Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, April 6, 2022 19:20 - noch keine Kommentare
Gegen Fingerabdruckpflicht: Digitalcourage klagt vor EuGH
Digitalcourage appelliert an Bundesregierung, sich im Sinne der Grundrechte der Bürger ablehnend zur Fingerabdruckpflicht zu äußern
[datensicherheit.de, 06.04.2022] Der Digitalcourage e.V. klagt nach eigenen Angaben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Fingerabdruckpflicht und fordert die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf. Der EuGH habe die Mitgliedsstaaten bis zum 3. Juni 2022 zu Stellungnahmen zur Klage mit dem Aktenzeichen C-61/22 aufgefordert. Der Verein appelliert an die neue Bundesregierung, sich hier im Sinne der Grundrechte der Bürger ablehnend zur Fingerabdruckpflicht zu äußern. Der Digitalcourage e.V. repräsentiere dabei über 13.000 Menschen, die sich mit ihrer Unterschrift gegen die Fingerabdruckpflicht bei Personalausweisen ausgesprochen hätten.
Digitalcourage sieht richtigen Moment, um unverhältnismäßige Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen zu kippen
Julia Witte kommentiert für den Verein: Die Bundesregierung habe im Koalitionsvertrag versprochen, die Freiheitsrechte aller Bürger ernst zu nehmen und Gesetze, die diese Freiheiten zu Gunsten einer angeblichen Sicherheit einschränken, überprüfen zu wollen. Sie betont: „Jetzt ist der richtige Moment, um dieses Versprechen umzusetzen und die unverhältnismäßige Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen zu kippen.”
Der Digitalcourage e.V. klagt demnach vor dem EuGH gegen die EU-weite Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen und fordert die Bundesregierung zur Stellungnahme gegen die Fingerabdruckpflicht in dem Verfahren auf. Im Rahmen dieses Verfahrens seien nun die Regierungen aller EU-Mitgliedsstaaten sowie die EU-Organe Kommission, Parlament, Rat und Zentralbank und der Digitalcourage e.V. als klagende Partei dazu aufgefordert worden, eine Stellungnahme gegenüber dem EuGH zum Fall abzugeben.
Digitalcourage: Selbst BSI bestätigt Sicherheit des Personalausweises auch ohne Fingerabdruck
Die „Ampel-Koalition“ habe angekündigt, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft (digitale) Bürgerrechte stärken und „eine neue Kultur der Zusammenarbeit” schaffen zu wollen. Der Digitalcourage e.V. begrüßt diesen versprochenen Neuanfang und sucht daher das Gespräch mit der Bundesregierung.
Sie hofften, dass die neue Bundesregierung stärker als ihre Vorgängerin auf die Stimmen der Bürger, der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt auf die Einschätzung ihrer eigenen Fachorganisationen hört, erklärt Konstantin Macher für den Verein und führt aus: „Denn selbst das BSI bestätigt ja, dass die Sicherheit des Personalausweises auch ohne Fingerabdruck, alleine durch die herkömmlichen Sicherheitsmerkmale wie z.B. Kippbilder gegeben ist.”
Digitalcourage warnt vor massenhaftem Erheben und Speichern biometrischer Daten
Der Digitalcourage e.V. warnt vor dem massenhaften Erheben und Speichern biometrischer Daten, denn heute als sicher geltende Schutzmaßnahmen könnten in der Zukunft leicht zu umgehen sein. Die Speicherung des gesamten Fingerabdrucks auf Personalausweisen erhöhe das Risiko eines Identitätsdiebstahls, „falls es zu einem Datenleck kommt“. Solche unerlaubten Zugriffe auf die Daten könnten z.B. durch Individuen, Unternehmen oder auch durch autoritäre Regierungen erfolgen. Da biometrische Daten nicht veränderbar seien und Menschen ein Leben lang identifizierbar machten, stelle die Speicherung des Fingerabdrucks auf Personalausweisen ein enormes Risiko dar.
„Wenn ich gezwungen werde, meinen Fingerabdruck speichern zu lassen, dann fühle ich mich behandelt wie eine Straftäterin – als ob der Staat mir unterstellt, ich würde etwas Kriminelles planen. So ein Misstrauen gegenüber der Bevölkerung passt einfach nicht zu Demokratien und Rechtsstaaten!“, unterstreicht Julia Witte abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
digitalcourage, 06.04.2022
Terminanfrage: Ihre Stellungnahme zur Klage von Digitalcourage vor dem EuGH zur Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen
digitalcourage
Perso ohne Finger!
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Rechtssache C-61/22 / Vorabentscheidungsersuchen
InfoCuria Rechtsprechung
Landeshauptstadt Wiesbaden / Rechtssache C-61/22
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