Arbeitsplatz – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 14 Apr 2024 18:22:48 +0000 de hourly 1 Trotz strenger Gesetze und Vorschriften für IT-Sicherheit: Europa bleibt anfällig für Cyber-Angriffe https://www.datensicherheit.de/trotz-strenger-gesetze-und-vorschriften-fuer-it-sicherheit-europa-bleibt-anfaellig-fuer-cyber-angriffe https://www.datensicherheit.de/trotz-strenger-gesetze-und-vorschriften-fuer-it-sicherheit-europa-bleibt-anfaellig-fuer-cyber-angriffe#respond Sun, 14 Apr 2024 22:21:29 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44513 Der „Security Culture Report 2024“ beschreibt, wie sich Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich auf Organisationen sowie die Art und Weise auswirken, wie Menschen bei der Arbeit handeln und fühlen

[datensicherheit.de, 15.04.2024] KnowBe4 hat am 27. März 2024 die Veröffentlichung des „Security Culture Report 2024“ bekanntgegeben. Dieser Bericht dokumentiert demnach die Untersuchungsergebnisse, wie sich Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich auf Organisationen sowie die Art und Weise auswirken, wie Menschen bei der Arbeit handeln und fühlen. Er liege in einer globalen und einer regionalen Version für Nordamerika, Südamerika, Europa, Afrika, Asien und Ozeanien vor und berücksichtige die regionalen Nuancen, Verhaltensweisen und Einstellungen zur Cyber-Sicherheit am Arbeitsplatz.

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Foto: KnowBe4

Dr. Martin J. Krämer rät, Cyber-Sicherheit als abteilungsübergreifende gemeinsame Anstrengung wahrzunehmen…

Erfüllung der Compliance-Anforderungen wird allmählich als strategische Initiative zur Förderung starker Sicherheitskultur begriffen

Die Ergebnisse zeigten, „dass Organisationen in ganz Europa im Allgemeinen verstehen, dass der Mensch Bestandteil ihrer Verteidigungsstrategie sein müssen, um das Niveau der Widerstandsfähigkeit zu erhöhen“. „Social Engineering“ bleibe darüber hinaus eine der größten Bedrohungen.

Unternehmen betrachteten „Security Awareness“ nicht mehr als eine Checkbox-Übung zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen, sondern zunehmend als eine strategische Initiative zur Förderung einer starken Sicherheitskultur. Allerdings werde das Thema Cyber-Sicherheit oft noch als Aufgabe eines einzelnen Teams oder einer Abteilung betrachtet – „und nicht als gemeinschaftliche Anstrengung, was es schwierig macht, sich durchzusetzen“.

Der Bericht beschreibt u.a. den unterschiedlichen Reifegrad der Cyber-Sicherheit in Europa

Darüber hinaus zeige der Bericht, dass die Europäische Union (EU) zwar bei der Gestaltung globaler Cyber-Sicherheitsstandards durch strenge Gesetze und Vorschriften eine Vorreiterrolle einnehme, „dass jedoch eine schnellere Annahme und Umsetzung erforderlich ist, um sie für Unternehmen wirksam zu machen“. Der Bericht untersuche Themen wie den unterschiedlichen Reifegrad der Cyber-Sicherheit in Europa – „und was dies für Unternehmen bedeutet“. Er verdeutliche den Mangel an Kommunikation in Unternehmen und wie dieser eben Cyber-Angriffe begünstige sowie die Gesetzgebung und ihre Umsetzung.

Er befasse sich auch mit der prognostizierten Zunahme der Qualität und Quantität der Cyber-Angriffe und der Frage, wie diese bekämpft werden könnten. „Darüber hinaus befasst er sich mit dem großen Problem der sprachlichen Lokalisierung spezifischer Compliance- und rechtlicher Anforderungen auf dem gesamten Kontinent.“ Untersucht worden sei zudem der Einfluss der Künstlichen Intelligenz (KI) auf die Zunahme von Desinformation und Fehlinformation sowie ausgefeilterer und effektiverer Cyber-Angriffe.

Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Cyber-Sicherheit in Unternehmen eine Notwendigkeit

„Social Engineering“ sei nach wie vor eine der drei größten Bedrohungen in Europa. Aus- und Weiterbildung im Bereich der Cyber-Sicherheit in Unternehmen sei eine Notwendigkeit, um den sich ständig weiterentwickelnden Strategien und Taktiken der Cyber-Kriminellen einen Schritt voraus zu sein. „Während es in den am stärksten digitalisierten Sektoren Europas einen bemerkenswerten Aufwärtstrend bei ,Security Awareness’ gibt, unterscheiden sich das Verständnis und die Umsetzung der Sicherheitskultur in den verschiedenen Branchen stark“, berichtet Dr. Martin J. Krämer, „Security Awareness Advocate“ bei KnowBe4.

Dennoch sei es offensichtlich, dass viele Organisationen bei der Einführung einer proaktiven Sicherheitskultur noch hinterherhinkten. Dr. Krämer kommentiert: „Wir beobachten jedoch, dass europäische Organisationen beginnen, die entscheidende Rolle der Integration der ,Security Awareness’ in ihre Unternehmenskultur zu erkennen und anzuerkennen.“ Sie hätten verstanden, dass sie damit die Widerstandsfähigkeit stärkten. Sein abschließender Rat: „Dennoch müssen wir die fortbestehenden Hürden in Sektoren angehen, in denen Cyber-Sicherheit nicht als abteilungsübergreifende gemeinsame Anstrengung wahrgenommen wird.“

Weitere Informationen zum Thema:

KnowBe4, 27.03.2024
SECURITY CULTURE REPORT 2024

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3G am Arbeitsplatz: LfDI RLP fordert Datensparsamkeit https://www.datensicherheit.de/3g-arbeitsplatz-lfdi-rlp-forderung-datensparsamkeit https://www.datensicherheit.de/3g-arbeitsplatz-lfdi-rlp-forderung-datensparsamkeit#respond Fri, 26 Nov 2021 15:50:48 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41144 Aktuelle Änderung bringt für die meisten Arbeitsplätze im Land zahlreiche Änderungen mit sich, so der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann

