Melderecht – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 09 Jun 2019 14:10:39 +0000 de hourly 1 Neues ULD-Faltblatt: Datenschutz im Melderecht https://www.datensicherheit.de/neues-uld-faltblatt-datenschutz-im-melderecht https://www.datensicherheit.de/neues-uld-faltblatt-datenschutz-im-melderecht#respond Mon, 27 Mar 2017 19:36:47 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26481 Informationen zu den Fragen „Welche Daten von Ihnen stehen im Melderegister? Und welchen Datenübermittlungen können Sie widersprechen?“

[datensicherheit.de, 27.03.2017] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) möchte mit einem neuen Faltblatt Informationen zu den Fragen „Welche Daten von Ihnen stehen im Melderegister? Und welchen Datenübermittlungen können Sie widersprechen?“ geben.

Weitergabe von Meldedaten

Das Melderegister betrifft alle Bürger, es wird bei den Meldebehörden in den Städten, Ämtern und Gemeinden geführt. Man sollte wissen, dass die Meldebehörden nach den melderechtlichen Vorschriften bestimmte Datensätze zu Bürgern an Adressbuchverlage, die Presse, den Rundfunk, Wählergruppen, die Wehrverwaltung und an andere Empfänger übermitteln dürfen.
Zu den Datensätzen zählen laut ULD insbesondere der Familienname, der Vorname und die Anschrift. Die Weitergabe der Datensätze erfolge für gesetzlich geregelte Zwecke. So dürfe beispielsweise der Rundfunk eine Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erhalten. Diejenigen, die dies nicht wollen, könnten solchen Datenübermittlungen widersprechen.
Die Meldebehörden sollen über die Widerspruchsrechte, z.B. bei der Anmeldung nach einem Adresswechsel informieren. Viele Meldebehörden in Schleswig-Holstein legen demnach auch das Info-Faltblatt des ULD aus, das nach der Neufassung melderechtlicher Vorschriften aktualisiert worden sei und nun in einer neuen Auflage vorliege.

Umfassender Überblick über Widerspruchsmöglichkeiten

Unabhängig von der Aufklärungsarbeit der Meldebehörden erhalte das ULD fortlaufend Anfragen zur Zulässigkeit von Datenübermittlungen aus den Melderegistern an bestimmte Empfänger. Dabei würden auch die bestehenden Ausnahmen erörtert, in denen ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe möglich sei.
Die Hinweise in der neuen Auflage des Faltblatts zum Datenschutz im Melderecht sollen einen „umfassenden Überblick über die vorhandenen Widerspruchsmöglichkeiten“ geben. Wer möchte, könne für den Widerspruch gegenüber seiner Meldebehörde die Karte auf der letzten Seite des Faltblatts mit vorformulierten Widerspruchsoptionen nutzen.
„Für die moderne und serviceorientierte Verwaltung ist Kundenfreundlichkeit ein wichtiger Grundsatz. Unser Info-Faltblatt soll ein Beitrag dazu sein: Bürgerinnen und Bürgern bekommen Informationen dazu, wie sie ihre Rechte nach dem Bundes- und Landesmeldegesetz in der Praxis wahrnehmen können“, erläutert Marit Hansen, Leiterin des ULD.

Weitere Informationen zum Thema:

ULD
„Datenschutz im Melderecht“

datensicherheit.de, 09.03.2017
Neues Bundesdatenschutzgesetz: Entwurf mit drohenden Verschlechterungen

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Bundesrat: Melderecht ins Vermittlungsverfahren verwiesen https://www.datensicherheit.de/bundesrat-melderecht-ins-vermittlungsverfahren-verwiesen https://www.datensicherheit.de/bundesrat-melderecht-ins-vermittlungsverfahren-verwiesen#respond Fri, 21 Sep 2012 21:29:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20767 Datenschutzrechtliche Verbesserungen sollen erreicht werden

