Geheimdienste – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 02 May 2021 18:10:28 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.7 https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/cropped-datensicherheit-favicon-300x300-1-32x32.jpg Geheimdienste – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de 32 32 ePrivacy-Verordnung 2021: Ausnahmen unterlaufen Schutz vor Überwachung durch Geheimdienste https://www.datensicherheit.de/eprivacy-verordnung-2021-ausnahmen-aufweichen-schutz-ueberwachung-geheimdienste https://www.datensicherheit.de/eprivacy-verordnung-2021-ausnahmen-aufweichen-schutz-ueberwachung-geheimdienste#respond Sun, 02 May 2021 18:10:28 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39710 Patrycja Schrenk kritisiert abgespeckte Schlüsselpassagen im aktuellen Entwurf der ePrivacy-Verordnung

[datensicherheit.de, 02.05.2021] Die Entwurfs-Fassung der neuen ePrivacy-Verordnung vom Februar 2021 stößt laut einer aktuellen Stellungnahme der PSW GROUP Consulting bei ihren IT-Sicherheitsexperten auf deutliche Kritik: „Zwar existieren auch im aktuellen Entwurf klare Verbesserungen für den Schutz der Privatsphäre von Nutzenden. Doch soll für sämtliche Bestimmungen eine Ausnahme gelten, wenn die nationale Sicherheit oder Verteidigung in Gefahr gerate“, kritisiert Geschäftsführerin Patrycja Schrenk. Im Klartext heiße dies: „Die ePrivacy-Verordnung wird keinen Schutz vor der Überwachung durch Geheimdienste bieten.“

Patrycja Schrenk
Foto: PSW GROUP

Patrycja Schrenk: Von den einst ambitionierten Zielen ist im Entwurf vom Februar 2021 nicht mehr viel zu sehen!

ePrivacy-Verordnung sollte bisherige ePrivacy-Richtlinie ablösen und die DSGVO konkretisieren

Um die Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation zu schützen, habe die EU-Kommission mit der ePrivacy-Verordnung (ePVO) bereits im Januar 2017 einen Vorschlag vorgelegt. Diese habe die bisherige ePrivacy-Richtlinie ablösen sollen, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konkretisieren und gemeinsam mit dieser in Kraft treten.
Aufgrund heftigen Widerstands aus der Wirtschaft, habe die Europäische Union die ePrivacy-Verordnung jedoch ausgesetzt. Immerhin ebne dies nun den Weg zu den Verhandlungen, welche über den finalen Text geführt werden müssten. Die Mehrheit der EU-Staaten unter der Führung der portugiesischen Ratspräsidentschaft habe den von Portugal eingebrachten Vorschlag unterstützt.

ePrivacy-Verordnung sollte es Internet-Nutzern eigentlich ermöglichen, Tracking besser kontrollieren zu können

Ziel der ePrivacy-Verordnung sei es, Internet-Nutzern zu ermöglichen, Tracking besser kontrollieren zu können. Das Ausspähen von Betroffenen über Cookies oder andere Technologien ohne Einwilligung solle verboten werden und Browser sollten Privatsphäre-freundliche Einstellungen zum Standard machen. Die Kommunikation über „Messenger“ wie „Threema“ oder „WhatsApp“ solle rechtlich vor kommerzieller Auswertung geschützt sein, ebenso wie Anrufe oder SMS. „Man möchte eine Art digitales Briefgeheimnis erreichen.“
Schrenk moniert: „Von den einst ambitionierten Zielen ist im Entwurf vom Februar 2021 nicht mehr viel zu sehen. Die Schlüsselpassagen wurden deutlich abgespeckt, es gibt wieder Raum für umfangreiches Tracking. Tech-Konzerne wie Facebook oder Google könnten weiter immense Mengen an Nutzerdaten abschöpfen und für Werbezwecke verwenden.“ Laut aktuellem Entwurf wäre es erlaubt, die Metadaten der Nutzenden ohne Einwilligung weiterzuverarbeiten – dafür genügten „kompatible Gründe“. Somit hätten Messenger- oder Telefonanbieter die Möglichkeit, die Gewohnheiten der Betroffenen für Werbezwecke abzugreifen.

eprivacy-Verordnung: Sammlung persönlicher Daten über Cookies weiterhin für Werbezwecke möglich