[datensicherheit.de, 26.11.2021] Seit dem 24. November 2021 gelten im Beschäftigungsverhältnis strengere Regeln zur Eindämmung der „Corona-Pandemie“. Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist der Zutritt zu einem Arbeitsplatz, bei dem physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, demnach nur noch dann zulässig, wenn Beschäftigte und Besucher den sog. 3G-Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber erbringen (§ 28 b Abs. 1 IfSG) – sie müssen entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Diese Änderung bringe für die meisten Arbeitsplätze im Land zahlreiche Änderungen mit sich, kommentiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP): Denn der Arbeitgeber sei verpflichtet, die Nachweispflicht täglich zu überwachen und auch zu dokumentieren. Bei Verstößen drohten hohe Bußgelder.

Beschäftigte laut LfDI RLP nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber Auskunft über eigenen Impf- oder Genesungsstatus zu geben…

Korrespondierend hierzu seien die bisherigen Vorschriften zur Zulässigkeit einer Impfabfrage durch den Arbeitgeber erweitert worden. Es sei dem Arbeitgeber jetzt erlaubt, Informationen zum Impf-, Genesenen- bzw. Teststatus der Beschäftigten zu erfragen und diese Daten – einschließlich der Gültigkeitsdauer des Zertifikates – zu verarbeiten (§ 28b Abs. 3). „Wenn der Arbeitgeber den Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können Beschäftigte mit gültigem Zertifikat aber von den täglichen Zugangskontrollen befreit werden.“
Beschäftigte seien auch angesichts der neuen Regelungen nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber Auskunft über den eigenen Impf- oder Genesungsstatus zu geben. „Wer diese Frage nicht beantworten möchte, muss aber täglich einen Test vorlegen“, so der LfDI RLP.

LfDI RLP betont, dass auch neue Regelungen kein Freibrief sind

„Auch wenn Arbeitgeber auf der Basis des geänderten Infektionsschutzgesetzes nunmehr auch Gesundheitsdaten ihrer Beschäftigten verarbeiten dürfen, sind dabei datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, stellt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der LfDI RLP, in einer ersten Einschätzung klar und betont:
„Die neuen Regelungen sind kein Freibrief, um sich ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand der Mitarbeitenden zu verschaffen! Ziel ist der Gesundheitsschutz, nicht das Ausforschen von Beschäftigten“. Der Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelte weiterhin uneingeschränkt.

LfDI RLP ruft Arbeitgeber auf, die datensparsamste Nachweismethode zu wählen

Arbeitgeber seien daher gehalten, die datensparsamste Nachweismethode zu wählen. Als Beispiel nennt Professor Kugelmann die Nutzung der vom RKI herausgegebenen kostenlosen „CovPassCheck-App“ durch den Arbeitgeber – idealerweise auf dem mobilen Dienst- bzw. Firmentelefon.
Diese Methode sei gegenüber dem Anlegen umfangreicher Namenslisten mit Informationen zum Genesenenstatus oder zu zurückliegenden Impfterminen „vorzugswürdig“. Soweit Nachweis-Zertifikate oder QR-Codes elektronisch übermittelt werden sollen, sei eine ausreichende Vertraulichkeit der Daten sicherzustellen, z.B. durch eine geeignete Verschlüsselung.

Appell des LfDI RLP, umsichtig und sorgsam mit den Daten umzugehen

„Insgesamt hätte ich mir eine Regelung gewünscht, bei der Arbeitgeber bei der Nachweisprüfung nur einen QR-Code einscannen und somit nicht erkennen können, welches der drei ,G‘ bei Beschäftigten vorliegt“, führt Professor Kugelmann aus. Italien habe dies mit dem „Green-Pass“ vorgemacht.
Dadurch, dass die neuen Vorschriften auch die Nutzung der Impfdaten für das Hygienekonzept des Arbeitgebers erlaubten, werde dieses Problem noch verschärft. Der LfDI RLP abschließend: „Ich appelliere an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, umsichtig und sorgsam mit den Daten umzugehen!“

Weitere Informationen zum Thema:

ROBERT KOCH INSTITUT
Die CovPassCheck-App / COVID-Zertifikate der EU direkt per App prüfen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 02.11.2021
Betrieblicher Infektionsschutz / Antworten auf die häufigsten Fragen

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Umfrage zeigt: Passwörter können zur Sicherheitsfalle werden https://www.datensicherheit.de/umfrage-ergebnis-passwoerter-sicherheitsfalle https://www.datensicherheit.de/umfrage-ergebnis-passwoerter-sicherheitsfalle#respond Fri, 16 Jul 2021 12:27:22 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40378 Im Rahmen einer Studie 1.008 Mitarbeiter zum Umgang mit Passwörtern befragt

[datensicherheit.de, 15.07.2021] Beyond Identity hat nach eigenen Angaben im Rahmen einer Studie 1.008 Mitarbeiter zu ihrem Umgang mit Passwörtern befragt: „Die Ergebnisse zeigen, dass im Arbeitsalltag oft grob fahrlässig mit Sicherheitsbestimmungen umgegangen wird. Dadurch schützen Passwörter nicht länger vertrauliche Informationen, sondern werden selbst zur Sicherheitsfalle.“ Erkenntnisse aus dieser Studie seien u.a.:

  • Einer von vier Mitarbeitern habe noch immer Zugang zu Konten früherer Arbeitsplätze.
  • 41,7 Prozent der Mitarbeiter teilten Passwörter am Arbeitsplatz.
  • 42,5 Prozent der Mitarbeiter seien der Meinung, dass die Weitergabe von Passwörtern am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund sein sollte.
  • Einer von fünf Mitarbeitern verwende für arbeitsbezogene Konten dasselbe Passwort wie für private Bankkonten.