[datensicherheit.de, 21.09.2012] Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens einstimmig in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Es trage dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger nicht hinreichend Rechnung. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, datenschutzrechtliche Verbesserungen zu erreichen.
Das neue Melderecht war bereits in der parlamentarischen Sommerpause heftig in die Kritik geraten, weil es den Einwohnermeldeämtern künftig erlauben würde, persönliche Daten wie Namen und Adressen an Privatunternehmen zu verkaufen, wenn die Bürger nicht ausdrücklich widersprechen. Vor der Sitzung entscheidenden Sitzung des Bundesrates am 21.09.2012 wurden vom Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ 196.278 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck übergeben. Diese Regelung möchte der Bundesrat im Vermittlungsausschuss durch eine Einwilligungslösung ersetzen lassen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 21.09.2012
196.278 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz an Ministerpräsident Beck übergeben / Unterzeichner fordern die Weitergabe von Meldedaten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Bürger bei den Meldebehörden zu erlauben

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Reform des Melderechts: Entgegenkommen gegenüber Adress- und Inkassowirtschaft führt zu erhöhtem Prüfaufwand https://www.datensicherheit.de/reform-melderechts-entgegenkommen-gegenueber-adress-inkassowirtschaft-fuehrt-erhoehtem-pruefaufwand https://www.datensicherheit.de/reform-melderechts-entgegenkommen-gegenueber-adress-inkassowirtschaft-fuehrt-erhoehtem-pruefaufwand#respond Fri, 14 Sep 2012 18:20:13 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20728 Durchführung von Stichproben bei behaupteten Einwilligungen und Kontrollieren von mehr Einzelanfragen sowie Beschwerden ein zu hoher Preis

[datensicherheit.de, 14.09.2012] Nur wenig Begeisterung hätten die Vorschläge des Innen- und des Rechtsausschusses des Bundesrates zum „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ausgelöst. Vorausgegangen waren ein Entwurf der Bundesregierung vom November 2011 und eine Änderung durch den Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen Ende Juni 2012. Hintergrund der Änderung ist Lobbyarbeit der Werbe- und Inkassowirtschaft, die Adressdaten der hoheitlichen Melderegister bei Vorliegen von früheren Adressen erhalten möchte, ohne dass die Betroffenen dem wirksam widersprechen können, geschweige denn gefragt werden.
Dieser in einer „Nacht- und Nebelaktion“ unter fragwürdigen Umständen zustandegekommene Beschluss sei auf große öffentliche Empörung gestoßen, so der ULD. Daraufhin hätten Vertreter der Regierungsparteien ihre Bereitschaft signalisiert, die bisher von der Bundestagsmehrheit beschlossene Regelung in der Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012 zu stoppen und den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die privatwirtschaftliche Nutzung von Meldedaten datenschutzkonform zu regeln. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder habe hierzu mit Entschließung vom 22. August 2012 konstruktive Vorschläge gemacht, die beispielsweise den Verzicht auf die Mitwirkung des Wohnungsgebers vorsähen. Statt nun demgemäß eine umfassende datenschutzrechtliche Überarbeitung des Meldegesetzentwurfes vorzunehmen, beschränkten sich die Bundesratsvorschläge auf den konkreten öffentlichen Aufreger – sie versuchten weiterhin, den Datenbedürfnissen von Werbung und Adresshändlern entgegenzukommen, kritisiert der ULD.
Das Entgegenkommen gegenüber der Adress- und Inkassowirtschaft hätte zur Folge, dass auf die Melde- und die Datenschutzbehörden ein erhöhter Prüfaufwand zukomme, warnt Thilo Weichert, Leiter des ULD. Die Durchführung von Stichproben bei behaupteten Einwilligungen und das Kontrollieren von absehbar mehr Einzelanfragen und Beschwerden seien ein hoher Preis dafür, dass der Privatwirtschaft insbesondere für Werbezwecke hoheitliche Meldedaten bereitgestellt würden.
Die von den Ausschüssen dem Bundesrats-Plenum vorgeschlagenen drei Alternativen berücksichtigten in unterschiedlichem Maße das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Nach Ansicht des ULD müssten zumindest folgende Aspekte bei der Behandlung im Bundesrat am 21. September 2012 berücksichtigt werden:

  • Sicherstellung, dass die Einwilligungen zu Datenübermittlungen für Werbe- und Adresshandelszwecke tatsächlich freiwillig erteilt werden,
  • Nachweispflicht auf Verlangen der Meldebehörden über das Vorliegen einer Einwilligung,
  • Sicherstellung der Zweckbindung beim Auskunftsempfänger,
  • Protokollierung der Zwecke bei den Meldebehörden,
  • Verbot des bisher von einigen Firmen praktizierten Adresspoolings, bei dem für Dritte abgefragte Adressdaten für eigene Auskunfteizwecke zweckentfremdet werden,
  • Bußgeldregelungen bei Verletzung der Zweckbindung.