Die neuen Formulierungen würden es zudem ermöglichen, dass persönliche Daten über Cookies auch weiterhin für Werbezwecke gesammelt werden könnten. Auch die Möglichkeit für Nutzende, die Einwilligung zum Verarbeiten ihrer persönlichen Daten jederzeit widerrufen zu können, sei komplett gestrichen worden. Weiter fehle der Passus fürs Einwilligungs-Management über den Browser. „Gestrichen wurde auch die Passage, die den Schutz der Privatsphäre in Browsern zur Standardeinstellung machen sollte.“
Schrenk erläutert den Hintergrund: „Die DSGVO regelt Allgemeines, die ePrivacy-Verordnung soll in die Tiefe gehen. Während die DSGVO auf den Schutz personenbezogener Daten ausgelegt ist – die Daten sind also schon vorhanden – soll die ePVO das ,Wie‘ regeln: Wie kommen die Daten zum Unternehmen? Wie werden sie dort behandelt? Oder anders ausgedrückt: Die DSGVO betrifft nicht nur den digitalen Bereich – sie trifft ganz allgemein das Thema Datenschutz. Die ePrivacy-Verordnung hingegen ist speziell auf das Internet ausgerichtet.“ Die Verordnung sehe parallele Regelungen vor, jedoch auch welche, die von der DSGVO abwichen und nur auf bestimmte digitale Dienste Anwendung finden sollten. Insbesondere die Digitalwirtschaft kritisiere genau dies, da Asymmetrien dadurch geschaffen würden, „dass für vergleichbare Datenverarbeitungsvorgänge unterschiedliche Datenschutzregeln gelten“.

Bald vier Jahren wirde nun bereits an der ePrivacy-Verordnung gearbeitet

Seit bald vier Jahren werde nun bereits an der ePrivacy-Verordnung gearbeitet, die eigentlich mit dem Start der DSGVO im Mai 2018 in Kraft hätte treten sollen. „Bis heute ist das Gesetz lediglich im Entwurfsstadium. Kompromisse sollen es richten, so dass die Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten sicher ist – jedoch stoßen diese Kompromisse auf starke Kritiken, da sie den Datenschutz eher aufweichen würden.“
Schrenk führt weiter aus: „Das Problem ist auch, dass bei vielen Unternehmen bereits bezüglich der DSGVO schon große Rechtsunsicherheit herrscht. Diese dürfte mit dem Start der ePrivacy-Verordnung nicht schwinden. Dabei wäre es so wichtig für Klarheit zu sorgen, anstatt den Aufwand und die Unsicherheit weiter zu erhöhen.“

ePrivacy-Verordnung sollte eigentlich Verbraucherrechte im Internet stärken

Dem Ganzen setze ein weiterer Punkt die Krone auf: Bis zum 21. Dezember 2020 hätten auch das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) an die DSGVO angepasst sein müssen. Dies sei bis heute nicht geschehen. Stattdessen plane der Gesetzgeber, datenschutzrechtliche Regelungen aus TMG und TKG zu lösen, um diese Regelungen ins Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) überführen zu können. Zu allem Überfluss solle der Kodex elektronischer Kommunikation durch ein Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) in nationales Recht umgesetzt werden.
„Ob Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz noch vor der diesjährigen Bundestagswahl verabschiedet werden, wage ich zu bezweifeln. Wichtig wäre jedoch, dass beide Gesetze zeitgleich wirksam werden“, betont Schrenk. Andernfalls sorgten Gesetzeslücken dafür, dass die Privatheit in der elektronischen Kommunikation massiv gefährdet sein könnte. Genauso wichtig wäre es, eine ePrivacy-Verordnung zu schaffen, welche die Verbraucherrechte im Internet stärkt, Entwickler und Betreiber in die Pflicht nimmt und vor allem Rechtssicherheit bei Unternehmen schafft.

Weitere Informationen zum Thema:

PSW GROUP CONSULTING – BLOG, 01.03.2021
ePrivacy-Verordnung 2021: Was ändert sich beim EU-Datenschutz?

datensicherheit.de, 10.02.2021
ePrivacy-Verordnung: Ulrich Kelber kritisiert Position des EU-Rats / Der BfDI sieht in der am 10. Februar 2021 verabschiedeten Fassung der ePrivacy-Verordnung deutliche Fehler

datensicherheit.de, 18.11.2019
Starker Verbraucherschutz für die ePrivacy-Verordnung gefordert / vzbv-Vorstand Klaus Müller sieht Überschreitung Roter Linien beim gegenwärtigen Entwurf

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Online-Durchsuchung kommt doch: eco warnt vor Schwächung des Vertrauens https://www.datensicherheit.de/online-durchsuchung-eco-warnung-schwaechung-vertrauen https://www.datensicherheit.de/online-durchsuchung-eco-warnung-schwaechung-vertrauen#respond Wed, 21 Oct 2020 17:36:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38106 eco bewertet Ausweitung der Mitwirkungs- und Zusammenarbeitspflichten hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheitsanforderungen als kritisch

[datensicherheit.de, 21.10.2020] Der am 21. Oktober 2020 von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf für eine Reform des Verfassungsschutzrechts verpflichtet laut einer Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. die Internet-Provider und Telekommunikationsunternehmen zur Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und den Verfassungsschutzbehörden: Unternehmen sollen demnach künftig auf Anordnung der Behörden eine Umleitung einrichten, um „verdächtige“ Datenpakete an die Behörden auszuleiten, die diese dann anschließend erst an den eigentlichen Empfänger senden.

