Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, November 18, 2019 16:45 - ein Kommentar
Starker Verbraucherschutz für die ePrivacy-Verordnung gefordert
vzbv-Vorstand Klaus Müller sieht Überschreitung Roter Linien beim gegenwärtigen Entwurf
[datensicherheit.de, 18.11.2019] Klaus Müller, Vorstand des verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), geht in seinem aktuellen Kommentar auf die Absicht der Europäischen Kommission ein, mit der ePrivacy-Verordnung den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern zu wollen. Die Verhandlungen im EU-Rat stünden kurz vor dem Abschluss. Der nun bekannt gewordene Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft überschreitet laut Müller aus Verbraucherschutzperspektive jedoch mehrere Rote Linien:
Klaus Müller: „Bundesregierung sollte vorliegenden Entwurf der ePrivacy-Verordnung ablehnen!“
Derzeitiger Entwurf zur ePrivacy-Verordnung inakzeptabel
„Der aktuell diskutierte Entwurf zur ePrivacy-Verordnung überschreitet gleich mehrere Rote Linien und ist aus Sicht des vzbv inakzeptabel“, betont Müller. Unternehmen sollen demnach weitreichenden Zugriff auf sensible Nutzerdaten bekommen, ohne Einwilligung der Betroffenen. Telekommunikations-Firmen könnten zum Beispiel Metadaten wie Standort, Uhrzeit, Datum und Dauer eines Anrufs weiterverarbeiten dürfen. Aus Sicht des vzbv ist dies „nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs vereinbar“.
Bundesregierung wird aufgefordert, aktuelle Fassung abzulehnen
Werbefinanzierten Nachrichtenseiten wollten die EU-Mitgliedsstaaten mit einer Sonderregelung sogar das webseiten- und geräteübergreifende Tracking der Nutzer ohne deren Einwilligung und ohne Schutzvorkehrungen erlauben. Müller: „Die Bundesregierung hatte sich im Juli 2019 in einer Stellungnahme zur ePrivacy-Verordnung verbraucherfreundlich positioniert und Rote Linien definiert. Der aktuell im EU-Rat diskutierten Entwurf verstößt an mehreren Stellen dagegen.“ Der vzbv fordert die Bundesregierung deshalb auf, „diesen Entwurf abzulehnen und sich für starken Verbraucherschutz bei der ePrivacy-Verordnung einzusetzen“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 15.03.2019
Ambitionierte E-Privacy-Verordnung gefordert
ein Kommentar
Bernd Uhlmann
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Sehr geehrter Herr Müller,
bezieht sich Ihr obiges Papier zu ePrivacy auf die Ratsdokumente der finnischen Präsidentschaft vom 15. und 18.11.? Könnten Sie mir diese zumailen?
Beste Grüße,
Bernd Uhlmann