Betroffene Verbraucher können Beschwerdeformular auf ihrer Website ausfüllen
[datensicherheit.de, 24.06.2010] Die verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor gesetzeswidrigen, unerbetenen Anrufen, wie z.B. „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben 5.000 Euro gewonnen – es ist der erste Preis in unserem Gewinnspiel! Sagen Sie uns, wohin wir die 5.000 Euro überweisen können?“ Verbraucherbeschwerden zu solchen unerlaubten Werbeanrufen werden jetzt auf ihrer Website gesammelt:
Mit vertrauenerweckender Stimme versprächen Call-Center-Agenten Gewinne und horchten Verbraucher am Telefon aus. Gleich zwölf unseriöse Gewinnspiel-Unternehmen hätten regelmäßig vom Konto einer Rentnerin abgebucht – insgesamt mehr als 2.400 Euro. Täglich erhalte die Verbraucherzentrale eine Vielzahl von Beschwerden – das im August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung entpuppe sich als „Papiertiger“. Verbraucher würden nach wie vor gesetzeswidrig belästigt und hätten in der Folge häufig großen Aufwand, sich gegen angeblich geschlossene Verträge, unerlaubte Lastschriften oder die Nutzung ihrer Daten zu wehren.
Um zu belegen, dass die gesetzlichen Regeln zur Telefonwerbung nicht ausreichten, sammelt die Verbraucherzentrale über ihre Website Schilderungen von betroffenen Verbrauchern.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Aktion gegen belästigende Telefonwerbung: Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden
verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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