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Foto: eco e.V.

Klaus Landefeld: In der Praxis nicht nur für Unternehmen unverhältnismäßige Einschnitte in deren Geschäftsmodelle!

Laut eco drohen erhebliche Verluste in die Vertraulichkeit und Integrität digitaler Kommunikation

Der eco bewertet diese Ausweitung der Mitwirkungs- und Zusammenarbeitspflichten insbesondere mit Blick auf den Datenschutz und die IT-Sicherheitsanforderungen im Internet nach eigenen Angaben „kritisch“.
In der Praxis entstünden so nicht nur für Unternehmen unverhältnismäßige Einschnitte in deren Geschäftsmodelle, auch drohten grundsätzlich erhebliche Verluste in die Vertraulichkeit und die Integrität der digitalen Kommunikation.

eco befürchtet Rückschritt für Digitalisierungsprozesse in Gesellschaft und Wirtschaft

„Wir positionieren uns klar gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen und lehnen jede Form von Extremismus ab“, stellt Klaus Landefeld, Stellv. Vorstandsvorsitzender, Vorstand „Infrastruktur und Netze“, klar. Doch das nun geplante Verfassungsschutzrecht habe das Potenzial, das Vertrauen in die Sicherheit und Integrität der digitalen Kommunikation zu konterkarieren.
Landefeld: „Bei allem Verständnis für die Aufgaben und Belange der deutschen Nachrichtendienste: Dieses Gesetz wird zu einer Gefährdung der IT-Sicherheit im Internet, wenn nicht gar zu einem Vertrauensverlust und klarem Rückschritt für alle Digitalisierungsprozesse in Gesellschaft und Wirtschaft führen!“

eco kritisiert Nutzung von Zero-Day-Exploits zur Platzierung der Staatstrojaner

Dies gelte insbesondere, „wenn sich der Staat sogenannter Zero-Day-Exploits zur Platzierung der Staatstrojaner bedient“. Das Ausnutzen solcher Sicherheitslücken bedeute ein großes Risiko, sowohl für Unternehmen als auch für die Bürger.
„Es darf nicht zur gängigen Praxis in der nachrichtendienstlichen Tätigkeit werden. Die Anwender werden durch die ausgeweiteten Mitwirkungs- und Zusammenarbeitsverpflichtungen der Provider mit erheblichen Verlusten der Vertraulichkeit und Integrität Ihrer digitalen Kommunikation konfrontiert!“

Gerichte müssten laut eco Verfassungsmäßigkeit prüfen

Auch eine zeitliche Begrenzung ändere nichts daran, dass die nun verabschiedete Regelung zum Staatstrojaner, auch „Quellen-TKÜ Plus“ genannt, eine Online-Durchsuchung der betroffenen Geräte mit einem Zugriff auf die gespeicherten Daten der Nutzer darstelle. Denn alle technisch notwendigen Module und Methoden zum umfassenden Datenzugriff würden dabei bereits auf die betroffenen Geräte installiert.
Als rechtsstaatliche Schranke diene lediglich ein Verwertungsverbot von aufgefundenen Daten, welche älter als das Datum der Anordnung sind: „Das ist sowohl rechtsstaatlich als auch verfassungsrechtlich betrachtet in höchstem Maße unzureichend. Ob diese Gesetzesänderung, bei der Grundrechte extrem eingeschränkt, eine Quellen-TKÜ verankert und nun auch noch die Durchsuchung gespeicherter Daten via Staatstrojaner eingeführt werden sollen, überhaupt verfassungsgemäß ist, werden bedauerlicherweise wieder einmal die Gerichte entscheiden müssen“, sagt Landefeld.

eco sieht beabsichtigte Maßnahmen Gefahr laufen, zu Wettbewerbsnachteilen für die Provider zu führen

