Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, Dezember 21, 2025 0:28 - noch keine Kommentare
Datenübermittlungen nach China: „TikTok“-Betreiber muss Nutzer in der EU entsprechend informieren
Zwar steht die gerichtliche Klärung dazu noch aus – aber in jedem Fall müssen „TikTok“-Nutzer über die Datenübermittlung außerhalb der EU jetzt benachrichtigt werden
[datensicherheit.de, 21.12.2025] Laut einer Meldung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) vom 18. Dezember 2025 übermittelt „TikTok“ vorerst weiterhin Daten unter anderem nach China. „Zuvor hatte die irische Datenschutzbehörde diese Übermittlung als rechtswidrig beschieden.“ Eine gerichtliche Klärung dazu stehe aus – aber in jedem Fall müsse „TikTok“ seine Nutzer über diese Datenübermittlung jetzt benachrichtigen. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die irische Datenschutzbehörde (Data Protection Commission / DPC) aufgrund der dortigen europäischen Hauptniederlassung des „TikTok“-Betreibers die federführende Aufsichtsbehörde in Europa. Die DPC stimmt sich mit den anderen europäischen Datenschutzbehörden eng ab. Innerhalb Deutschlands koordiniert die BlnBDI die Zusammenarbeit mit der irischen DPC, da der „TikTok“-Betreiber seine deutsche Niederlassung in Berlin hat.

© Annette Koroll
Meike Kamp: In Europa gelten klare Regeln, die den Menschen die Kontrolle über ihre Daten geben sollen!
„TikTok“-Nutzer müssen über das laufende Aufsichtsverfahren Kenntnis erlangen
Die DPC hatte im April 2025 ein Bußgeld von 530 Millionen Euro gegen den Betreiber, die TikTok Technology Ltd., aufgrund der rechtswidrigen Übermittlung von Daten in die Volksrepublik China verhängt.
- „Zudem hatte die DPC die rechtswidrigen Übermittlungen nach China untersagt. Am 13. November 2025 hat der Irish High Court in einer Eilentscheidung beschlossen, dass die DPC ihre erlassenen Maßnahmen gegen ,TikTok’ vorläufig nicht durchsetzen darf.“
„TikTok“ müsse bis zu einer Entscheidung über die Zulässigkeit der Übermittlungen an China keine Änderungen an der Verarbeitung vornehmen. Der gewährte zeitliche Aufschub sei indes an eine besondere Transparenzauflage geknüpft: „TikTok“ müsse alle Nutzer über das laufende Aufsichtsverfahren informieren.
Bedeutung der Benachrichtigung der „TikTok“-Nutzer in der EU
Alle europäischen Nutzer müssten eine Benachrichtigung darüber erhalten, wie „TikTok“ mit ihren personenbezogenen Daten umgeht, aus der hervorgeht:
- „TikTok“ übermittelt weiterhin personenbezogene Daten europäischer Nutzer an Länder außerhalb der EU, darunter China.
- Die DPC hat zuvor – in Kooperation mit den europäischen Datenschutzbehörden – entschieden, dass diese Übermittlung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.
- Das irische Gericht hat die verhängten Maßnahmen vorübergehend ausgesetzt, aber die Entscheidung der Aufsichtsbehörden bleibt bestehen und die Zulässigkeit der Übermittlungen nach China wird noch gerichtlich geprüft.
Die BlnBDI, Meike Kamp, kommentiert: „Es ist zu begrüßen, dass das irische Gericht ,TikTok’ verpflichtet, die Nutzer besser zu informieren. ,TikTok’ sammelt und verwendet viele personenbezogene Daten, wie z.B. Klickverhalten, Standortdaten, Kontaktinformationen und manchmal auch Finanzdaten.“ Vor allem junge Menschen seien sich dieser Datenerfassung oft nicht ausreichend bewusst.
BlnBDI warnt vor gravierendem Missbrauchsrisiko und Gefährdung der „TikTok“-Nutzer
Kamp stellt klar: „In Europa gelten klare Regeln, die den Menschen die Kontrolle über ihre Daten geben sollen und die sicherstellen, dass staatliche Stellen nicht uneingeschränkt Einblick in das Privatleben der Bürger:innen haben. Außerhalb der EU, beispielsweise in China, gelten diese Regeln nicht immer in gleicher Weise.“
- Die Offenlegung gegenüber Stellen in Staaten wie China, die keinerlei angemessene Datenschutzmaßnahmen vorweisen könnten, stellr ein besonders gravierendes Missbrauchsrisiko und eine Gefahr für die Nutzer von „TikTok“ dar.
Für Apps und Soziale Medien sollten „TikTok“-Nutzer laut Kamp Folgendes beachten:
- Lesen Sie die Mitteilung und die Datenschutzerklärung des Dienstes sorgfältig durch!
- Überprüfen Sie die Datenschutzeinstellungen: Welchen Zugriff hat die App auf Ihre Kamera, Ihr Mikrofon, Ihre Kontakte oder Ihren Standort?
- Entscheiden Sie, ob Sie den Dienst unter diesen Umständen weiterhin nutzen möchten! Wenn nicht, können Sie die App (vorübergehend) löschen oder Ihr Konto deaktivieren. Berücksichtigen Sie dabei etwaige Prüfungen oder Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden in Bezug auf diesen Dienst!
- Seien Sie zurückhaltend mit dem, was Sie über Apps teilen: Geben Sie keine sensiblen Informationen weiter!
Weitere Informationen zum Thema:
Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns: Aufgaben
Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns: Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.
An Coimisiún um Chosaint Sonraí Data Protection Commissioner, 02.10.2025
Inquiry into TikTok Technology Limited – April 2025
THE HIGH COURT COMMERCIAL, 13.11.2025
Record No.: 2025/248 MCA / IN THE MATTER OF SECTION 142 AND SECTION 150 OF THE DATA PROTECTION ACT 2018 …
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