Aktuelles - geschrieben von ct am Donnerstag, Juli 29, 2010 14:04 - noch keine Kommentare
Passwort-Schutz als Mindestabsicherung gegen Missbrauch des eigenen WLAN
Zusätzlich könnte eine Abschirmung zur Verringerung der Reichweite helfen
[datensicherheit.de, 29.07.2010] Schon häufig hat man über die Unsicherheit von „Wireless LAN“, kurz WLAN, gehört und gelesen. Dank der bis zu 300 Meter weiten Reichweite der Router ist nicht nur die ganze eigene Wohnung mit dem WLAN-Signal versorgt, sondern meist auch noch die halbe Nachbarschaft:
E-Mails mitlesen, Fotos angucken im offenen Heimnetzwerk oder das professionelle Ausspähen von Daten, wie zuletzt durch die Autos von Google-Street-View – die Fälle häufen sich und dem Verbraucher wird empfohlen, seinen WLAN-Zugang möglichst gut mit Passwörtern und Sicherheitssoftware zu sichern. Aber es geht auch einfacher.
Scheint die Sonne zu stark ins Fenster, zieht man ein Rollo vor; strahlt die Heizung zu stark Wärme ab, rückt man ein Stück weg, oder dreht sich mit dem Rücken zu ihr; beim Röntgen, z.B. beim Zahnarzt, schützt man sich vor unerwünschter Strahlenwirkung durch eine Bleischürze. Strahlen jeglicher Art kann man abschirmen. Prinzipiell ist das bei WLAN-Strahlung nicht anders. Schirmt man den WLAN-Router ab, verringert sich die Strahlung und damit auch die Reichweite des Netzes. Für zu Hause kann sie aber immer noch ausreichen. Die Abdeckung von Wohnungen und Häusern mit Abmessungen von 30 Metern, quer oder längs, was nur zehn Prozent der ursprünglichen Reichweite entspräche, kann wohl ohne Weiteres noch als „weitläufig“ bezeichnet werden.
Immer wieder kommen Fälle vor Gericht, in denen die Frage geklärt werden muss, wer für illegale Transaktionen oder Webseitenbesuche, die über ein WLAN-Netzwerk durchgeführt wurden, verantwortlich ist. Die Tendenz der Urteile ist klar. In erster Linie ist der Betreiber des Netzwerks für die Sicherheit zuständig. Wer also sein Netzwerk nur unzureichend, gar noch nicht einmal mit einem Passwort vor dem Zugang durch Dritte schützt, handelt fahrlässig. Die Folgen können gravierend sein. Nicht nur, dass die eigene Datensicherheit bedroht ist; auch können illegale Aktionen über das eigene WLAN-Netz dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft auf einmal vor der Tür steht und einen Haufen Fragen stellt. So sollten Benutzer sicher stellen, dass sie nicht nur durch entsprechende Software für Computer und WLAN-Router geschützt sind, sondern auch zu ganz praktischen Lösungen greifen.
Eine Lösung dafür ist eine Box, in die der Router gestellt wird und die mit spezieller kupferhaltiger Abschirmfarbe gestrichen ist. So kann die Strahlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden und reicht trotzdem noch für die hauseigene Nutzung des WLAN-Dienstes. Unerwünschten Mitsurfern wird die Nutzung aber erschwert. Sie würden gar keine oder bestenfalls eine äußerst langsame Verbindung über das so geschützte Netzwerk bekommen. Die Abschirmbox gibt es schon lange – zunächst wurde sie für gesundheitsbewusste Nutzer von DECT-Telefonen auf den Markt gebracht. Ist man auf der Suche nach diesem ungewöhnlichen Teil, wird man am ehesten über Portale zu Webshops fündig. Die Strahlungsreichweite kann übrigens nach dem gleichen simplen Prinzip wie die Funktion der Box variiert werden, indem man einfach den Deckel mehr oder weniger weit öffnet.
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