Markt – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 04 Sep 2025 18:04:47 +0000 de hourly 1 PayPal-Missbrauch für Betrugsmaschen auf Web-Verkaufsplattformen https://www.datensicherheit.de/paypal-missbrauch-betrugsmaschen-web-verkaufsplattformen https://www.datensicherheit.de/paypal-missbrauch-betrugsmaschen-web-verkaufsplattformen#respond Thu, 04 Sep 2025 23:03:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49985 Betrüger schicken z.B. – als privater Käufer getarnt – per Chat einen Screenshot mit einem QR-Code, um angeblich den Zahlungseingang über „PayPal“ zu bestätigen

[datensicherheit.de, 05.09.2025] Die Verbraucherzentrale NRW warnt in ihrer aktuellen Stellungnahme vor Betrug auf Web-Verkaufsplattformen und führt als Beispiel einen Fall an: „Eine Kamera für 60 Euro hatte der Verkäufer auf dem Portal ,Kleinanzeigen’ angeboten. Er hatte den Käuferschutz aktiviert und nur über die Plattform kommuniziert – also eigentlich alles richtig gemacht. Doch der potenzielle Käufer schickte, als man handelseinig war, per Chat einen Screenshot mit einem QR-Code, angeblich um den Zahlungseingang über ,PayPal’ zu bestätigen.“ Der Verkäufer habe diesen QRC gescannt und sei zur Anmeldung in seinem „PayPal“-Konto aufgefordert worden. „Kurz darauf waren
2.970 Euro weg, abgebucht über die ,PayPal’-Option ,Freunde & Familie’!“ In einem ähnlichen Fall habe eine Krankenschwester 7.000 Euro verloren – der zugeschickte QRC sei vorgeblich für „sicheres Bezahlen“ gewesen. Ralf Scherfling, Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW, kommentiert: „Das sind zwei von zahlreichen Fällen, die Menschen uns melden.“ Er erklärt, welche rechtlichen Schritte ggf. zu unternehmen sind und wie sich das Betrugsrisiko minimieren lässt.

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Foto: © VZ NRW / adpic

Die Verbraucherzentrale NRW erläutert, wie sich dem Betrugsrisiko auf Web-Verkaufsplattformen begegnen lässt

Sicherheit geht vor: Verkauf ggf. abbrechen

Wer auf Websites für Privatverkäufe wie „kleinanzeigen.de“, „vinted.de“ oder „markt.de“ etwas verkauft oder kauft, sollte sich an die Empfehlung halten, dann alles komplett auf der jeweiligen Plattform abzuwickeln und sich an die dort üblichen Abläufe zu halten.

  • „Wer sich auf private Mails oder alternative Zahlungsoptionen einlässt, trägt ein hohes Risiko! Deshalb sollte man auch keine QR-Codes oder Links öffnen, etwa um angeblich eingegangene Zahlungen zu akzeptieren. Denn QR-Codes sind genauso wie Links in Mails eine potentielle Gefahrenquelle und können auf betrügerische Seiten führen.“

Scherfling stelt klar: „Wer unerwartet dazu aufgefordert wird, einen QR-Code zu scannen, sollte das Geschäft abbrechen. Gleiches gilt, wenn man nach den ,PayPal’- oder Kreditkartendaten gefragt wird.“ Diese seien für den Empfang von Zahlungen bei der Abwicklung über die Verkaufsplattform nicht notwendig. Generell sollte das Geld für eine Ware ohne eine zusätzliche Bestätigung überwiesen werden.

Zahlreiche betrügerische Tricks

Bei privaten Onlinekäufen gebe es viele verschiedene potenzielle Betrugsfallen. „Aktuell sind zwei besonders verbreitet: Zum einen besteht ein Sicherheitsrisiko beim Verzicht auf den Käuferschutz und privater Zahlungsabwicklung, obwohl man auf der echten Verkaufs-Seite bleibt. Das andere Risiko entsteht, wenn man etwa durch einen QR-Code auf einer gefälschten Seite landet, so wie im oben genannten Beispiel.“

  • Betrüger schickten Bildschirmfotos mit QRC’ oder Zahlungsbestätigungen bzw. leiteten ihre potenziellen Opfer direkt auf andere Plattformen wie „PayPal“ oder in einen privaten E-Mail- bzw. Chat-Austausch, um dort Zugangsdaten abzugreifen. Weil die hinterlegte Option „Sicher bezahlen“ einen Aufpreis beinhalte, wählten viele Interessenten Zahlungswege ohne Aufpreis. „Das geht aber zu Lasten der Sicherheit. Auf solche Aufforderungen sollte man nicht eingehen. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass das eigene Smartphone einen QR-Code erst anzeigt, anstatt die Aktion sofort auszuführen, so dass man ihn überprüfen kann.“

