Gesetzesentwurf – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 03 Feb 2021 18:45:31 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Urheberrechtsreform: Gesetzesentwurf beschlossen https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-reform-gesetzesentwurf-beschluss https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-reform-gesetzesentwurf-beschluss#respond Wed, 03 Feb 2021 18:04:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38905 Bitkom kritisiert Kabinettsbeschluss zum Urheberrechtsgesetz vom 3. Februar 2021

[datensicherheit.de, 03.02.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom hat das Bundeskabinett – wie zuvor angekündigt – am 3. Februar 2021 einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz beschlossen, mit dem die jüngsten EU-Urheberrechtsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollen – die Umsetzungsfrist endet demnach im Juni 2021.

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Foto: Bitkom

Susanne Dehmel: Ursprüngliches Ziel, ein modernes Urheberrecht für den Digitalen Binnenmarkt zu schaffen, klar verfehlt

Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen

„Die große Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen“, kommentiert Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den Digitalen Binnenmarkt zu schaffen, werde „klar verfehlt“.
Dehmel führt aus: „Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen.“ Mit diesem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz würden Betreiber von bestimmten Online-Plattformen erstmals mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt – alle Nutzerinhalte müssten demnach automatisiert gescannt werden. Dies allein sei ein „großer Rückschlag für das freie Internet“.

Neue Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber brechen mit bewährten Modellen

Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden seien technisch schlicht nicht umsetzbar. Die betroffenen Plattformen stünden vor einer „kaum lösbaren Aufgabe“. Die neuen Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber brächen zudem mit zuvor bewährten Modellen. Für Kreative leiste dieses Gesetz einen „Bärendienst“. Es sei hochwahrscheinlich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenzeinnahmen erzielten als nach den alten Regeln.
Mit dem sogenannten Auskunftsanspruch für Urheber schaffe die Reform außerdem ein neues „Bürokratieungeheuer“. Bei einem Filmprojekt etwa müssten alle Urheber, die an dem Film mitgewirkt haben, jährlich über die Nutzung dieses Films informiert werden. Das könnte je nach Projekt mehrere Tausend Urheber betreffen. „Kosten und Nutzen stehen bei dieser Informationspflicht in keinem Verhältnis“, so Dehmel.

Umsetzung der Urheberrechtsreform: Einzig zu begrüßen die Regelungen zum Text-und-Data-Mining

Die in dieser Reform enthaltene Umsetzung der sogenannten Online-SatKab-Richtlinie sollte den Weg frei machen für eine zeitgemäße Fernsehnutzung. Der beschlossene Entwurf scheitere aber an diesem Anspruch. Aufgrund vieler Mängel im Gesetzesentwurf werde die derzeitige Situation nicht verbessert. Dehmel ergänzt: „Und beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger setzt der Entwurf nur die EU-Richtlinie wortgleich um.“
Für Startups und Entwickler im Medienumfeld werde die Rechtslage damit „auf Jahre hinaus unklar bleiben“. Hierzu werde das „letzte Wort“ beim Europäischen Gerichtshof liegen. Einzig zu begrüßen an der Umsetzung der Urheberrechtsreform seien die Regelungen zum sogenannten Text-und-Data-Mining – neben Wissenschaft und Forschung sei auch die Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis eines Rechteinhabers befreit. „Die EU schaffe damit Rechtssicherheit und ebnet den Weg für Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz“, erläutert Dehmel abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 02.02.2021
EU-Urheberrechtsreform: Bundesregierung lähmt laut eco Meinungsfreiheit /eco – Verband der Internetwirtschaft besorgt um Vielfalt auf Plattformen

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Urheberrechtsreform: Ausgewogener Interessenausgleich gescheitert https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-ausgewogenheit-interessenausgleich-scheitern https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-ausgewogenheit-interessenausgleich-scheitern#respond Mon, 01 Feb 2021 13:15:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38867 Branchenverband Bitkom nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf für die Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform

[datensicherheit.de, 01.02.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom möchte das Bundeskabinett am 3. Februar 2021 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform beschließen.

