Aktuelles - geschrieben von cp am Freitag, Dezember 2, 2011 18:19 - noch keine Kommentare
Offizielle Einstellung des ELENA-Verfahrens zum 3. Dezember 2011
Alle bisher gespeicherten Daten sollen unverzüglich gelöscht werden
[datensicherheit.de, 02.12.2011] Laut einer aktuellen Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) am 2. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet – damit tritt es am 3. Dezember 2011 in Kraft:
Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht.
Es sei gut, dass ELENA noch vor Jahresende 2011 endgültig aufgehoben werde, so der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler. Dies sei vor allem für die durch ELENA besonders belasteten kleinen und mittleren Unternehmen eine gute Nachricht. Jetzt gelte es, aus den bislang gesammelten Erfahrungen zu lernen und künftig ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren müsse jedoch vermieden werden.
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