In vielen Unternehmen Usus, Passwörter gemeinsam zu nutzten

Der Sinn von Passwörtern sei es, bestimmten Benutzern den Zugriff auf Geräte, Anwendungen oder Webseiten zu ermöglichen. Passwörter sollten zudem sensible Firmeninformationen schützen, weshalb Passwörter geheim bleiben sollten. Die Praxis sehe jedoch häufig anders aus: In vielen Unternehmen sei es beispielsweise Usus, dass Mitarbeiter Passwörter gemeinsam nutzten. „Als häufigster Grund dafür wurde die vereinfachte Zusammenarbeit im Team genannt.“
41,7 Prozent der befragten Anwender räumten beispielsweise ein, dass sie Passwörter am Arbeitsplatz weitergegeben hätten und gemeinsam mit den Kollegen nutzten. Angestellte in mittelständischen Unternehmen praktizierten dieses Vorgehen besonders häufig. Zwei Drittel der in diesem Umfeld befragten Angestellten hätten zugegeben, ihre Passwörter mit Kollegen zu teilen.

Vermeintlich sichere Passwörter mit nicht wirklich sicheren Methoden merken

Im Rahmen dieser Studie seien die Teilnehmer zu ihren Passwortgewohnheiten und -tendenzen interviewt worden. „Gefragt wurde u.a. danach, für wie sicher Passwörter gehalten werden, und wie die Nutzer den Überblick behalten, wenn sie für unterschiedliche Anwendungen verschiedene Passwörter nutzen.“
Demnach hielten 45 Prozent ihre Passwörter für „sicher“, 26,3 Prozent seien sogar der Ansicht, dass ihre Passwörter „sehr sicher“ seien. Allerdings habe die Mehrzahl der Befragten zugegeben, dass sie sich ihre vermeintlich sicheren Passwörter durch nicht wirklich sichere Methoden merkten. So notierten 34 Prozent der Befragten ihre Passwörter ganz altmodisch in einem Notizbuch oder auf einem Stück Papier.

Passwort-Manager anfällig für Hacker-Angriffe

Auch die digitale Aufzeichnung der Passwörter sei eine beliebte Option. „Mehr als ein Viertel der Mitarbeiter verließ sich ausschließlich auf ihr Gedächtnis, um den Überblick über die Passwörter zu behalten.“ Einen Passwort-Manager verwendeten der Studie zufolge nur wenig mehr als 38 Prozent der Mitarbeiter.
Die Option, Online-Anmeldedaten in einer Softwareapplikation zu speichern helfe, Passwörter automatisch zu generieren und Anmeldevorgänge zu beschleunigen. Zudem bleibe die Identität der Mitarbeiter geschützt. Allerdings seien Passwort-Manager auch anfällig für Hacker-Angriffe. „Wird die Software infiltriert, hat ein Angreifer Zugang zu der gesamten Passwortsammlung eines Nutzers.“

Bequemlichkeit beim Umgang mit Passwörtern großer Risikofaktor

Bequemlichkeit sei im Umgang mit Passwörtern ein großer Risikofaktor für die Cyber-Sicherheit. Deshalb müssten Unternehmen ihre Regeln zur Cyber-Sicherheit klar und konkret formulieren, um effektiv zu sein. Fast 73 Prozent der Befragten bewerteten die Passwort-Protokolle und -Richtlinien in ihrem Unternehmen als „richtig und ausreichend“. 10,8 Prozent hielten sie für „zu lasch“ und 16,3 Prozent glauben, dass die Regeln in ihrer Firma „zu streng“ seien.
„Mitarbeiter kleinerer Firmen waren am ehesten der Meinung, dass ihr Arbeitgeber die Sicherheitsregeln nicht streng genug durchsetzt.“ Diese Gruppe habe auch am häufigsten angegeben, ihre Passwörter „selten“ oder „nie“ zu ändern. Ein Grund dafür sei, dass es dazu keine Verpflichtung gäbe, so die Befragten. In vielen Unternehmen gebe es allerdings genaue Regeln dafür, „wann und wie Passwörter aktualisiert werden müssen“. Über 80 Prozent der Befragten hätten angegeben, dass ihr Unternehmen über entsprechende Richtlinien verfüge und zur Information der Mitarbeiter automatisierte Erinnerungshilfen einsetze.

Sicherheitsprobleme und Schäden in Folge falschen Umgangs mit Passwörtern vermeiden

Die Befragung durch Beyond Identity belege, dass ein schnelles und komfortables Verfahren zu Authentifizierung und Identifizierung von Nutzern ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen die Cyber-Kriminalität im Firmennetz sein könne. Mitarbeiter, die sich nicht erst durch ein umständliches Regelwerk arbeiten müssten, um Zugang zu Daten und Informationen zu bekommen, seien produktiver und hielten sich an die Regeln zur IT-Sicherheit.
Ein passwortloses Authentifizierungssystem (wie z.B. das von Beyond Identity) biete eine solche einfache Lösung für jede IT-Umgebung an: Es verhindere Sicherheitsprobleme und Schäden, welche durch den unachtsamen oder missbräuchlichen Umgang mit Passwörtern entstehen könnten.

