Die geplante personalisierte Werbung bei ChatGPT wirft neue Datenschutzfragen auf, während die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp vor der Auswertung persönlicher Chat-Inhalte warnt und Anwendern empfiehlt, ihre Einstellungen zu prüfen.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, geht in ihrer aktuellen Stellungnahme auf das Thema personalisierte Werbung bei der Nutzung des Chatbots „ChatGPT“ ein: Nachdem der Anbieter, OpenAI, bereits außerhalb der Europäischen Union (EU) mit der Ausspielung begonnen hat, wird demnach „ChatGPT“ mit einer neuen Art personalisierter Werbung in Kürze auch in Europa starten.
Bereits Ende August 2026 wurde laut Kamp die Datenschutzrichtlinie von OpenAI geändert und im Zuge dessen die Angaben zur Datenverarbeitung zu Werbezwecken nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst. Diese Werbung betreffe Nutzer sowohl der kostenlosen Variante als auch des Abo-Modells „ChatGPT Go“.
ChatGPT: Chat- und Kontextinformationen als Basis personalisierter Werbung
Mittels Änderung der Datenschutzerklärung räume sich OpenAI die Möglichkeit einer personalisierten Werbefunktion ein. Als Grundlage für diese Personalisierung sollten Informationen aus früheren und aktuellen Chats, Geräteinformationen und Nutzungsdaten verarbeitet werden. Wer zum Beispiel nach Rezepten sucht oder in der Vergangenheit danach gesucht hat, könnte dann Anzeigen für Kochboxen oder Lebensmittelieferungen gezeigt bekommen. Die personalisierte Werbung soll indes per „Opt-in“ – also auf Basis einer Einwilligung – erfolgen.
Wer nicht einwilligt, solle „generische“ Werbung zu sehen bekommen, wie sie seit August 2026 bereits ausgespielt werde. Auch diese Werbeanzeigen seien indes auf den Chat-Inhalt bezogen und somit personalisiert. Diese sollen aber nach Angaben von OpenAI auf der Basis begrenzter Daten ausgewählt werden, welche für den aktuellen Kontext relevant sind, und beinhalten weder die Erstellung noch die Nutzung von Nutzerprofilen.
Auch bei dieser Variante würden der Inhalt des aktuellen Chat-Threads und grundlegende Kontextinformationen wie der allgemeine Standort oder die Sprache für Werbezwecke verwendet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für diese „generische“ Werbung stütze OpenAI auf ein überwiegendes „berechtigtes Interesse“.
BlnBDI warnt vor Datenschutzrisiko in Folge der Personalisierung
Die Auswertung der Chats zur Personalisierung berge nun aber erhebliche datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Risiken. Denn „ChatGPT“ werde in sehr vielen Lebensbereichen auch zu sehr persönlichen Zwecken genutzt und von seinen Nutzern zunehmend mehr als persönlicher Gesprächspartner statt als Maschine wahrgenommen.
OpenAI habe in einer Studie ausgewertet, dass etwa die Hälfte der Eingaben (49%) zur Kategorie „Fragen“ gehöre, und daraus geschlussfolgert, dass die Menschen „ChatGPT“ vor allem als Berater und nicht nur zur Erledigung von Aufgaben schätzten. Anders als bei der Ausspielung herkömmlicher personalisierter Werbung auf Websites oder in Suchmaschinen liege in dieser Nutzungsweise der wesentliche Unterschied: Die Personalisierung basiere nicht nur auf dem Verhalten im Web oder bei der Eingabe allgemeiner Suchbegriffe, sondern es würden detaillierte und bis in die Intimsphäre hineinreichende Chat-Inhalte in die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen einfließen, was die Qualität dieser Personalisierung erheblich steigern werde.
Zudem würden sich Stimmungen der Nutzer in Echtzeit feststellen lassen. Die Auswertung derart umfassender Daten führe zu einer neuen Dimension der Werbung und stelle eine enorme Herausforderung für den Datenschutz dar.
BlnBDI gibt Anwendern Tipps zu richtigen Einstellungen des Chatbots
Da „ChatGPT“ der meistgenutzte KI-Chatbot in Deutschland sei, seien nun Millionen von Nutzern unmittelbar von diesen Entwicklungen betroffen. Wer „ChatGPT“ weiterhin nutzen und die Personalisierung zu Werbezwecken aus den Chats weitmöglichst beschränken möchte, kann laut BlnBDI folgende Punkte beachten:
- Keine Einwilligung in personalisierte Werbung erteilen.
- Prüfen, ob die Werbe-Personalisierung in den Datenschutzeinstellungen aktiviert ist und gegebenenfalls deaktivieren.
- Die Funktion „Erinnerungen“ deaktivieren und vorhandene „Erinnerungen“ löschen.
- Für sensible Themen die Funktion „Temporärer Chat“ verwenden.
- Keine vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Informationen in „ChatGPT“ eingeben.
- Regelmäßig den Chat-Verlauf löschen.
- „ChatGPT“ in den werbefreien Varianten nutzen
Kamp betont abschließend, dass die Ausspielung personalisierter Werbung eine neue Eingriffsintensität erreiche, wenn hierfür gezielt auch Informationen aus Chats, über verwendete Geräte und das (historische) Verhalten der Nutzer verwendet werden. Diese müssten sich daher im Klaren darüber sein, „dass hierbei unter Umständen sehr sensitive Daten von ihnen verarbeitet werden und es sich nicht um eine anonyme Kommunikation handelt!“
Zentrale Erkenntnisse der DS-Redaktion
- Sicher ist, dass die Bereitstellung eines KI-Chatbots Geld kostet und sich daher auch irgendwie refinanzieren muss.
- Solange eine KI eine reine Assistenzfunktion übernimmt, also z.B. Rezeptvorschläge unterbreitet oder Reiseziele vorschlägt, ist dies sicher sogar ein willkommener Nutzen – wenn aber etwa Stimmungen, Beschwerden, persönliche Probleme etc. ausgelesen und erfasst werden, droht die Grenze zur Ausforschung und evtl. Manipulation überschritten zu werden.
- Anwendern sollte stets klar sein, dass sie es mit einer „virtuellen Maschine“ zu tun haben und deren Eigentümer auf Erlöse zielt – also persönliche Informationen nur sehr wohlüberlegt eingespeist werden sollten.
- KI ist ein nützliches Werkzeug in kundigen Händen mit Eigenverantwortung – jeder Anwender sollte sich mit den Einschränkungen der KI vertraut machen, um deren Ergebnisse auch auf Plausibilität prüfen zu können.
- Die Souveränität über eigene Daten und Informationen zu erhalten, macht Mühe, sollte aber im ureigensten Interesse konsequent verfolgt werden – die BlnBDI hat hierzu Empfehlungen abgegeben (s.o.).
Weitere Informationen
OpenAI, 15.09.2025
Wie Menschen ChatGPT nutzen
DATENSICHERHEIT.DE, 01.06.2026
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