Gutachten zum Videoscanning von Kfz-Kennzeichen veröffentlicht
[datensicherheit.de, 23.04.2009] Der ADAC hat heute ein Gutachten zum Thema „Videoscanning von Kfz-Kennzeichen“ vorgestellt:
Darin wird ausgeführt, dass trotz klarer Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht etwa in Bayern und Niedersachsen die diesbezüglichen inzwischen modifizierten Regelungen immer „noch nicht vollständig verfassungskonform“ sind, in Mecklenburg-Vorpommern Autofahrer weiterhin nach dem „alten, in einzelnen Aspekten verfassungswidrigen Gesetz“ ohne jeden Anlass überwacht werden, Baden-Württemberg eine „nicht verfassungsgemäße Überwachung des Straßenverkehrs“ plant und Berlin sogar Videokontrollen „ohne erforderliche gesetzliche Grundlage“ durchführt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hatte die ADAC-Bedenken bestätigt.
Weitere Informationen zum Thema:
ADAC Online
Gläserner Autofahrer unter Generalverdacht? Das Recht auf datenfreie Fahrt
Darunter auch folgendes Informationsmaterial:
ADAC-Standpunkt „RFID-Technologie im Auto und Verkehr“
ADAC-Motorwelt-Artikel „Gläsener Autofahrer“
Standpunkt „Kennzeichenscanning: Kurzfassung des Rechtsgutachtens, verfassungsrechtliche Bewertung“
ADAC-Motorwelt-Artikel „Auto-Überwachung ist verfassungswidrig“
Präsentation „Kennzeichenscanning: Ergebnisse des Gutachtens“
RP ONLINE, 23.04.2009
ADAC-Gutachten belegt Verfassungsverstöße / Kennzeichen-Scan: Länder am Pranger