Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, November 3, 2017 18:05 - noch keine Kommentare
Rheinland-Pfalz: Informationsfreiheit erhält Verfassungsrang
Entscheidung des Landes-Verfassungsgerichtshofs auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts
[datensicherheit.de, 03.11.2017] Laut einer aktuellen Meldung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) erhält die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz Verfassungsrang – die diesbezügliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz folge damit der Linie des Bundesverfassungsgerichts.
Das Recht sich aus allgemeinen Quellen ungehindert zu unterrichten
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat demnach mit Beschluss vom 3. November 2017 die Position des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und entschieden, dass der Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz Verfassungsrang zukommt.
Zwar habe der VGH die anhängige Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, doch hätten die Richterinnen und Richter in ihrem ersten Leitsatz hervorgehoben, dass in den Fällen, in denen der Gesetzgeber die grundsätzliche Zugänglichkeit von Informationsquellen normiert hat – wie im Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz für amtliche Informationen und Umweltinformationen -, in diesem Umfang der Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Landesverfassung eröffnet sei, d.h. das Recht sich aus allgemeinen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Datenschutzfreundlichere Interpretation des Landestransparenzgesetzes gewünscht
Der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, begrüßt nach eigenen Angaben diesen Aspekt der Entscheidung: „Mit diesem Beschluss erhält das Recht auf Informationszugang insoweit Rückenwind, als nun für alle öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz, die bei der täglichen Beantwortung von Anfragen eine Abwägung zwischen widerstreitenden Interessen treffen müssen, klargestellt wurde, dass dem Recht auf Informationszugang Verfassungsrang zukommt. Aus Sicht des Datenschutzes hätte ich mir an anderer Stelle eine datenschutzfreundlichere Interpretation des Landestransparenzgesetzes gewünscht, doch schafft der heutige Beschluss des VGH hier Klarheit.“
Kein Recht auf anonyme Antragstellung
Aus datenschutzrechtlicher Perspektive sehe der Verfassungsgerichtshof in der Verpflichtung zur Offenbarung der Identität der antragstellenden Person keinen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da es sich nach Meinung des Gerichtes lediglich um eine Obliegenheit handele.
Die antragstellende Person werde nicht gezwungen, ihre personenbezogenen Daten zu offenbaren. Komme die antragstellende Person dieser Obliegenheit nach, erweitere sie ihre derzeitige Rechtsposition und erhalte einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Konkret bedeutet das laut LfDI RLP, dass der VGH dem Recht auf anonyme Antragstellung – wie es nach dem alten Landesinformationsfreiheitsgesetz möglich war – eine Absage erteilt hat.
Aktuelles, Experten, Studien - Sep 22, 2023 10:40 - noch keine Kommentare
Internet-Verfügbarkeit: Noch 3 Milliarden Menschen weltweit ohne Zugang
weitere Beiträge in Experten
- Registermodernisierung: Von der Steuer-Identifikationsnummer zur Bund ID
- collect and connect: Veranstaltungsreihe zu Berlins kulturellem Digital-Erbe
- BVSW Cyberherbst 2023 soll Unternehmen helfen, Risiken zu erkennen und sich zu schützen
- KRITIS und Risikomanagement: Hybrid-Veranstaltung am 20. September 2023
- Bundesdatenschutzgesetz: Novelle sieht Datenschutzkonferenz als etabliertes Format an
Branche, Aktuelles, Studien - Sep 21, 2023 12:32 - noch keine Kommentare
Web-Anwendungen laut CyCognito-Studie großes Risiko für Unternehmen
weitere Beiträge in Branche
- Digitalisierung und Vernetzung: IT-Security als Wegbereiter
- Gefahren für Politik und Demokratie: Optimierung von Deepfakes mittels KI
- Muddled Libra wird spektakulärer Cyber-Angriff auf MGM Resorts in Las Vegas zugeschrieben
- Cloud: Rückverlagerung von Daten nimmt an Bedeutung zu
- Cyber-Kriminalität in Deutschland: Für 2023 wieder Schäden im Wert von über 200 Milliarden Euro erwartet
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren