Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Juli 5, 2017 22:49 - noch keine Kommentare
Bundestagswahlkampf 2017: Neuer Ratgeber der Stiftung Datenschutz erschienen
Broschüre an alle MdB und Parteien gesendet
[datensicherheit.de, 05.07.2017] Nach der letzten Bundestags-Sitzungswoche der Legislaturperiode beginnt nun die „heiße Wahlkampfphase“. Dies gibt der Stiftung Datenschutz nach eigenen Angaben Anlass, an die Bedeutung von Datenschutz im Wahlkampf zu erinnern. In einer übersichtlichen Broschüre, die an alle MdB und Parteien gesendet worden sei, zeige der Think-Tank aus Leipzig, wie gezielte Wahlwerbung rechtssicher gestaltet werden könne.
Datenschutztipps auf 16 Seiten
Bunt, kompakt, 16 Seiten: Diese Broschüre zeige, „dass Datenschutz nicht kompliziert sein muss“. In praktischen Anwendungsbeispielen würden die wichtigsten gesetzlichen Regelungen vorgestellt und einfache, pragmatische Lösungen angeboten.
So würden beispielsweise die datenschutzrechtlich saubere Speicherung von Bürgerdaten, der Versand von Mailings oder Fragen nach Big-Data-Anwendungen geklärt. Eine Checkliste für die schnelle Prüfung im hektischen Wahlkampf runde das Angebot ab.
Diese Handreichung ging demnach dieser Tage an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags sowie an die Zentralen der Parteien. Sie steht auch zum Herunterladen bereit.
„Werbung für den Datenschutz an sich“
Dieser Ratgeber soll damit nicht nur eine praktische Unterstützung für die Helfer an den Wahlkampfständen in diesem Sommer sein, sondern auch „Werbung für den Datenschutz an sich“:
„Datenschutz geht jeden Bürger an. Wir verstehen ihn als Querschnittsthema zwischen den einzelnen Politikfeldern und als Wettbewerbsvorteil für Unternehmen im internationalen Wettstreit“, betont Frederick Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz.
Gerade weil der Wahlkampf „immer digitaler“ werde, nähmen die Möglichkeiten für den Einsatz von Big-Data-Anwendungen zu. Die Broschüre zeige jedoch, dass ein datenschutzkonformer Einsatz dieser Techniken einfach möglich sei. „Wir appellieren dabei auch an das Eigeninteresse der Parteien”, sagt Richter. Dabei verweist er auf die jüngeren Datenskandale und deren negatives mediales Echo.
Stiftung rät Parteien zu mehr Datensparsamkeit
Der Vorstand der Stiftung rät hier nach eigenen Angaben den Parteien zu „mehr Datensparsamkeit“, denn wer Daten nicht unnötig speichere, könne diese auch nicht verlieren.
Die Stiftung Datenschutz wurde 2013 von der Bundesrepublik gegründet und hat sich seither zu einer Dialogplattform zwischen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft entwickelt. In zahlreichen Veranstaltungen und in Projekten soll die Stiftungsarbeit neue Wege zum Umgang mit dem komplexen Thema des Privatsphärenschutzes aufzeigen.
Aktuell führe die Stiftung ein Forschungsprojekt zur Umsetzung des neuen Rechts auf Datenportabilität durch. Dabei gehe es im Kern um die Frage, in welcher Form beispielsweise Kunden ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen Dienstleister mitnehmen können. Besonders relevant sei dies für Soziale Netzwerke.
Weitere Informationen zum Thema:
STIFTUNG DATENSCHUTZ
Datenschutz im Wahlkampf
datensicherheit.de, 02.05.2017
Cloud Computing: Stiftung Datenschutz übernimmt neuen Zertifizierungsstandard
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