Der Cyberangriff auf französische Supermärkte verdeutlicht die Risiken unzureichend geschützter Steuerungssysteme. Unternehmen sollten internetexponierte Anlagen absichern, Zugriffe durch VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung und weitere Maßnahmen schützen sowie Sicherheitsupdates zeitnah installieren. Die Umsetzung dieser Maßnahmen reduziert Risiken und stärkt die Cyberresilienz.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat den jüngsten Cyberangriff auf französische Supermärkte zum Anlass genommen, die ausdrückliche Empfehlung auszusprechen, aus dem Internet erreichbare Steuerungsanlagen nach dem sogenannten Stand der Technik abzusichern.
Das BSI hat hierzu eine aktuelle „Cybersicherheitsempfehlung“ veröffentlicht, in der demnach die wichtigsten technischen Maßnahmen anschaulich beschrieben sind. Es handelt sich laut BSI dabei um leicht umsetzbare Maßnahmen, welche das Risiko erfolgreicher Cyberangriffe erheblich reduzieren.
„Einfallstore“ in vernetzte Steuerungssysteme laden regelrecht zu Sabotage ein
Diese Empfehlung soll sich insbesondere an Betreiber kleiner industrieller oder vergleichbarer Anlagen richten – etwa an solche zur Kühlung von Lebensmitteln, Erzeugung von Strom und anderen Anwendungszwecken.
Die BSI-Präsidentin, Claudia Plattner, kommentiert: „Die Vorfälle in Frankreich zeigen deutlich, wie Cyberangriffe unseren Alltag beeinflussen und stören können. Dieser Angriff hätte jedes Land treffen können und kann auch jetzt jederzeit Nachahmer finden.“
Sie warnt: „Derartige ,Einfallstore’ laden regelrecht zu Sabotage ein. Wir fordern die Betreiber solcher Anlagen eindringlich auf, ihre Systeme sicher zu betreiben! Die Sicherheitsmaßnahmen liegen auf der Hand und sind unkompliziert umzusetzen.“
Absicherungsmaßnahmen sollten Routine sein, um das Sicherheitsniveau gegenüber Cyberangriffen deutlich zu erhöhen
Zu diesen Maßnahmen zähle zuallererst, den direkten Zugriff aus dem Internet auf Steuerungssysteme zu unterbinden. Daneben sollten VPN-Systeme und multifaktorgeschützte Zugriffe umgesetzt werden.
Eingesetzte Systeme sollten auf dem aktuellsten Stand gehalten und Sicherheitsupdates und Fehlerkorrekturen kurzfristig eingespielt werden.
Daneben sei zu prüfen, ob entsprechende Geräte oder Anlagen exponiert sind, und dann sollten dafür konkrete Gegenmaßnahmen getroffen werden. Diese Maßnahmen sollten zur Routine gemacht und damit das Sicherheitsniveau deutlich erhöht werden.
Zentrale Erkenntnisse der DS-Redaktion
- Auch das BSI sieht die Gefahr, dass die gerade in Frankreich entdeckten Schwachstellen Nachahmer zu Cyberangriffen auch in anderen Ländern motivieren könnten.
- Die BSI-Präsidentin betont, dass bereits einfache offensichtliche Sicherheitsmaßnahmen unkompliziert und wirksam umzusetzen sind.
- Da das Streben nach Sicherheit per se ein Prozess ist, gilt es stets den sogenannten Stand der Technik (und Wissenschaft) zu verfolgen und als Leitlinie zu verwenden – die Cyberkriminellen und -terroristen warten jedenfalls nicht ab, sondern nutzen sich bietende Chancen.
- Auch gerade KMU sollten sich im Kontext ihrer Einbindung in Liefer- und Leistungsketten ihrer Gesamtverantwortung bewusst werden (selbst wenn sie de jure derzeit noch nicht unter die EU-NIS2-Richtlinie fallen sollten).
- Das BSI hat nun eine aktuelle „Cybersicherheitsempfehlung“ angeboten – diese sollte im ureigenen Interesse als Basis einer prinzipiellen Absicherung eigener System angewendet werden.
Fazit der DS-Redaktion
Bloßes Aussitzen darf jetzt nach dem warnenden Beispiel aus Frankreich für niemanden mehr eine Option sein: Wer vernetzte Steuerungsanlagen betreibt und Teil einer „Supply Chain“ ist, hat sich der ganzheitlichen Verantwortung zu stellen, denn die Absicherung gegenüber Cyberangriffen sollte auch im existenziellen Selbstverständnis liegen!
Weitere Informationen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 13.10.2026
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DATENSICHERHEIT.DE, 13.10.2026
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