Außerdem betont der eco, dass die anstehende Ausweitung der Definition von Telekommunikationsdiensten auf Messenger-Dienste im Sinne der bevorstehenden TKG-Novelle „eine zusätzliche Unsicherheitsquelle darstellt“.
Auch hierzu verweist der eco darauf, dass die beabsichtigten Maßnahmen Gefahr liefen, am Anwendungsfall vorbeizugehen, und vielmehr zu Wettbewerbsnachteilen für die Provider führen. Dabei sei Rechtssicherheit für die betroffenen Anbieter elementar wichtig.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

datensicherheit.de, 07.08.2018
Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht / Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen / Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware sehen auch viele Sicherheitsexperten mit gemischten Gefühlen

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EternalBlue – Schwachstelle als Waffe https://www.datensicherheit.de/eternalblue-schwachstelle-waffe https://www.datensicherheit.de/eternalblue-schwachstelle-waffe#respond Fri, 07 Jun 2019 12:33:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=32789 Sicherheitslücke wird inzwischen von Geheimdiensten und auch von Cyber-Kriminellen genutzt

Ein Beitrag von Dirk Arendt, IT-Sicherheitsexperte und Leiter Public Sector & Government Relations bei Check Point Software Technologies GmbH

[datensicherheit.de, 07.06.2019] CVE-2017-0144, dieser Zahlen- und Buchstabencode bezeichnet bei Microsoft intern eine interessante Schwachstelle. Hinter dieser unscheinbaren Kombination verbirgt sich eine mächtige Waffe, so mächtig, dass sogar Geheimdienste sie einsetzen und geheim halten wollten. Das Problem jedoch ist, dass die Sicherheitslücke inzwischen nicht nur von Geheimdiensten, sondern auch von Cyber-Kriminellen genutzt wird. Die Vorfälle im Zuge der weltweiten Infektionswellen um die Schadprogramme WannaCry und NotPetya lassen sich allesamt auf die Schwachstelle zurückführen, die sich hinter CVE-2017-0144 verbirgt.

Foto: Check Point Software Technologies GmbH
Foto: Check Point Software Technologies GmbH

Dirk Arendt, Leiter „Public Sector & Government Relations“ bei der Check Point Software Technologies GmbH

Auswirkungen mit neuen Dimensionen

Nach einigen Unternehmen erreichen die Auswirkungen neue Dimensionen, denn mit Baltimore geriet die größte Stadt im US-Bundesstaat Maryland erfolgreich ins Visier von Internetverbrechern. Außerdem blieb es nicht bei dieser einen Ansiedlung. Zahlreiche Städte sind mittlerweile von Ransomware-Attacken auf Basis dieser Schwachstelle betroffen. In den USA liegen sie unter anderem in den Bundesstaaten Pennsylvania und Texas, wie San Antonio, die siebtgrößte Stadt der Vereinigten Staaten. Aus zahlreichen Berichten und Interviews lässt sich ableiten, dass Geheimdienste ihren Umgang mit dieser Art von Cyber-Waffen derzeit nicht kritisch genug hinterfragen. Was bleibt, ist der Verdacht, dass es ein ganzes Arsenal von Schwachstellen in gängigen IT-Systemen gibt, die geheime Behörden vor den Herstellern verbergen.

Möglichkeiten zur Abschirmung der eigenen IT-Bereiche

Wie aber schützen sich Unternehmen vor so etwas? Die Angriffe können mit technischen und organisatorischen Maßnahmen, ähnlich denen gegen Zero-Day-Attacken, in ihrer Auswirkung zumindest begrenzt werden. Das gilt auch für die Schädlinge der GenVI. Fremde und illegitime Zugriffe auf Netzwerke lassen sich zudem mit Hilfe verschiedener technischer Lösungen wie Firewalls, Application Control (App-Control), URL-Filtering, Intrusion Prevention-Systeme (IP-Systeme), Anti-Viren-, Anti-Bot- und Sandboxing-Technologien einschränken – wenn auch nicht gänzlich verhindern. Doch Firewalls überwachen den eingehenden und ausgehenden Netzverkehr. App-Control kontrolliert den Zugriff von und auf Anwendungen. URL-Filter schützen vor dem Besuch schädlicher Webseiten. IP-Systeme bekämpfen zusammen mit den Viren-Scannern und Anti-Bot-Programmen die Malware und die Sandbox ermöglicht es, potentielle Schadprogramme in einer Quarantäne zu untersuchen und zu öffnen, um Malware zu isolieren. Es gibt also einige Möglichkeiten, um die eigenen IT-Bereiche gut abzuschirmen.

