Googles neue Datenschutzerklärung: Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Verstoß gegen europäisches Recht

Peter Schaar fordert Google auf, die für den 1. März 2012 angekündigte Umstellung der Datenverarbeitungsregeln des Unternehmens auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt sind.

Foto: BfDI
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Umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten sei nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar

[datensicherheit.de, 28.02.2012] Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Auftrag der „Artikel 29-Gruppe“ der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht, inwieweit die von Google angekündigte neue Datenschutzerklärung den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen:
Die Untersuchung der CNIL komme zu dem Ergebnis, dass die von dem Unternehmen für den 1. März 2012 angekündigte umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Die neue Google-Datenschutzerklärung werfe viele datenschutzrechtliche Fragen auf, sagt Peter Schaar. Insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten begegne erheblichen Bedenken. Kritisch sehe er es auch, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen könnten, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet.
Schaar fordert nun Google auf, die für den 1. März 2012 angekündigte Umstellung der Datenverarbeitungsregeln des Unternehmens auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt sind.

Weitere Informationen zum Thema:

Google
Eine Datenschutzerklärung, viele Google-Produkte

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