De-Mail-Gesetz: Bundesregierung beschließt Entwurf

„De-Mail“ soll für „Vertraulichkeit und Verbindlichkeit im elektronischen Datenverkehr“ sorgen.

secunet begrüßt Rechtsrahmen für vertrauenswürdige De-Mail-Dienste im Internet

[datensicherheit.de, 14.10.2010] De-Mail sorge laut Dr. Rainer Baumgart, Vorstandsvorsitzender der secunet Security Networks AG, für „Vertraulichkeit und Verbindlichkeit im elektronischen Datenverkehr“:
Kommunikationspartner könnten mit De-Mail eindeutig identifiziert werden, Versand und Empfang würden nachweisbar und verbindlich. Damit ließen sich zukünftig per E-Mail auch Vorgänge abbilden, für welche dieses Medium bisher nicht geeignet erschienen sei.
Ab 2011 soll „De-Mail“ den sicheren Austausch von Daten und Dokumenten wie Rechnungen, Kontoauszügen oder Verwaltungsbescheiden über das Internet erheblich vereinfachen. Die Übertragung werde zum Schutz der Inhalte gegen Auslesen und Veränderung stets verschlüsselt erfolgen. Um der sicheren Identifikation Rechnung zu tragen, müssten sich natürliche oder juristische Personen bei der Eröffnung eines Benutzerkontos zum Beispiel durch Vorlage eines Personalausweises legitimieren. Durch sichere Versand- und Empfangsnachweise ergäben sich weitere Vorteile gegenüber der bisherigen E-Mail, so secunet.

Weitere Informationen zum Thema:

heise online, 13.10.2010
Bundeskabinett verabschiedet De-Mail-Gesetzentwurf

datensicherheit.de, 08.08.2010
Deutscher Anwaltverein und Deutscher Notarverein nehmen Abstand von De-Mail-Projekt / DAV und DNotV bezweifeln Nutzen sowie Sicherheit und kritisieren Kosten

Weitere Beiträge