Personenkennzeichen – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 01 Mar 2021 20:41:12 +0000 de hourly 1 LfDI RLP warnt: Registermodernisierungsgesetz gefährdet Informationelle Selbstbestimmung https://www.datensicherheit.de/lfdi-rlp-warnung-registermodernisierungsgesetz-gefaehrdung-informationelle-selbstbestimmung https://www.datensicherheit.de/lfdi-rlp-warnung-registermodernisierungsgesetz-gefaehrdung-informationelle-selbstbestimmung#respond Mon, 01 Mar 2021 20:41:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39155 Prof. Dieter Kugelmann (LfDI RLP) fordert: „Es darf nicht zu Persönlichkeitsprofilen kommen!“

[datensicherheit.de, 01.03.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) warnt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) „eindringlich vor der Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes in der derzeitigen Fassung“. Dieses Gesetz sehe den Einsatz der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als zentrales Ordnungsmerkmal in der öffentlichen Verwaltung vor, um den Datenaustausch zwischen Behörden zu erleichtern. Nachdem schon der Bundestag Ende Januar 2021 das Gesetz angenommen habe, sei nun die abschließende Beratung im Bundesrat vorgesehen.

Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile: LfDI moniert Möglichkeiten des Missbrauchs

Die Datenschutzkonferenz habe bereits 2019 und 2020 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Durch die Schaffung eines solchen einheitlichen und verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichens – auch in Verbindung mit einer entsprechenden Infrastruktur zum Datenaustausch – bestehe die „Gefahr einer missbräuchlichen Verknüpfung personenbezogener Daten und der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile“.
Prof. Dieter Kugelmann, der LfDI, führt aus: „Wenn das Gesetz in der vorliegenden Form umgesetzt wird, könnten sich staatliche Stellen ein äußerst aufschlussreiches Persönlichkeitsprofil ihrer Bürgerinnen und Bürger schaffen. Dies eröffnet Möglichkeiten des Missbrauchs, etwa durch einzelne, externe Personen oder aufgrund von Hacker-Angriffen. In Zeiten der Pandemie und der rasch voranschreitenden Digitalisierung muss es aber darum gehen, Vertrauen zu schaffen und nicht Ängste zu schüren. Das zentrale Ziel muss sein, dass die Verwaltung schnell, effektiv und datenschutzgerecht funktioniert. Die Alternative sind bereichsspezifische Lösungen.“

Im Gesetzentwurf vorgesehenen technischen und organisatorischen Sicherungen genügen laut LfDI nicht

Das Bundesverfassungsgericht habe der Einführung von Personenkennzeichen enge Schranken auferlegt, welche in dem vorliegenden Gesetzentwurf missachtet würden. Der Blick auf den Anwendungsumfang der geplanten Regelung zeige das Potenzial der möglichen missbräuchlichen Verwendung. In über 50 Registern solle die Steuer-ID als zusätzliches Ordnungsmerkmal aufgenommen werden. Auf diese Weise könnten beispielsweise Daten aus dem Melderegister mit Daten aus dem Versichertenverzeichnis der Krankenkassen sowie dem Register für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt abgeglichen und zu einem Persönlichkeitsprofil zusammengefasst werden.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen technischen und organisatorischen Sicherungen genügten nicht, um eine solche Profilbildung wirksam zu verhindern. Diese stellten zwar sicher, dass nur autorisierte Behörden die erforderlichen Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelten, allerdings böten sie keinen ausreichenden Schutz vor einer missbräuchlichen Zusammenführung der Daten zu einer Person aus unterschiedlichen Registern. Zudem verzichte das Gesetz für einen nicht unerheblichen Teil der Übermittlungen auch noch auf diese Sicherungen. Darüber hinaus sollten sich die Sicherheits- und Transparenzmaßnahmen des Gesetzesentwurfs auch auf den Steuerbereich erstrecken, in dem fortan ebenfalls das neue allgemeine Personenkennzeichen verwendet werde.

LfDI kritisiert ausgedehnte Verwendung der Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen

Die ausgedehnte Verwendung der Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen stehe zudem im Widerspruch zu ihrer ursprünglichen Funktion für rein steuerliche Sachverhalte: „Nur aufgrund dieser Zweckbestimmung konnte sie bislang als verfassungskonform angesehen werden.
Die Datenschutzkonferenz habe demgegenüber „sektorspezifische“ Personenkennziffern gefordert, die datenschutzgerecht und zugleich praxisgeeignet seien, weil sie einerseits einen einseitigen staatlichen Abgleich deutlich erschwerten und andererseits eine natürliche Person eindeutig identifizierten. Dieses Modell werde in Österreich seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert und könnte auch in Deutschland mit vertretbarem Aufwand eingeführt werden, wie dies von mehreren Sachverständigen im Anhörungsverfahren des Bundestages am 14. Dezember 2020 dargelegt worden sei.

LfDI: Recht auf Informationelle Selbstbestimmung muss verlässlich gewährleistet sein

Gerade in Zeiten einer weitreichenden Digitalisierung staatlicher Verarbeitungsprozesse komme es darauf an, diese auf Strukturen aufzusetzen, die sicherstellten, dass auch bei gegebenenfalls veränderten Rahmenbedingungen das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung verlässlich gewährleistet werde.
Die Datenschutzkonferenz appelliert nach eigenen Angaben „erneut an den Gesetzgeber, auf die geplante Neukonzeption der Steuer-ID als registerübergreifendes Personenkennzeichen zu verzichten“.