Größte Urheberrechtsreform seit knapp 20 Jahren

„Die größte Urheberrechtsreform seit knapp 20 Jahren soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Seit Monaten wird aber zwischen den Ministerien nur noch zu einem Teilaspekt verhandelt, dem sogenannte Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz. Dieses Gesetz soll die urheberrechtliche Verantwortung von bestimmten Online-Plattformen regeln“, erläutert Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.
Sie kritisiert: „Nahezu alle anderen Anpassungen im Urheberrecht sind den politischen Verhandlungen zu diesem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz zum Opfer gefallen, etwa das Text-and-Data-Mining, die Online-SatKab-Richtlinie und das Urhebervertragsrecht.“

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz an Komplexität nicht mehr zu überbieten

Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz sei „an Komplexität nicht mehr zu überbieten“. In seiner praktischen Umsetzung werde es genau dazu führen, was man immer habe vermeiden wollen: „Online-Plattformen werden verpflichtet, Nutzerinhalte beim Upload automatisiert zu scannen. Die dafür angelegten Kriterien lassen hohe Fehlerquoten erwarten.“
Neue Strukturen zur Rechteklärung würden zudem Transaktionskosten derart in die Höhe treiben, dass in der Summe weniger Einnahmen bei den Kreativen ankämen. Kurz vor der Behandlung im Kabinett versuche die Bundesregierung einen Kompromiss zu bestehenden Kooperationen zwischen Rechteinhabern und Plattformen zu schließen. Dehmel betont: „Dieser Kompromiss ist aber aus unserer Sicht in der Praxis untauglich und wird den Entwurf nicht retten können.“

Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform: Gesetzesentwurf konterkariert bereits errungenen Kompromisse auf EU-Ebene

Im Ergebnis sei mit diesem Gesetzesentwurf ein „ausgewogener Interessenausgleich zwischen Nutzern, Plattformen und Rechteinhabern gescheitert.
Noch schlimmer laut Dehmel: Dieser Gesetzesentwurf konterkariere die bereits errungenen Kompromisse auf EU-Ebene. „Sollte das Bundeskabinett am Mittwoch einen Beschluss zu diesem Teilaspekt der Urheberrechtsreform fassen, blieben dem Bundestag nur noch wenige Wochen, um diesen Gesetzesentwurf in einen wahren Kompromiss umzukehren. Das ist nahezu ausgeschlossen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 17.09.2019
vzbv zur Urheberrechtsreform: Allgemeine Überwachungspflicht sollte verhindert werden

bitkom
Facts & Views zur EU-Urheberrechtsreform / FAQ: EU-Urheberrechtsreform

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Bitkom: Warnung vor überzogenen Eingriffen in Privatsphäre https://www.datensicherheit.de/bitkom-warnung-vor-ueberzogenen-eingriffen-in-privatsphaere https://www.datensicherheit.de/bitkom-warnung-vor-ueberzogenen-eingriffen-in-privatsphaere#respond Wed, 22 Jan 2020 16:48:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35511 Dr. Bernhard Rohleder bezieht Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der „Hasskriminalität“

[datensicherheit.de, 22.01.2020] Der Digitalverband Bitkom kritisiert im Kontext der Diskussion um die Bekämpfung von Rechtsextremismus und sogenannter Hasskriminalität im Internet nach eigenen Angaben den jüngsten Gesetzesentwurf der Bundesregierung als „unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern“. Laut dem im Dezember 2019 vorgelegten Entwurf sollen demnach Soziale Netzwerke dazu verpflichtet werden, IP-Adresse und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, „wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens besteht“.

Privatwirtschaftliche Unternehmen dürfen nicht Rolle von Strafverfolgungsbehörden und Richtern übernehmen!

„Es ist unbestritten, dass Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet entschieden bekämpft und konsequent strafrechtlich verfolgt werden müssen“, betont der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder.
Aber mit dem jetzt vorgelegten Gesetz mache es sich die Bundesregierung zu einfach. Privatwirtschaftliche Unternehmen dürften nicht in die Rolle von Strafverfolgungsbehörden und Richtern gedrängt werden.

