Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, November 3, 2017 18:05 - noch keine Kommentare
Rheinland-Pfalz: Informationsfreiheit erhält Verfassungsrang
Entscheidung des Landes-Verfassungsgerichtshofs auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts
[datensicherheit.de, 03.11.2017] Laut einer aktuellen Meldung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) erhält die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz Verfassungsrang – die diesbezügliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz folge damit der Linie des Bundesverfassungsgerichts.
Das Recht sich aus allgemeinen Quellen ungehindert zu unterrichten
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat demnach mit Beschluss vom 3. November 2017 die Position des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und entschieden, dass der Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz Verfassungsrang zukommt.
Zwar habe der VGH die anhängige Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, doch hätten die Richterinnen und Richter in ihrem ersten Leitsatz hervorgehoben, dass in den Fällen, in denen der Gesetzgeber die grundsätzliche Zugänglichkeit von Informationsquellen normiert hat – wie im Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz für amtliche Informationen und Umweltinformationen -, in diesem Umfang der Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Landesverfassung eröffnet sei, d.h. das Recht sich aus allgemeinen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Datenschutzfreundlichere Interpretation des Landestransparenzgesetzes gewünscht
Der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, begrüßt nach eigenen Angaben diesen Aspekt der Entscheidung: „Mit diesem Beschluss erhält das Recht auf Informationszugang insoweit Rückenwind, als nun für alle öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz, die bei der täglichen Beantwortung von Anfragen eine Abwägung zwischen widerstreitenden Interessen treffen müssen, klargestellt wurde, dass dem Recht auf Informationszugang Verfassungsrang zukommt. Aus Sicht des Datenschutzes hätte ich mir an anderer Stelle eine datenschutzfreundlichere Interpretation des Landestransparenzgesetzes gewünscht, doch schafft der heutige Beschluss des VGH hier Klarheit.“
Kein Recht auf anonyme Antragstellung
Aus datenschutzrechtlicher Perspektive sehe der Verfassungsgerichtshof in der Verpflichtung zur Offenbarung der Identität der antragstellenden Person keinen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da es sich nach Meinung des Gerichtes lediglich um eine Obliegenheit handele.
Die antragstellende Person werde nicht gezwungen, ihre personenbezogenen Daten zu offenbaren. Komme die antragstellende Person dieser Obliegenheit nach, erweitere sie ihre derzeitige Rechtsposition und erhalte einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Konkret bedeutet das laut LfDI RLP, dass der VGH dem Recht auf anonyme Antragstellung – wie es nach dem alten Landesinformationsfreiheitsgesetz möglich war – eine Absage erteilt hat.
Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - Feb. 13, 2026 17:34 - noch keine Kommentare
Cybersicherheits-Direktorentreffen und Cyber Security Conference in München: Automatisierte Verteidigung im Fokus
weitere Beiträge in Experten
- Wahlwerbung per Post kein Datenschutzverstoß – Widerspruch gegen Datenweitergabe möglich
- IT-Sicherheit auch in Privathaushalten laut BSI mehr als eine rein technische Frage
- eco-Forderung: EU sollte als Einheit auftreten und Europas digitale Wettbewerbsfähigkeit stärken
- Datenschutz in Echtzeit: Wie Daten-Streaming die Kunden in einer KI-gesteuerten Welt schützt
- Europäische Souveränität auch bei Sozialen Medien: Aktionsbündnis-Aufruf an Hochschulen
Aktuelles, Branche - Feb. 14, 2026 0:09 - noch keine Kommentare
Fake-WebShops und -Dating-Plattformen: Verschärfung der Cyberbedrohungen rund um den Valentinstag
weitere Beiträge in Branche
- Kaspersky-Warnung vor Cyberbetrug rund um den Valentinstag: Betrüger ködern mit vermeintlichen Geschenkkarten
- Datenschutz in Echtzeit: Wie Daten-Streaming die Kunden in einer KI-gesteuerten Welt schützt
- OpenClaw: Vom Tech-Experiment zum Enterprise-Albtraum
- eRecht24 startet KI Day 2026 – Live-Event für rechtssichere KI-Nutzung
- KI entscheidet über Wettbewerbsfähigkeit bis 2030
Aktuelles, A, Experten, Service, Wichtige Adressen - Jan. 13, 2026 1:08 - noch keine Kommentare
Registrierung bei ELEFAND: Krisen- und Katastrophenvorsorge bei Auslandsaufenthalten
weitere Beiträge in Service
- DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen



Kommentieren