Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Dezember 23, 2021 13:55 - noch keine Kommentare

Datenschutzkonferenz: Neue Orientierungshilfe zu Telemedien veröffentlicht

Orientierungshilfe bietet für Websites, Apps und Smarthome-Anwendungen konkrete Hilfestellungen bei der TTDSG-Umsetzung

[datensicherheit.de, 23.12.2021] In seiner aktuellen Mitteilung berichtet der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP), dass die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) eine neue Fassung der „Orientierungshilfe zu Telemedien“ veröffentlicht hat. Das Papier bietet demnach für Websites, Apps oder „Smarthome“-Anwendungen konkrete Hilfestellungen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG). Zudem vermittele diese Orientierungshilfe betroffenen Bürgern ein besseres Bild der rechtlichen Rahmenbedingungen. Damit reagierten die Aufsichtsbehörden auf die veränderte Rechtslage – seit dem 1. Dezember 2021 regele das TTDSG unter anderem den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung von Telemedien.

In der Orientierungshilfe Kriterien für Fälle, in denen Speichern und Auslesen von Informationen unbedingt erforderlich sind

Prof. Dr. Dieter Kugelmann, LfDI RLP, sieht nach eigenen Angaben die erfolgten Rechtsänderungen als „überfällig“ an: „Eine angepasste gesetzliche Regelung war an der Zeit, um klare Verhältnisse zu schaffen. Aus ihr ergeben sich insbesondere Auswirkungen auf den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien zur Erfassung des Nutzungsverhaltens. Mit dem TTDSG hat der Bundesgesetzgeber nach über einem Jahrzehnt Verzögerung nunmehr die Vorgaben der europäischen ,ePrivacy-Richtlinie‘ in nationales Recht umgesetzt.“
Das TTDSG fordere „grundsätzlich eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer, wenn Informationen auf deren Endeinrichtungen gespeichert werden oder auf solche Informationen zugegriffen wird“. Ausnahmen von diesem Einwilligungserfordernis seien begrenzt auf Fälle, „in denen das Speichern und Auslesen der Informationen unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Telemediendienst zur Verfügung gestellt werden kann“. In der „Orientierungshilfe“ fänden sich dazu entsprechende Kriterien.

Hinweise in neuer Orientierungshilfe zur Weiterverarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO

„Bei der Prüfung, ob ausnahmsweise eine Einwilligung entbehrlich ist, ist allerdings zu beachten, dass die Voraussetzungen hierfür sich vom Kriterium des berechtigten Interesses nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterscheiden,“ so Kugelmann. Eine Interessenabwägung alleine nach der DSGVO erfülle nicht automatisch die engen Voraussetzungen des TTDSG. Zur Umsetzung der neuen Rechtslage sei es daher beispielsweise nicht ausreichend, „wenn lediglich die Bezeichnungen der Rechtsgrundlagen in einer Datenschutzerklärung ausgetauscht werden“.
Seit dem 1. Dezember 2021 fänden für das Speichern und Auslesen von Informationen auf bzw. aus Endgeräten die strengeren Vorschriften des TTDSG nunmehr Anwendung. Für die anschließende Weiterverarbeitung der so erhobenen personenbezogenen Daten gälten weiterhin die Vorschriften der DSGVO. „Auch hierzu finden sich einige Hinweise in der neuen ,Orientierungshilfe‘.“

Zeitnah soll auch englische Fassung der Orientierungshilfe zur Verfügung stehen

Stellen, welche Websites betreiben, oder Apps und andere Telemedien anbieten, sollten die Verwendung von sogenannten Cookies und anderen Technologien daher dringend überprüfen. „Insbesondere sind die genaue Ausgestaltung der Technologien und deren Notwendigkeit einer Revision zu unterziehen. Zeitpunkt, Art und Dauer der Speicherung sowie die nachgelagerte Datenverarbeitung müssen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.“ Dazu solle die nun vorliegende „Orientierungshilfe“ eine Hilfestellung geben, so Professor Kugelmann.
Mit Blick auf entsprechende Angebote von außerhalb Deutschlands sei geplant, zeitnah auch eine englische Fassung dieser „Orientierungshilfe“ zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren werde ein öffentliches Konsultationsverfahren zu der vorgelegten „Orientierungshilfe“ durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 30.09.2020
Datenschutzkonferenz: Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 20.12.2021
Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien ab dem 1. Dezember 2021 (OH Telemedien 2021)

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz, 15.12.2021
Willkommen bei „Datenfunk“, dem Podcast des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz / Folge 014: Ein bunter Teller voller Plätzchen – Cookies, Banner und das neue TTDSG



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