Kommunikation über eine zentrale Plattform wichtig

Falls die IT-Sicherheitssysteme zusätzlich über eine zentrale Plattform miteinander kommunizieren und Daten austauschen, kann eine große Anzahl von Cyber-Attacken frühzeitig erkannt und rechtzeitig abgewehrt werden. Letzten Endes gilt jedoch vor allem Patchen, Patchen und nochmals Patchen, um die Sicherheitssysteme stets auf dem aktuellsten Stand zu halten.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 06.04.2019
IT-Fahrlässigkeit an Tankstellen lädt Treibstoff-Diebe ein

datensicherheit.de, 05.10.2018
Kommentar zum chinesischen Spionage-Angriff auf Apple und Amazon

datensicherheit.de, 09.05.2016
Dauerthema Ransomware: Umdenken beim Thema Cyber-Sicherheit erforderlich

datensicherheit.de, 12.03.2016
Cyberangriffe gegen Kommunalverwaltung zeigt Schwachstellen auf

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BITKOM fordert Konsequenzen aus Abhöraffäre https://www.datensicherheit.de/bitkom-fordert-konsequenzen-abhoeraffaere https://www.datensicherheit.de/bitkom-fordert-konsequenzen-abhoeraffaere#respond Thu, 07 Nov 2013 22:54:45 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22721 Internationale Regelungen zur Herausgabe von Daten und besserer Schutz vor Ausspähung

[datensicherheit.de, 07.11.2013] Der Hightech-Verband BITKOM hat Konsequenzen aus den Abhör- und Ausspähaktionen ausländischer Geheimdienste gefordert. „Die informationelle Selbstbestimmung deutscher Verbraucher wird derzeit ebenso verletzt wie die Integrität wettbewerbsrelevanter Informationen in Unternehmen und vertraulicher Kommunikation in der Politik“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Das Vertrauen von Internetnutzern und Unternehmen in die Sicherheit und den Schutz ihrer Daten ist beschädigt. Es ist zu befürchten, dass sich dies nachteilig auf die Nutzung neuer Technologien auswirkt und Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft entsteht.“ Es sei höchste Zeit, in aller Konsequenz Maßnahmen einzuleiten. Dabei dürfe man sich nicht allein von den aktuellen Berichten leiten lassen, sondern müsse ebenso mögliche Aktivitäten derzeit nicht genannter Geheimdienste, die Organisierte Kriminalität sowie Angriffe extremistischer Organisationen im Auge behalten.

Der BITKOM fordert von der Politik unter anderem eine Befreiung der Unternehmen von der derzeit weitgehenden Verschwiegenheitspflicht über Abhörmaßnahmen, Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen, eine internationale Übereinkunft für Zugriffe der Behörden auf Daten und einen zumindest europaweiten Schutz für Privatverbraucher vor Ausspähung durch befreundete Geheimdienste. Letzteres könne dadurch erreicht werden, dass alle EU-Bürger in den EU-Mitgliedstaaten unter Aspekten der informationellen Selbstbestimmung als Inländer gelten. Damit würden sehr viel strengere Regeln für ihre Überwachung gelten. Kempf: „In einem vereinten Europa ist das gegenseitige Ausspähen der jeweiligen nationalen Staatsbürger ein absoluter Anachronismus. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.“

Kempf betonte anlässlich der Vorstellung eines Positionspapiers des BITKOM in Berlin, dass die Unternehmen der Netzwirtschaft zur Kooperation mit Sicherheitsbehörden gesetzlich verpflichtet seien. Weder für Anlass noch für Umfang oder Ausgestaltung von Abhörmaßnahmen seien die Unternehmen verantwortlich. Welche Daten unter welchen Bedingungen wo und wie erhoben, gesammelt, verarbeitet und gespeichert würden, entschieden allein die hierfür zuständigen staatlichen Stellen und der Gesetzgeber. Kempf: „Die Unternehmen der Netzwirtschaft haben keinerlei Interesse daran, sich an der Ausspähung ihrer Kunden oder anderer Internetnutzer zu beteiligen. Sie haben das alleinige Interesse, ihren Kunden sichere und hoch vertrauenswürdige Dienste anbieten zu können. Dabei sind sie bestrebt, den Schutz von Daten und Kommunikation und die Unversehrtheit der Privatsphäre jederzeit sicherzustellen und Angriffe und Zugriffe von außen zu verhindern. In die Sicherheit der Daten ihrer Kunden investieren die Unternehmen der Netzwirtschaft jährlich weltweit einen zweistelligen Milliardenbetrag.“

Die Vorschläge des BITKOM im Einzelnen:

  1. Transparenz
    Die Bundesregierung sollte schnellstmöglich über den Umfang der tatsächlichen Abhörmaßnahmen der Geheimdienste aufklären und darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage in den jeweiligen Ländern Abhörmaßnahmen durchgeführt werden, in welcher Form die rechtlichen Vorgaben jeweils in die Praxis umgesetzt werden und welche Kontrollmechanismen greifen, um das behördliche Vorgehen jeweils zuverlässig zu überprüfen und im Bedarfsfall einzuschränken. Unternehmen sollten die Möglichkeit erhalten, in aggregierter Form regelmäßig über einschlägige Maßnahmen zu berichten.
  2. Rechtssicherheit: Internationale Übereinkunft zur Zusammenarbeit von Unternehmen mit Sicherheitsbehörden und Datenschutz
    International aktive Unternehmen dürfen nicht der Unsicherheit ausgesetzt werden, sich zwischen widersprechenden Anforderungen an die Herausgabe von Daten entscheiden zu müssen und damit zwangsläufig gegen die eine oder andere Rechtsordnung zu verstoßen. BITKOM fordert die Bundesregierung und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union deshalb auf, innerhalb der EU und mit wichtigen Partnerländern wie den USA eine internationale Übereinkunft darüber zu erzielen, welche Auskunftsersuchen von wem und unter welchen Umständen zulässig sind und nach welchen international zu standardisierenden Verfahren Datenweitergaben erfolgen müssen – und wann sie zu unterbleiben haben.BITKOM setzt sich hierbei für einen modernen, auf einem hohen Niveau harmonisierten Datenschutz in Europa und der Welt ein. Ohne Vorliegen eines entsprechenden Abkommens sollte die Herausgabe von Daten europäischer Nutzer unzulässig sein. Etwaige Auskunftsersuche müssen dabei im Wege eines Amtshilfeersuchens gegenüber Staaten und nicht direkt gegenüber Unternehmen erfolgen. Die Politik ist dringend aufgefordert, hier für Rechtssicherheit zu sorgen.

    Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass die Verhandlungen über die Datenschutz-Grundverordnung unverzüglich zum Abschluss gebracht werden. Außerdem muss es auf internationaler Ebene so schnell wie möglich Verhandlungen für ein Antispy-Abkommen geben. Zudem erwartet BITKOM, dass sich die Bundesregierung für die Neuverhandlung und nachhaltige Verbesserung des Safe Harbour Agreements und dessen Vollzug in den USA einsetzt.

    Darüber hinaus ermutigt der BITKOM die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung, zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft und zum Datenschutzrahmenabkommen zwischen der USA und der Europäischen Union die Belange des Datenschutzes und des Datenmanagements zu berücksichtigen. Nach Abschluss dieser Verhandlungen sollten bestehende Vereinbarungen dahingehend geprüft werden, ob sie eventuell entbehrlich sind.

  3. EU-Bürger: Europaweiter Schutz vor AusspähungDie Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen einen gemeinsamen Ansatz für die Aktivitäten ihrer Geheimdienste entwickeln. Alle EU-Bürger müssen in den EU-Mitgliedstaaten unter entsprechenden Aspekten als Inländer gelten. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.
  4. Legitimation und Umfang nachrichtendienstlicher Überwachung klärenBITKOM erkennt legitime Interessen wie etwa Strafverfolgung und Gefahrenabwehr an, die ein Informationsbedürfnis staatlicher Stellen grundsätzlich rechtfertigen können. Diese Rechtfertigung staatlicher Überwachung gilt aber nicht schrankenlos. Es ist originäre Aufgabe der Politik, eine Balance zwischen der Sicherheit auf der einen und Freiheit des Einzelnen sowie der Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Unternehmen auf der anderen Seite zu finden. Ziel der Bundesregierung sollte es sein, sich auf internationaler Ebene für angemessene Regelungen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten einzusetzen, um elementare Grundrechte zu schützen und das Vertrauen in die digitale Welt zu stärken.
  5. Routing: Beitrag zu Datenschutz und Datensicherheit prüfenEs ist zu prüfen, welche Beiträge zu mehr Datenschutz und Datensicherheit Maßnahmen im Bereich des Routings grundsätzlich leisten können. Im Besonderen ist dabei zu untersuchen, welche entsprechenden Beiträge von einem nationalen Routing oder einem Routing im Schengen-Raum ausgehen können.
  6. Wirtschaftsspionage: Schutz von UnternehmensgeheimnissenBITKOM setzt sich dafür ein, dass ein unbefugter Zugriff auf Unternehmensgeheimnisse in der Datenverarbeitung und -übertragung als strafrechtlicher Tatbestand auch international konsequent verfolgt und mit angemessenen Schadensersatzansprüchen unterlegt wird – auch gegenüber staatlichen Stellen. Ziel sollte hier auch eine Erweiterung der vorhandenen Bündnisse um einen gegenseitigen Verzicht auf Staats- und Wirtschaftsspionage sowie Sabotage von kritischen Infrastrukturen und IT-Systemen sein.

    Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung dafür stark machen, dass Wirtschaftsspionage international geächtet und ein Abkommen verabschiedet wird, dessen Unterzeichnerstaaten verbindlich erklären, zumindest untereinander künftig auf jedwede Wirtschaftsspionage zu verzichten und sich bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung einschlägiger Tatbestände gegenseitig bestmöglich zu unterstützen.

  7. Sicherheitsbewusstsein: Befähigung zum SelbstschutzDie Unternehmen in Deutschland und in Europa müssen jederzeit im Stande sein, ihre Daten und die Daten ihrer Kunden in der Art zu schützen. Sinnvolle Mittel dazu können z.B. die Nutzung von verschlüsseltem Datenverkehr oder die Ablage von Daten nur in geschützten Bereichen sowie Data Leakage Prevention sein. Eine weitere Sensibilisierung, Medienkompetenz, öffentliche und private Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit begrüßt BITKOM ausdrücklich. BITKOM setzt sich u.a. mit der Allianz für Cybersicherheit und dem Verein Deutschland Sicher im Netz für eine Stärkung der Sicherheitskultur in Deutschland ein und leistet Beiträge, alle privaten und geschäftlichen IT-Nutzer zum Selbstschutz zu befähigen. Es werden auch Schulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt, die Unternehmensmitarbeiter und Bürger in die Lage versetzen, mit sensiblen Daten richtig umzugehen und auch etwa bei der Datenspeicherung oder deren Bekanntgabe über mögliche Folgen informiert sind.
  8. Technologiestandort Deutschland: IT-StrategieDie neu gebildete Bundesregierung sollte gemeinsam mit der BITKOM-Branche eine Strategie zur Stärkung des IT-Standorts Deutschland entwickeln und umsetzen. Damit sollen die enormen Chancen, die sich mit der Digitalisierung für den Standort Deutschland verbinden, betont und genutzt werden.
  9. Nationaler Rat: Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, von Anonymität und VerantwortungBITKOM regt an, ähnlich dem Nationalen Ethikrat einen Kreis von Persönlichkeiten einzurichten, der in der Lage ist, Orientierungshilfe bei der Weiterentwicklung der digitalen Welt und der Ausformulierung des entsprechenden Rechtsrahmens und seiner Umsetzung zu geben.
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Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 7. September 2013 in Berlin https://www.datensicherheit.de/demonstration-freiheit-statt-angst-7-september-2013-berlin https://www.datensicherheit.de/demonstration-freiheit-statt-angst-7-september-2013-berlin#respond Thu, 04 Jul 2013 19:47:22 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22082 Protest gegen die lückenlose Überwachung durch Geheimdienste und Vorratsdatenspeicherung

[datensicherheit.de, 04.07.2013] Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis ruft wieder zur Demonstration „Freiheit statt Angst“ gegen die ausufernde Überwachung aller Lebensbereiche auf. Die Demonstration, die in den vergangenen Jahren mehrere Zehntausend Menschen auf die Straße gebracht hatte, soll auch in diesem Jahr zeigen, dass Bürgerrechte und Datenschutz nicht weiter beschnitten werden dürfen. Die Auftaktveranstaltung findet am 7. September 2013 um 13 Uhr auf dem Potsdamer Platz statt.

Die Empörung über die Abhörskandale der NSA und des britischen Geheimdienstes zeige eines sehr deutlich: Viele Menschen fühlten sich betroffen und wollten ein Zeichen setzen gegen die ausufernde Datensammelwut staatlicher Stellen und den Generalverdacht gegen Millionen unbescholtener Bürger. Die Ironie, dass von den aktuellen
Datenskandalen sogar politische Institutionen wie die EU selbst betroffen seien, wecke die Hoffnung, dass es zu einem Umdenken der Verwantwortlichen kommen könne.

Die Themen in diesem Jahr sind zahlreich: Neben der lückenlosen Überwachung des Internets durch amerikanische und britische Geheimdienste protestiert das Bündnis gegen die Vorratsdatenspeicherung von Gesundheitsdaten in Form der elektronischen Gesundheitskarte, genauso wie gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die nach der Bundestagswahl erneut droht. Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft, zu dem kürzlich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde, ist ebenso Thema wie Netzneutralität und ein freies gerechtes Internet für alle.