Weitere Informationen zum Thema:

BEYOND IDENTITY
Why Passwords Stink

datensicherheit.de, 06.05.2021
Welt-Passwort-Tag 2021: Digitalisierung vorangetrieben und neue Herausforderungen geschaffen / 84% der Remote-Mitarbeiter gaben in einer Umfrage von CyberArk an, ein identisches Passwort in mehreren Applikationen zu verwenden

datensicherheit.de, 02.02.2021
Risiko: Wiederverwendung von Passwörtern / Untersuchung von KnowBe4 zeigt, dass 76 Prozent der Mitarbeiter von Unternehmen ihr Passwort wiederverwenden

datensicherheit.de, 14.07.2020
Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern / In dem Bericht „2020 What keeps you up at Night“ wurden 300 B2B-IT-Entscheidungsträger in Deutschland zu den wichtigsten Risiken im Cyberspace befragt / Ransomware, Einhaltung von Compliance (DSGVO, etc.), Insider-Angriffe und der Nutzer selbst wurden als die vier größten Risiken genannt

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Die im Dunklen sind nicht sicher: Ein Impuls für mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit https://www.datensicherheit.de/die-im-dunklen-sind-nicht-sicher-ein-impuls-fuer-mehr-sicherheit-und-nachhaltigkeit https://www.datensicherheit.de/die-im-dunklen-sind-nicht-sicher-ein-impuls-fuer-mehr-sicherheit-und-nachhaltigkeit#respond Sun, 17 Jun 2018 06:02:31 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27616 Ein Experten-Gespräch über die richtige Beleuchtung von Arbeitsstätten und Implikationen für die betriebliche Sicherheit und Produktivität

[datensicherheit.de, 17.06.2018] Über die Wechselwirkung von künstlicher Beleuchtung mit Gesundheit und Sicherheit in Betrieben sprach Dirk Pinnow, u.a. Herausgeber datensicherheit.de (ds) und Leiter des VDI/VDE-Arbeitskreises Sicherheit, am 14. Juni 2018 mit Günther Gdanietz, Geschäftsführer der BERLINER LICHTWERKSTATT. Gdanietz ist TÜV-zertifizierter Sachkundiger für die Bewertung von bestehenden Beleuchtungsanlagen und Lichtplaner. Sein Motto: „Licht ist unsere Leidenschaft – Licht ist Leben!“

Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit auch bei der Beleuchtung

Arbeitgeber sowie Betreiber von Gebäuden und Produktionsstätten sind verpflichtet, Unfall- und Gesundheitsgefahren in Folge mangelnder oder unzureichender Beleuchtung zu begegnen. Eigentlich müsste jedes derartige Unternehmen eine aktuelle Dokumentation der Beleuchtungsanlagen vorhalten und für die regelmäßige Wartung und Überprüfung durch sachkundige Fachkräfte sorgen.
Wen wundert es da aber angesichts der Erfahrungen aus der Alltagspraxis beim vermeintlich trivialen Beispiel Beleuchtung, wenn Betriebe sich auch mit Notfall- und Wiederanlaufplänen für ihre Rechentechnik schwer tun? Wie soll es erst einmal werden, wenn im Kontext der Industrie 4.0 und des „Internets der Dinge und Dienste“ alles mit allem verknüpft werden soll?
Über Analogien und Lehren aus dem Umgang mit Sicherheitsrisiken in Betrieben handelt folgendes Gespräch (Auszug).

Unbehagen am Arbeitsplatz als Sicherheitsrisiko

ds: Herr Gdanietz, in der Vorbereitung auf unser heutiges Gespräch fühlte ich mich hier in unserem Redaktionsbüro – in relativer Nähe zur TU Berlin – an mein damaliges nicht-technisches Prüfungsfach ‚Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit‘ erinnert: Damals wurde mir anhand von Videos aus Beständen der Berufsgenossenschaften sehr drastisch vor Augen geführt, welche Komplexität das Zusammenspiel der Arbeitsplatzbedingungen im Kontext der betrieblichen Sicherheit hat.
Seitdem sind ja nun einige Jahre ins Land gegangen und ich würde gerne von Ihnen heute erfahren, warum Sie mit einem geradezu ,missionarischen Eifer“ unterwegs sind, um Überzeugungsarbeit vor allem für eine bessere Beleuchtung an Arbeitsplätzen in Betrieben, Behörden und Bildungseinrichtungen zu verrichten!

Qualität von LED-Leuchtstoffröhren

Foto: Dirk Pinnow

„Beleuchtungs-Missionar“ Gdanietz demonstriert mit seinem Leuchtenkoffer die unterschiedliche Qualität von LED-Leuchtröhren: von der extrem flimmernden Billigvariante mit ungleicher Ausleuchtung und noch relativ hoher Leistungsaufnahme über eine Mittelklasse-Variante bis zur Hightech-Lösung aus dem Fachhandel mit höherem Anschaffungspraxis, aber höherer Lichtqualität und Lebensdauer sowie absehbarer Amortisation

Gdanietz: Während heute immer mehr Gelder in die Digitalisierung fließen, wird die traditionelle Betriebsausstattung leider oft ,auf Verschleiß‘ gefahren: Laut ZVEI [1] gelten über 75 Prozent der Beleuchtungsanlagen als stark veraltet und sanierungsbedürftig. Die Folgen: Menschen sind tagtäglich falschen Lichtfarben, Lichtflimmern und der Abnahme der Beleuchtungsintensität sowie -gleichmäßigkeit ausgesetzt…

ds: Da kommt mir gleich ein Großraumbüro vergangener Dekaden in den Sinn – mit summenden, flackernden und defekten Leuchtstoffröhren – und es stellt sich bei mir sofort ein gewissen Unbehagen ein. Motiviert arbeiten geht wohl anders?

Gdanietz: Die Beschäftigten ermüden unter solchen Umständen zwangsläufig sehr schnell – aber es droht nicht allein eine Konzentrationsschwäche, die mit reichlich Kaffee bekämpft werden könnte, es kann im Extremfall zu Krankheiten und Unfällen kommen. Fragen Sie Arbeitsmediziner: Zwischen schlechter Beleuchtung und Fehlzeiten besteht ein Zusammenhang!

ds: Mangelnde Motivation, Ermüdung und Fehlzeiten sind jetzt nicht gerade das, was im Zuge der Digitalen Transformation mit ihrer durchgehenden Digitalisierung und Vernetzung gebraucht wird.
Erforderlich sind doch wohl gesunde, hochmotivierte und -konzentrierte Mitarbeiter, die von sich aus ein hohes Maß an Sicherheit bei der Bedienung von Produktionseinrichtungen, aber auch IuK-Systemen [2] erzielen können!

