Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, Januar 11, 2026 1:09 - noch keine Kommentare
KMU-Fitness für NIS-2: Universität Paderborn bietet Online-Tool und Lernplattform zur Stärkung der Cybersicherheit
NIS-2 als die überarbeitete EU-Richtlinie von 2022 betrifft nun ca. 30.000 Unternehmen aus 18 Sektoren – von Gesundheit über Transport bis Telekommunikation
[datensicherheit.de, 11.01.2026] Seit Anfang 2026 gilt die neue EU-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) auch in Deutschland: Diese verpflichtet zahlreiche Unternehmen zu einem höheren Maß an Cybersicherheit. Laut einer Meldung der Universität Paderborn unterstützt der „Software Innovation Campus Paderborn“ (SICP) Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit den Projekten „KMU.kompetent.sicher“ und „FitNIS2“ dabei, ihre Betroffenheit zu prüfen und ihre Cybersicherheitsstrategie zu optimieren. Die neue Lernplattform wurde jetzt freigeschaltet.

Abbildung: Screenshot Homepage „FitNIS2-Navigator“
Projekt „FitNIS2“: Der SICP hat in Kooperation mit Deutschland sicher im Netz e.V. und der „Transferstelle Cybersicherheit“ einen Web-Navigator zur Betroffenheitsprüfung und Selbsteinschätzung entwickelt
NIS-2 mit Wirkungsmächtigkeit über Lieferketten auch auf KMU
NIS-2 als die überarbeitete EU-Richtlinie von 2022 betrifft nun ca. 30.000 Unternehmen aus 18 Sektoren – von Gesundheit über Transport bis Telekommunikation. Durch die Einbindung in Lieferketten indes und die damit oft verbundene digitale Vernetzung betrifft diese Richtlinie auch viele KMU.
- „Vor allem KMU kämpfen oft mit begrenzten Ressourcen im Bereich IT-Sicherheit und sind auf eine anbieterunabhängige Unterstützung angewiesen“, erläutert Prof. Dr. Simon Thanh-Nam Trang von der Universität Paderborn.
Genau hierzu setzten zwei Projekte an, an denen der SICP, ein Forschungs- und Innovationsverbund der Universität Paderborn mit Wirtschaftspartnern, beteiligt sei.
„KMU.kompetent.sicher“ soll maßgeschneidertes E-Learning mit NIS-2-Bezug bieten
Im Projekt „KMU.kompetent.sicher“ entwickelt der SICP gemeinsam mit der Universität Hohenheim, dem Innovationsnetzwerk „InnoZent OWL“ und dem IT-Dienstleister coactum demnach eine Trainingsplattform, um KMU praxisnah bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu unterstützen.
- Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit rund einer Million Euro gefördert und läuft noch zwei Jahre.
Nach dem ersten Projektlaufjahr hätten die Projektpartner nun einen wichtigen Meilenstein erreicht: Die Lernplattform „KMU.kompetent.sicher.“ sei jetzt freigeschaltet worden. Diese besteht aus praxisorientierten „Learning Nuggets“, also kleinen modular aufgebauten (Video-)Lerneinheiten, Quiz-Fragen und interaktiven Aufhaben, um das Gelernte anzuwenden.
NIS-2-Fitness für Geschäftsführung und Mitarbeiter
Mithilfe von Storytelling-Elementen wie „True Crime“-Beispielen soll zum Beispiel gezeigt werden, wie Phishing, eine Form des Internetbetrugs, funktioniert, welche Konsequenzen daraus entstehen und welche Maßnahmen schützen können.
- Die Lernpfade „NIS2-Grundschutz“ sowie „Bedrohungen richtig einschätzen“ sollen auf NIS-2 zugeschnittene Themen abdecken. Geplant seien weitere Lernpfade wie „IT-Sicherheitskultur“, „Risikomanagement“, „Backup-Management“, „Sicherer Umgang mit E-Mails“, „Notfallmanagement“, „Passwortsicherheit“ und „Ransomware“.
Insgesamt ziele das Projekt auf die Schulung von Geschäftsführung und Mitarbeitern ab. Das Konzept beinhalte einen Regelkreislauf, um den jeweiligen Schulungsbedarf für das Unternehmen zu identifizieren und nachhaltig in dessen Kultur zu verankern.
„FitNIS2“-Navigator ermittelt Betroffenheit vom NIS-2-Umsetzungsgesetz
Im Projekt „FitNIS2“ hat der SICP in Kooperation mit Deutschland sicher im Netz e.V. und der „Transferstelle Cybersicherheit“ den „FitNIS2“-Navigator entwickelt. Im ersten Schritt analysiere das Online-Tool, ob ein Unternehmen von der Richtlinie erfasst wird. Im zweiten Schritt werde der aktuelle Erfüllungsgrad der NIS-2-Anforderungen analysiert und im dritten Schritt erhielten Nutzer klare Handlungsempfehlungen, wie sie die NIS-2-Anforderungen erfüllen können.
- Dieses Projekt wird vom BMWE insgesamt zwei Jahre bis August 2026 gefördert. Der kostenfreie „FitNIS2-Navigator“ ist seit Juni 2025 online verfügbar.
Bereits drei Monate nach Release dieses „Tools“ sei die Betroffenheitsprüfung des „FitNIS2-Navigators“ 1.500-mal abgeschlossen worden. Darüber hinaus hätten 700 Teilnehmer die Selbsteinschätzung zur Erfüllung der NIS-2-Anforderungen abgeschlossen. Damit seien die geplanten Nutzungsziele erreicht worden.
KMU erhalten künftig je nach Sektorzugehörigkeit gezielte Informationen zur NIS-2-Betroffenheit
Derzeit wird dieser Navigator um spezifische Anforderungen für kleine Unternehmen auf Basis vom „CyberRisikoCheck“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitert. In der nächsten Projektphase sollen zudem branchenspezifische Kriterien hinzukommen.
- KMU erhielten künftig – abhängig von ihrer Sektorzugehörigkeit – gezielte Informationen zu ihrer NIS-2-Betroffenheit sowie zu möglichen Überschneidungen mit weiteren relevanten Regulierungen.
„Beide Projekte bilden damit einen kostenfreien Einstieg in die NIS-2-Thematik. Ein umfangreiches Veranstaltungsangebot in den Projekten ergänzt das Informationsangebot“, kommentiert Dr. Simon Oberthür, Leiter des SICP-Innovationsbereichs „Digital Sovereignty“.
Weitere Informationen zum Thema:
UNIVERSITÄT PADERBORN
Prof. Dr. Simon Thanh-Nam Trang / Fakultät für Wirtschaftswissenschaften » Department 3: Wirtschaftsinformatik » Wirtschaftsinformatik, insb. Nachhaltigkeit
UNIVERSITÄT PADERBORN
Dr. Simon Oberthür
SiCP
SICP – Software Innovation Campus Paderborn / Innovation durch Kooperation
KMU.kompetent.sicher.
NIS-2 Test- und Trainingsplattform
FitNIS2-Navigator
Ist Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen?
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
CyberRisikoCheck – Wirkungsvoller Schutz für kleine und Kleinstunternehmen nach DIN SPEC 27076
WIKIPEDIA
NIS-2-Richtlinie
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BSI-Portal ab sofort für zweiten Schritt zur NIS-2-Registrierung freigeschaltet / Vom Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes betroffene Betriebe müssen sich als „NIS-2-Einrichtung“ registrieren lassen und dem BSI stets „erhebliche Sicherheitsvorfälle“ zwingend melden
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