Völlig unbescholtene Nutzer könnten ins Visier geraten

So würden Meldungen, die auf der rechtlichen Einschätzung von Mitarbeitern der Netzwerkbetreiber basierten, „unzweifelhaft dazu führen, dass auch IP-Adressen und Portnummern von völlig unbescholtenen Nutzern an das BKA weitergeleitet werden“.
Mit diesem Gesetz mache Deutschland einen „Schritt in Richtung Überwachungsstaat“. In Anbetracht drohender Bußgelder sei zu erwarten, dass Unternehmen im Zweifel Nutzerdaten ausleiteten. So entstünde eine riesige Verdachtsdatei bei Behörden, die die Grundrechte Einzelner verletze, warnt Dr. Rohleder.

Systembruch mit geltendem Recht und bestehender Praxis

Die Pflicht zur proaktiven Ausleitung von Nutzerdaten stelle zudem einen „Systembruch mit geltendem Recht und bestehender Praxis“ dar. Statt erweiterter Befugnisse bräuchte es eine deutlich bessere Ressourcenausstattung der zuständigen amtlichen Stellen. Die ohnehin schon überlasteten Staatsanwaltschaften würden mit einer schwer überschaubaren Menge an Inhalten und Nutzerdaten schlicht überfordert werden, womit die Gefahr der ausbleibenden Strafverfolgung weiterbestünde.
„Der Rechtsdurchsetzung im Internet wäre eher gedient, wenn Gerichten und Staatsanwaltschaften mehr Personal zur Verfügung stünde. Darüber hinaus gehört die Zusammenarbeit aller staatlich relevanten Stellen von Bund, Ländern und Kommunen verbessert.“

Risiko einer Online-Hausdurchsuchung ohne jede zusätzliche Sicherung

Durch die Schaffung neuer Auskunftsgrundlagen und -ermächtigungen berge der Gesetzesentwurf aus Bitkom-Sicht auch das Risiko einer Online-Hausdurchsuchung ohne jede zusätzliche Sicherung. So solle eine Vielzahl von Behörden schon bei Ordnungswidrigkeiten auf sensible persönliche Daten wie Passwörter zugreifen können.
Es sei unklar, inwieweit ein richterlicher Beschluss für die Herausgabe von Nutzerdaten erforderlich wäre. Die vorgesehene Verpflichtung für Telemediendiensteanbieter mit mehr als 100.000 Kunden, für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Übertragung der Daten eine elektronische „Behörden-Schnittstelle“ bereitzuhalten, würde eine enorm hohe Anzahl von Diensten umfassen und sei deshalb „weder notwendig oder verhältnismäßig noch praktikabel, insbesondere für viele kleinere Anbieter“.

Bitkom-Plädoyer für eine europäische Lösung

Dr. Rohleder: „Die Bundesregierung möchte Handlungsstärke zeigen. Doch statt bisherige Maßnahmen auf Wirksamkeit zu prüfen, regiert der politische Aktionismus, wenn es um Hassrede im Internet geht.“ Das zeige auch der vergangene Woche zusätzlich in Umlauf gebrachte Entwurf für Änderungen des NetzDG.
Um Rechtsextremismus und „Hasskriminalität“ im Internet wirksam zu bekämpfen, plädiert der Bitkom nach eigenen Angaben für eine europäische Lösung: „Hetze und Hass im Internet halten sich nicht an nationale Grenzen. Eine EU-weit einheitliche Regelung würde es Diensteanbietern und Strafverfolgungsbehörden einfacher machen, ihre begrenzten Mittel so wirksam wie möglich einzusetzen. Nationale Einzelgänge wie in Deutschland sind dafür kontraproduktiv“, sagt Dr. Rohleder. Es gelte, konstruktive, und praktikable Lösungswege im Kreise aller beteiligten Akteure zu finden.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Positionspapier / Bitkom Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

datensicherheit.de, 04.01.2020
Dr. Patrick Breyer kritisiert Internet-Surfspionage

datensicherheit.de, 31.03.2017
Bitkom: Warnung vor Schnellschuss bei Gesetz gegen Hasskriminalität