Zudem sei ein genauer Blick auf die dann angezeigte Internetadresse (URL) ratsam. Eine nachgebaute Website als Betrug zu erkennen, sei für technische Laien nicht einfach, „da der präsentierte Link und die Seite selbst dem Original sehr gut nachempfunden sind, etwa in der typischen Farbe und mit dem Logo versehen“. Doch mit einem wachsamen Auge auf die Schreibweise des Links könne man sich davor schützen, Opfer von Cyberkriminellen zu werden.

Im Betrugsfall u.a. Zugangsdaten wie Passwort und Sicherheitsfrage sofort ändern

Betroffene sollten auf jeden Fall Anzeige erstatten und das Betrugsprofil bei dem Verkaufsportal melden. „Wenn bereits Geld unrechtmäßig abgebucht wurde, sollte man das Bankkonto sperren, um weitere Schäden zu verhindern!“

  • Ganz wichtig sei es, die Zugangsdaten wie Passwort und Sicherheitsfragen für die Plattform sofort zu ändern.

Zudem sollte man die Bank fragen, „ob und wenn ja unter welchen Umständen eine unrechtmäßig gesendete Zahlung rückgängig gemacht werden kann“. Screenshots der betrügerischen Transaktionen könnten hierzu hilfreich sein.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Unsere Beratung im Überblick

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 04.09.2025
Betrug auf Kleinanzeigenportalen: Diese Maschen sollten Sie kennen / Ob bei Kleinanzeigen, Vinted oder Markt.de: Betrüger:innen nutzen zahlreiche Maschen, um an Geld oder Daten zu kommen. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Abzockfallen, wie Sie diese erkennen, worauf Sie achten sollten und was im Betrugsfall zu tun ist.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Internetkriminalität: Hilfe für den Ernstfall / Ob durch Fakeshops, dubiose Online-Plattformen oder Erpressermails – Betrugsversuche im Netz werden immer raffinierter und können jeden treffen. Hier bekommen Sie schnelle Hilfe im Ernstfall. Mit unseren interaktiven Anwendungen können Sie eine individuelle Checkliste mit konkreten Handlungsempfehlungen erstellen.

datensicherheit.de, 11.07.2025
Online-Betrug in Deutschland: 10,6 Milliarden Euro Verlust in zwölf Monaten / Fast die Hälfte der Befragten gibt an, im letzten Jahr Opfer eines Betrugs geworden zu sein

datensicherheit.de, 17.12.2024
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommentiert Betrug mit PayPal-Gastzahlung / „PayPal“ beruft sich auf Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention bei der Abwicklung von Zahlungen

datensicherheit.de, 26.03.2024
Quishing: QR-Code-Phishing-Angriffe noch immer eine unterschätzte Gefahr / Schutz gegen QR-Code-Phishing durch phishing-resistente MFA für die Konten

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Online-Marktplätze: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert mehr Sorgfaltspflichten https://www.datensicherheit.de/online-marktplaetze-verbraucherzentrale-bundesverband-vzbv-forderung-verstaerkung-sorgfaltspflichten https://www.datensicherheit.de/online-marktplaetze-verbraucherzentrale-bundesverband-vzbv-forderung-verstaerkung-sorgfaltspflichten#comments Tue, 11 Feb 2025 23:17:55 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46172 vzbv-Gutachten zeigt Handlungsspielraum für Sorgfaltspflichten außerhalb vom „Digital Services Act“

[datensicherheit.de, 12.02.2025] Verbraucher kauften gerne und viel über Online-Marktplätze der Anbieter Amazon, Temu u.a. – dabei kämen seit Jahren zu viele Produkte in die EU, „die nicht den hiesigen Regeln entsprechen und sogar gefährlich sind“. In einer am 5. Februar 2025 veröffentlichten Mitteilung zeigt die Europäische Kommission demnach auf, wie sie diesem Problem begegnen möchte. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) würden die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Verbraucher beim Online-Shopping umfassend zu schützen.