Gdanietz: Menschen sind von der Evolution her nicht für Kunstlicht geschaffen: Wir sind das natürliche Sonnenlicht gewöhnt, haben also bisher keine Kompensationsmöglichkeit für Flimmerlicht entwickelt. Wenn ein Mensch flimmerndem Licht ausgesetzt wird, egal ob er es bewusst oder nur unbewusst wahrnehmen kann, wird sein Körper unter Stress gesetzt. Es werden körpereigene Ressourcen für eine versuchte Anpassung aufgewendet, die im Grunde nie gelingen kann!

ds: Das erinnert mich an eine fatale Wiederholungsschleife in einem Strukturdiagramm, aus der es fast keinen Ausstieg gibt, weil das Abbruchkriterium nie oder in der Realität selten erreicht wird: Während der Arbeitszeit gibt es dann also gar kein Entkommen… Kein Wunder, wenn die Belegschaft unter solchen Bedingungen die Pausen, den Feierabend und das Wochenende herbeisehnen und vielleicht sogar in eine Krankheit ,flüchten‘ müssen, um einer solchen Tortur zu entkommen.

Fahren auf Verschleiß: Das Spiel mit dem Feuer

Gdanietz: Ich setze mal noch was drauf, weil Sie ja so gerne nach Auswirkungen auf die betriebliche Sicherheit fragen: Betriebliche Beleuchtungsanlagen sind eben oft technisch stark veraltet, was nicht nur zu den eben diskutierten Folgen für die Gesundheit und Motivation führt. Es gibt leider bisher kaum eine regelmäßige Überprüfung durch Sachverständige – also selten bis nie…
Alte Leuchtmittel aber setzen einen hohen Anteil der aufgenommenen Energie in Wärme um – stellen Sie sich mal vor, was das mit den Bauteilen macht, die oft aus Kunststoff hergestellt sind: Die Vorschaltgeräte leiden, die Kabel und Kondensatoren! Oft lassen sich dann auch noch abisolierte, brüchige, verschmorte oder sogar durchgeschmorte Kabel entdecken – da droht nicht nur der Ausfall der Beleuchtung, sondern es sind Kurzschlüsse zu befürchten und eine erhöhte Brandgefahr.

ds: Wenn in einem so ausgestatteten Büro auch die regelmäßige Backup-Erstellung auf die leichte Schulter genommen wird, vielleicht gar nicht stattfindet bzw. die Datenträger auch direkt am Ort aufbewahrt werden…
Also, Herr Gdanietz, wir brauchen das jetzt wohl nicht weiter zu vertiefen – unser Web-Magazin ist ja voll von Darstellungen der Gefahren für die betriebliche Kontinuität im IT-Kontext. Wir möchten unsere Leser ja nicht nur mit den Gefahren der betrieblichen Existenz konfrontieren, sondern auch Anregungen geben, was sich konkret verbessern lässt – haben Sie auch eine gute Nachricht abseits eines puren Werbe-Slogans?

Planbare Amortisation moderner Beleuchtung

Gdanietz: Eigentlich hätte ich jetzt gerne gesagt: ,Das Geld hängt an der Decke!‘ Nun: Ich bin überzeugt, dass die Auswahl geeigneter Lichtquellen maßgeblich die Sicherheit, Behaglichkeit und Produktivität am Arbeitsplatz beeinflusst und auch dem Grundsatz des nachhaltigen Wirtschaftens folgt. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass zum Beispiel die Auswahl der richtigen Lichtfarben die Leistungsfähigkeit bis zu 20 Prozent steigern kann – und die Fehlerquoten auf die Hälfte gesenkt werden kann.
Wie vorhin schon gesagt: Dabei sollten aus den genannten Gründen tageslichtähnliche Lichtfarben bevorzugt werden – Experten sprechen von Licht mit einer Farbtemperatur von 5.500 bis 6.500 Kelvin [3]. Und es ist heute durchaus möglich, möglichst flimmerfreie Lichtquellen zu verwenden.
Um es auf den Punkt zu bringen: Eine biologisch wirksame Beleuchtung kann Lebensqualität und Leistungsfähigkeit deutlich steigern – und sie zahlt sich innerhalb überschaubarer Zeiträume aus! Energieeffiziente Beleuchtungsanlagen können nach Untersuchungen der Beuth Hochschule für Technik Berlin Betriebskosten um bis zu 70 Prozent reduzieren…

ds: Da kommt mit gleich das Pareto-Prinzip, die 80-20-Regel, in den Sinn…

Preis und Leistung beachten

Foto: Dirk Pinnow

Empfehlung: Preis und Leistung vergleichen! Rechts eine handelsübliche relativ günstige, für den betrieblichen Dauerbetrieb eher ungeeignete LED-Glühlampe, links ein nur im Fachhandel erhältliches Highttech-LED-Leuchtmittel, das auch als Notbeleuchtung einsetzbar ist (dann mit Gleichspannung betrieben, daher mit „DC“-Symbol gekennzeichnet)

Gdanietz: Tatsächlich konnte unter Praxisbedingungen sogar vereinzelt eine 80-prozentige Kostenreduzierung nachgewiesen werden! Aber ganz realistisch: Ich rechne bei meinen Angeboten mit Amortisationszeiten von oft weniger als zwei Jahren. Und wer gerade nicht das nötige Eigenkapital hat, kann auf verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Leasing, Miete oder Lichtcontracting zurückgreifen, um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen.

Wäremeentwicklung

Foto: Dirk Pinnow

Empfehlung: Auf professionelles Wärmemanagement achten! Rechts eine handelsübliche, relativ günstige LED-Leuchtröhre (überwiegend aus Kunststoff mit schlechter Wärmeabführung), links eine nur im Fachhandel erhältliche Highttech-LED-Leuchtröhre mit optimierter Wärmeabfuhr (die LEDs sind auf Aluminiumschiene gesteckt, auf Klebstoff wird verzichtet)

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit: Biologisch wirksame Beleuchtung am Arbeitsplatz
ds: Unsere Plauderei nähert sich wohl doch noch einem versöhnlichen Ende… Möchten Sie Ihre Botschaft vielleicht – möglich kurz – zusammenfassen?

