KI-Verordnung: Barrierefreie Hinweise statt bloßer Kennzeichnung

Transparenz wird erst wirksam, wenn Hinweise für alle verständlich, wahrnehmbar und nutzbar sind
Jacopo Deyla, Chief Accessibility Officer bei Accessiway
Jacopo Deyla, Chief Accessibility Officer bei Accessiway, Bild: Accessiway

Die EU-KI-Verordnung verlangt nicht nur die Kennzeichnung von KI-Inhalten, sondern auch barrierefreie KI-Hinweise. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese für alle Menschen wahrnehmbar, verständlich und bedienbar sind – technisch ebenso wie visuell.ds

Ein Gastbeitrag von Jacopo Deyla, Chief Accessibility Officer bei Accessiway

„Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI generiert.“ Diesen Satz werden wir künftig häufiger lesen. Denn seit dem 2. August 2026 verpflichtet Artikel 50 der KI-Verordnung (EU AI Act) Unternehmen in der gesamten EU dazu, den Einsatz von KI transparent zu machen. Doch ein entscheidendes Detail wird in der öffentlichen Debatte bislang übersehen: Diese Hinweise müssen auch barrierefrei sein. Ein KI-Hinweis, den ein Screenreader nicht ausgibt, den Menschen wegen fehlendem Kontrast nicht lesen können oder der bei der Tastatursteuerung nicht erreichbar ist, erfüllt die Verordnung nicht.

Der Absatz 5 des Artikels fordert sehr konkret, dass die Informationen klar, eindeutig und nach den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen bereitgestellt werden müssen. Das ist auch jenseits der Compliance relevant: In einer repräsentativen Umfrage von Accessiway gaben 80,7 Prozent der Befragten an, schon einmal einen digitalen Vorgang abgebrochen zu haben, weil Inhalte nicht verständlich oder nicht bedienbar waren.

Ein unzugänglicher KI-Hinweis kann damit genau an dem Touchpoint zur Hürde werden, an dem Transparenz geschaffen werden soll. Unternehmen sollten daher künftig nicht nur prüfen, ob sie KI kennzeichnen – sondern auch, wie dieser Hinweis bei den Menschen ankommt.

Die folgenden vier Punkte zeigen, worauf es bei der Umsetzung barrierefreier KI-Hinweise ankommt:

  1. Visuelle Labels mit Text verständlich machen
    Icons, Badges und andere visuelle Labels sind eine naheliegende Lösung, um KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen. Für Menschen, die assistive Technologien nutzen, können sie jedoch unsichtbar bleiben. Jedes visuelle Label braucht deshalb einen programmatisch verfügbaren Namen. Screenreader müssen den Hinweis ausgeben und verständlich vermitteln können, dass ein Inhalt mit KI erzeugt oder bearbeitet wurde. Bei interaktiven Elementen wie Info-Buttons müssen zusätzlich Name, Rolle und Zustand technisch korrekt hinterlegt sein. Der KI-Status darf also nicht nur visuell erkennbar sein. Aus einem Symbol wird erst dann ein wirksamer Hinweis, wenn alle Nutzer:innen seine Bedeutung erfassen können.
  2. Nicht allein auf Farbe oder Position setzen
    Ein farbiger Punkt, ein bestimmter Hintergrund oder ein Badge in der oberen Ecke kann für sehende Nutzer:innen eindeutig wirken. Als alleinige Information reicht das jedoch nicht aus. Menschen mit Farbfehlsichtigkeit oder eingeschränktem Sehvermögen können Farbunterschiede möglicherweise nicht zuverlässig wahrnehmen. Auch die Position eines Labels kann ihre Bedeutung verlieren, wenn Nutzer:innen Inhalte vergrößern, das Layout auf einem mobilen Gerät sehen oder mit einem Screenreader navigieren. Ein zusätzlicher verständlicher Text macht die Kennzeichnung eindeutig. Der Hinweis muss auch dann funktionieren, wenn Farbe, Form oder Position nicht wahrgenommen werden.
  3. Hinweise erreichbar und dauerhaft verfügbar machen
    Ein KI-Hinweis muss nicht nur existieren, sondern auch rechtzeitig erreichbar und in Ruhe erfassbar sein. Badges, Banner und ausklappbare Informationsebenen sollten deshalb vollständig per Tastatur bedienbar sein. Auch ein sichtbarer Fokus ist wichtig, damit Nutzer:innen jederzeit erkennen, wo sie sich befinden. Darüber hinaus braucht der Hinweis ausreichenden Kontrast und eine gut lesbare Darstellung. Kurz eingeblendete Meldungen sind besonders kritisch: Eine Toast-Nachricht, die nach wenigen Sekunden verschwindet, wird von assistiven Technologien möglicherweise nicht zuverlässig ausgegeben. Auch ein Hinweis, der in den Nutzungsbedingungen oder mehrere Menüebenen tief versteckt ist, entspricht kaum der Vorgabe, Informationen klar und eindeutig bereitzustellen. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Kennzeichnung beim ersten relevanten Kontakt erreichbar, lesbar und dauerhaft verfügbar ist.
  4. Audio und Video mit Textäquivalenten ergänzen
    KI-Hinweise erscheinen nicht immer als Text. Sie können gesprochen, in Videos eingeblendet oder über Sprachschnittstellen ausgegeben werden. Eine rein gesprochene Ansage erreicht gehörlose und schwerhörige Menschen jedoch nicht. Ein ausschließlich visueller Hinweis bleibt wiederum Menschen verborgen, die visuelle Inhalte nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Audio- und Videoinhalte brauchen deshalb ein gleichwertiges Textäquivalent, etwa Untertitel oder eine sichtbare Einblendung. Umgekehrt sollten wichtige Texthinweise in Sprachschnittstellen auch hörbar ausgegeben werden. Unternehmen sollten ihre KI-Kennzeichnungen deshalb über mehrere Wahrnehmungswege testen. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Hinweis vorhanden ist, sondern ob Menschen ihn unabhängig davon verstehen können, wie sie digitale Inhalte wahrnehmen und bedienen.

Weitere Informationen

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