Laut vzbv hat die Europäische Kommission mit der Mitteilung vom 5. Februar 2025 eine große Chance vertan

Stefanie Grunert, Referentin im Team „Recht und Handel“ des vzbv, kommentiert in ihrer aktuellen Stellungnahme: „Die Europäische Kommission hat mit der Mitteilung eine große Chance vertan. Richtig ist, bestehende Strukturen zu stärken und geltende Regeln konsequent durchzusetzen. Wo Lücken deutlich sind, muss aber auch gehandelt werden!“

Bisher würden Anbieter nicht daran gehindert, unsichere Produkte über Online-Marktplätze zu verkaufen. „Das muss sich ändern!“, fordert Grunert. Unsichere Produkte sollten Verbrauchern auf den Plattformen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. „Dafür brauchen wir strengere Sorgfaltspflichten.“

Betreiber von Online-Marktplätzen sollten aus vzbv-Sicht stärker als bisher prüfen, ob Angebote auf ihren Plattformen EU-Anforderungen genügen

Die Betreiber von Online-Marktplätzen sollten aus vzbv-Sicht stärker als bisher prüfen müssen, dass die Angebote auf ihren Plattformen den EU-Anforderungen entsprechen. „Wird das nicht umgesetzt, sollten sie die Verantwortung übernehmen und bei Schäden haften.“ Zudem sollte die Europäische Kommission regeln, „dass Marktplatzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen auch haften, wenn Händler auf ihrer Plattform Verbraucherrechte missachten.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv zeige auf, dass erweiterte Sorgfaltspflichten rechtlich möglich seien, ohne den „Digital Services Act“ (DSA) anzupassen: Die Europäische Kommission sollte dafür den geplanten „Digital Fairness Act“ (DFA) nutzen. „Am 28. Januar hatte auch die Bundesregierung einen Aktionsplan eCommerce verabschiedet“, informiert der vzbv abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale, Alle Forderungen des vzbv zur Bundestagswahl 2025
Produktsicherheit auf Online-Marktplätzen gewährleisten

verbraucherzentrale Bundesverband, 05.02.2025
Prof. Dr. Christoph Busch, Maître en Droit: SORGFALTSPFLICHTEN FÜR BETREIBER VON ONLINE-MARKTPLÄTZEN

verbraucherzentrale Bundesverband, 29.01.2025
Verbraucher:innen haben ein Recht auf sicheres Online-Shopping / Statement von vzbv-Referentin Stefanie Grunert zum Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung

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Wachstum des Marktes für APT-Schutz auf 10,6 Milliarden US-Dollar bis 2024 https://www.datensicherheit.de/advanced-persistent-threads-apt-wachstum-verdopplung-2024 https://www.datensicherheit.de/advanced-persistent-threads-apt-wachstum-verdopplung-2024#respond Tue, 12 May 2020 19:23:43 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=36274 Hintergrund ist die ständig wachsende Zahl von Internetnutzern und IoT-Geräten

[datensicherheit.de, 12.05.2020] Laut der Untersuchung des Unternehmens Atlas VPN wird sich der Markt für APT-Schutz Hintergrun(Advanced Persistent Threat) bis zum Jahr 2024 auf 10,6 Milliarden US-Dollar mehr als verdoppeln. Dies ist vor allem auf die ständig wachsende Zahl von Internetnutzern und Geräten des Internets der Dinge (IoT) zurückzuführen, die Hackern eine stark wachsende Zahl potenzieller Opfer bietet.

Historische Daten zeigen, dass Unternehmen durch einen einzigen erfolgreichen APT-Angriff im Durchschnitt Verluste von 288.000 Dollar erleiden. Da Hacker zudem versuchen geistiges Eigentum zu stehlen, kann ein APT-Angriff ein Unternehmen vollständig in die Pleite treiben.

Die wesentlichen Erkenntnisse des Berichts:

  • Der Markt für den APT-Schutz wird schätzungsweise von 4,39 Milliarden Dollar im Jahr 2019 auf 10,6 Milliarden Dollar im Jahr 2024 wachsen.
  • Der Markt für APT-Schutzvorrichtungen wächst seit 2015 kontinuierlich, allein von 2015 bis 2019 war ein Marktwachstum von jährlich um etwa 23% zu verzeichnen.
  • Im Durchschnitt verlieren Unternehmen durch einen einzigen erfolgreichen APT-Angriff 288.000 US-Dollar an Schadenersatz.
  • Bis 2025 wird es weltweit schätzungsweise 38,6 Milliarden angeschlossene Internet-Geräte geben, und bis 2030 wird diese Zahl voraussichtlich 50 Milliarden erreichen.
  • Die Zahl der Internetnutzer in Asien stieg vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2020 um 1.913%, in Nordamerika im gleichen Zeitraum um 222%.