Gdanietz: Sie können dann ja gerne kürzen… Also: Wir halten uns überwiegend in Innenräumen mit Kunstlicht auf – uns geht der Bezug zum natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus verloren. Stichwörter: Schichtbetrieb und Innenräume.
Und nun der Knackpunkt: Im Freien können wir selbst an bewölkten Tagen noch mehrere Tausend Lux [4] Beleuchtungsstärke messen. Und am Arbeitsplatz? Dort sind es oft nur 500 bis 700 Lux! Das ist dann durchaus normgerechte künstliche Beleuchtung, doch es fehlt die biologische Lichtwirkung.
An einem solchen Funzel-Arbeitsplatz würden Wissenschaftler noch von ,biologischer Dunkelheit‘ sprechen, denn die Weiterleitung von Lichtreizen auf dem sogenannten biologischen Pfad geschieht im Mittel erst so ab etwa 800 bis 1.000 Lux.
Wenn wir uns nun klarmachen, dass Licht wie kaum ein anderes Medium auf Geist und Psyche des Menschen einwirkt, ihm eine Schlüsselrolle in Bezug auf Wohlbefinden und Gesundheit der Mitarbeiter zukommt, kann doch jeder ordentliche Kaufmann die Folgen für die Produktivität und auch Sicherheit des eigenen Unternehmens erkennen.
Um nun noch die Kurve zu Ihrem Schwerpunkt zu schlagen: Die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz beeinflusst die Geschwindigkeit und Genauigkeit der Erledigung einer ,Sehaufgabe‘ – also vor allem auch die heutige Computerarbeit. Zusammen mit der Helligkeitsverteilung bestimmt sie unsere Sehleistung.
Daher meine Empfehlung: Biologisch wirksame Beleuchtung am Arbeitsplatz macht sich bezahlt!

ds: Gibt es leicht zu merkende Kriterien für eine gute Beleuchtung?

Gdanietz: An einer Hand sogar – meine Checkliste zur Beleuchtungsqualität am Arbeitsplatz:

  • angenehme Lichtfarben
  • ausreichende Helligkeit
  • gleichmäßige Ausleuchtung
  • Flimmerfreiheit
  • Farbwiedergabe

Wer es gerne länger mag: DIN EN 12464 ,Licht und Beleuchtung, Teil 1: Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen‘ oder Arbeitsstättenrichtlinie ,ASR A3.4 Beleuchtung‘. Und dann gibt es noch die IEEE 1789 als neuen Standard zur Bewertung von flimmernden LEDs – nochmals: Auch Flimmern mit hoher Frequenz außerhalb der bewussten Wahrnehmung sollte nicht vernachlässigen werden, da nachteilige Auswirkungen auf den menschlichen Organismus nicht ausgeschlossen werden können!
Mein letzter offizieller Satz für heute: Bessere Beleuchtung schont die Gesundheit, steigert Produktivität, Qualität und Sicherheit – und reduziert direkte und indirekte Kosten…

Günther Gdanietz

Foto: Dirk Pinnow

Günther Gdanietz: Biologisch wirksame Beleuchtung am Arbeitsplatz macht sich bezahlt – Teststellungen sind möglich!

ds: Herr Gdanietz, ich danke Ihnen für das erhellende Gespräch!

Glossar:

[1] ZVEI: Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
[2] IuK-Systeme: Informations- und Kommunikationssysteme (IT und Telefonie)
[3] Kelvin: Einheit (Abk. K) der thermodynamischen Temperatur und der Farbtemperatur
[4] Lux: Einheit der Beleuchtungsstärke (Lichtstrom, gemessen in Lumen, bezogen auf die beleuchtete Fläche in Quadratmetern)

Weitere Informationen zum Thema:

Günther Gdanietz auf YouTube, 05.08.2016
Flimmern T8 Röhre

Günther Gdanietz auf YouTube, 29.09.2016
Flimmerfreie LED Röhre Premium Qualität

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Kein Generalverdacht: Keylogger im Beschäftigungsverhältnis in der Regel unzulässig https://www.datensicherheit.de/kein-generalverdacht-keylogger-im-beschaeftigungsverhaeltnis-in-der-regel-unzulaessig https://www.datensicherheit.de/kein-generalverdacht-keylogger-im-beschaeftigungsverhaeltnis-in-der-regel-unzulaessig#respond Fri, 28 Jul 2017 15:26:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26788 Landesbeauftragter für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juli 2017

[datensicherheit.de, 28.07.2017] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) geht in einer aktuellen Stellungnahme auf die Unzulässigkeit von Keyloggern im Beschäftigungsverhältnis ein.

Überwachungsdruck mit Persönlichkeitsrechten unvereinbar

Das Bundesarbeitsgericht hat am 27. Juli 2017 entschieden, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht ohne konkreten Verdacht „ins Blaue hinein“ durch sogenannte Keylogger überwachen dürfen (BAG, Urteil vom 27. Juli 2017 – 2 AZR 684/16).
Die Erfurter Richter hätten mit ihrer Entscheidung die Linie bestätigt, dass eine lückenlose technische Überwachung am Arbeitsplatz in der Regel rechtswidrig sei. Der LfDI Prof. Dr. Dieter Kugelmann begrüßt diese Entscheidung als weiteren Beitrag zur Stärkung des Beschäftigtendatenschutzes: „Die verdachtslose Verwendung von Keyloggern greift massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, führt zu einer Dauerüberwachung der Beschäftigten und erzeugt einen Überwachungsdruck, der grundsätzlich mit ihren Persönlichkeitsrechten nicht vereinbar ist.“

Totale PC-Überwachung

In dem nunmehr entschiedenen Verfahren hatte demnach ein Web-Entwickler gegen seine Kündigung geklagt. Die Arbeitgeberin soll ihren Beschäftigten mitgeteilt haben, dass sie die gesamte PC-Nutzung mittels einer Software protokollieren und dauerhaft speichern würde. Auch auf dem Dienst-PC des Klägers sei die Software installiert worden und habe in Folge alle Tastatureingaben des Klägers aufgezeichnet. Daneben habe die Software in regelmäßigen Abständen Bildschirmfotos (Screenshots) angefertigt.
Die Auswertung dieser Daten soll ergeben haben, dass der Beschäftigte seinen Dienst-PC auch zu privaten Zwecken innerhalb seiner Dienstzeit genutzt habe – ihm sei daraufhin fristlos gekündigt worden.

