Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Dezember 17, 2024 18:04 - noch keine Kommentare
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommentiert Betrug mit PayPal-Gastzahlung
„PayPal“ beruft sich auf Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention bei der Abwicklung von Zahlungen
[datensicherheit.de, 17.12.2024] Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vz NRW) geht in einer aktuellen Stellungnahme auf Vorfälle bei „PayPal“ zum Schaden von Verbrauchern ein, bei denen Cyber-Kriminelle demnach mit fremden Kontodaten im Internet einkaufen und gibt Tipps, wie sich Verbraucher schützen können.
Betrüger missbrauchte alte IBAN beim Online-Shopping über Funktion „Zahlen ohne PayPal-Konto“
Ein Verbraucher aus dem nördlichen Nordrhein-Westfalen sei fassungslos: „Der Zahlungsdienstleister „PayPal“ möchte 56,75 Euro von ihm haben – für einen Einkauf, von dem er nichts weiß.“ Er habe sodann bei „PayPal“ nachgefragt und erfahren, dass das Geld von seinem Bankkonto nicht habe abgebucht werden können. „Das Konto existiert ja auch seit 2018 nicht mehr“, so seine Erklärung gegenüber der vz NRW. Er habe zwar ein „PayPal“-Account, aber seine alte IBAN daraus längst gelöscht.
Dieser Verbraucher habe dann herausgefunden, dass irgendjemand offensichtlich diese alte IBAN beim Online-Shopping über die Funktion „Zahlen ohne PayPal-Konto“ eingegeben habe. Wie die unbekannte Person an diese Daten gekommen sei, wisse er nicht. Bei dieser Methode, auch „Gast-Konto“ oder „Gastzahlung“ genannt, erlaube „PayPal“ das Bezahlen per Lastschrift, ohne dass ein „PayPal“-Konto angelegt werde. „,PayPal’ hat dabei die Rolle eines Zahlungsabwicklers, der dafür zuständig ist, dass die per Lastschrift oder Kreditkarte geleistete Zahlung des Käufers dem ,PayPal’-Konto des Händlers gutgeschrieben wird“, so eine „Paypal“-Sprecherin auf Anfrage der vz NRW.
Auf die Frage „Wird dabei geprüft, ob die angegebene IBAN auch der Person gehört, die gerade die Bestellung tätigt?“ habe „PayPal“ nur allgemein geantwortet: „,PayPal’ führt im Rahmen der Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention Sicherheitsprüfungen bei der Abwicklung von Zahlungen durch.“
vz NRW gibt generelle Tipps für Verbraucher – „PayPal“ nur ein Beispiel
Wie sich Verbraucher laut vz NRW schützen könnten und was Betroffene tun sollten:
Forderung des Unternehmens widersprechen!
Wer eine unberechtigte Forderung von einem Zahlungsdienstleister oder Online-Shop erhält, sollte nicht einfach zahlen, aber auch nicht untätig bleiben. Betroffene sollten gegenüber dem Unternehmen schriftlich widersprechen, zum Beispiel mithilfe des Musterbriefs der Verbraucherzentrale NRW. Wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Ernst zu nehmen sei vor allem der „echte“, das heißt gerichtliche Mahnbescheid. Dies sei ein amtliches Formular und komme ausschließlich per Postzustellung von einem Gericht. Zu jedem echten gerichtlichen Mahnbescheid werde auch ein Widerspruchsformular mitgeschickt. „Mit diesem Formular können Betroffene innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist der Geldforderung widersprechen. Ein echter Mahnbescheid kommt aber nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale NRW nur sehr selten.“ Sollte dies doch geschehen, könnten Betroffene sich an eine örtliche Verbraucherzentrale wenden.
Rückbuchung bei der Bank beantragen!
Jede Abbuchung auf ihrem Konto könnten Verbraucher acht Wochen lang rückgängig machen. „Handelt es sich um eine unberechtigte Abbuchung ohne Einzugsermächtigung, gilt sogar eine Frist von 13 Monaten.“ Die Rückbuchung könne häufig im Online-Banking oder direkt in der Filiale oder per Telefon beantragt werden.
Anzeige erstatten!
Betroffene sollten den Betrug und den Missbrauch ihrer Daten bei der Polizei zur Anzeige bringen. „Falls sie Inkassoforderungen erhalten, können sie diese mit Vorlage der Anzeige bestreiten.“
Vorsichtig mit Kontodaten umgehen!
Grundsätzlich sollten Verbraucher sensible Daten wie die IBAN so selten wie möglich angeben und schon gar nicht irgendwo öffentlich lesbar hinterlassen. „Wenn Daten durch Hacker-Angriffe oder Datenlecks gestohlen werden oder durch erfolgreiches Phishing in fremde Hände gelangen, bleiben nur die oben genannten Empfehlungen.“
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 16.12.2024
Wie Kriminelle das „Bezahlen ohne PayPal-Konto“ missbrauchen / Mit dem Begriff „Gastkonto-Masche“ wird im Internet über einen Betrug via PayPal diskutiert, bei dem Kriminelle fremde IBAN für Einkäufe missbrauchen. Schutz für Betroffene gibt es kaum.
verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024
Abzocke online: Rechnung bekommen, aber nichts bestellt – was tun? / Wer eine unberechtigte Forderung eines Onlineshops erhält, sollte nicht einfach zahlen – aber auch nicht untätig bleiben.
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