Weitere Informationen zum Thema:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, 14.09.2012
Ausarbeitung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 14.09.2012 anlässlich der öffentlichen Diskussion über die Reform des Melderechts / Das Melderecht und der Adresshandel

Bundesrat
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens / Datum der Herausgabe: 10.09.12
http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2012/0401-500/489-1-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/489-1-12.pdf

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, 22.08.2012
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder einigte sich mit Datum vom 22.08.2012 auf die folgende Entschließung: Melderecht datenschutzkonform gestalten!
https://www.datenschutzzentrum.de/melderecht/entschliessung-der-konferenz.htm

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ULD: Bundesregierung will Datenschutz beim Melderecht aushebeln https://www.datensicherheit.de/uld-bundesregierung-will-datenschutz-beim-melderecht-aushebeln https://www.datensicherheit.de/uld-bundesregierung-will-datenschutz-beim-melderecht-aushebeln#comments Wed, 04 Jul 2012 14:59:15 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20342 „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ stellt bisheriges Melderecht auf den Kopf

[datensicherheit.de, 04.07.2012] Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat der Deutsche Bundestag am 29.06.2012 ein „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ beschlossen, welches das bisherige Melderecht nach Ansicht von Thilo Weichert auf den Kopf stellen würde:
Bisher dienen Melderegister vorrangig als Adress- und Datenbeschaffer für die öffentliche Verwaltung, und im Rahmen einer Abwägung auch für private Interessenten, etwa für Gläubiger, die auf der Suche nach Schuldnern sind, die sich einem Forderungseinzug entziehen wollen, oder für Adressbuchverleger, vorausgesetzt der Bürger hat der Eintragung nicht widersprochen. Mit der in zweiter Lesung beschlossenen Gesetzesänderung würden Firmen nun für „Zwecke der Werbung oder des Adresshandels“ Melderegisterauskünfte erhalten, selbst wenn die betroffene Person Widerspruch eingelegt hat, „wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“.
Diese auf den ersten Blick unscheinbare Änderung hätte gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden. Vor allem Auskunfteien und Adresshändler wären Profiteuere dieser Regelung. Diese können sich bisher und nach dem ursprünglichen Entwurf keine Adressen aus dem Melderegister ohne Einwilligung der Betroffenen beschaffen. Dieses Verbot umgehen viele Adresshändler heute, indem sie für Gläubiger auftragshalber Meldeauskünfte vermitteln und diese danach für eigene Zwecke weiternutzen. Diese Praxis soll nun anscheinend legalisiert und massiv ausgeweitet werden:

Mit der Änderung würde eine nicht aktuelle Adresse genügen, und schon könnten die Firmen sich die behördlich beschafften, geprüften aktuellen Adressen besorgen. Riesige inaktuelle private Datenbestände gibt es zuhauf. Adresshändler könnten sich einfach wertvolle Behördendaten beschaffen und diese danach teuer weiterveräußern. Zugleich würden dadurch den Kommunen wichtige Einnahmequellen, die Gebühren für Melderegisterauskünfte, genommen, weil Interessenten, z. B. Gläubiger, sich bei den Adressenhändlern bedienten und nicht mehr zu den Meldebehörden gehen müssten.

Dazu der Kommentar des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD):
„Ich bin schockiert über Form und Inhalt der Gesetzgebung. An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier wirtschaftliche Lobbyinteressen bedient. Nach der Beschlussfassung zu einer Stiftung Datenschutz, die in der vorgesehenen Form nur einer Wirtschaft dient, die Datenschutz als Billigware haben möchte, ist dies innerhalb kürzester Zeit ein zweiter Sündenfall und ein weiterer Schlag ins Gesicht all derer, die dem Versprechen der Koalitionsvereinbarung vertraut haben, den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Wir können nur hoffen, dass der Bundesrat diesen gefährlichen Unsinn stoppt.“

Die vom Bundestag beschlossene Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ist zu finden unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710158.pdf

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