Im Aufruf der Organisatoren heißt es: „Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft. Diese kann nur durch die Gewährleistung von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und einem zensurfreien Zugang zu Informationen bestehen. Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde – und zwar in allen Lebensbereichen. Deshalb rufen wir dazu auf, sich an der Großdemonstration am 7. September 2013 in Berlin zu beteiligen.“

Weitere Informationen zum Thema:

blog.freiheitstattangst.de
Demonstration „Freiheit statt Angst!“ | Gegen Überwachung – Für die Freiheit!

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Viele Akten aus der Zeit des Kalten Krieges bis heute verschlossen https://www.datensicherheit.de/viele-akten-aus-der-zeit-des-kalten-krieges-bis-heute-verschlossen https://www.datensicherheit.de/viele-akten-aus-der-zeit-des-kalten-krieges-bis-heute-verschlossen#respond Tue, 15 Sep 2009 23:26:06 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=6950 Buchvorstellung HAUPTSTADT DER SPIONE im AlliiertenMuseum Berlin

[datensicherheit.de, 15.09.2009] Im ehemaligen „Outpost Theater“ der US-Army im heutigen AlliiertenMuseum wurde am 15. September 2009 das Buch „HAUPTSTADT DER SPIONE“ vorgestellt:
Dr. Helmut Trotnow, der Direktor des AlliiertenMuseums merkte in seinem Grußwort an, dass in Berlin – gewissermaßen die heißeste Front im sogenannten Kalten Krieg – die Geheimdienste beider Seiten eifrig Nachrichten sammelten, um ihre jeweiligen Regierungen über das „Leben auf der anderen Seite“ zu informieren. So seien diese in die Lage versetzt worden, vernünftige oder doch zumindest fundierte Entscheidungen zu treffen – das habe dann wohl auch den Frieden erhalten.

© datensicherheit.de
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Buchvorstellung im ehemaligen „Outpost Theater“ der US-Army

Wieland Giebel, Leiter des Berlin Story Verlag stellte das neue Werk als Teil der Berlin-Reihe seines Hauses vor.
Der Moderator, Dr. Dominik Geppert, erinnerte an die von der Geschichtsschreibung sogenannte Operation Gold, den Bau eines Spionagetunnels zum Abhören sowjetischer Telefonleitungen, die von Anfang an durch den Doppelagenten George Blake verraten wurde. Aber offenbar zu dessen Schutz hätten die Sowjets von 1953 bis 1956 mit der Enttarnung des Tunnels gewartet. Dabei sei ein Trend zu erkennen: Während die Sowjets vor allem auf „human intelligence“ durch menschliche Spione gesetzt hätten, sei auf US-Seite zunehmend auf den Einsatz von Technologie, wie etwa Flugzeuge und später Satelliten, vertraut worden.
Der His­toriker Bernd von Kostka, neben dem Journalisten Sven Felix Kellerhoff einer der Autoren des Werkes, stellte den Bau der Berliner Mauer 1961 als eine geschichtliche Zäsur für die Spionagetätigkeiten in Berlin dar. In den 1950er Jahren habe die CIA in der DDR noch über gut bezahlte Informanten verfügt – die dann allerdings bei einem Mangel an echten Nachrichten ob der lukrativen Marktsituation schlicht erfundene Berichte verkauft hätten. Berlin wie Wien hätten damals als die „Produktionsstätten“ erfundener Nachrichten gegolten – führende US-Geheimdienstvertreter seien davon ausgegangen, dass mindestens die Hälfte des erworbenen Materials Fälschungen gewesen seien.
Kellerhoff machte deutlich, dass sich das vorliegende Buch auf die nachrichtendienstliche Tätigkeit der Geheimdienste konzentriere. Die Aktenlage sei schwierig, denn ein Großteil der Bestände der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) der DDR sei zu Wendezeiten in einem gewaltigen Kraftakt in die Reißwölfe gewandert. In den rund 120 Aktenkilometern der Birthler-Behörde seien nun noch vereinzelte HVA-Akten zu finden. Grundsätzlich gelte, dass jede Geheimdienst-Akte kritisch zu hinterfragen sei, denn Desinformation sei den Diensten systemimmanent; zuweilen dienten Dokumentationen auch der eigenen Selbstdarstellung.
Die Briten hielten übrigens bis heute Akten über den Spionagetunnel unter Verschluss – so rankten sich bis heute auch viele erfundene Geschichten um dieses Relikt des „Kalten Krieges“, ergänzte von Kostka.

Weitere Informationen zum Thema:

BERLIN STORY BUCHHANDLUNG & VERLAG
Sven Felix Kellerhoff/Bernd von Kostka / Hauptstadt der Spione / Geheimdienste in Berlin im Kalten Krieg

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