Rachel Welsh, COO von Atlas VPN, erklärt, warum dieser Markt in den letzten fünf Jahren ein stetiges Wachstum verzeichnet:

„Ein APT kann als eines der bedrohlichsten Sicherheitsprobleme angesehen werden, da die Zahl der IoT-Geräte und Internetnutzer weiter zunimmt. Advanced Persistent Threads sind eine der raffiniertesten  Varianten von Cyber-Angriffen. Ohne umfassende Cyber-Sicherheitsmaßnahmen können Hacker monatelang unentdeckt im Computernetzwerk eines Unternehmens bleiben.“

Weitere Informationen zum Thema:

Atlas VPN
Advanced Persistent Threat protection market to grow 2x by 2024 to $10.6 billion

datensicherheit.de, 17.09.2019
Advanced Malware: Fünf Best Practices zum Schutz

datensicherheit.de, 30.09.2012
Advanced Persistent Threats begründeten 2012 eine neue Ära im Cyber-Krieg

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Schöne neue Welt ohne Bargeld: Der Preis wäre zu hoch https://www.datensicherheit.de/schoene-neue-welt-ohne-bargeld-der-preis-waere-zu-hoch https://www.datensicherheit.de/schoene-neue-welt-ohne-bargeld-der-preis-waere-zu-hoch#respond Fri, 15 Apr 2016 16:59:14 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25376 Verfügbarkeit von Bargeld langfristig für Verbraucher und den Markt unverzichtbar

[datensicherheit.de, 15.04.2016] In einer aktuellen Stellungnahme weist der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Gedankenspiele um eine Abschaffung des Bargelds zurück.

Zahlungen müssen unabhängig von Dienstleistungen Dritter möglich sein

Zuletzt hatte vor einer Woche der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, geäußert, dass das Ende von Bargeld unvermeidlich sei.
Bargeld habe große Vorteile, auf die viele Verbraucher nicht verzichten wollten, sagt hingegen vzbv-Vorstand Klaus Müller. Es gewährleiste Freiheit und Anonymität beim Einkauf – nur Bargeld stelle auch sicher, dass man unabhängig von Dienstleistungen Dritter jederzeit zahlen könne.

Aktuelles vzbv-Positionspapier zum Thema Bargeld

Der vzbv hebt in seinem aktuellen Positionspapier die Bedeutung von Bargeld hervor. So sei schon allein eine Begrenzung von Barzahlungen ein Problem. Zwar gäbe es mittlerweile viele Möglichkeiten zum unbaren Bezahlen im Handel, Verbraucher müssten jedoch auch die Möglichkeit behalten, Güter, wie ein Auto, eine Sportausrüstung oder andere Gegenstände, frei verkaufen zu können.
Nur Bargeld erlaube bisher die Gewissheit, den vereinbarten Gegenwert einer veräußerten Sache zuverlässig Zug-um-Zug zu empfangen. Einige Mitgliedsstaaten mit Bargeldbegrenzungen hätten aus guten Gründen private Zahlungen explizit ausgenommen – dieser Punkt werde in der deutschen Debatte bisher nicht berücksichtigt“, erläutert Müller.

Geeignete Rundungsregeln für Kleingeld gefordert

Auch auf die Diskussion um Kleinmünzen und eine mögliche Abschaffung des 500-Euro-Scheins geht das Positionspapier ein.
Kleine Cent-Münzen seien vielen Verbrauchern lästig. Es käme aber darauf an, durch geeignete Rundungsregeln sicherzustellen, dass deren Abschaffung keine Preissprünge auslösten. Wenn sich an Tankstellen die Preise nur noch in 5-Cent-Sprüngen ändern würden, werde schnell jedem klar, wie teuer eine solche Entscheidung die Verbraucher käme. Es brauche hierfür klare Regelungen, fordert Müller.

500-Euro-Schein muss dauerhaft einlösbar sein

Den 500-Euro-Schein nicht mehr zu drucken, sei für Verbraucher kein erhebliches Problem. Anders läge die Sache, wenn man diese Scheine nicht mehr dauerhaft einlösen könne. Zwänge man Verbraucher, die ihr Geld nicht einer Bank anvertraut haben, diese Scheine einzutauschen, werde das möglicherweise Kriminelle auf den Plan rufen, etwa durch zunehmende Einbrüche. Vermögen dürften auch nicht „kalt enteignet“ werden.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 13.04.2016
HINTERGRUNDDOSSIER: BARGELD / Argumente und Fakten

verbraucherzentrale Bundesverband, 15.04.2016
DER PREIS FÜR EINE WELT OHNE BARGELD IST ZU HOCH / Positionspapier zur Bargeld-Debatte

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