Rechtswidrige Überwachung

Der Beschäftigte sei vor Gericht gezogen und habe gegen die außerordentliche Kündigung geklagt, da er der Meinung gewesen sei, seine Arbeitgeberin dürfe die aus dem Keylogger gewonnen Daten nicht gegen ihn zu Kündigungszwecken verwenden.
Das Bundesarbeitsgericht habe ihm Recht gegeben: Der Einsatz eines Keyloggers sei rechtswidrig und verstoße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wenn vor dem Einsatz kein konkreter Verdacht für eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung gegeben sei. Für die aus dieser rechtswidrigen Überwachung gewonnenen Daten bestehe ein Beweisverwertungsverbot. Deshalb dürften sie nicht verwendet werden, um ein Fehlverhalten eines Beschäftigten zu beweisen.

Einsatz von Überwachungssoftware im Regelfall „unverhältnismäßig“

Der LfDI weist nach eigenen Angaben seit Jahren darauf hin, dass eine Totalüberwachung – unabhängig davon ob durch Videoüberwachung, GPS oder wie im jetzt entschiedenen Fall durch Protokollierung des Arbeitsverhaltens am Dienst-PC – grundsätzlich unzulässig sei, wenn kein konkreter Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung des Beschäftigten vorliegt.
Dies werde sich auch nach zukünftiger Rechtslage im Kern nicht ändern. Auch die in der sogenannten „Art. 29“-Gruppe versammelten Datenschutzbehörden der europäischen Mitgliedstaaten bezeichneten in ihrem am 8. Juni 2017 veröffentlichen Arbeitspapier den Einsatz von Keyloggern, Mausbewegungs-Rekordern und automatischer Screen-Capture-Software im Regelfall als „unverhältnismäßig“.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Arbeitspapier WP249 vom 8.6.2017 der Art. 29-Gruppe

datenscherheit.de, 02.09.2016
In Rheinland-Pfalz geregelt: Datenschutzkonformer Einsatz von Wildkameras

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Bedrohungsmanagement: SIMEDIA-Seminar am 6. November 2013 in Frankfurt/Main https://www.datensicherheit.de/bedrohungsmanagement-simedia-seminar-6-november-2013-frankfurtmain https://www.datensicherheit.de/bedrohungsmanagement-simedia-seminar-6-november-2013-frankfurtmain#respond Thu, 03 Oct 2013 19:05:36 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22452 Gewalt am Arbeitsplatz gehen Warnsignale voraus, die erkannt und auf die mit Erkennungs-, Präventions- und Deeskalationsstrategien reagiert werden kann

[datensicherheit.de, 03.10.2013] Die Geiselnahme im Ingolstädter Rathaus am 19. August 2013 zeige einmal mehr, dass Stalking und Gewalt am Arbeitsplatz ein reales Problem darstellen, so die SIMEDIA GmbH in Bonn.
Die Anzahl der dokumentierten Fälle steige seit Jahren kontinuierlich an. Den Taten gingen fast ausnahmslos Warnsignale voraus, die in der eigenen Institution erkannt und auf die reagiert werden könne. Mit Hilfe eines Prozesses – des sogenannten Bedrohungsmanagements – ließen sich Gewaltdynamiken gut erkennen und man könne fallbezogen deeskalierend gegensteuern. Immer mehr Unternehmen, Behörden und Institutionen gehen laut SIMEDIA diesen Weg und implementieren zur Prävention und Bewältigung von Gewaltdelikten ein Bedrohungsmanagement im eigenen Sicherheitskonzept.
Im kommenden SIMEDIA-Seminar zeige Europas führender Experte, Dr. Jens Hoffmann, neben den verschiedenen Formen von „Workplace Violence“ anhand realer Fälle, vielzähliger Beispiele und Übungen Möglichkeiten der strukturierten Risikoeinschätzung sowie SIMEDIA-Strategien des interdisziplinären Fallmanagements auf.

Weitere Informationen zum Thema:

SIMEDIA
SICHERHEIT ENTSTEHT DURCH WISSEN / Bedrohungsmanagement

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Unternehmen müssen Regelwerk schaffen: Nutzung Sozialer Netze während der Arbeitszeit https://www.datensicherheit.de/unternehmen-muessen-regelwerk-schaffen-nutzung-sozialer-netze-waehrend-der-arbeitszeit https://www.datensicherheit.de/unternehmen-muessen-regelwerk-schaffen-nutzung-sozialer-netze-waehrend-der-arbeitszeit#respond Fri, 30 Sep 2011 13:15:36 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15810 Umfang der Nutzung am Arbeitsplatz durch die Mitarbeiter sollte definiert werden

