BKA: Das Bundeskriminalamt warnt vor Schadsoftware per E-Mail

Das Bundeskriminalamt warnt aus aktuellem Anlaß vor einer Schadsoftware, die über den Versand von E-Mails in Umlauf gebracht wird. Die E-Mails verschiedenen Inhalts tragen unter anderem den Hinweis: "BKA erdrückende Akte gegen ["Name des Empfängers"]". Der Anhang der E-Mail (z. B. "Akte.zip") enthält eine Schadsoftware, die sich nach Öffnung des Anhangs installiert. Anschließend wird in einem Pop-Up-Fenster angegeben, dass der Computer nach den Besuchen pornographischer Webseiten mit einem Verschlüsselungstrojaner infiziert sei.

Der Anhang enthält unter anderem den Hinweis: „BKA erdrückende Akte gegen [„Name des Empfängers“]“

[datensicherheit.de, 25.05.2012] Das Bundeskriminalamt warnt aus aktuellem Anlaß vor einer  Schadsoftware, die über den Versand von E-Mails in Umlauf gebracht  wird.
Die E-Mails verschiedenen Inhalts tragen unter anderem den  Hinweis: „BKA erdrückende Akte gegen [„Name des Empfängers“]“. Der  Anhang der E-Mail (z. B. „Akte.zip“) enthält eine Schadsoftware, die  sich nach Öffnung des Anhangs installiert. Anschließend wird in einem Pop-Up-Fenster angegeben, dass der Computer nach den Besuchen  pornographischer Webseiten mit einem Verschlüsselungstrojaner  infiziert sei. Der Nutzer müsse über uKash oder Paysafecard für 100  Euro ein kostenpflichtiges Sicherheitsupdate herunterladen, um die  Verschlüsselung zu beseitigen.

Quelle: BKA
Quelle: BKA

Pop-Up-Fenster des Trojaners

Das Bundeskriminalamt erklärt hierzu:

Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber dieser Meldungen.

Das Bundeskriminalamt rät:

  • Sollten Sie eine derartige E-Mail auf ihrem Computer erhalten, laden Sie den Anhang nicht herunter und öffnen Sie ihn auf keinen Fall.
  • Vertrauen Sie nur Anhängen von Ihnen bekannten Absendern und vergewissern Sie sich ggf. beim Absender, dass dieser Ihnen einen Anhang geschickt hat.
  • Ist der Rechner bereits infiziert, bezahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up-Fenster zu generieren. Ein normaler Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich.
  • Nach bisherigem Kenntnisstand verschlüsselt die Schadsoftware tatsächlich einige Bereiche der Festplatte. Dies bedeutet, dass selbst nach der Wiederherstellung der Systemfunktionalität immer noch auf einige Dateien kein Zugriff genommen werden kann.
  • Hinweise zur Bereinigung von Schadsoftware befinden sich u. a. auf der Webseite www.botfrei.de.
  • Es wird weiterhin empfohlen, den Update-Status des Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software und installierter Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erhöht die Chancen, erst gar  nicht mit der Schadsoftware infiziert zu werden.

Bereits im letzten Jahr haben die Bundespolizei und das  Bundeskriminalamt auf diese sogenannte „Ransomware“ aufmerksam  gemacht.

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22. August 2026
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