Klage gegen facebook: verbraucherzentrale Bundesverband fordert Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards

Mit der Klage gegen facebook setzt sich das vom Bundesverbraucherministerium geförderte vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt" erneut für die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards in Sozialen Netzwerken ein.

USA kümmerten sich bisher nicht um europäische Datenschutzanforderungen

[datensicherheit.de, 29.11.2010] Nach eigenen Angaben hat der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage gegen facebook vor dem Landgericht Berlin eingereicht:
facebook habe nicht auf die Abmahnung des vzbv reagiert. Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen verstießen gegen geltende Verbraucherrechte, so der vzbv. Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern („Freundefinder“). facebook habe sich bisher leider als „beratungsresistent“ erwiesen, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Man sehe sich daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen.
Vor allem der sogenannte „Freundefinder“ sei den Mitarbeitern des vzbv-Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ ein Dorn im Auge, denn er verleite facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie E-Mail-Adressen und Namen von Nicht-Mitglieder zu importieren. Drittanbieter, deren Dienste – zum Beispiel Spiele oder Grußkarten – über die Profile der Mitglieder eingebunden sind, könnten so auch auf die Daten der Freunde zugreifen.
Im Fall facebook werde laut Billen deutlich, dass insbesondere Anbieter aus den USA sich nicht um europäische Datenschutzstandards kümmerten – der vzbv fordere die EU und die Bundesregierung zur Sicherstellung der Einhaltung europäischer Datenschutzstandards für EU-Bürger auch in den USA auf.

Weitere Informationen zum Thema:

vzbv, 29.11.2010
vzbv reicht Klage gegen Facebook ein / „Freundefinder“, AGB und Datenschutz verstoßen gegen Verbraucherrecht

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00:08 Uhr