Aktuelles - geschrieben von am Mittwoch, März 7, 2012 18:35 - noch keine Kommentare

Berliner Senat fordert breite öffentliche Diskussion über ACTA

Schutz des Geistigen Eigentums müsse mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit in Balance gebracht werden

[datensicherheit.de, 07.03.2012] Der Schutz Geistigen Eigentums sei ein hohes Gut, so der Chef der Berliner Senatskanzlei, Staatssekretär Björn Böhning, anlässlich der Debatte im Abgeordnetenhaus von Berlin in Bezug auf das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA):
Er fordert, dass dieser Grundsatz auch international zur Geltung kommen muss. ACTA sei grundsätzlich nicht mehr als eine internationale Übereinkunft zur Sicherung des Urheberrechts für Kulturschaffende und auch Produzenten – insofern sei an einer entsprechenden internationalen Vereinbarung im Grundsatz nichts zu beanstanden. Allerdings produzierten die Intransparenz der Vertragsverhandlungen und unbestimmte sowie ungenaue juristische Formulierungen in diesem Abkommen große Unklarheiten darüber, ob ACTA mit wesentlichen Grund- und Freiheitsrechten vereinbar ist, kritisiert Staatssekretär Böhning. Diese Unklarheiten müssten aus Sicht des Berliner Senats dringend überprüft und überarbeitet werden.
Besonders kritisch sei zu beurteilen, dass die Verhandlungen intransparent stattgefunden hätten und Unterlagen zum Teil nicht veröffentlicht worden seien; rechtliche Fragen zu möglichen Auswirkungen seien bisher unbeantwortet geblieben. Ferner kritisiert er die Möglichkeit, dass durch die Intransparenz Netzsperren „durch die Hintertür“ verabschiedet werden könnten – Grundrechte würden aufgeweicht, wenn Provider die Rolle von „Internet-Polizisten“ übernehmen und Inhalte überwachen müssten, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen. Zudem sei bisher kein Rechtsschutz für betroffene Nutzer vorgesehen – dies bleibe den nationalen Rechtsordnungen überlassen.
Das Land Berlin begrüßt laut Staatssekretär Böhning, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun überprüft, inwiefern der Abkommensentwurf mit den Grund- und Freiheitsrechten vereinbar ist. Der Schutz des Geistigen Eigentums müsse mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit in Balance gebracht werden. Komme es zu Bedenken des EuGH, werde der Senat eine breite, öffentliche Diskussion unter Einbeziehung des europäischen und der nationalen Parlamente unterstützen.



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