Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, März 30, 2023 10:15 - noch keine Kommentare

Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Unzulässigkeit

Deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar

[datensicherheit.de, 30.03.2023] Wie der Digitalcourage e.V. am Morgen des 30. März 2023 meldet, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) „mit einem soeben veröffentlichen Beschluss“ die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20. September 2022 bestätigt, nach der das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung „unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar ist“.

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat keine Rechtswirkung mehr

Die Verfassungsbeschwerde des Digitalcourage e.V. sei indes für „unzulässig“ erklärt worden – mit der Begründung, dass die angegriffene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anwendbar sei.

„Die für ungültig erklärte Norm hatte eine anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation vorgesehen. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.“

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreiche nun noch einmal, „dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Rechtswirkung mehr entfaltet und nicht mehr angewendet werden kann“.

Immer wieder mussten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung kippen…

„Es ist traurig, dass immer wieder Gerichte die Vorratsdatenspeicherung kippen müssen, stattdessen muss das Parlament sich klar dagegen aussprechen“, kommentiert Digitalcourage-Gründungsvorstand padeluun. Denn anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten sei keine rechtsstaatliche Ermittlungsmaßnahme, sondern – „egal, wie man es dreht oder wendet“ – eine Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung.

Digitalcourage-Gründungsvorstand Rena Tangens betont: „Diese Überwachungsmaßnahme ist eine Gefahr für unsere Freiheit – sie hat keinen Platz in einer Demokratie. Das ist vom EuGH und nun auch vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden.“ Sie fordert daher: „Der Gesetzgeber muss diese Gesetzesleiche jetzt konsequenterweise auch endlich streichen.”

Konstantin Macher von Digitalcourage: „Mit seinem Urteil bestätigt und bekräftigt das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung und stellt klar: Es gibt keine Spielräume im deutschen Recht dafür, trotzdem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.“ Macher unterstreicht: „Wir fordern von der Politik diesen Schlussstrich unter die Vorratsdatenspeicherung endlich zu akzeptieren!“

„Die ,Ampel’ hat im Koalitionsvertrag versprochen, eine rechtsstaatliche Regelung zum Thema Vorratsdatenspeicherung zu finden“, erinnert Julia Witte von Digitalcourage und stellt abschließend klar: „Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt bestätigt: Das kann nur heißen die Vorratsdatenspeicherung zu streichen!“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, Leena Simon & Nils Büschke & Julia Witte, 19.10.2022
Vorratsdatenspeicherung / Was steht eigentlich im EuGH-Urteil?

digitalcourage, Jakob Eichner, 06.10.2022
Chronik: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU / Die Chronik informiert über die wichtigsten Gesetzesvorhaben, Klagen, Urteile und Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.

digitalcourage, Lars Tebelmann, 13.04.2019
5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung / Das Wichtigste zur Vorratsdatenspeicherung gibt es in unserer 5-Minuten-Info

datensicherheit.de, 27.10.2022
Vorratsdatenspeicherung noch lange nicht vom Tisch, warnt Patrycja Schrenk nach EuGH-Urteil / Schrenk begrüßt Urteil und Vorschlag zu Quick Freeze

datensicherheit.de, 26.110.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen



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