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Vorratsdatenspeicherung: DAV begrüßt abwartende Haltung der Bundesregierung https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-dav-bundesregierung https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-dav-bundesregierung#comments Mon, 20 Jan 2014 17:38:09 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22836 Urteil des Europäischen Gerichtshofes soll nicht vorgegriffen werden

[datensicherheit.de, 20.01.2014] Der DAV (Deutscher Anwaltverein)  begrüßt die Einigung zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 17. Januar 2014, vorerst keinen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, sondern zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuwarten.

„Der DAV fordert seit längerem, dass die Bundesregierung dem EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung nicht vorgreift. Es ist sehr erfreulich, dass sich die Bundesminister Heiko Maas und Thomas de Maizière auf dieses Vorgehen einigen konnten. Das ergibt sich schon aus der Notwendigkeit effizienten gesetzgeberischen Handelns“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. „Wichtig ist, dass am Ende eine Regelung herauskommt, die dem hohen Stellenwert der Bürger- und Freiheitsrechte gerecht wird und die Verhältnismäßigkeit wahrt“, so Ewer weiter.

Der DAV hat zuletzt am 6. Januar 2014 gefordert, dass die Bundesregierung das EuGH-Urteil abwartet. In der Vergangenheit habe der DAV das Thema Vorratsdatenspeicherung nach eigenen Angaben stets kritisch begleitet.

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BvD: Datenschutzfragen nur sachgerecht und nicht populistisch zu lösen https://www.datensicherheit.de/bvd-datenschutzfragen-nur-sachgerecht-und-nicht-populistisch-zu-loesen https://www.datensicherheit.de/bvd-datenschutzfragen-nur-sachgerecht-und-nicht-populistisch-zu-loesen#respond Wed, 09 Sep 2009 19:13:08 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=6733 Kritik am Gesetzesentwurf für Arbeitnehmerdatenschutz zum Ende der Legislaturperiode

[datensicherheit.de, 09.09.2009] Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt zwar die späte Einsicht des Bundesarbeitsministeriums, Datenschutzfragen im Beschäftigungsverhältnis in einem neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz klären zu wollen. Leider gingen aber nach Meinung der Experten viele Ansätze in die falsche Richtung, so der BvD. Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung lasse an der Ernsthaftigkeit zweifeln:
Der BvD verfolgt die Entwicklung des Beschäftigtendatenschutzes besonders sorgfältig, da sein Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ bereits im März 2008 einen viel beachteten Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis (GSPA)“ vorgelegt hat. Das Interesse in der Öffentlichkeit und den Medien im Sog diverser Skandale – wie etwa bei Lidl – habe das Thema wiederholt auf die Tagesordnung des Gesetzgebers gesetzt, aber letztendlich nicht zu zählbaren Ergebnissen geführt.
Im nun überraschend vorgelegten Entwurf fänden sich begrüßenswerte Konkretisierungen zur Videoüberwachung oder zur Verwendung von Gesundheitsdaten über Beschäftigte. Doch der Gesetzentwurf verfolge auch bedenkliche Tendenzen, die der BvD kritisch sieht – so lehnt er die im Gesetzentwurf neu geschaffene Funktion des „Beschäftigtendatenschutzbeauftragten“ ab. Die genannten Aufgaben würden bisher durch betriebliche Datenschutzbeauftragte abgedeckt. Deren Probleme würden nicht durch die Installierung eines weiteren Beauftragten gelöst; stattdessen sei ein Durcheinander der Beauftragtenfunktionen zu befürchten.

Weitere Informationen zum Thema:

BvD, 09.09.2009
Verpasste Chance: Last-Minute-Angebot zum Arbeitnehmerdatenschutz

datensicherheit.de, 04.09.2009
Arbeitnehmer-Datenschutz: Bundesarbeitsminister präsentiert Gesetzentwurf

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