Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Dezember 22, 2021 12:05 - noch keine Kommentare
Deutscher Anwaltverein fordert Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung
[datensicherheit.de, 22.12.2021] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wendet sich nach eigenen Angaben „seit Jahren“ gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, welche Verbindungsdaten und IP-Adressen unbescholtener Bürgern ohne jeden Anlass speichert. Wegen rechtlicher Bedenken – auch des EuGH – sei diese auch zu Recht ausgesetzt worden. „Der DAV unterstützt daher die Pläne des Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann, die Vorratsdatenspeicherung zu streichen.“ Allein bei einem Verdacht und mit richterlichem Beschluss sollten solche Maßnahmen möglich sein. Des Weiteren setzt sich der DAV demnach für eine „Überwachungsgesamtrechnung“ ein.
Vorratsdatenspeicherung mit liberalem Rechtsstaat nicht vereinbar
„Am sichersten sind die Daten, die gar nicht erhoben werden“, unterstreicht Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Das anlasslose Speichern der Verbindungsdaten Bürger sei mit einem liberalen Rechtsstaat nicht vereinbar.
„Die Speicherung von Daten ohne auch nur den geringsten Verdacht gegen die Betroffenen muss grundrechtliches Tabu sein“, sagt Dr. Ruge. Auch für den Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof sei die deutsche Regelung nicht EU-rechtskonform. Im Übrigen stelle die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Berufsgeheimnis der Anwälte und Journalisten dar.
Nach Ansicht des DAV müssten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr quasi einer „3E-Regelung“ unterliegen: „Es bedarf der Evaluation, der Evidenz und der Empirie.“ In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass dort, wo es die Vorratsdatenspeicherung gab und gibt, Terror-Anschläge nicht hätten verhindert werden können, wie beispielsweise in Paris.
Unerträglich, dass der Bevölkerung mittels Vorratsdatenspeicherung ein Gefühl ständigen Überwachtwerdens vermittelt wird
Positiv sieht der DAV auch die geplante „Überwachungsgesamtrechnung“. Er selbst arbeite bereits mit der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) an einem solchen Vorhaben.
„Es ist unerträglich, dass in der Bevölkerung ein Gefühl des ständigen Überwachtwerdens hervorgerufen wird“, so die DAV-Hauptgeschäftsführerin. Dies schaffe ein Gefühl der Unsicherheit und lasse die Akzeptanz weiterer Überwachungsmaßnahmen bei der Bevölkerung schwinden. Überwachung müsse die absolute Ausnahme sein. Der DAV biete der Bundesregierung die Zusammenarbeit dabei an.
Auch wenn jeder einzelne Wunsch der Sicherheitsbehörden an sich nachvollziehbar wäre, müsse man nach Ansicht des DAV die Gesamtheit aller Maßnahmen betrachten. „Die Gesellschaft muss insbesondere jungen Menschen die Werte der Freiheitsrechte vermitteln“, betont Dr. Ruge ergänzend. Die Privatsphäre der Bürger sei ein schützenswertes Gut. In der Vergangenheit habe auch das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung der Bürger stets betont.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 23.11.2021
Vorratsdatenspeicherung: eco begrüßt Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts / Die Vorratsdatenspeicherung ist demnach nicht mit EU-Recht vereinbar
datensicherheit.de, 27.10.2021
Verdachtslose Vorratsdatenspeicherung: Forderung nach Abschaffung an Ampel-Koalitionsverhandlungen / Offener Brief des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der Deutschen Aidshilfe und des Deutschen Journalisten-Verbands u.a.
datensicherheit.de, 07.10.2020
EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Der umherspukende Untote / LfDI RLP hofft, dass keine weiteren Versuche unternommen werden, in Deutschland eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen
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