Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Dienstag, Juli 31, 2012 11:35 - noch keine Kommentare
„Button-Lösung“: eco warnt vor Abmahnrisiko für Onlineshops
Regelung tritt am 01. August 2012 in Kraft
[datensicherheit.de, 31.07.2012] Am 1. August 2012 tritt eine Rechtsänderung in Kraft, die nahezu alle Betreiber von deutschen Onlineshops betrifft: Die sogenannte „Button-Lösung“ soll Verbraucher vor teuren Abofallen bei Internetkäufen schützen. In der Praxis dürfte sie stattdessen ein erhebliches Kostenrisiko für Shopbetreiber schaffen.
Die Neufassung des § 312g BGB führt mehrere Regelungen ein, die Kunden mehr Sicherheit bei Einkäufen im Internet bieten sollen. Ein Teil davon gilt als unproblematisch: So müssen Onlineshops künftig eindeutig ausweisen, wenn durch eine Bestätigung eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Ebenso muss bei Abonnements die Mindestlaufzeit angegeben werden.
Als kritisch gelten hingegen die Vorgaben dazu, welche Informationen bei Abschluss einer Bestellung angezeigt werden, wie sie hervorzuheben sind und wie sie angeordnet sein müssen. Diese Pflichten weichen deutlich vom weithin üblichen und bekannten Shopdesign ab. Daher müssen nahezu alle Unternehmen mit Onlineshops die Gestaltung entsprechend anpassen. Versäumen sie dies, gilt der Kaufvertrag des Kunden als unwirksam und – ein wesentlich höheres Risiko – der Betreiber riskiert eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
„Diese Regelung dürfte viele Onlinehändler noch vor Probleme stellen“, erläutert Rechtsanwalt Ivo A. Ivanov, Justiziar des eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft. „Wir sprechen hier ja nicht nur von Großunternehmen wie Amazon, sondern von zahllosen stationären Kleinhändlern, die ihre Produkte hauptsächlich im Laden und nur nebenbei online anbieten.“ Diese könnten nun Opfer einer neuen Abmahnwelle werden, wenn entsprechende Kanzleien die neue Regelung zu Gewinnzwecken missbrauchen.
„Natürlich kann man die Position einnehmen, dass jeder Unternehmer die Wettbewerbsvorschriften im Auge behalten muss. Aber bei einem kleinen, nebenbei gepflegten Onlineshop für Gartenzubehör oder Babykleidung ist das unrealistisch“, so Ivanov. „Leider gibt es keine einfache Lösung. Wir können nur öffentlich warnen und darauf hinweisen, die neuen Vorschriften möglichst schnell umzusetzen.“ Doch auch diese Lösung hat einen Wermutstropfen: Um den Willen des Gesetzgebers zu erfüllen, müssen die Betreiber Geld in ihre Shops investieren, ohne dass ihre Kunden dadurch einen Vorteil hätten.
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