Weitere Informationen zum Thema:

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 26.08.2020
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder / Registermodernisierung verfassungskonform umsetzen!

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 12.09.2019
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder / Digitalisierung der Verwaltungdatenschutzkonform und bürgerfreundlich gestalten!

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DAV kritisiert Personenkennzeichen: Bürger sind keine Fahrzeuge https://www.datensicherheit.de/dav-kritik-personenkennzeichen-buerger-fahrzeuge https://www.datensicherheit.de/dav-kritik-personenkennzeichen-buerger-fahrzeuge#respond Wed, 04 Nov 2020 18:10:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38190 Dr. Helmut Redeker, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Informationsrecht, gibt Stellungnahme ab

[datensicherheit.de, 04.11.2020] Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker, Vorsitzender des Ausschusses „Informationsrecht“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat am 4. November 2020 eine Stellungnahme zum sogenannten Registermodernisierungsgesetz abgegeben – mit diesem möchte der Gesetzgeber demnach die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zu einer einheitlichen Identifikationsnummer für die Bürger machen. Der DAV lehnt dieses Gesetz nach eigenen Angaben „entschieden“ ab.

DAV sieht Gefahr der Kompletterfassung

Dr. Redeker: „Es schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die einzelnen Bürgerinnen und Bürger in allen Aspekten ihres Lebens zu erfassen. Mit der Identifikationsnummer können theoretisch Gesundheitsdaten, Steuerdaten und Informationen zu möglichen Vorstrafen zusammengeführt werden.“ Das Gesetz erlaube eine solche Kompletterfassung zwar nicht, verbiete sie aber auch nicht ausdrücklich.

Recht der Informationellen Selbstbestimmung laut DAV u.a. bedroht

Ein allgemeines Personenkennzeichen gefährde damit nicht nur das Recht der Informationellen Selbstbestimmung. Es könnte auch verfassungswidrig sein. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits zwei Mal – mit dem Mikrozensusbeschluss und dem Volkszählungsurteil – deutlich gemacht, dass der Staat seine Bürger nicht zwangsweise in ihrer ganzen Persönlichkeit registrieren und katalogisieren dürfe. „Sobald Persönlichkeitsprofile erstellt werden können, dürfte es auch nur eine Frage der Zeit sein, bis die Sicherheitsbehörden darauf zugreifen“, warnt Dr. Redeker.

DAV empfiehlt z.B. österreichisches Vorbild

Dass ein Personenkennzeichen für die Behörden praktisch sei, rechtfertige all diese Gefahren nicht. Um doppelte Arbeit für die Behörden zu vermeiden, gebe es „mildere Mittel“ – etwa das in Österreich genutzte System kryptographisch sicherer, auf einzelne Lebensbereiche beschränkter bereichsspezifischer Kennzeichen oder andere moderne Identitätsmanagementsysteme. „Warum es trotzdem ein Personenkennzeichen sein soll, hat der Gesetzgeber nicht überzeugend erklärt. Es wirkt, als schiebe er Praktikabilitätserwägungen vor, um heimlich den Weg hin zum ,gläsernen Bürger‘ einzuschlagen.“ Bürger seien aber keine Fahrzeuge – sie sollten nicht mit einem zentralen Kennzeichen erfasst werden.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 03.08.2011
Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten: Steuer-ID droht zum allgemeinen Personenkennzeichen zu werden

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Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten: Steuer-ID droht zum allgemeinen Personenkennzeichen zu werden https://www.datensicherheit.de/warnung-des-bundesdatenschutzbeauftragten-steuer-id-droht-zum-allgemeinen-personenkennzeichen-zu-werden https://www.datensicherheit.de/warnung-des-bundesdatenschutzbeauftragten-steuer-id-droht-zum-allgemeinen-personenkennzeichen-zu-werden#respond Wed, 03 Aug 2011 12:53:33 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15404 Peter Schaar stellt mit Besorgnis fest, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Steuer-ID schleichend ausgeweitet werden

[datensicherheit.de, 03.08.2011] Vier Jahre nach Einführung der Steueridentifikationsnummer kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, dass die Steuer-ID zunehmend auch außerhalb der Steuerverwaltung genutzt wird:
Seine Befürchtungen hinsichtlich der zunehmenden Verwendung der Steuer-ID in den verschiedensten Lebensbereichen hätten sich leider bestätigt. Schaar stellt mit Besorgnis fest, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Steuer-ID schleichend ausgeweitet werden.
Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen verwendeten mittlerweile die Steuer-ID. Wer heute ein Konto eröffnen will oder Elterngeld beantragt, müsse dafür seine Steuer-ID angeben. Damit droht die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden – eine Entwicklung, die von Verantwortlichen bei deren Einführung vehement bestritten worden sei.
Durch die Steuer-ID wurden erstmals alle Bundesbürger in einer zentralen Datenbank dauerhaft erfasst. Bei einer Erweiterung der unter der Steuer-ID gespeicherten Daten etwa um Angaben zur Religionszugehörigkeit oder zu Familienangehörigen habe der Staat einen umfangreichen zentralen Datenbestand geschaffen, der für verschiedene Stellen von Interesse sei.
Schon diese Daten enthielten Informationen über unterschiedliche Lebensumstände eines jeden Bürgers. Wenn zudem auch weitere Dateien über die Steuer-ID verknüpfbar würden, verstärke sich die Gefahr der Bildung aussagekräftiger Persönlichkeitsprofile. Besonders bedenklich sei es, wenn dies ohne Kenntnis der Betroffenen geschehe, so Schaar.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI
23. Tätigkeitsbericht 2009 – 2010

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