Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 in der Praxis als Schwerpunkt am 24. September 2021
[datensicherheit.de, 15.04.2021] Der Bundesverband IT-Sicherheit (TeleTrusT) lädt ein: Am 24. September 2021 soll in Berlin der jährliche „IT-Sicherheitsrechtstag“ stattfinden, um die aktuelle Rechtslage bzw. Rechtsetzungsinitiativen vorzustellen und zu erörtern. Im Fokus 2021 stehe die praktische Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0.

Einladung zum 6. IT-Sicherheitsrechtstag am 24.09.2021 (kostenpflichtig)
ITSIG 2.0 wirft bereits jetzt Reihe von Fragen politischer, rechtlicher und technischer Art auf
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (ITSiG) werfe bereits jetzt eine Reihe von Fragen politischer, rechtlicher und technischer Art auf, welche nach Kommentierung riefen. Der Rechtsmaterie entsprechend müsse die Analyse interdisziplinär, das heißt aus rechtlichem, politischem und technischem Blickwinkel erfolgen. Dieser Interdisziplinarität sei der Bundesverband IT-Sicherheit verpflichtet.
„Nicht nur Betreiber Kritischer Infrastrukturen, sondern auch Zulieferer werden vom IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor neue Anforderungen gestellt. Die Änderungen sind wesentlich – und ihre Umsetzung sollte rechtzeitig angegangen werden“, betont Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG „Recht“.
6. IT-Sicherheitsrechtstag befasst sich mit Regulierung aus rechtlicher, aufsichtsrechtlicher und praktischer Sicht
Beim „6. IT-Sicherheitsrechtstag“ werde man sich deshalb mit der Regulierung aus rechtlicher, aufsichtsrechtlicher und praktischer Sicht befassen. Bartels: „Wir diskutieren hier sehr offen die Fragen und Erfahrungen aus der Umsetzungs-, Beratungs- und auch Prüfungspraxis.“
Die Veranstaltung sei praxisnah angelegt, um jedem Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren, die Möglichkeiten der rechtskonformen Umsetzung kennenzulernen und dabei wertvolle Kontakte zu knüpfen. „Daher richtet sich die Veranstaltung an Interessierte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und Behörden jeder Größe.“
Vorträge auf dem IT-Sicherheitsrechtstag 2021 (ohne Gewähr):
Die Moderation übernimmt Dr. Jana Moser, Akarion.
- „Allgemeine Einführung: IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ – RAin Mareike Gehrmann, Taylor Wessing
- „Das IT-Sicherheitsgesetz aus aufsichtsbehördlicher Sicht / Prüfschwerpunkte für KRITIS“ – Isabel Münch, BSI
- „Rechtliche Herausforderungen des ITSiG 2.0 für Technologielieferanten“ – RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 RAe
- „Praktische Herausforderungen des ITSiG 2.0 für Technologielieferanten“ – Armin Lehmann / Björn Huber-Puls, secunet
- „Das ITSiG 2.0 in der Anwendungspraxis am Beispiel eines Unternehmens der Automatisierungstechnik“ – Wolfgang Straßer, @-yet
- „Erfüllung von KRITIS-Anforderungen in der Praxis – Herausforderungen und ‚Lessons Learned‘ am Beispiel Lieferantenmanagement für die Verkehrssteuerungs-Infrastruktur“ – Volker Witt / Dr. Philipp Gerlach, Hamburg Verkehrsanlagen:
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 26.02.2021
IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Politik muss laut eco Reißleine ziehen
TeleTrusT
IT-Sicherheitsrechtstag 2021 / „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“