Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Januar 12, 2026 0:16 - noch keine Kommentare
Best of Informationsfreiheit 2025 Rheinland-Pfalz: LfDI meldet 284 Fälle, sieben Beanstandungen und ein Jubiläum
Auf einer Pressekonferenz am 8. Januar 2026 präsentierte der LfDI RLP in seiner Eigenschaft als Informationsfreiheitsbeauftragter ausgewählte Fälle aus dem Jahr 2025
[datensicherheit.de, 12.01.2026] Im vergangenen Jahr, 2025, hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) Bürger in 284 Fällen dabei unterstützt, ihr Recht auf Informationszugang gegenüber Behörden und anderen öffentlichen Stellen im Land Rheinland-Pfalz durchzusetzen. Siebenmal sprach der LfDI Beanstandungen gegen rheinland-pfälzische Behörden aus. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Landestransparenzgesetzes bilanziert er ein „insgesamt erfreuliches fachliches Niveau im Umgang mit Anträgen auf Informationszugang bei den öffentlichen Stellen“ im Land. Auf einer Pressekonferenz am 8. Januar 2026 präsentierte der LfDI in seiner Eigenschaft als Informationsfreiheitsbeauftragter ausgewählte Fälle aus dem Jahr 2025.

Foto: © LfDI, Andrea Schombara
Der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, blickte zurück: Vor zehn Jahren, am 1. Januar 2016, trat das Landestransparenzgesetz in der vorliegenden Form in Kraft
Zahl der vom LfDI-Team bearbeiteten Fälle leicht gestiegen
Mit 284 Beratungsanfragen und Beschwerdeeingaben im Jahr 2025 sei die Zahl der vom LfDI-Team bearbeiteten Fälle leicht im Vergleich zu den Vorjahren (275 im Jahr 2024 und 248 im Jahr 2023) gestiegen.
- Die Zahl der Fälle habe sich damit auf einem konstant hohen Niveau gehalten. „Inhaltlich standen die Themenfelder ,Innere Sicherheit’ sowie ,Mobilität’ und ,Infrastruktur’ im Fokus.“
Entsprechende Informationszugangsanträge von Bürgern, bei denen das Team des LfDI vermitteln konnte, hätten sich etwa auf Sirenenförderprogramme, Fahrtzeiten der Feuerwehr, den Abriss und Neubau eines Bahnhofsgebäudes, die Reaktivierung von Bahnstrecken oder auf geplante Anlegestellen für Kreuzfahrtschiffe bezogen.
LfDI würdigte Landestransparenzgesetz als Bestandteil bürgernaher und offener Verwaltung
„Vor zehn Jahren, am 1. Januar 2016, trat das Landestransparenzgesetz in der vorliegenden Form in Kraft. Es hat seither sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch in der Verwaltung breite Akzeptanz gefunden“, kommentierte der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann.
- Er führte aus: „Der grundlegende Sinn und die Notwendigkeit des Transparenzrechts werden kaum noch in Frage gestellt. In den meisten Fällen sprechen mein Team und ich heute mit den betroffenen Behörden lediglich über rechtliche Einzelfragen. Es freut mich persönlich sehr, dass Informationsfreiheit sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Behörden in Rheinland-Pfalz zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Verwaltungspraxis geworden ist.“
Das Landestransparenzgesetz habe seine Rolle als ein Bestandteil der bürgernahen und offenen Verwaltung in der lebendigen Demokratie gefunden.
Vom Ansatz „Transparency by Design“ profitieren laut LfDI Bürger und Ämter sowie die freiheitliche Demokratie insgesamt
Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Transparenzrechts betonte er ferner: „Das Ziel einer proaktiven Veröffentlichung von Informationen wird zukünftig immer wichtiger. Die Verwaltungsdigitalisierung bietet große Potenziale für die Stärkung der Informationsfreiheit. Behörden sollten die Veröffentlichung von Informationen idealerweise bereits bei der Gestaltung digitaler Anwendungen berücksichtigen. Von dem Ansatz ,Transparency by Design’ profitieren nicht nur die Bürger und Ämter, sondern auch unsere freiheitliche Demokratie.“
- Zu den in der Pressekonferenz vorgestellten Fällen zählte etwa die fragwürdige Taktik des „Behördenmikados“ mit wechselseitiger Erklärung der Unzuständigkeit öffentlicher Stellen. Auch die Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem postmortalen Persönlichkeitsschutz von Opfern der Flutkatastrophe im Ahrtal wurde thematisiert.
Darüber hinaus wurden auch überzogene Erwartungen von Antragstellern an die Reichweite des Transparenzrechts angesprochen, etwa wenn eine Informationsbereitstellung von Blitzerstatistiken nicht einmalig, sondern auch zukünftig im Sechs-Monats-Turnus gefordert wurde – eine solche „Informationsübermittlung im Abonnement“ sehe das Landestransparenzgesetz indes nicht vor.
Weitere Informationen zum Thema:
Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
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