[datensicherheit.de, 30.09.2011] Die Nutzung Sozialer Netzwerke während der Arbeit ist vielen Unternehmen nicht nur wegen des Verlusts von Arbeitszeit ein Dorn im Auge. Laut einer internationalen Umfrage von KASPERSKY lab gingen weltweit 57 Prozent der Unternehmen von einem erhöhten Sicherheitsrisiko für das eigene Firmen-Netzwerk aus:
Gefahren entstehen vor allem, wenn Kriminelle in Sozialen Netzwerken Informationen über Mitarbeiter sammeln, die sie dann unter Umständen für gezielte Attacken auf Unternehmen nutzen können. Auch Malware wird längst u.a. über facebook verbreitet. Unternehmen müssten folglich Verhaltensregeln für Soziale Netzwerke aufstellen, um den Umfang der Nutzung am Arbeitsplatz durch die Mitarbeiter zu definieren.KASPERSKY lab gibt hierzu folgende fünf Grund-Sicherheitstipps, wie man sich beruflich sicher in Sozialen Netzwerken bewegt:

  1. Datenschutzeinstellungen prüfen
  2. Darauf achten, was man postet
  3. Unternehmensangebote nutzen
  4. Eigene Identität schützen
  5. Schutzmaßnahmen gegen Malware-Angriffe ergreifen

Weitere Informationen zum Thema:

KASPERSKY lab, 29.09.2011
Soziale Netzwerke: Chancen vs. Risiko

KASPERSKY lab
Schutz vor den bösen Drei / Filesharing, Social Networks, Online-Games, das sind die Top-Drei der gesperrten Internet-Dienste in Unternehmen. Doch ist ein Verbot wirklich der beste Schutz?

KASPERSKY lab, 05.07.2011
Der Kampf gegen Malware: Jedes dritte Unternehmen beklagt Datenverlust / Laut Kaspersky-Umfrage wachsen Investitionen in die IT-Sicherheit mit der Größe des Unternehmens

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Soziale Netzwerke: Nutzung am Arbeitsplatz polarisiert Fach- und Führungskräfte der IT-Branche https://www.datensicherheit.de/soziale-netzwerke-nutzung-am-arbeitsplatz-polarisiert-fach-und-fuehrungskraefte-der-it-branche https://www.datensicherheit.de/soziale-netzwerke-nutzung-am-arbeitsplatz-polarisiert-fach-und-fuehrungskraefte-der-it-branche#respond Tue, 25 Jan 2011 15:30:53 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14387 NIFIS-Studie „IT-Sicherheit und Datenschutz 2011“ spiegelt ambivalente Grundstimmung in der Branche

[datensicherheit.de, 25.01.2011] Eine deutliche Mehrheit von Fach- und Führungskräften aus der IT-Branche spreche sich gegen die Nutzung sogenannter „Social-Media-Dienste“ wie beispielsweise XING!, facebook oder twitter am Arbeitsplatz aus. Zwei Drittel der im Rahmen einer Studie der Nationalen Initiative für Informations- und Internetsicherheit e.V. (NIFIS) Befragten hielten offenbar nichts davon, wenn ihre Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit Sozialen Netzwerken aufsuchten – wenn auch mit unterschiedlicher Begründung:
Vierzig Prozent hätten die Ansicht vertreten, dass die Nutzung dieser Dienste „Privatsache“ sei und aus diesem Grund auch nur privat durchgeführt werden sollte. Neben dem Aspekt des Verlustes von Arbeitszeit sähen weitere 26 Prozent in der Nutzung der Dienste am Arbeitsplatz sogar „ein nicht zu kalkulierendes Risiko“ für die betriebliche IT- und Informationssicherheit und forderten als Konsequenz, diese Dienste generell im Unternehmen zu sperren.
Auf der anderen Seite stehe ein gutes Drittel, das die möglichen positiven Auswirkungen in den Vordergrund stelle. „Social-Media-Dienste“ stellten danach eine „schnelle und unkomplizierte neue Form der Kommunikation“ dar – Mitarbeitern sollte daher die Nutzung erlaubt sein, da darüber ein wertvoller Austausch von Informationen ermöglicht werde, von der auch das Unternehmen profitieren könne.
Im Rahmen der Studie „IT-Sicherheit und Datenschutz 2011“ seien 100 Fach- und Führungskräfte aus der IT-Branche befragt worden. Diese Umfrage erhebe keinen Anspruch auf Repräsentativität, lasse aber Rückschlüsse auf eine Grundstimmung in der Branche zu.

Weitere Informationen zum Thema:

NIFIS, 11.01.2011
Studie IT-Sicherheit: 2010 wieder viele Vorfälle in deutschen Unternehmen / Das Problem: Der Sensibilisierungsgrad ist hoch – es mangelt an konkreten Maßnahmen

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Veranstaltungshinweis: eCOMM-Veranstaltungsreihe 2009: Rechtssicherheit im Unternehmen https://www.datensicherheit.de/veranstaltungshinweis-ecomm-veranstaltungsreihe-2009-rechtssicherheit-im-unternehmen https://www.datensicherheit.de/veranstaltungshinweis-ecomm-veranstaltungsreihe-2009-rechtssicherheit-im-unternehmen#respond Tue, 21 Jul 2009 06:14:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=4838 eCOMM-Veranstaltungsreihe 2009: Rechtssicherheit im Unternehmen

Sicherheit im E-Business: Risiken für alle Internetnutzer, Risiken für Unternehmen

Termin: 03.09.2009, 18.00 – 20.00 Uhr
Ort:
Handwerkskammer Berlin, BTZ Bildungs- und Technologiezentrum, Mehringdamm 14, 10961 Berlin
Themen:

  • Einsatz von E-Mail im Unternehmen
  • Spam- und Virenschutz
  • private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
  • revisionssichere E-Mail-Archivierung
  • Risiken des Internets für alle Nutzer und Unternehmer

Referent: Peer Heinlein, Heinlein Professional Linux Support
Peer Heinlein ist Linux-Consultant und E-Mail-Spezialist seit 1992 sowie Autor mehrerer Fachbücher über den Betrieb sicherer Mailserver.

Typ: kostenlose Vortragsveranstaltung

Veranstalter:
TSB Innovationsagentur Berlin GmbH
http://www.ecomm-online.de/veranstaltungen/veranstaltung+M5bbeb4729b0.html

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