zuständigen Behörden der Länder. Wie konsequent diese ihre Aufgabe wahrnehmen werden, bleibt abzuwarten.

Klar ist: Der politische Wille, Barrierefreiheit durchzusetzen, ist vorhanden. Und Verbraucherorganisationen sowie Behindertenverbände werden zunehmend aktiv. Auf der technischen Seite entwickeln sich die Standards weiter. WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 verabschiedet, WCAG 3.0 befindet sich in der Entwicklung. Unternehmen, die heute auf WCAG 2.1 ausgerichtet sind, sollten die Weiterentwicklung im Blick behalten und ihre Systeme entsprechend anpassen.

Die Rolle von KI

Künstliche Intelligenz verändert die Debatte um Barrierefreiheit auf zwei Ebenen.

  • Auf der einen Seite bietet KI neue Möglichkeiten, wie automatische Bildbeschreibungen, Echtzeit-Untertitel, intelligente Sprachsteuerung und adaptive Benutzeroberflächen. Werkzeuge, die früher aufwändig manuell erstellt werden mussten, lassen sich heute mit KI-Unterstützung effizienter produzieren. Das ist eine echte Chance, besonders für die Aufbereitung großer Dokumentenbestände oder die barrierefreie Gestaltung dynamischer Inhalte.
  • Auf der anderen Seite bringt KI auch neue Risiken. Wenn KI-Systeme selbst nicht barrierefrei gestaltet sind, wenn also Chatbots keine Screenreader-kompatiblen Ausgaben liefern, wenn KI-generierte Inhalte keine Alternativtexte haben oder wenn Sprachmodelle Nutzereingaben nicht robust verarbeiten, dann reproduziert KI bestehende Barrieren oder schafft neue.

Die Frage, ob KI-Systeme barrierefrei sind, wird in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen. Der EU AI Act und die damit verbundenen Anforderungen an Transparenz und Nicht-Diskriminierung werden hier zusätzlichen Druck erzeugen.

Für Unternehmen bedeutet das: KI-Projekte müssen Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken. Das ist keine optionale Ergänzung, sondern eine Anforderung, die sich aus dem regulatorischen Rahmen ergibt und aus dem Anspruch, Technologie für alle Menschen nutzbar zu machen.

Fazit: Der Haken allein reicht nicht

Ein Jahr nach Inkrafttreten des BFSG ist die Bilanz gemischt. Viele Unternehmen haben den ersten Schritt gemacht. Aber formale Compliance ist nicht das Ziel, sie ist der Ausgangspunkt.

Echte Barrierefreiheit entsteht nicht durch einmalige Prüfungen und Erklärungen. Sie entsteht durch Prozesse, Verantwortlichkeiten und eine Unternehmenskultur, die Inklusion als Qualitätsmerkmal begreift. Der Compliance-Haken ist gesetzt. Jetzt geht es darum, was dahinter steht.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 29.01.2026
Barrierefreie KI: Zehn praxisnahe Schritte für inklusive Innovation am Arbeitsplatz



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