Experten, Aktuelles - geschrieben von dp am Sonntag, September 10, 2023 21:23 - noch keine Kommentare
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig
eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf
[datensicherheit.de, 10.09.2023] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits in seinem Urteil im September 2022 die deutschen Regelungen zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt – nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine Entscheidung getroffen. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, appelliert anlässlich des Urteils an die Bundesregierung, dass diese jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen und die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in die Wege leiten sollte.
![eco-oliver-sueme-2023](https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/eco-oliver-sueme-2023-600-849.jpg)
Foto: eco
Oliver Süme: Bundesregierung sollte jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen!
Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig
Die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten wurde durch das Urteil des EuGH als nicht mit dem Unionsrecht vereinbar befunden – nachdem nun auch das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung getroffen hat, kommentiert der eco die Lage:
„Damit hat der jahrelange Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung endlich ein Ende gefunden.“ Seit Jahren setze sich der eco gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und hat nach eigenen Angaben die von der SpaceNet AG 2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage von Beginn an unterstützt.
Vorratsdatenspeicherung wäre massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger
Süme erläutert die eco-Position: „Seit der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs ist mittlerweile wieder fast ein weiteres Jahr vergangen. Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Immer wieder haben wir diesen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger kritisiert, den die Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt, obwohl ein Mehrwert für die Strafverfolgung nie belegt werden konnte.“
Die Bundesregierung sollte jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen und die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in die Wege leiten, fordert der eco-Vorstandsvorsitzende.
Weitere Informationen zum Thema:
tagesschau, 07.09.2023
Bundesverwaltungsgericht Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vorratsdatenspeicherung
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