BfDI-Positionspapier zur Zweckbindung bei der Polizei

Der BfDI hat ein Positionspapier zum Grundsatz der Zweckbindung in polizeilichen Informationssystemen vorgelegt.

Stellungnahme zu Zwecktrennung, Zugriffrechten, Recherchemöglichkeiten und weiteren Aspekten der Datenverarbeitung in polizeilichen Informationssystemen

[datensicherheit.de, 06.04.2021] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat nach eigenen Angaben ein Positionspapier zum „Grundsatz der Zweckbindung in polizeilichen Informationssystemen“ vorgelegt: Der BfDI bezieht demnach „Stellung zu Zwecktrennung, Zugriffrechten, Recherchemöglichkeiten und weiteren Aspekten der Datenverarbeitung in polizeilichen Informationssystemen“.

Polizei hat zur Verarbeitung und Auswertung von Informationen immer mehr Möglichkeiten erhalten

In den letzten Jahren habe die Polizei zur Verarbeitung und Auswertung von Informationen immer mehr Möglichkeiten erhalten. Deshalb dürften gerade in diesem sensiblen Bereich Daten grundsätzlich nur für solche Zwecke verarbeitet werden, für die sie erhoben wurden.

Positionspapier als Beitrag zur datenschutzgerechten Weiterentwicklung der Informationssysteme der Polizei

Ausnahmen bedürften einer gesetzlicher Grundlage und seien streng auszulegen. Das Positionspapier ist demnach „ein Beitrag zur datenschutzgerechten Weiterentwicklung der Informationssysteme“ der Polizeien.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 06.04.2021
Positionspapier zur Zweckbindung bei der Polizei

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